Der Gemeindebackofen

Der bis jetzt einzige Nachweis eines Nieder-Liebersbacher Gemeindebackofens lässt sich aus einer Beschwerde des Lehrers Fritz aus dem Jahr 1834 erschließen. Lehrer Fritz war im September des Jahres 1834 zum Kreisamt nach Heppenheim gelaufen und gab dort zu Protokoll:

„Er habe in seinem Dekret (= Besoldungsnote) die Mitbenutzung des Gemeindebackofens zugesichert erhalten. Zu Anfang seiner Dienstführung sei auch ein solcher Backofen, dessen er sich bediente, da gewesen. Welcher jedoch im Verlauf der Zeit weiter zerfallen sei, so dass derselbe gar nicht mehr gebraucht werden könne. Da es nun überhaupt in Nieder-Liebesbach, besonders in der Gegend der Schulwohnung sehr an Gelegenheit zum Backen gebricht, so wolle er bitten: für Herstellung des Gemeindebackofens Sorge zu tragen.“

Der Großherzogliche Kreisrat fragte bei der Gemeinde an, wie es sich mit dieser Angelegenheit verhalte. Die Antwort des Bürgermeisters Kadel ließ nicht lange auf sich warten. Diese lautet auszugsweise:

„…..ich weiß mich auch gar nicht zu erinnern, dass mir vom hochlöblichen Kreisrat eine Auflage über Herstellung eines gemeinen Backofens zugegangen ist. Ich habe hierbei zu bemerken, dass die Bitte des Schullehrers Fritz augenblicklich noch nicht vollzogen werden kann, indem die Gemeindekasse gegenwärtig ganz ausgeschöpft und kein Geld dazu vorhanden ist, bis die rückständigen Gelder eingetrieben sind. Dann solle die Herstellung eines neuen gemeinen Backofens dieses Jahr noch vollzogen werden. Welches ich dem hochlöblichen Kreisamt gehorsamst einberichte.“

Der Birkenauer Pfarrer Heller, der Vorsitzende des Schulvorstandes meldete im Oktober 1834 Vollzug. Für 6 Gulden sei ein neuer Backofen, den der Lehrer Fritz auch benutzen könne, zwischenzeitlich hergestellt worden.

Die erhaltenen Nieder-Liebesbacher Gemeinderechnungen weisen für die Folgezeit keinerlei Ausgaben für einen Gemeindebackofen aus. Es ist deshalb anzunehmen, dass der Gemeindebackofen mit Zeitablauf wieder zerfiel. Ein Zeichen dafür, dass man keine Notwendigkeit für eine solche gemeindliche Einrichtung sah. Offenbar waren in ausreichender Zahl private Backöfen, die gegen die Entrichtung einer geringen Gebühr benutzt werden konnten, vorhanden.