Gemeinderatsprotokolle 1970 – 1971

Haupt und Finanzausschusssitzung am 16. Januar 1970

  1. Bestellung eines stellvertretenden Kassenverwalters.
  2. Geschäftsordnung
  3. Verschiedenes

1.) Da der derzeitige stellvertretende Kassenverwalter, Herr Tritsch aus Birkenau wegen Altersgründen zurückgetreten ist, muss ein neuer Stellvertreter bestellt werden. Nach eingehender Beratung kam man zudem Entschluss, Frau Reufsteck anzusprechen, ob sie sich bereiterklärt dieses Amt zu übernehmen.

2.) Finanzausschussvorsitzender Helth verlas die ausgearbeitete Geschäftsordnung und wurde eingehend beraten. Der Haupt und Finanzausschuss schlägt der Gemeindevertretung vor die ausgearbeitete Geschäftsordnung zu befürworten.

3.) Wegen einer Veranstaltung der CDU Fraktion sollte Mittwoch am 4. Februar sitzungsfrei gehalten werden.


Gemeinde-Vorstandssitzung am 19.1.1970

Tagesordnung: Verhandlungen über den Geländeerwerb zum Bau einer Leichenhalle mit den Grundstückseigentümern.

Die anwesenden Grundstückseigentümer konnten sich nicht festlegen und wollen erst eine Rücksprache mit ihren Familienmitgliedern vornehmen, wofür der Gemeindevorstand Einsicht hatte. Zu einer weiteren Verhandlung legte man voraussichtlich Montag den 2. Februar fest.


Nicht-öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 21.1.1970

Tagesordnung: Beratung über die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes

Der Bürgermeister begrüßte die Gemeindevertreter und die zwei Herren von der nassauischen Siedlung und erteilte anschließend Herrn Kubisch das Wort. Dieser schilderte den Sinn und Zweck und Vorschriften zur Aufstellung eines Flächennutzungsplanes.

Dann berichtete der Bürgermeister an Hand seiner Karte über das Gelände, dass in den Flächennutzungsplan einbezogen werden soll. Er erklärte auch, dass das Industriegelände bei Petersen rückwärts erweitert werden soll, um dort Gelände für Gewerbebetriebe und für gemischtes Baugebiet zu erhalten. Auch der Gewerbebetrieb von Herrn Fritz Stäckler soll erweitert werden. Über das gesamte Vorhaben zeigte sich die Gemeindevertretung befriedigend.

Die Herren von der nassauischen Siedlung machten sich Aufzeichnungen, und so den Flächennutzungsplan auszuarbeiten.

Anschließend wurden von Bauausschuss noch einige Bauanträge beraten und befürwortet:

Ansiedlung einer Bäckerei, die Aufstockung von Herrn Rudi Renner, Erstellung eines Wohngebäudes von Herrn Alfred Bittner, Errichtung einer Doppelgarage Von Herrn Hans Bernert und Regner, Der Wohnungsneubau von Herrn Kurt Hortsch, und der Wohnhausanbau von Karl Heinz Stephan.


Gemeindevorstand am 26.1.1970

  1. Grundstücksverkehr Ehel. Unrath
  2. Antrag des Herrn Peter Tauner auf ersten Wohnsitz im Wochenendegebiet
  3. Antrag des Verkehrsvereins auf Errichtung eines Weihers im Rahmen des Fremdenverkehrs
  4. Antrag der katholischen Kirchengemeinde auf Zuschüsse für den Kindergarten
  5. Widerspruch des Herrn Kischkel über Erschließungsbeiträge
  6. Bescheide für Kanalverlegung Balzenbacherstraße
  7. Herausgabe von Bescheiden Anlieger Gartenstraße
  8. Berichtigte Bescheide Nächstenbacher Str.
  9. Verschiedenes

1.) Herrn Peter Unrath will an Herrn Gutjahr (Wochenendgebiet) ein Grundstück von ca. 1800 Quadratmeter verkaufen. In einem Schreiben des Landwirtschaftsamtes in Heppenheim geht hervor, dass das Gelände landwirtschaftlich genutzt werden kann. Gegen diesen Verkauf erhob der Gemeindevorstand Bedenken und hat dieselbe Auffassung wie das Landwirtschaftsamt.

