Zankapfel zwischen Birkenau und Starkenburg

Nieder-Liebersbach, Zankapfel zwischen den Birkenauer Ortsherren und dem Oberamt Starkenburg

Die Nieder-Liebersbacher Einwohner hatten das Pech, über Jahrhunderte hinweg zwei Ortsherren zu haben, die immer in einer Konkurrenzsituation standen. Die Gründe hierfür sind letztendlich in der Zeit nach 1232 (Aufhebung des Klosters Lorsch) zu suchen. Die gewachsenen Zentstrukturen wurden mit Zeitablauf immer mehr von machtpolitischen Bestrebungen überlagert.

Man kann mangels fehlender Urkunden nur vermuten, dass die Zent Birkenau ehemals eine homogene Struktur hatte und dementsprechend Nieder-Liebersbach, ohne dass die Machtverhältnisse geteilt waren, dieser Zent angehörte. Denn nur so machte es einen Sinn, die „Gemeinschaftseinrichtungen“ wie Kirche, Schule und den Verwaltungsmittelpunkt der Zent in Birkenau auch gemeinsam zu unterhalten.

Durch die Bestrebungen von Kurmainz und Kurpfalz, sich Pfründe und Rechte aus dem Grundbesitz des Klosters Lorsch zu sichern und anschließenden Belehnungen an verschiedene adelige Geschlechter entstanden verworrene, sich überschneidende Zuständigkeiten, unter denen die Bevölkerung zu leiden hatte.

Nieder-Liebersbach wird 877 in der Urkunde 40 des Lorscher Codex im Zusammenhang mit einer Schenkung Lüthars von Leutershausen erstmals erwähnt, die auch Anlaß für das 1100jährige Ortsjubiläum im Jahre 1977 war. Eine zweite Erwähnung geschieht in der Urkunde 53 im Jahre 897, als der Wormser Bischof Adalbero den Ort vom Kloster Lorsch lebenslang zu Lehen erhielt. Vor 1355 ist Nieder-Liebersbach dem Conrad von Swende verpfändet. Nach dem Ableben von Ernfried Swende muß eine für den Ort weitreichende Entscheidung gefallen sein. Das Swendische Erbe wurde unter dessen Erben Bernhard, Eberhard und Winter Swende aufgeteilt. Wie und in welcher Art dies erfolgte, ist heute nicht mehr nachvollziehbar.

Eine Folge war, dass im Jahre 1419 Erzbischof Konrad von Mainz Bernhard und Eberhard Swende mit Birkenau … und einem Drittel von Nieder-Liebersbach belehnte. Zwei Drittel des Ortes wurden fortan direkt vom Mainzer Lehensherren beansprucht und in der Folge durch das Oberamt Heppenheim und dessen Beauftragten verwaltet. Auf die zwischen 1419 -77 erfolgten weitere Lehensgeschichte (= des einen Drittel Anteils der Birkenau zugeschlagen worden war) über die Swende, Forstmeister von Gelnhausen soll hier nicht eingegangen werden. Wichtig ist zu wissen, dass das eine Drittel Anteil die Birkenauer Besitzgeschichte fortan bis 1806 teilte.

Vermutlich wegen der vorhandenen Zentstruktur und den damit verbundenen Gemeinschaftseinrichtungen in Birkenau wurde 1477 bei der Übertragung an die Landschad, Forstmeister und Wambolt die hohe Gerichtsbarkeit in der Zent Birkenau, sowie die niedere Gerichtsbarkeit in den zentangehörigen Orten, d h. auch von ganz Nieder-Liebersbach zugestanden. Auf die anteilige Belehnung von Nieder-Liebersbach wird dabei nicht Bezug genommen. Möglicherweise handelt es sich auch einfach um einen „Schreibfehler“, der mangels aussagekräftiger, nicht greifbarer Unterlagen entstanden sein mag. Anlaß könnte die Verpfändung des Oberamtes Starkenburg im Jahre 1461 (bis 1620) durch Erzbischof Dieter von Isenburg zu Mainz an den Kurfürsten Friedrich I. von der Pfalz gewesen sein, mit der ja auch ein „Kanzleiwechsel“ einherging.

Zunächst sollte einmal, soweit dies anhand der spärlichen Überlieferung überhaupt möglich ist, auf die Struktur des Ortes Nieder-Liebersbach eingegangen werden. Anhaltspunkte liefern hierfür das Landschadische Lagerbuch von 1511[i] und das Wamboltische Lagerbuch des Jahres 1534[ii]. Damals waren die Landschad von Steinach und die Wambolt vom Umstadt jeweils hälftige Birkenauer Ortsherrn, so dass dies übertragen auf das eine Drittel Anteil an Nieder-Liebersbach bedeutet, dass jedes Adelshaus 1/6 Anteil an diesem Ort hatte.

Im Landschadischen Lagerbuch von 1511 ist unter dem Begriff Obrigkeit angeführt: „Weisen die Lehensbriefe aus, daß Herr Hans Landschad, Ritter, und Philipp Wambolt das Dritteil am Gericht zu Liebersbach (haben), aber Endris Rucker sagt, es sei also gebräuchlich, dass sie nicht weiters zu gebieten und zu verbieten haben, als auf ihren zinshaftigen Gütern, denn sie gehören in die Zent Birkenau, dahin sie zu Gericht gehen müssen. Haben Herr Hans Landschad, Ritter, und Philipp Wambolt Atzung allein auf ihren zinshaftigen Gütern. Desgleichen sind sie zu fronen schuldig, dafür geben sie jetzt ein Geld mit denen von Birkenau.“

Hier stehen die Lehensbriefe also in Widerspruch zu der damals praktizierten Handhabung, die die Rechte der beiden Adelsgeschlechter auf die „zinshaftigen Güter“ beschränkte. Mit der eher pauschalen Formulierung „Dritteil“ waren Grundlagen für Streitigkeiten mit dem Oberamt Heppenheim vorprogrammiert. Eine pauschale Regelung mit 1/3 bzw. 2/3 Drittel Anteil hätte eine einheitliche Verwaltung des gesamten Ortes vorausgesetzt, die die Einnahmen erhoben und nach buchhalterischen Grundsätzen im genannten Verhältnis an die anteiligen Ortsherren weitergeleitet hätten, damals Wunschdenken.

Interessant ist auch eine Gegenüberstellung der Einnahmen der Jahre 1511 und 1534:

Landschadisches Lagerbuch 1511Wamboltisches Lagerbuch 1534
Gültkorn
2 Malter gibt Wiwolt der Müller2 Malter Korn gibt Karg der Müller v.d.Mühle
2 Malter Korn gibt die bös Hub, ist eine halbe Hube, geben Contz Wyn und Peter Pfleger2 Malter Korn gibt die bös Hube
3 Malter gibt die Hanen Hube3 Malter gibt die Hanen Hube
1 Malter gibt Petergens Hube1 Malter gibt Petergens Hube
3 Fernzel Korn gibt Eberharts Hube3 Fernzel Korn gibt Eberharts Hube
Haferzins
1 Malter Hafer gibt der Müller1 Malter gibt der Müller
1 Malter Hafer geben Contz Wyn und Peter Pfleger v. d. bösen Hube2 Malter Hafer gibt die bös Hub
1 Malter gibt Hanen Hube1 Malter gibt die Hanen Hube
1 Malter gibt Petergens Hube1 Malter gibt Petergens Hube
Erntehühner
6 Erntehühner gibt der Müller6 Erntehühner der Müller
1 Erntehuhn gibt Hanen Hube1 Erntehuhn Hanen Hube
Rauchhühner
1 Rauchhuhn gibt Wyns Hubefehlt
Redhühner
1 Redhuhn gibt Hanen Hube1 Redhuhn Hanen Hube
1 Redhuhn gibt Petergens Hube1 Redhuhn Petergens Hube
Weihnachts- und Fastnachtshühner (alte Hühner)
1 Weihnachtshuhn gibt Hanen Hube1 Weihnachtshuhn Hanen Hube
1 Fastnachtshuhn gibt Hanen Hube1 Fastnachtshuhn Hanen Hube
1 Weihnachtshuhn gibt Eberharts Hube1 Weihnachtshuhn Eberharts Hube
1 Fastnachtshuhn gibt Eberharts Hubefehlt
1 Weihnachtshuhn gibt Petergens Hube1 Weihnachtshuhn gibt Petergens Hube
Gibt der Schultheiß zu Liebersbach vom Guntzen Garten (gestrichen)1 alt Huhn Cloß Bechthold vom Guntzen Garten
Eier
10 Eier gibt Hanen Hube10 Eier Hanen Hube
10 Eier gibt Petergens Hube10 Eier Petergens Hube

Die in Geld entrichteten Abgaben sind nicht direkt vergleichbar, werden aber der Vollständigkeit halber aufgeführt.

