Bürger-Eid für Nieder-Liebersbach von 1783

Vor der Einführung der Hessischen Gemeindeordnung 1821 mussten alle Untertanen, natürlich auch die von Nieder-Liebersbach einen Bürger-Eid leisten, um dadurch die treue Gefolgschaft zu dokumentieren. Der nachfolgende Treueeid stammt aus der Feder des wamboltischen Amtmannes Ignatz Bouthelier, der von 1782-1812 sein Amt in Birkenau ausübte. Man kann mit einiger Sicherheit annehmen, dass der Text des Eides wesentlich älter ist, als dies das Jahr 1783 zum Ausdruck bringt. „Bürger“ ist an und für sich in diesem Zusammenhang falsch, da es diese nur in Städten gab. Verstieß ein Einwohner gegen den geleisteten Bürgereid, so konnte er je nach Strafe des „Vergehens“ mit einer Geldstrafe, im schlimmsten Fall mit Ortsverweisung bestraft werden.

Text des Bürger-Eides:

Ihr sollet geloben und schwören zu Gott und seinen

lieben Heiligen (Im Fall der Bürger evangelischer

Religion, zu Gott und seinem Heiligen Evangelium), dass

ihr Sr. Kurfürstlichen Gnaden zu Mainz als Euren

rechtmäßigen Landesherrn und nach ihm das

hochwürdige Domkapitel als den rechtmäßigen

Erbherren anerkennen, höchst demselben

treu und hold mit allen Untertanen-Pflichten

Gut und Blut nach Euren aufhabenden Pflichten,

Leibeigenschaft zugetan sein wollet, und der-

selben ohne Erlaubnis euch nicht entübrigen,

so auch denen vorgesetzten Beamten den

schuldigen Gehorsam, denen ergehenden Gebot

und Verbot die schuldige Folge leisten, minder

nicht der Gemeinde Nieder-Liebersbach, soviel

abwenden und überhaupt all dasjenige leisten

wollet, was andere ehrliche und fromme Bürger

bei der Gemeinde Nieder-Liebersbach tun und

unterlassen. Alles getreulich und ohne Gefährde (=Arglist, Betrug).

Günter Körner (25. März 2015)