2.) Herr Tauer will das Wochenendhaus von Frau Kibbert-Löbzien Ingeborg aus Weinheim kaufen und dann erweitern. Dazu soll die Rechtsabteilung in Heppenheim gehört werden und dann Wiedervorlage beim Gemeindevorstand.

3.) Der Verkehrsverein stellt Antrag auf dem Gelände von Erika Kadel an der Neubrücke einen Weiher zu errichten. Dieses Vorhaben scheint dem Gemeindevorstand sehr kostspielig. Aber trotzdem soll der Bürgermeister bei einem Sachverständigen der nassauischen Siedlung Auskunft und Beratung einholen.

4.) Die katholische Kirchengemeinde stellen Antrag, den Zuschuss der Gemeinde für den Kindergarten auf DM 6000 zu erhöhen. Der Gemeindevorstand ist sich den Aufgaben des Kindergartens bewusst und bittet die Gemeindevertretung diesen Antrag zu befürworten.

5.) Herr Kischkel hat Widerspruch über seinen Bescheid der Erschließungsbeiträge des Nächstenbacher Wegs fristgerecht eingelegt. Aus diesem Grunde Herr Kischekel vorgeladen. Es wurde festgestellt Herr Kischkel im April und September 1968 einen Heranziehungs-Noch Bescheid mit verschiedenen Angaben erhalten hat. Der Gemeindevorstand vertritt die Auffassung, dass das verwaltungsmäßig nicht zulässig ist, rechtskräftige Bescheide aufzuheben und durch neue zu ersetzen. Die Verwaltung soll im Einvernehmen mit der Kommunal- Abteilung den Widerspruch überprüfen

6.) Im Hinblick auf die ab 1.1.19 hundert 70 eintretenden Satzungsänderungen sollen die Bescheide für die betroffenen Grundstücke rückwirkend auf den Monat Dezember herausgegeben werden. Die Bescheide sind vorbereitet und werden sofort zugestellt.

7.) Die Zustellung der zurückgestellt, bis dem Widerspruch Kischkel abgeholfen ist.

8.) Hier wird Verfahren wie bei Punkt 7.

9.) Nachdem die Aufsichtsbehörde den Eigentumsübergang des Grundstücks Gartenstraße, Flur vier, Nr. 2 09/33 zugestimmt hat, sollte Erlös dem Straßenbau 1970 zugeführt wird

10.) !! An den Wettbewerb unser Dorf soll schöner werden, wird auf eine Teilnahme verzichtet.

11.) Die jährliche den Spende der Bezirkssparkasse muß einem kulturellen Zweck zugeführt werden. Der Gemeindevorstand schlägt vor den Anteil in Höhe von DM 400 dem Verkehrsverein zur Verfügung zu stellen.

12.) Zur Aufstellung eines Terminkalender sollen die Vereine: Sportverein, Sängerlust, Feuerwehr und Brieftauben-Verein bis 1.3.1970 angeschrieben werden

13.) Am 15. Februar findet eine Sportlerehrung aller verdienten Sportler, die beim Bund, Land und Kreismeisterschaften besonders hervorgetreten sind, durch den Bürgermeister statt.


Vorstandssitzung am 23.2.1970

  1. Rücktritt des Beigeordneten Franz Maurer
  2. Grundstücksverkauf Peter Unrath
  3. Grundstücksteilung Peter Unrath
  4. Erhöhung der Bankzinsen der Bezirkssparkasse Heppenheim
  5. Widerspruch des Herrn Franz Jäger
  6. Bau eines Wohnblocks der Baugenossenschaft Birkenau
  7. Antrag der katholischen Kirchengemeinde Zuschuss Schließanlage
  8. Antrag der katholischen Kirchengemeinde auf einen Zuschuss für Instrumente
  9. Hessentag in Wiesbaden
  10. Submission der Bachverrohrung von dem Rathaus
  11. Schreiben des Landratsamtes wegen Verkehrsbeschränkung
  12. Schreiben des Landesverkehrsverbandes
  13. Antrag des Herrn Willi Steinmann
  14. Bestellung eines Wahlvorstandes
  15. Verschiedenes

Keine weiteren Ausführungen


Vorstandssitzung vom 25.2.1970

  1. Geländeerwerb für eine Leichenhalle

Die in Frage kommenden Grundstücksbesitzer Herr Adam Heinrich Klein und Franz Knapp waren geladen. Nicht erschienen war Adam Heinrich Klein. Herr Franz Knapp weigerte sich Gelände abzugeben. Eine nachträgliche Anfrage bei einem Adam Heinrich Klein scheiterte ebenfalls.