Landschadisches Lagerbuch 1511

Beeth zu Liebersbach

4 Heller gibt Contzen von Liebersbach von Grethenßin wegen

3 Schilling 4 Heller gibt Eberhart Cleußel zu Liebersbach von den Eckern zue Hußern (= Häusersacker) gelegen hat vor Römschen Bernhart geben

Kleiner Zent

2 Pfund Heller gibt Wynßhube (auch Weinshube) zu Liebersbach, nemlich Contz wegen 30 ß Heller und Peter Pfleger 10 ß Heller

Frondienst

27 Pfund Heller geben die von Birkenau, Liebersbach und Kallstadt samenthaft der Herrschaft vor Atzung (= gestrichen) iren Frondienst jerlichs zu zweien Zieln, halber uf Georgen und halb uf Bartholomäi

Wamboltisches Lagerbuch 1534

Geldzins zu Liebersbach

4 Schilling 8 Heller Karg, der Müller

2 Pfund (lib) Wyns Hube, gibt Cuntz Wyn 1 lib 10 s. und Pfleger 10 s.

16 s. Hanen Hube

9 s. Eberharts Hube

14 s. Pertergens Hube

2 s. der Guntzen Garten und liegt in keiner Hube

Es gilt festzuhalten, dass bei den Naturalabgaben weitgehende Übereinstimmung sowohl in der Angabe der Huben als auch in der Höhe der Abgaben besteht. Es lag zu dieser Zeit eine gemeinsame Verwaltung der Landschad von Steinach und der Wambolt von Umstadt vor, die die erhobenen Abgaben und Steuern einnahm. Beiden Adelsgeschlechtern waren 4 1/2 Huben zinspflichtig, d. h. rechnerisch hatte Nieder-Liebersbach um 1500 ein Drittel Anteil zu Grunde gelegt, 13 bis 14 Huben mit 60 Einwohnern.

1619 finden sich in einem Verzeichnis[iii] sich die Namen der steuerpflichtigen Hubenbesitzer unter der Rubrik „Einnahm Korngült“:

Hans Helferich, Schultheiß liefert von seiner Hub und etlichen Gütern

in Birkenau                                                                                         2 Malter

Hans Bechler von seiner Mühle                                             1 Malter

Bastian Spadt von seiner Hub und den Gütern, so in Birkenauer

Gemarkung liegen hat                                                                  1 Malter 1 Sester

Hans Götzelmann entricht von seinen Gütern             1 Viernzel 1 Sester

Martin Probst liefert                                                                    3 Viernzel

Hans Ziegler liefert                                                                       2 Malter

Martin Kopff zahlt jährliche  Gült                                        4 Viernzel

Jurisdiktionalbuch des Oberamtes Starkenburg 1668[iv]

Diese für den Kreis Bergstraße außerordentlich wichtige Quelle macht die Rechtsauffassung des Oberamtes Starkenburg, dem zwei Drittel von Nieder-Liebersbach untertan war, deutlich.

Es ist weiter unten zu belegen, dass das Oberamt in Heppenheim in der Folge immer wieder versuchte, Zuständigkeiten an sich zu ziehen.

Zent Mörlenbach

In diese Zent (gehören) folgende Ortschaften als: Mörlenbach, Niedermumbach und die Weschnitzmühl, welche in die Mörlenbacher Gemeind gehörig, Weiher, Mackenheim, Schnorrenbach Ober und Unter-Liebersbach, Groß- und Kleinbreitenbach.

Frondienste

Die Nieder-Liebersbacher geben jährlich den Lehensjunkern zu Birkenau zuständiges Frongeld 4 fl und sind daneben schuldig, neben der ganzen Zent Mörlenbach dem Amt Starkenburg zu jagen und hagen. Sonsten hat die Zent eine unangemessene Fron, wie die Zent Abtsteinach zum Amt Starkenburg zu tun, doch die Inhaber des Schnorrenbacher Hofs …

Großer und kleiner Zehnt

Am Nieder-Liebersbacher groß- und kleinen Zehnten hat die Schul Bensheim die Hälfte und die Lehensjunker zu Birkenau die andere Hälfte, wird jährlich um ein gewisses verlehnt (= gegen Zahlung eines Betrages an einen Beständer verliehen).

Zentstrafen

Ist beschaffen wie ebenfalls bei Heppenheim zu finden.

(Von anderer Hand nachgetragen) Nieder-Liebersbach aber gehört zur Birkenauer Zent, soviel hohe Zentfäll belangt, allwo die Strafen gnädigster Herrschaft die Hälft und die andere Hälft den Lehensjunkern gefallen. Die klein und hohen Zentfäll sind a(nno) 1680 von gestr. Herrschaft erläutert und deputiert worden laut Befehl.

Leibshühner, Rauch- und Fastnachtshühner

Die Nieder-Liebersbacher geben der Kellerei Heppenheim jährlich ständig 22 Althühner, 10 Stück Erntehahnen und 4 Raidthühner, sodann den Lehensjunkern zu Birkenau geben sie 6 Rauchhühner.

Ständige Gefäll

Nieder-Liebersbach, Geld: 6 fl Beethgeld, 18 fl Atzgeld, Korn 8 Malter Gültkorn, Hafer 3 Malter Hubhafer, Kappen 3 Stück, Hühner 36 Stück alt und jung, Eier 40 Stück.

Die Interessen des Oberamtes Heppenheim in Nieder-Liebersbach (= zwei Drittel Anteil) vor Ort vertrat der Mörlenbacher Schultheiß, der dort Steuern einzog und Verhaltensmaßregeln bekanntgab und je nach Situation direkten Zwang ausübte. Dessen Vorgesetzter war der Schultheiß von Fürth, der sich Zentgraf nannte und oberste Amtsperson in der gleichnamigen Zent war. Seine Aufgabe war es darauf zu achten, daß die Birkenauer Ortsherren die Rechte von Kurmainz nicht verletzten, um dann je nach Sachlage schriftlich zu intervenieren. Der Zentgraf war wiederum an die Weisungen des Oberamtes Heppenheim (= Burggraf) gebunden, das die Direktiven vom Lehensherren aus Mainz bekam. Während der Zeit der Verpfändung des Oberamtes Heppenheim an Kurpfalz galt entsprechendes.

Ein Faktor, der diese Gemengelage ungut beeinflusste, waren die religiösen Verhältnisse. Birkenau war bis um 1700 (seit 1522) fast ausschließlich evangelisch. Dies traf auch für Nieder-Liebersbach zu. Die für Birkenau zuständigen katholischen Pfarrer (bis 1751 der Abtsteinacher Pfarrer, danach der Mörlenbacher Pfarrer) waren bestrebt, die Interessen der wenigen Katholiken offensiv zu vertreten und darüber hinaus für ihren Glauben „zu werben“. Diesem Gesichtspunkt kommt weitaus mehr Bedeutung zu, als dies aus den erhaltenen schriftlichen Zeugnissen hervorgeht. So waren außer Sachargumenten auch konfessionelle Ansichten für das Tun und Handeln der beteiligten Personen ausschlaggebend.

