Vor der Einführung der Hessischen Gemeindeordnung 1821 mussten alle Untertanen, natürlich auch die von Nieder-Liebersbach einen Bürger-Eid leisten, um dadurch die treue Gefolgschaft zu dokumentieren. Der nachfolgende Treueeid stammt aus der Feder des wamboltischen Amtmannes Ignatz Bouthelier, der von 1782-1812 sein Amt in Birkenau ausübte. Man kann mit einiger Sicherheit annehmen, dass der Text des Eides wesentlich älter ist, als dies das Jahr 1783 zum Ausdruck bringt. „Bürger“ ist an und für sich in diesem Zusammenhang falsch, da es diese nur in Städten gab. Verstieß ein Einwohner gegen den geleisteten Bürgereid, so konnte er je nach Strafe des „Vergehens“ mit einer Geldstrafe, im schlimmsten Fall mit Ortsverweisung bestraft werden.
Text des Bürger-Eides:
Ihr sollet geloben und schwören zu Gott und seinen
lieben Heiligen (Im Fall der Bürger evangelischer
Religion, zu Gott und seinem Heiligen Evangelium), dass
ihr Sr. Kurfürstlichen Gnaden zu Mainz als Euren
rechtmäßigen Landesherrn und nach ihm das
hochwürdige Domkapitel als den rechtmäßigen
Erbherren anerkennen, höchst demselben
treu und hold mit allen Untertanen-Pflichten
Gut und Blut nach Euren aufhabenden Pflichten,
Leibeigenschaft zugetan sein wollet, und der-
selben ohne Erlaubnis euch nicht entübrigen,
so auch denen vorgesetzten Beamten den
schuldigen Gehorsam, denen ergehenden Gebot
und Verbot die schuldige Folge leisten, minder
nicht der Gemeinde Nieder-Liebersbach, soviel
abwenden und überhaupt all dasjenige leisten
wollet, was andere ehrliche und fromme Bürger
bei der Gemeinde Nieder-Liebersbach tun und
unterlassen. Alles getreulich und ohne Gefährde (=Arglist, Betrug).
Günter Körner (25. März 2015)