Nicht-öffentliche Sitzung der Gemeindevertreter am 4. März 1970

  1. Anträge der katholischen Kirchengemeinde
  2. Submission Bachverrohrung
  3. Ortskernsanierung
  4. Widersprüche
  5. Verschiedenes

1a.) Die katholische Kirchengemeinde stellte den Antrag, den Zuschuss für den Kindergarten von 2500 DM auf 6000 DM zu erhöhen. Nach eingehender Beratung stimmten die Gemeindevertreter dem Antrag zu und in der nächsten öffentlichen Sitzung soll darüber entschieden werden.

1b) Zu der Beratung auf Bezuschussung von Ankauf von Musikinstrumenten für die katholischen Jugendgruppe, eine Gründung eines Blasmusik-Korps war Herr Pfarrer Pezoldt eingeladen. Herr Pfarrer Pezoldt erklärte, falls diese Sache zum Gelingen kommt, dies nicht nur eine rein katholische Angelegenheit ist, sondern für die ganze Bevölkerung. Er will auch nicht unbedingt die Trägerschaft übernehmen. Wenn ein anderer Jugendgruppe dazu bereit ist, ist er auch damit einverstanden. Nach eingehenden Beratungen kamen zu dem Entschluss, die Klärung der Trägerschaft der Kulturkommission zu übergeben.

1c) für die Schlüsselanlage in Jugend rein befürwortete die Gemeindevertretung einen Zuschuss von 285 DM, wie es vom Gemeindevorstand vorgeschlagen ist. Das sind zehn Prozent der Herstellungskosten.

2.) Die Bachverrohrung vor dem Rathaus bis hinter das Anwesen des Herrn Bruno Mülbert wurde erneut ausgeschrieben und folgende Angebote wurden abgegeben.

Fa Kilian 119.966,10 DM, Fa Lammer 104.462,10 DM, Fa. Nickerl 105.582,09 DM, Fa. Collet 98.414,82 DM, und Fa. Schuchmann 109.517,48 DM.

Für dieses Vorhaben wurde vom Kreis ein Zuschuss von DM 23.500 genehmigt.

Der Bürgermeister wurde beauftragt, mit der Firma Collet in Verbindung zu treten und bei der nächsten öffentlichen Sitzung soll die Arbeit vergeben werden.

Bei den Angeboten für die Bachverrohrung ist auch die Kanalverlegung für dieses Stück einbegriffen.

3.) Das Anwesen von Herrn Willi Steinmann in der Sulzbacher Straße soll die Ortskernsanierung aufgenommen werden. Diesbezüglich hat der Bürgermeister mit der nassauischen Siedlung Verbindung aufgenommen.

Der Bürgermeister schlägt vor, dass das Gelände die Gemeinde erwirbt und zwar für 40000 DM. Alle anderen Verbindungen an Herrn Steinmann soll das Land Hessen im Zuge der Orts kernsanierung übernehmen. Jetzt ist abzuwarten, wie sich die Regierung dazu stellt. Auf jeden Fall soll die Sache vorangetrieben werden. Mit dem Vorschlag des Bürgermeisters war die Gemeindevertretung einverstanden.

4.) Gegen die Bescheide zum Ausbau der Nächstenbacher Straße (Erschließungsksoten) hat Herr Kischkel, Heinrich Knapp und Dewald Widerspruch erhoben. Nach eingehender Beratung sollen alle drei Widersprüche zurückgewiesen werden. Die Vorauszahlung für den Straßenbau in Höhe von 1500 DM sind zu erheben.