Nachdem versucht wurde anzudeuten, welches komplizierte Beziehungsgeflecht bezüglich der Machtverhältnisse und Zuständigkeiten in Nieder-Liebersbach herrschte, das wohl nur bei gegenseitiger Abstimmung und ständigem Kontakt reibungslos funktionieren konnte, folgt die Schilderung der Differenzen, die nach der Überlieferung ständig präsent waren. Die Nieder-Liebersbacher Einwohner waren dabei die Leidtragenden, die einmal vom Oberamt Heppenheim oder von den Birkenauer Ortsherren zu einem bestimmten Verhalten oder zur Zahlung von irgendwelchen Abgaben angehalten wurden und späterhin auch Eingriffen in Glaubensdingen ausgesetzt waren. Dies war über Jahrhunderte hinweg für die Betroffenen ein das tägliche Leben negativ bestimmender Faktor.

Erste Zeugnisse datieren um 1548, als damals der Burggraf Ulrich Hausner (1545-1567) zu Starkenburg „dem edlen und festen Christoph Landschad von und zue Steinach und Wolf Wambolt von Umstadt“ wegen verschiedener Sachverhalte korrespondierte. Man gewinnt dabei den Eindruck, daß es sich dabei um gleichberechtigte Partner handelte, die versuchten vorgekommene Streitigkeiten auszuräumen. Dieses gleichberechtigte Verhältnis entwickelte sich schon im nächsten Jahrhundert in der Art, dass die Birkenauer Ortsherren immer mehr in die Lage von mißliebigen Bittstellern gerieten.

Die „Entwendung“ von zwei Stück Rindvieh um 1548[v]

Zur Proviantierung kaiserlichen Kriegsvolkes zu Heilbronn und Wimpfen waren dem Oberamt Heppenheim Kontributionen auferlegt worden. Dabei hatten auf Befehl des Burggrafen Beauftragte aus Mörlenbach „auf mein Befehl, doch nit mit bewehrter Hand“, zwei Stück Rindvieh konfisziert. Nach Auffassung der Birkenauer Ortsherren waren dabei deren Untertanen mit Waffengewalt gezwungen worden, zwei Stück Rindvieh zu liefern. Dies bedeutete einen Eingriff in die Birkenauer Rechte und zugleich eine Schmälerung der Lieferungen, zu denen die Landschad und die Wambolt sicherlich auch verpflichtet waren.

Der Burggraf Ulrich Hausner begründet seine Handlung damit „dass obgedachtes Proviantsvieh von meines gnädigsten Fürsten und Herren Räten in ein besonderes Verzeichnis, darin Liebersbach verweislichen unter anderen meinen Amtsflecken und Dörfern einverleibt gewesen…“

Man kann also davon ausgehen, dass Nieder-Liebersbach in dem erwähnten Verzeichnis als ein Ort erwähnt war, der zu Proviantlieferung verpflichtet war und dabei nicht auf die vorhandenen Gegebenheiten (ein Drittel, zwei Drittel Anteil) Rücksicht genommen wurde.

Wer weiß, wie lange solche „Ungenauigkeiten“ wissentlich oder unwissentlich immer wieder „abgeschrieben werden“, den beschleicht das Gefühl, dass Nieder-Liebersbach damals Opfer einer „bürokratischen Ungenauigkeit“ war.

Ulrich Hausner bedauert, dass das fragliche Vieh vor Eingang des Protestschreibens der Birkenauer Ortsherren von einem Metzger geschätzt und an einen jüdischen Viehhändler weiterverkauft war und versprach dafür Ersatz des Verlusts.

Anforderung der Kosten für einen „Reiswagen“ 1548[vi]

Zur Stellung eines Kriegs- oder Bagagewagens hatte das Oberamt Starkenburg auch einen Anteil von Nieder-Liebesbach gefordert. Burggraf Ulrich Hausner entschuldigt sich wiederum damit, dass Nieder-Liebersbach in einem „Aufzeichnus der Kanzlei“ als verpflichteter Ort aufgeführt ist und rät den Birkenauer Ortsherren, ihre an ihn gegebene Beschwerde bei „dieser Kanzlei anhängig zu machen“. Wiederum verspricht der Burggraf Wiedergutmachung und verabschiedet sich mit der Bemerkung „die Sach zur Erhaltung guter Nachbarschaft nicht wichtiger denn sie mir selbst ist, zu nehmen“.

Ein ähnlicher Vorgang, der zwar nicht Nieder-Liebersbach betrifft, aber dennoch Parallelen zeigt, ist für den heutigen Birkenauer Ortsteil Hornbach überliefert. Wegen eines nicht näher genannten Waldfrevels waren 1548 „Schal Barthels und Hans Barthels Eheweiber zu Hornbach“ von einem Forstknecht inhaftiert worden. Auf Intervention der Birkenauer Ortsherren erfolgte die Freilassung der beiden Frauen und eine Entschuldigung von Ulrich Hausner „solchen eueren Nachteil so vermittels des Allmächtigen wohl vorkommen und sich solches fürter mehr nit (was Gott verhindern wolle) zutragen soll“.

Fast scheinen solche Überschneidungen und Eingriffe an der Tagesordnung gewesen zu sein, was den Bestand der Zent Birkenau, zu der ja Nieder-Liebersbach und Hornbach gehörten, zunehmend in Frage stellte. Eine Maßnahme, diesen Bestrebungen entgegenzuwirken, war der Bau des historischen Birkenauer Rathauses1552.

Befehl des Burggrafen Konrad von Obentraud an den Mörlenbacher Schultheißen 1591 alle Frevel dem Oberamt zu melden[vii]

Nachfolger von Ulrich Hausner als Burggraf von Starkenburg war Philipp Wambolt vom Umstadt (1575 -77), der sicherlich die Birkenauer Interessen vertrat. Mit Konrad von Obentraud, der nach dem verdienten Heimatforscher Ferdinand Koob von 1578-90 Burggraf war, gab noch am 26. März 1591 an den Mörlenbacher Schultheißen folgende Verhaltensmaßregeln:

„Lieber Schultheiß unseres gnädigsten Churfürsten Pfalz Administrators Befehl ist, wenn sich fürterhin zu Unter-Liebersbach (= Nieder-Liebersbach) ein Malefiz sich zu hagen, dass dieselbig von ihrer fürstlichen Gnaden wegen uff der Zent dieses Amts Starkenburg und nit außerhalb, durch die Wambolten und Landschaden, wie hinwieder einmal beschehen, gestraft werden solle“. Bekräftigt wurde diese Aufforderung mit den Worten „acht zu geben“ und jede Unregelmäßigkeit unverzüglich zu melden.

Die Birkenauer Ortsherren behaupten sich zunächst

Dagegen wurden bis zu diesem Zeitpunkt alle Frevel, also die „niederen und hohen“ des gesamten Ortes Nieder-Liebersbach anläßlich Birkenauer Zentgerichtsverhandlungen abgehandelt. Hierzu einige Belege:

– 1548 hatte der Nieder-Liebersbacher Schultheiß Henrich mit Peter Menck Streit angefangen und diesen blutrünstig geschlagen und mußte 1 Pfund Heller dafür Strafe zahlen[viii].

– 1548 ist an den Nieder-Liebersbacher Schultheiß der Befehl ergangen, Peter Menck gefangen zu nehmen und an den Birkenauer Schultheißen zu liefern, um ihn in das Bloch (= Block) im Rathaus zu legen.

– 1548 haben sich Henrich Bechtold und Peter Pangk gestritten und haben sich einander gerupft (= an den Haaren gezogen), so dass Peter blutrünstig geworden. Jedoch hat Henrich der Schultheiß den Zank angefangen.

