Jahreswechsel im 18. & 19. Jahrhundert in Birkenau

Zum Jahreswechsel ist eine „ehrbare Ergötzlichkeit“ erlaubt.
(WN/OZ vom  28. Dezember 2019)

Eine Birkenauer Polizeiordnug des Jahres 1668 erlaubte den Untertanen an Kerwe und zum Jahreswechsel eine ehrbare Ergötzlichkeit im Beisein des Pfarrers als moralische Instanz.
Jahreswechsel in Birkenau 18. und 19.Jhdt