Für den Anschluss an Wasser und Kanal soll nach dem Gesetz verfahren werden.

5.) Bei dem Geländeerwerb zum Ausbau der Straße nach Balzenbach wurde Herrn Peter Stäckler nicht berücksichtigt. Dieses Gelände soll angekauft werden.

Gemeindevertreter Willi Dietrich stellte den Antrag, dass Schritte unternommen werden, damit der Müll auch in der Weinbergstraße abgeholt wird.


Haupt und Finanzausschuss vom 12.3.1970

  1. Lesung des Haushaltsplanes für das Rj. zur 1970

Der Haushaltsplan für das RJ 1970 wurde im ordentlichen Teil in den Einnahmen und Ausgaben durchberaten. Einige Haushaltsstellen würden abgeändert. Er vergleicht sich in den Einnahmen und Ausgaben mit DM 487.537,00. Die Sitzung wurde um 23.00 Uhr beendet.

Die Beratung des außerordentlichen Teiles, sowie der Haushaltssatzung wurde auf Mittwoch den 18. März um 20 Uhr vertagt. Hierfür ergeht keine Einladung mehr.


13.3.1970 Gemeindevertretersitzung

  1. Feststellung über das Ausscheiden des Beigeordneten Franz Maurer
  2. Einführung eines Beigeordneten aus dem Wahlvorschlag der CDU
  3. Genehmigung des Protokolls von der Sitzung vom 19.12.1969
  4. Genehmigung einer Geschäftsordnung
  5. Auftragserteilung für die Bachverohrrung vor dem Rathaus
  6. Anträge der katholischen Kirchengemeinde
  7. Antrag des Herrn Peter Winkler über die Änderung der Dachneigung
  8. Genehmigung des Waldwirtschaftsplanes
  9. Mitteilungen, Informationen, Anfragen

1.) Der Beigeordnete Franz Maurer hat wegen Krankheit und auf ärztliches Anraten sein Mandat niedergelegt. Nach § 39 Abs. 3 stellte die Gemeindevertretung das Ausscheiden fest.

2.) Der Bürgermeister dankte dem scheidenden Beigeordneten für seine Mitarbeit und hob hervor, dass Maurer sehr kollegial war.

Nach dem Wahlvorschlag der CDU rückt als nächster noch nicht berufener Bewerber nach Johannes Stennes als Beigeordneter noch. Nach erfolgter Bekanntmachung haben sich keine Einsprüche von Seiten der Wahlberechtigten ergeben. Dann erfolgte die Einführung und Verpflichtungen nach § 46 Abs. 2 der HGO durch den Bürgermeister, wobei Herrn Stennes die Ernennungsurkunde überreicht wurde. Der Gemeindevertretervorsitzende Lüdeke beglückwünschte den nachrückenden Beigeordneten im Namen der Gemeindevertretung

3.) Das Protokoll der Gemeindevertretersitzung vom 19.12.1969 wurde vorgelesen und einstimmig genehmigt. Ebenfalls wurde einstimmig das Protokoll von der nicht-öffentlichen Sitzung vom 21.1.1970 genehmigt.

4.) Die ausgearbeitete Geschäftsordnung der Gemeinde NL war den Gemeindevertretern vorzeitig ausgehändigt und wurde nach Beratung einstimmig angenommen.

5.) Auf Vorschlag des Ingenieurbüro Krimmelbein wurde die Bachverrohrung vor dem Rathaus bis hinter das Anwesen Bruno Mülbert einschließlich Kanalverlegung zum Preis von DM 98.414,82 der Fa. Collet, Weinheim einstimmig zugeschlagen. Hierfür liegt von Seiten des Kreises eine Zuschussgenehmigung in Höhe von DM 23.500 vor.

6a) Der Antrag der katholischen Kirchengemeinde, den Zuschuss für den Kindergarten von DM 2500 auf DM 6.000 zu erhöhen, das wären 24 Prozent vom Gesamtaufkommen wurde von der Gemeindevertretung auf Vorschlag des Gemeindevorstandes einstimmig genehmigt.