– 1548 ist Peter Starck verschiedene Zeit zu Birkenau gewesen, daraufhin (ist er) dem Schultheißen zu Liebersbach mit einem zinneren Krug nachgelaufen, (hat) sie Dieb und Gauner gescholten und sie seien alle Diebe in dem Dorf Liebersbach, warf mit Steinen, ist er vor ihnen hinausgelaufen hinter des Schultheißen Scheuer, (hat) mit einem Stock auf ihn gewartet, vermeint der Schultheiß sei allein …, darauf hat er gedrohet er wollte das Dorf anzünden ….“

Das Salbuch von 1551[ix] sagt für Nieder-Liebersbach aus: „Zu Birkenau, Liebersbach und Kallstadt haben die Wambolt und Landschaden nicht allein die hohe Obrigkeit, sondern auch alle niedrige Obrigkeit, als Gericht, Schultheiß zu setzen und entsetzen und alle anderen bürgerlichen und peinlichen Sachen zu strafen, nichts ausgenommen, dass der Obrigkeit gebührt“.

Diese Handhabung bestätigte 1551 Ulrich Hausner ausdrücklich, obwohl es in diesem Jahr zu Reibereien zwischen den Oberamt Heppenheim („… derhalben auch der Bauer, den ihr Schultheiß nennt, nit die Wahrheit bericht“) und den Birkenauer Ortsherren wegen der Erhebung einer Schatzung in Nieder-Liebersbach gekommen war.

Vor diesem Hintergrund kann man nachvollziehen, dass beide Birkenauer Ortsherren gegen die Anweisungen des Burggrafen Konrad Obentraud am 2. April 1591 energisch Protest eingelegt haben.

Konrad Obentraud weist in seinem Antwortschreiben vom 21. April 1591 darauf hin, dass nicht er den Befehl gegeben habe, alle Frevel dem Oberamt Heppenheim zu melden, sondern „der durchleuchtigste hochgeborene Pfalzgraf Johann Casimir“. Dort wäre die richtige Adresse zu protestieren.

Offenbar war keine einvernehmliche Regelung zu finden, was ein Vorgang des Jahres 1595[x] zeigt. Wolf Dietrich von Mörle, Burggraf, protestiert bei den Landschad von Steinach und den Wambolt von Umstadt energisch. Dem vom Oberamt Heppenheim eingesetzten Nieder-Liebersbacher Schultheißen, Georg Schmidt (zeitweise zwei Schultheißen ?) hatten die Birkenauer Ortsherrn Vieh gepfändet und andere nicht genannte „Tätlichkeiten“ angetan. Jetzt wurden von Georg Schmidt, der natürlich die Interessen des Oberamtes Heppenheim zu vertreten hatte, für seine Widersetzlichkeiten 50 fl Geldbuße verlangt. Sollte er auch damit nicht gefügig sein, so wurde angedroht, „ihn ans Halseisen (in Birkenau) zu stellen und die Finger abhauen zu lassen“. Wolf Dietrich von Mörle bat die Birkenauer Ortsherren um Mäßigung.

Dieses massiver Vorgehen scheint zunächst weitere Eingriffe des Oberamtes Heppenheim abgewehrt zu haben. Aus einem Zentgerichtsprotokoll des Jahres 1602[xi] wurden folgende Punkte, die Nieder-Liebersbach betrafen, abgehandelt

  1. Sollten Veltin Wein (=Wyn) von Liebersbach und Ludwig Wolf, so gegen Hemsbach gezogen, 40 fl Nachsteuer uns bezahlen
  2. Bastian Spiegel und Elisabeth (haben) bei Hansen Wein zu Liebersbach Unzucht getrieben, ist noch zur Straf
  3. Gultessen Sohn zu Reisen Hurerei halben mit der Margaretha, Conrad Daumen Tochter zu Liebersbach noch zu strafen. Will der Herr nicht geständig sein.. ist der Amtmann zu Lindenfels drum zu ersuchen, dann er in Konfrontation überwiesen.
  4. Die Hornbachische und Liebersbach nachbarliche Irrungen belangend ist jetzt Eil, weil ich mich (= Sieghart Wambolt) wieder zu Würzburg in Dienst einstellen muß…, bin aber willens alle dieselben Akten durchzulesen, alsdann mein Gutachten auch schriftlich zu bescheiden.

Auch 1614 sind in einem „Frevelgeldverzeichnis Nieder-Liebersbacher und auch Balzenbacher Geldbußen verzeichnet, u. a. 8 fl Martin Kopf, weilen seine Frau beim Knecht gelegen oder 8 fl Hans Jacob, da er Hans Helferich Tochter geschwängert“.

Die Schrift von Rudolf Kunz und Hans Lorenz „2900 Einwohner des Amtes Starkenburg 1623 und 1626/27“ verzeichnet für Nieder-Liebersbach folgende Namen: Hans Fedler, Hans Flach, Veltin Flößer, Hans Götzelmann, Peter Helfrich, Hans Jaißer, Hans Kopp (Kopff), Hans Munckh (Menck), Hans Odenheimer, Martins Probst Witwe, Hans Röder, Hans Röder der Mittlere, Sebastian Spaadt und Hans Ziegler. Offenbar handelt es sich um eine komplette Liste.

Selbst in den Wirren des 30jährigen Krieges im Jahre 1631[xii] (der Ortsherr Johann Casimir Wambolt war verstorben) fand im Beisein von Friedrich Wambolt und Pleickard Landschad und deren Keller Leonhard Haber (amtierte in Weinheim) die notwendig gewordene Erbhuldigung statt. Danach wurde Zentgericht gehalten, wobei auch die „mangelnden Stellen, als Schultheißen, Gerichtspersonen und Zentschöffen in der Birkenauer Zent wiederum mit qualifizierten Personen (Gerichtspersonen waren durch Kriegseinwirkungen verstorben) besetzt wurden“. Zu Zentschöffen wurden bestimmt aus

Birkenau                                  -Philipp Diener, Hans Rohr, Peter Geiß, Ewald Bechtold

Hornbach                                -Peter Kadel, Lorenz Kohl

Nieder-Liebersbach          -Hans Odenheimer (Schultheiß), Hans Georg Mayer

Kallstadt                                  -Hans Scheuermann

Über Nieder-Liebersbach wird berichtet, „dass der Schultheiß von Mörlenbach 3 Ferkel, so zu Pferd gestohlen und nacher Mörlenbach geführt, welches der Schultheiß ohne Befehl getan, ist solches bei churfürstlicher Gnaden in Mainz (zu melden)“. Bestimmt handelte es sich um eine Abgabe für das Oberamt Heppenheim, die zwangsweise eingezogen wurde.

Als Nieder-Liebersbacher Steuerschuldner auf dem ein Drittel Anteil der Wambolt und Landschade werden 6 Personen genannt: Bastian Spadt, Bastian Probst, Hans Kaiser, Hans Götzelmann, Hans Ziegler und Hans Kopf.

Die von Bohn werden anteilige Nieder-Liebersbacher Ortsherrn[xiii]

Nachdem der Birkenauer Ortsherr Friedrich Landschad III von Steinach Anfang November 1653 verstorben war, fiel dessen Hälfte von Birkenau und damit auch der Anteil von Nieder-Liebersbach an Kurmainz zurück. Die Familie Wambolt hatte ihre Hälfte von Birkenau den Brüdern Bertram von Hersbach pfandweise überlassen.

Am 20. Mai 1655 wurde Johann Philipp von Bohn (1587 -1658) mit ganz Birkenau und damit auch mit einem Drittel von Nieder-Liebersbach beliehen, wobei sich Kurmainz die sog. vier hohen Zentfälle (Mord, Brand, Ehebruch und schwerer Diebstahl) von dem ehemals Landschadischen Teil vorbehalten hatte. Dagegen stand Johann Philipp von Bohn vom ehemals wamboltischen Teil die Gerichtsbarkeit uneingeschränkt zu.