6b) als Zuschuss zur Schlüssel-Anlage wurde der Betrag von DM 285,13 das sind zehn Prozent der Gesamtbaukosten einstimmig bewilligt.

7.) Der Antrag auf Änderung der Dachneigung des Herrn Peter Winkler aus städtebaulichen Gründen auf 25 bis 30 Prozent einstimmig herabgesetzt.

8.) Dem vorgelegten Waldwirtschaftsplan vom Rechnungsjahr 1969/70 wurde einstimmig zugestimmt.

9.) Der Bürgermeister berichtete über den Stand der Straßenbaus Neubaugebiet und des Verbindungsweges nach Reisen, welche im Rechnungsjahr 1970 fertiggestellt werden sollen. Hierzu sind Zuschüsse vom Land in Höhe von DM 36.870 und vom Kreis von DM 7.374 zu erwarten.

Gemeindevertreter Helth stellte die Anfrage, ob die Abwassergebühren für Landwirte ermäßigt werden. Hierüber soll noch gesondert beraten werden.

Gemeindevertreter Willi Dietrich bemängelte das Fehlen von Hydranten Hinweisschildern.

Über das Gelände zur Errichtung einer Leichenhalle soll der Bauausschuß erneut beraten.

Anschließend wurde noch einige Bauanträge beraten und genehmigt: Wohnhausneubau Günter Schmidt, Wohnhausneubau Zaplatilek durch die durch die Baugenossenschaft Birkenau, Wohnhausneubau des Herrn Alfred Schwiedernoch und der Garagenbau des Franz Helfert.

Vor Genehmigung der Einfriedigung des Grundstücks von Herrn Hans Schäfer in der Reisener Straße soll eine Besichtigung stattfinden.


Vorstandssitzung vom 18.3.1970

  1. Erwerb von Gelände für den Bau einer Leichenhalle
  2. Anträge der CDU Fraktion
  3. Antrag des Herrn Johann Unger, Mannheim
  4. Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1970
  5. Vorbereitung der nächsten Gemeindevertretersitzung
  6. Altenfahrt
  7. Verschiedenes

1.) Der Bürgermeister berichtete, dass der Geländeerwerb zum Bau einer Leichenhalle von Herrn Adam Heinrich Klein und Herrn Franz Knapp schlechte Aussichten hat, aber trotzdem soll der Leichenhalle vorangetrieben werden. Der Bürgermeister machte den Vorschlag, die Leichenhalle auf dem Gelände von Herrn Simon Schmidt zu erstellen. Über den neuen Standort war mein geteilter Meinung. Der Gemeindevorstand ist der Ansicht, dass man diese Angelegenheit dem  Bauausschuss überweisen soll und dass dieser sich noch einmal das Gelände am Friedhofseingang besichtigt, um schließlich doch die Leichenhalle auf dem erstgenannten Platz errichtet.

2.) Die CDU Fraktion stellte den Antrag, eine Mehrzweckhalle für sportliche Veranstaltungen zu errichten. Der Gemeindevorstand ist der Ansicht, den geplanten Sporthallenbau weiter zu treiben um im rot/weißen Programm zu bleiben, zumal dieses Vorhaben an 9. Stelle steht, um nicht weiter in den Rückstand zukommen.

Weiter stellte die CDU Fraktion den Antrag, den Eheleuten Adam Jeck 8 eine Entschädigung zu geben, bleibt diese bei dem Geländetausch der Ansiedlung einer Bäckerei benachteiligt sind. Über diesen Antrag soll in der Gemeindevertretung entschieden werden.

3.) Der Antrag des Herrn Johannes um mehr aus Mannheim auf Herrichtung des Weges im Wochenende Gebiet ist nicht sehr höflich gehalten. Herr Unger soll eine Absage der Antwort erhalten.

4.) Die Haushaltssatzungen wurde vom Gemeindevorstand besprochen und ohne Änderungen befürwortet

5.) Die nächste Gemeindevertretersitzung wurde beraten und auf Mittwoch den 25.3.1970 festgesetzt.

6.) Im Mai oder Juni soll eine Halbtagesfahrt mit den Alten der Gemeinde durchgeführt werden. Über das Ziel soll noch Erkundigung eingeholt werden.