In der täglichen Praxis verursachte dies Komplikationen, denen folgende Fragestellungen zu Grunde lagen: Handelt es sich um einen niederen oder hohen Zentfall ? Geschah dieser ggf. hohe Zentfall auf dem ehemals Landschadischen oder Wamboltischen Teil von Birkenau bzw. Nieder-Liebersbach ? Wobei in Erinnerung gerufen werden muß, dass zu Birkenau nur ein Drittel von Nieder-Liebersbach gehörte, aber vor der Belehnung der Familie von Bohn die Birkenmauer Ortsherren hohe und niedere Gerichtsbarkeit über ganz Nieder-Liebersbach ausgeübt hatten.

Anläßlich der Belehnung Johann Philipp von Bohn hatten aus Nieder-Liebersbach Hans Kopff, Martin Ziegler, Adam Schmiedt, Jörg Schwind, Hans Stephan, Aßmus Pfrang und Hans Aitt gehuldigt.

Bei dieser Gelegenheit ist zu erfahren, dass Hans Kopff seit 1637 (bis etwa 1670) Nieder-Liebersbacher Schutheiß war. Dieser bestätigte, „dass ihm der Zentgraf zu Fürth verboten, in Gerichtssachen sich gebrauchen zu lassen (= von der Herrschaft von Bohn), sondern allein in hohen Zentfällen dem Oberamt in Heppenheim zu berichten.“ Hans Kopff gab weiter zu Protokoll, dass die lutherischen Nieder-Liebersbacher (der Ort war damals fast ausschließlich evangelischen Glaubens !) auch die „katholische Hochzeit halten und an Sonntagen keine Feldarbeit tun sollten“. Er und die Seinen wären deshalb schon mit 5 Gulden bestraft worden, obwohl sie allezeit nach Birkenau gepfarrt hätten.

Diese Aussagen ließen nicht Gutes ahnen. Um 1660 entstand zwischen Abraham Wolfgang von Bohn (1627-1674) und dem Fürther Zentgrafen ein fruchtloser Schriftverkehr, bei dem es darum ging, ob es sich um niedere oder hohe Zentfälle handelte. Dabei wird immer wieder auf fünf Vergehen Bezug genommen (Beleidigungen, Bedrohungen, Betrug, zwei Kinder des Hans Heinrich Knosp wurden von dessen Ehefrau „vollerweis totgelegen“), die von heutiger Warte aus gesehen eher als „niedere Zentfälle“ einzuordnen sind. Sämtliche Fälle betreffen Birkenau. Eine vernünftige Strafverfolgung für Nieder-Liebersbach war unter diesen Verhältnissen ausgeschlossen. Fast scheint es so, dass der Fürther Zentgraf bewusst die Autorität des Abraham Wolfgang von Bohn untergrub, ihm wird zumindest folgende Äußerung zugeschrieben: „Den von Bohn habe ich (Kurmainz) eingesetzt, will ihn auch wieder aussetzen, er soll mir nicht klug genug sein, item Hornbach und Balzenbach gehet weg, Liebersbach gehet weg, alles gehet weg und Birkenau bleibt allein. Die nächsten Tage will ich nach Birkenau gehen und einen kurfürstlichen Befehl verlesen, darüber er sich verwundern soll.“ Die verworrene Rechtslage wurde zusätzlich durch Emotionen aufgeheizt.

1671 wenden sich die Nieder-Liebersbacher an Abraham Wolfgang von Bohn: „… dass uns zu Mörlenbach durch Herrn Zentgrafen von Fürth bei harter Straf verboten worden, dass wir dem Junker zu Birkenau parieren, keine Gebot und Verbot von ihm annehmen sollen … wir gleich anderen (Birkenauer Untertanen) einen Eid geschworen … Tag und Nacht gehorsam zu sein so wissen wir nicht, wie wir uns verhalten sollen. Dass er uns bei harter Straf unsere Kirch und evangelischer Gottesdienst verboten, und dass wir künftig nach Mörlenbach pfarren sollen. Es wissen aber Euer Gnaden und das ganze Land, dass diese Gemeinde dem evangelischen Glauben zugetan gewesen und dabei von so vielen Kurfürsten bis auf diese Stund gelassen worden.“ Doch schienen alle Gegenvorstellungen in Mainz wenig bewirkt zu haben.

1678 korrespondierte Siegfried Christoph von Bohn (1638- 1681) mit dem Oberamt Heppenheim, nachdem ihm von dort nicht weniger als 15 Punkte von Fehlverhalten vorgeworfen worden waren. Die in Lehensbriefen und Salbücher etc. festgehaltenen Aussagen wurden pauschal mit Hinweis auf den Drittel Anteil von Nieder-Liebersbach als nicht stichhaltig zurückgewiesen. Das Oberamt behauptete, dass die Nieder-Liebersbacher beim Gericht in Mörlenbach erschienen wären, Gültschatzung, Steuern und andere herrschaftliche Abgaben zur Kellerei in Heppenheim geliefert hätten, Frondienstbarkeiten, „desgleichen Reis- und Musterung gleich allen anderen Starkenburger Amtsuntertanen geleistet“ (haben). In Bezug auf religiöse Ausübung hätte von Bohn die „gemeinen Leute mit hoher Strafe bedroht, … die Kinder zu keiner Schul oder Christelehr angehalten, sondern ganz verwildern lassen.“

Hierauf entgegnet Siegfried Christoph von Bohn: „Hier nimmt Wunder, dass das Papier nicht errötet. Ist nicht der Schultheiß Hans Kopff öfters bei Straf von 20 Reichstaler dergleichen anbefohlen, ist nicht, weil er nicht bei der Prozession erschienen, ihm wirkliche Straf abgenommen und der Wirtin 50 fl Straf angedrohet worden, wenn sie sich bei ihrem evangelischen Pfarrer zu Birkenau kopulieren läßt?“  Der evangelischen Birkenauer Pfarrer, Nikolaus Dentzer, war bedroht worden: „Wenn man den ev. Pfarrer zu Liebersbach treffen würde, wollte man ihn rechtschaffen prügeln.“

Es ist hier nicht angebracht, die angedeuteten vielschichtigen Meinungsverschiedenheiten im einzelnen darzulegen, doch ist die Tendenz unverkennbar, dass das Oberamt Heppenheim versuchte, Nieder-Liebersbach an sich zu ziehen und die hergebrachten Rechte der Birkenauer Ortsherren zu beschneiden.

Was die religiösen Verhältnisse angeht, so ist es zum besseren Verständnis wichtig zu wissen, daß der Fürther Heinrich Anton Bösen Zentgraf von 1676- 92 war. Die Birkenauer Katholiken wurden vom Abtsteinacher Pfarrer, 1664-1681 Johann Gerhard Bösen betreut, einem Onkel des Fürther Zentgrafen. Diese verwandtschaftlichen Beziehungen scheinen eine wichtige Rolle gespielt zu haben. Ein anschauliches Beispiel für den religiösen Eifer des Abtsteinacher Pfarrers ist die Prozession am Pfingstmontag des Jahres 1678[xiv].

Pfarrer Gerhard Bösen kam von Abtsteinach über Birkenau und zog mit der Prozession über Nieder-Liebersbach zum Kreuzberg nach Laudenbach. Die Birkenauer Einwohner (fast ausschließlich evangelisch) waren von der Herrschaft von Bohn strengstens angewiesen, auf Provokationen irgendwelcher Art zu verzichtenn. Als die Prozession nachmittags wieder in Birkenau angekommen war, hielt Gerhardus Bösen um 16.00 Uhr zunächst einen Vespergottesdienst. Danach kehrten die Prozessionsteilnehmer in einer Birkenauer Gaststätte ein. Währenddessen beleidigte der Knecht des Abtsteinacher Pfarrers namens Jost die ev. Birkenauer Einwohner „Euer Prädikant (= Pfarrer) hat gepredigt, als ein Schelm. Er soll auf freier Straße nicht sicher sein vor mir, ich will ihn erschießen oder erschlagen, ich will ihm den Kopf umdrehen wie einer Rübe, es soll nicht lange währen, so wollen wir euch Hunde ganz ausrotten“ usw. Gerhard  Bösen stachelte seinen Knecht sogar noch an, indem er geäußert haben soll: „Rufe nur brav laut, so werden sie schon wieder kommen, und schlage einem an den Hals, dass ihm die Zähne in das Maul fallen ..“.

Auch diese Angelegenheit hat eine nicht geschilderte andere Seite, doch werfen diese Vorgänge ein Schlaglicht auf den sicherlich rabiaten Umgang mit den Nieder-Liebersbacher Einwohnern und auf das Zusammenwirken des Fürther Zentgrafen und des Abtsteinacher Pfarrers.

Am 12. September 1678 kam eine Anweisung des Kurfürsten aus Mainz an die Herrschaft von Bohn, den Status Quo in Nieder-Liebesbach zu belassen.

Im Januar 1680 berichtet Siegfried Christoph von Bohn nach Mainz, dass der Fürther Zentgraf die Nieder-Liebersbacher zum Zentgericht ziehen wolle und darüber hinaus, dass er „von der etablierten Wirtschaft im Dorf das Ungelt (= Getränkesteuer) einnimmt“.

Die ganzen Vorgänge um Nieder-Liebersbach (auch Balzenbach und Hornbach) waren dem Mainzer Kurfürsten bzw. dessen Kanzlei offenbar lästig, denn am 12. April 1680 lautet ein Zitat: „Soviel nun Liebersbach betrifft, schließen wir dir hierbei eine Abschrift von dem jüngsthin eingeschickten Bericht … wofern du dagegen nichts erhebliches einzuwenden hättest, du alsdann selbsten wohl ermessen wirst, wie wenig Ursach du hattest dich derowegen zu beschweren … den von unsern Keller zu Heppenheim unlängst nach Liebersbach gesetzten Wirt, da wollen wir uns der eigentlichen Beschaffenheit erkundigen …“.

Dieses scheinbare Desinteresse ist nachvollziehbar. Die Birkenauer Ortsherren wurden mit einem Drittel von Nieder-Liebersbach von Mainz belehnt, die anderen zwei Drittel des Ortes waren Mainz direkt untertan. Im Zweifel sah man zuerst auf den eigenen Geldbeutel.

Im Laufe des Jahres 1680 hatte die 16jährige Magd Anna Maria Burkhard, die bei dem Nieder-Liebersbacher Bauern Hans Schmidt arbeitete, einen „doppelten Dukaten“ gestohlen. Sie war zunächst inhaftiert, aber durch Flucht ihrer Bestrafung entgangen. Und wieder kam es zu gegenseitigen Schuldzuweisungen und Kompetenzgerangel zwischen der Herrschaft von Bohn und dem Fürther Zentgrafen.

Johann Philipp von Bohn (1670 – 1721) wurde um 1688 mit Birkenau und anteilig mit Nieder-Liebersbach belehnt. Es scheint so, dass er mit den schwierigen Nieder-Liebersbacher Verhältnissen überfordert war und sich seine Aktivitäten fast ausschließlich auf Birkenau konzentrierten. Zahlreiche Vorgänge die Ergiebigkeit seiner Birkenauer Einnahmequellen zu steigern, führten zu langanhaltenden Streitereien, die mehrfach die Anwesenheit von Mainzer Untersuchungskommissionen erforderten. Für Nieder-Liebersbach sind dagegen kaum Vorgänge dokumentiert.

Disput zwischen den Ortsherrn von Bohn und den Bertram von Hersbach 1655 – 1668[xv]

Wie bereits vor erwähnt, hatten die Brüder Georg Friedrich und Hans Georg Bertram von Hersbach, ein aus dem Westerwald stammendes Adelsgeschlecht,  seit 1649  die hälftige Birkenauer Ortsherrschaft von den Wambolt durch Pfandschaft erhalten. Obwohl 1655 Johann Philipp von Bohn 1655 mit ganz Birkenau beliehen worden war, machten die Bertram von Hersbach ihm dies streitig. Der Grund für diese Differenzen ist in der Hauptsache darin zu suchen, dass von Bohn die Rechte der Hersbach erst 1668 finanziell ablösen konnten.

In einem nicht datierten Beschwerdeschreiben (um 1655) beschwert sich Johann Philipp von Bohn u. a. darüber, dass die Bertram von Hersbach Schwierigkeiten „wegen der Vogtei zu Nieder-Liebersbach, der Wirtschaft daselbst (= wegen der Einnahmen aus dieser) und zu Balzenbach“ machen. Als Beweis dafür, dass dem Birkenauer Ortsherrn die Einnahmen an Ungelt (=Getränkesteuer) zustehen, ist diesen Unterlagen ein Dokument des Jahres 1614 beigefügt, mit dem der Liebersbacher Wirt Hans Bechlern (= der Müller) verpflichtet wurde, Bannwein (= Herrschaftswein) zu verzapfen. Dieses Schriftstück ist für Nieder-Liebersbach von Bedeutung und wird deshalb wiedergegeben:

„Auf den 21. Juli 1614 ist von dem wohledlen Johann Casimir Wambolt zu Umstadt dem Hans Bechlern, Wirt zu (Nieder-) Liebersbach, der Bannwein übergeben und nachfolgende Gestalt auszuschenken verliehen worden:

  1. Ist ihm geliefert worden guter geeichter Wein 11 Eimer, sieben Maß.
  2. Zum andern soll er das Birkenauer große Maß ausschenken und drei Batzen alt Geld.
  3. Soll er Wirt haben von jedem Maß auszuzapfen 2 Kreuzer (xr), dass also er nit mehr als für jede Maß zahlen darf 5 Albus (alb) alt Geld. Welcher Wein tut in Summa 30 Gulden als Geld 25 alb.
  4. Ist dieser Bannwein vom Ungelt befreit.
  5. Sind ihm die Tänze zu halten erlaubt, jedoch dass solche an öffentlichen und nicht an Winkelorten vorgenommen, auch ein besonderer Platzmeister oder Aufseher dazu bestellt, damit keine Ungebühr geübt, auch nicht über die Zeit und bis in die Nacht getanzt wird.
  6. Ist ihm anbefohlen, wofern er diesen Bannwein eher als die Birkenauer Wirte ihren Bannwein ausgeschenkt hätte, dieser soll nicht stehen (= nicht warten), sondern bei den Birkenauer Wirten vom Bannwein abholen, solange bis derselbige ausgeschenkt ist.
  7. Soll ihm der Baumeister (= beauftragte Aufsichtsperson) seinen anderen Wein versiegeln. Und soll ehe nicht, bis der Birkenauer, wie auch sein Bannwein ganz ausgeschenkt (ist), wieder eröffnen (= eigenen Wein aussschenken).
  8. Wird ihm Hans Bechlern eingedingt, daß er gleich nach der Ausschenkung des Bannweins solchen bar ohne Kosten bezahlen soll. Und sind neue Pfennige nicht anzunehmen, vorbehalten worden.

Johann Casimir Wambolt von Umstadt“

Georg Friedrich und Hans Georg von Hersbach hielten 1659 mit dem Fürther Zentgrafen das Birkenauer Zentgericht ab, und brüskierten damit den eigentlichen Ortsherrn Abraham Wolfgang von Bohn. Damit soll nur angedeutet werden, dass sich während der Jahre von 1655 – 68 für Nieder-Liebersbach noch eine zusätzliche Komponente ergab, indem der Fürther Zentgraf mit den Bertram von Hersbach gegen die Interessen des Birkenauer Ortsherrn paktierte, was die schon verworrene Lage noch mehr komplizierte.

Die Wambolt von Umstadt werden anteilige Nieder-Liebersbacher Ortsherren[xvi]

Nachdem am 23.10.1721 Johann Philipp von Bohn als letzter männlicher Nachfahre seines Geschlechts verstorben war, kam eine vertragliche Regelung zum Zuge, die sich die Wambolt von Umstadt für diesen Fall ausbedungen hatten. Dann nämlich sollte das Lehen Birkenau und auch ein Drittel von Nieder-Liebersbach wieder an das Haus Wambolt fallen, und zwar uneingeschränkt mit der hohen und niederen Gerichtsbarkeit.