7.) Die Grundstücksteilung des Herrn Gustav Gräber und Frau Barbara Schmidt wurde zugestimmt.


Haupt und Finanzausschuss vom 18.3.1970

Tagesordnung: Weiterführung über die Lesung des Haushaltsplanes vom Rechnungsjahr 1970

In der Sitzung vom 12.3.1970 wurde der Haushaltsplan im ordentlichen Teil in den Einnahmen und Ausgaben beraten Heute wurde die Beratung im außerordentlichen Teil unter Haushalt Satzung vorgenommen. Der Haupt und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den beratenen Haushaltsplan und Haushalt-Satzung zu verabschieden.


Bauausschuss vom 20.3.1970

Tagesordnung: Beratung des Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1970.

Der Bauausschuss wurde über den beratenen Haushaltsplan in den Einnahmen und Ausgaben im ordentlichen und außerordentlichen Teil unterrichtet, was von den Ausschussmitgliedern zur Kind nicht genommen wurde.


Gemeindevorstand und Bauausschusssitzung mit den Anliegern unterhalb der Ringstraße am 23.3.1970

  1. Anlieger: Frau Hannelore Schmidt, Frau Else Klein, Herr Günter Keil, Herrn Ernst Klein, Herr Alfred Rohr, Willi Falter und Rudi Renner. Entschuldigt war Hermann Fischer.

Zwecks Kanalverlegung unterhalb der Ringstraße wurde mit den Anliegern folgende Vereinbarung getroffen: Die Anlieger verlegen die Rohre, wozu ihnen eine Fachkraft zur Verfügung gestellt wird. Die Rohre stellt die Gemeinde.

Im Auftrag der Gemeinde macht die Fa. Gg. Klein den Anschluss auf dem Anwesen von Herrn Beikert frei. Gibt die Richtung und Tiefe des Rohrgrabens und setzt die nötigen Schächte. Am kommenden Donnerstag will die Fa. Klein mit ihrem Auftrag beginnen.


Gemeindevertretersitzung am 25.3.1970

  1. Genehmigung des Protokolls von der Sitzung am 13. März 1970.
  2. Genehmigung des Haushaltsplanes für das Rechnungsjahr 1970
  3. Erlass der Hauptsatzung
  4. für den ordentlichen Haushalt
  5. Für den außerordentlichen Haushalt
  6. Stellenplan für das Rechnungsjahr 1970
  7. Außerplanmäßige Ausgabe nach 121 HGO
  8. Anträge der CDU Fraktion:
  9. a) Über den erlittenen Vermögensverlust der Eheleute Adam Jeck 8
  10. b) Errichtung einer Mehrzweckhalle
  11. Satzungswesen
  12. Anfragen, Informationen, Mitteilungen

1.) Das Protokoll von der nicht-öffentlichen Gemeindevertretersitzung vom 13.3.1970. Weit. 07. Tagesordnung wurden noch der Zusatz `Das Gleiche gilt auch für die das Nachbargrundstück des Herrn HamburgerA eingefügt. Danach wurde das Protokoll einstimmig genehmigt.

2.) Der Gemeindevertretervorsitzende verlas den Vorbericht zum Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1970 im ordentlichen und außerordentlichen Teil in den Einnahmen und Ausgaben. Gemeindevertreter Willi Dietrich stellte den Antrag, die vorgesehenen 2.500 DM bei der Haushaltsstelle 37.523 abzusetzen und der Haushaltsstelle 76.612 (Feldwegebau) zuzuführen, was einstimmig befürwortet wurde.

Gemeindevertreter Helth hatte die Anfrage, ob bei den Haushaltsstellen 00.636, 02.631,02.634 nicht Einsparungen getroffen werden können. Nach kurzer Beratung kam man zu dem Entschluss, die eingesetzten Beträge zu belassen. Weiter wurde auf Vorschlag von Gemeindevertreter Helth bei der Haushaltsstelle 704.430. DM 1000 abgesetzt und der Haushaltsstelle 81.430 zugeführt.

Nach Abänderung der genannten Haushaltsstelle wurde der Haushaltsplan im ordentlichen und außerordentlichen Teil in den Einnahmen und Ausgaben einstimmig genehmigt. Ebenfalls wurde die Haushaltssatzung einstimmig genehmigt

3.) Die außerplanmäßigen Ausgaben vom Rechnungsjahr 1969 in den Haushaltsstelle: 02.631, 02.634, 21.651, 36.523, 47.661, 65.890, 77.686, 81.651, 81.890, 81.930, 81.980 und 86.651 wurden ebenfalls einstimmig genehmigt.

4.) Der Antrag der CDU Fraktion den Eheleuten Werner Jeck 8 für erlittenen Schaden beim Grundstückstausch zur Ansiedlung einer Bäckerei eine Entschädigung zu geben, wurde nach eingehender Debatte zurückgezogen. Wenn die Eheleute Jeck diesbezüglich einen Antrag stellen, will man noch einmal darüber sprechen.

5.) Der Antrag der CDU Fraktion auf Erstellung einer Mehrzweckhalle wurde von Gemeindevertreter Emmerich damit begründet, dass er der Ansicht ist, auf diesem Wege schneller zu einer Sportstätte zu gelangen, zumal die Gemeinde in rot-weißen Programm erst an 9. Stelle steht und das vielleicht hierfür die Zuschüsse flüssiger sind. Darüber wurde eingehend diskutiert und man ist bei dem Standpunkt geblieben, den Sporthallenbau rot-weißen Programm weiter zutreiben.

5.) Das Satzungswesen der Gemeinde soll überprüft und nach Möglichkeit neu überarbeitet werden.

6.) Gemeindevertreter Willi Dietrich machte den Vorschlag, die Berichte von den Ausschüssen, auch der Gemeindevertretung auszuhändigen. Ebenfalls machte er den Vorschlag, Schritte zu unternehmen, damit an Deutschen Haus auf einer Seite Parkverbotsschilder aufgestellt werden. Auf einer Anfrage, ob das Geländer an der Brücke zum Birkenauer Müllplatz ergänzt ist, berichtete der Bürgermeister, daß diese Arbeit in Auftrag gegeben ist.


Gemeindevorstand vom 6. April 1970

  1. Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Wochenende Gebiet Gewann am Heiligenberg in Flur 7
  2. Beitritt zum Gebietsrechenzentrum
  3. Ankauf eines Weges zum Brunnen In der Langwiese
  4. Geländeankauf Peter Stäckler, Balzenbacherstraße
  5. Abschluss seines Bausparvertrags für die Gemeinde (BHW)
  6. Antrag der Fa. Petersen wegen Geländeankauf
  7. Ausbau eines Weges zum Wasserbehälter
  8. Besichtigung des Geländes Apfelbach wegen Errichtung einer Reithalle
  9. Besichtigung des Grundstücks Schork-Geiß wegen Anlegen eines Wendehammers
  10. Besichtigung des Grundstückes Braun wegen Anschluss zum Kanal
  11. Kanalbau Wachtweg
  12. Antrag des Herrn Kraft auf Teilung des Grundstückes Balzenbacherstraße
  13. Aussprache mit dem Orts-Landwirt legten Feldwegebau
  14. Verschiedenes

1.) Nach eingehender Aussprache wurde beschlossen, die Empfehlung an den Bauausschuss weiterzugeben für das Wochenendegebiet „Gewann am Heiligenberg“ einen Bebauungsplan aufzustellen. In die Empfehlung eingeschlossen ist der Beschluss seiner Veränderungssperre nach § 14 BbauG. Nach Anhörung des Bauausschusses soll dem Parlament in der nächsten Sitzung der Beschlussvorschlag unterbreitet werden.

2.) Auf Grund seiner Rundverfügung des Landrats vom 13.3.1970 soll die integrierte Datenverarbeitung für die Landes- und Kommunalverwaltung in Hessen eingeführt werden. Der Gemeindevorstand vertrat die Auffassung, dass man sich der Entwicklung nicht entgegenstellen kann und empfiehlt den Haupt- und Finanzausschuss, dem Gebietsrechenzentrum beizutreten. Bei irgendwelchen Unklarheiten kann der hessische Gemeindetag mit herangezogen werden. Nach der bisherigen Gepflogenheit wird von Seiten des Zentrums für die Einrichtung der Unterlagen pro Einwohner DM 0,70 einmalig gefordert.