Da der neue Ortsherr katholisch war, kam es in den nächsten Jahrzehnten zu einem vermehrten Zuzug von Katholiken nach Nieder-Liebersbach. Im Laufe der Zeit wurden Beschwerden von evangelischer Seite laut, die die zunehmende Benachteiligung dieser Konfession zum Inhalt hatten. In den Jahren 1748-56 kam es zu religiösen Unruhen zwischen den ev. und katholischen Gemeindsleuten, an denen auch die Nieder-Liebersbacher beteiligt waren.

Im Vorfeld der Belehnung von Franz Philipp Kaspar Wambolt müssen Gespräche über Nieder-Liebersbach stattgefunden haben. Dies dokumentiert auch die Anwesenheit des Mainzer Domherrn von Groschlag, als Vertreter des Lehensherren, und des Starkenburger Burggrafen

Schütz von Holzhausen. Offenbar war abgesprochen, dass die Nieder-Liebersbacher zu dieser Huldigung, die am 24. November 1721 beim Birkenauer Ratshaus stattfand, nur durch Handgelöbnis und nicht durch einen Huldigungseid ihre Untertanenpflichten bekräftigten ebenso wie die Haushaltsvorstände von Hornbach und Balzenbach.

Grundsätzlich scheinen die Differenzen zwischen dem Birkenauer Ortsherrn und dem Oberamt Heppenheim nach 1721 nicht mehr in der Intensität wie während der Herrschaft der von Bohn vorgekommen zu sein, dennoch kam es auch hier zu Mißstimmungen.

Am 21. Januar 1737 beschweren sich die „treuen, gehorsamen Untertanen der sämtlichen Gemeinde Nieder-Liebersbach, … dass der Herr Oberamtmann zu Heppenheim aus unserem geringen Dörflein die junge daselbst befindlichen Burschen … zur jungen Ausschuss-Kompanie ziehen will, …dass aber der dritte Mann Euer Reichsfreiherrlichen Exzellenz zu Lehen aufgetragen“. Die Nieder-Liebersbacher befürchteten wieder einmal, „sowohl in dem Oberamt Starkenburg als von der Zent Birkenau beschwert zu werden …  es ist uns eine Unmöglichkeit zwei Herren zu dienen und an zwei Orten Wachdienst zu leisten“. Es ist verständlich, dass die Nieder-Liebersbacher allein schon wegen der Nähe zu Birkenau „bei unseren Birkenauer Zentwachen alleinig gelassen werden mögten“. Der Birkenauer Ortsherr legte Protest gegen diese Handhabung ein, „.. da dieselben (= der junge Ausschuss) zu der Zent Birkenau gehörigen Untertanen nicht allein mit Streifen, sondern auch mit Bewachen der Delinquenten inkommodiert (= belastet) sind“. Der Ausgang der Angelegenheit wird nicht berichtet.

Diesen Vorgang nahm der wamboltische Amtmann Leonhard Kraus zum Anlass, bei seinem Herrn anzufragen, „wie es sich mit dem anhero gehörigen Ort Nieder-Liebersbach mit der Vogtei, Einquartierung, Vorspann, Fronden, Winterquartier und sonstigen Gerechtigkeiten obwalte“. Es nimmt nicht Wunder, dass die Antwort mit den tatsächlichen Gegebenheiten nicht in Übereinklang zu bringen ist. Doch es ist zu erfahren „Der Ort Unter-Liebersbach gehört Herrn General Wambolt von Umstadt zu einem Drittel, nebst der ganzen Zentbarkeit, die Schatzung hebt das hohe Erzstift. Und besteht jetzt dieser ganze Ort in 16 Bürgern, sodann 5 Beisassen und will von Kurmainz bestimmen, dass ermelte Zent mit der Leibeigenschaft verhaft, …“

Von 1739 – 1747 war der Birkenauer Ortsherr Franz Philipp  Wambolt selbst zum Heppenheimer Burggrafen bestellt worden, was zumindest vorübergehend zur Beruhigung der Lage beigetragen haben dürfte.

1752 beschweren sich die Nieder-Liebersbacher beim Oberamt in Heppenheim, dass der ev.  Birkenauer Pfarrer und der Schullehrer versuchten, sie über das bisherige Herkommen zur Verbesserung deren  Wohnungen auszunützen. In diesem Zusammenhang wird bestätigt, dass Nieder-Liebersbach bisher willig zum Pfarrhaus, der Kirche und Schulhaus beigetragen hätten. Jetzt hätte der Pfarrer unnötigerweise einen größeren Ofen und einen neuen Stoßtrog (den jeder Hauswirt selbst anzuschaffen habe !) gekauft, ja bei jeder Fensterscheibe, die zu ersetzen wäre, müßte ein Beitrag geleistet werden. Dieser Vorgang ist nicht wesentlich, doch erstmals wenden sich die Einwohner an das Oberamt Heppenheim, um von dort Beistand zu erlangen.

Im Jahre 1756 „bei vorgewesenen k. k. Luxemburgischen Völkermarsch“ forderte der Mörlenbacher Schultheiß eine Nieder-Liebersbacher Beteiligung an 3 „Wagen Vorspann (= Stellung von Wagen, Pferden, Personal)“, obwohl der Fürther Zentgraf Matthias Seitz bei anderer Gelegenheit bestätigt habe, dass der Ort für das Oberamt Starkenburg „an Fronden nichts als zu jagen und zu hagen schuldig ist“. Kurz darauf habe das Oberamt Starkenburg in Person des Mörlenbacher Anwalts dem Ort Nieder-Liebersbach zugemutet „für die sorbische Armee“, drei Fuhren Mehl nach Marburg zu fahren. Diese Fuhren hatte der wamboltische Amtmann Leonhard Krauß den Nieder-Liebersbacher strengstens untersagt, da nur Birkenau ähnliches verlangen könne. Als Reaktion darauf wurden mehrere Einwohner nach Heppenheim bestellt. Diese Situation schildert Amtmann Krauß , der sich auch in Heppenheim aufhielt so: „Als aber ich dahin gekommen, so habe sogleich bei dem Eingang in das Städtlein auf der Gassen von einigen Nieder-Liebersbacher Untertanen erfahren müssen, dass diejenige vier, so die Fuhren von dem Nieder-Liebersbacher Schultheiß zugeteilet gewesen, schon wirklich in den Turm gesetzet seien, …“. Ein heftiger Protest bei dem Amtskeller Winterheld, begleitet von der Aufforderung, die Inhaftierten sofort freizulassen, blieb erfolglos. Im Gegenteil wurde Amtmann Krauß gedroht, ihn selbst einzusperren und dem anwesenden Schultheißen und einigen „noch freien Untertanen“ bei schwerer Strafe verboten, für Birkenau in Zukunft Kriegsfuhren zu erbringen. Amtmann Krauß erinnerte sich dabei sicherlich daran, dass er 1741 für mehrere Wochen in Weinheim in Haft war, da er damals befohlen hatte, in Balzenbach einen Totschläger festzunehmen, der aus niedrigen Beweggründen einen Hirtenjungen erschlagen hatte (Kurpfalz wertete dies als einen Eingriff in die Hoheitsrechte). So blieb den Einwohnern keine Wahl, die „schon abgegangene Fuhr“ durch Geld abzulösen und sich an zwei weiteren Transporten selbst zu beteiligen. Amtmann Krauß wandte sich an seinen Herrn und stellte resignierend fest „mein Arm ist zu schwach“.

1777 hatte Johannes Ziegler aus Nieder-Liebersbach mit der Schweinehirtin Elisabeth Rauin einen Ehebruch begangen. Der Mörlenbacher Zentgraf Georg Ernst Straub vertrat die Meinung, er sei für die Untersuchung und Ahndung (hoher Zentfall !) zuständig. Der Heppenheimer Keller Peter Joseph Wilhelmi pflichtete erstaunlicherweise den Birkenauer Interessen bei und schrieb über den Mörlenbacher Zentgrafen Straub. „.. sein unartiges Betragen und sein Hang zur Subordination, sein ganzer Lebenslauf ist als Kette von Ausschweifungen und sein Aufenthalt als eine Plage für den Bezirk anzusehen … dem Amt ist bis jetzt kein Wort von dem ganzen Vorgang gemeldet worden.“

1783 wurde für Nieder-Liebersbach ein Bürgereid aufgezeichnet, der interessanterweise nicht auf die verworrenen Verhältnisse Bezug nimmt, also neutralAgehalten ist[xvii]:

„Ihr sollet geloben und schwören zu Gott und seinen lieben Heiligen (Im Fall der Bürger evangelischer Religion, zu Gott und seinem Heiligen Evangelium), dass ihr Sr. Kurfürstlichen Gnaden zu Mainz als eueren rechtmäßigen Landesherrn und nach ihm das hochwürdige Domkapitel als den rechtmäßigen Erbherrn anerkennen, höchst demselben treu und hold mit allen Untertanen-Pflichten Gut und Blut nach eueren aufhabenden Pflichten, Leibeigenschaft zugetan sein wollet, und derselben ohne Erlaubnis euch nicht entübrigen, so auch denen vorgesetzten Beamten den schuldigen Gehorsam, denen ergehenden Gebot und Verbott die schuldige Folge leisten, minder nicht der Gemeinde Nieder-Liebesbach, soviel abwenden und überhaupt all dasjenige leisten wollet, was andere ehrliche und fromme Bürger bei der Gemeind Nieder-Liebersbach tun und unterlassen. Alles getreulich und ohne Gefährde.“

Der Nieder-Liebersbacher Schultheiß Adam Schmidt meldete im April 1790 dem Amtmann Leonhard Krauß, „die Philipp Tramersche Witwe hat sich an der Scheuerleiter in des Peter Stecklers Wohnung aufgehenkt“. Die vom Amtmann sofort veranlasste Untersuchung führte zu Protesten des Fürther Amtsvogts Strauß. Um diese Situation war der Nieder-Liebersbacher Schultheiß nicht zu beneiden, da er nicht recht wußte, wem er Folge leisten sollte. Der Birkenauer Ortsherr mahnte ihn später wegen „seiner Saumsal … und wegen der Folgeleistung des unstatthaften Befehl des Herrn Amtsvogt zu Fürth“, ab. Im November 1790 entschuldigt sich das Amt Fürth für „die in die diesseitige hohe Zentbarkeit unternommenen Eingriffe“.

Anfang 1804 war der Schultheiß Adam Schmidt verstorben. Kurzerhand hatte das Amt Fürth ohne Abstimmung Adam Bürner zum Schultheißen ernannt. Die wiederholten Beschwerden aus Birkenau wurden einfach ignoriert.

Im November 1811 ist von dem wamboltischen Amtmann Ignaz Bouthelier Erstaunliches zu hören, nachdem den Nieder-Liebesbachern vom Amt Fürth verboten worden war, irgendwelchen Anweisungen aus Birkenau zu folgen: „Nach meiner Meinung ist nun für den gnädigen Herrn die schönste Gelegenheit, diese Zentgerechtsame auf einmal los zu werden. Der Sage nach soll ein Rathaus zu Fürth gebaut werden und da möchten sie alsdann mit zahlen und fronden helfen.“

Die Information, dass die Zentangelegenheiten für Nieder-Liebersbach nach Wald-Michelbach verlagert werden sollten, löste kurz darauf zwar einen halbherzigen Protest der Birkenauer Seite aus. Von der Großherzoglich Hessischen Regierung in Darmstadt kam dazu gerade einmal ein achtzeiliges Schreiben: „… dass da nach den vorliegenden Akten der Ort Nieder-Liebersbach keineswegs zur Zent Birkenau gehört, ihm in seinem geschehenen Ansuchen nicht willfahrt werden könne.“ Damit fand ein über Jahrhunderte andauernder Streit einen wenig spektakulären Schlußpunkt.

Schlußbemerkung

Nach den gemachten Ausführungen ist es nachvollziehbar, dass über Jahrhunderte hinweg zwischen Nieder-Liebersbach und Birkenau bis zum Übergang an das Großherzogtum Hessen 1806 „besondere Beziehungen“ vorlagen. Die Nieder-Liebersbacher Einwohner dürften damals den einen oder anderen Stoßseufzer „was die Birkenauer wohl schon wieder von uns wollen ?“ getan haben. Diese Einstellung beruhte auf Gegenseitigkeit, da auch die Birkenauer ihre liebe Mühe „mit den widerborstigen Nieder-Liebersbachern“ hatten. Eine solche Einschätzung und Verhaltensmuster wurden von Generation zu Generation weitergegeben, ohne dass man sich mit Zeitablauf überhaupt noch über den Ursprung im Klaren war.

Es kommt heute noch vor, dass sich beide Orte unter diesem Aspekt auf’s Korn nehmen. Ein gutes Beispiel hierfür sind auch die Städte Heppenheim und Bensheim, die gar einen „Streitstein“ (wegen der Stelle der Übergabe von Inhaftierten zur Gerichtsstätte auf dem Heppenheimer Landberg) setzen ließen. Ohne solche örtlichen Besonderheiten wäre unsere eher nüchterne und auf rationales Denken ausgerichtete Zeit um einen Sachverhalt ärmer, der letztendlich zur Identität und zum Selbstverständnis eines Ortes beiträgt.

Quellen und Anmerkung:

[i]. Staatsarchiv Darmstadt (StAD), G 31 C, Nr. 69/1

[ii]. Freiherrlich Wamboltisches Archiv (FWA), Bestand 169/3

[iii]. FWA, Bestand 170/2

[iv]. Quellenveröffentlichungen zur Heimatgeschichte des Kreises Bergstraße, herausgegeben Ferdinand Koob (1953)

[v]. FWA, Bestand 12/13

[vi]. FWA, Bestand 77/12

[vii]. FWA, Bestand 77/12

[viii]. FWA, Bestand 12/13, diesem  Bestand sind alle nachfolgenden Informationen zum Jahr 1548 entnommen

[ix]. FWA , Bestand 77/12, auszugsweise Abschrift

[x]. FWA, Bestand 77/12

[xi]. FWA, Bestand 12/12

[xii]. FWA, Bestand 12/13

[xiii]. FWA, Bestände 13/4 und 13/6

[xiv]. Günter Körner:  Birkenauer Wallfahrten auf den Kreuzberg und nach Mörlenbach; In: Starkenburg Nr. 2/1989 vom 24. Mai

[xv]. Günter Körner: Die Eskapaden des Johann Georg Bertram von Hersbach; In: Starkenburg 3/1987 vom 27. August

[xvi]. FWA, Bestände 12/18,13/4, 13/6

[xvii]. Gemeindearchiv Birkenau, Hypothekenbuch der Gemeinde Nieder-Liebersbach aus dem Jahre 1754

Anmerkung:

Der vorstehende Aufsatz versucht erstmals alle Informationen, die für den Ort vor 1800 überliefert sind, zusammenzufassen. Die urkundliche Lage zu Nieder-Liebersbach ist dabei eher als spärlich zu bezeichnen.

Bestimmendes Element der Überlieferung sind die permanenten Streitigkeiten zwischen den Birkenauer Ortsherren und dem Oberamt Starkenburg. Zu bedauern ist, dass das „normale dörfliche Leben“ in den vorhandenen Urkunden überhaupt keinen Niederschlag gefunden hat, da nur außergewöhnliche Ereignisse aufzeichnenswert waren.

Das familiäre Leben, verbunden mit den Sorgen der Erziehung und Ernährung etc., aber auch Anlässe zur Lebensfreude standen für unsere Vorfahren an erster Stelle. Nur unter diesem Blickwinkel lassen sich die damaligen Zeit- und Lebensumstände erahnen.

Günter Körner (13.1.2015)