3.) Bei der Besichtigung des neuen Bohrbrunnens In der Langwiese wurde festgestellt, mit den Eigentümer Verhandlungen aufzunehmen, damit ein Fahrweg zum Brunnen errichtet werden kann. Die Eigentümer sind festzustellen und vorzuladen.

4.) Durch die Verbreiterung der Balzenbacherstraße steht noch eine Regulierung mit Herrn Lothar Stäckler an Herr Stäckler ist vorzuladen und über dem Geländepreis zu befragen. Danach soll der Haupt- und Finanzausschuss zur Entscheidung gehört werden.

5.) Der Gemeindevorstand stellt die Überlegungen an, der derzeitigen Finanzentwicklung entgegenzuwirken und erwägt, einen Bausparvertrag in Höhe von DM 100.000 abzuschließen. Der Anlass hierzu ist die augenblickliche Diskontsatzerhöhung, wobei vorangestellt (!) ist, hiermit ein günstiges Darlehen zu erhalten. Der örtliche Versicherungsvertreter Kurt Klein soll hierzu gehört werden.

6.) Die Firma Petersen stellt dann die Gemeinde den Antrag den im Gelände liegenden Bachlauf, (ca. 800 qm) zum Preis von 0,50 DM zu erwerben. Infolge dem tief gelegenen Gelände hat die Firma Petersen aus eigenen Mitteln umfangreiche Kosten für die Erschließung, (Trockenlegung) aufbringen müssen. Der Gemeindevorstand verweist den Antrag in den Finanz und Hauptausschuss.

7.) Im Zuge der großen Maßnahmen zur Erweiterung der Wasserversorgung in der Gemeinde stellte der Gemeindevorstand nach einer Geländebesichtigung fest, dass der Weg zum Hochbehälter mit ausgebaut werden soll. Die Mittel sollen hierzu im Rahmen des gesamten Projekts bereitgestellt werden. Das Ingenieurbüro Krimmelbein soll beauftragt werden, die hierzu erforderlichen Angebote einzuholen, damit mit den Arbeiten in Bälde begonnen werden kann.

8.) Auf Grund der wiederholten Vorsprache dessen Herrn Apfelbach der Errichtung einer Reithalle hat der Gemeindevorstand eine Geländebesichtigung vorgenommen. Dabei wurde festgestellt, dass das im Schelmental liegende Gelände sehr nass ist und als Reitplatz den geringeren Wert ausgewiesen hat. Es wurde vereinbart, dem Wunsch des Herrn Apfelbach entgegenzukommen und die Reithalle unter folgenden Bedingungen:

  1. Die Reithalle kann im Schelmental errichtet werden, wenn sich der Eigentümer darüber hinaus bereit erklärt, dass die Straßenverbreiterung vorgenommen werden kann.
  2. Der Abstand vom Weg zur Halle sollen mindestens 4 Meter betragen.
  3. Die Halle ist so zu planen, dass sie dem Gelände und dem unmittelbar zusammenhängenden Ortsteil angepasst wird.

9.) Im Zuge des Ausbaus der Straßen im Neubaugebiet soll in der Blumenstraße der völlig unzureichende Wendehammer erweitert werden. Die Grundstückseigentümer Schork und Geiß sollen hierzu gehört werden. Außerdem gibt der Gemeindevorstand die Empfehlung an den Bauausschuss, eine Geländebesichtigung vorzunehmen.

10.) Das Grundstück des Herrn Braun im Tiefenklinger Weg ist bis heute noch nicht dann den Kanal angeschlossen. Die Angelegenheit wird zur Überprüfung den Bauausschuss überwiesen, um an Ort und Stelle die Möglichkeit eines Anschlusses festzustellen.

11.) Auf Grund seiner Feststellung von Seiten der Gemeindekasse sind bis heute die Anlieger des Wachtweges über die Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen von Kanal und Wasser noch nicht veranlagt worden. Der Gemeindevorstand verweist die Angelegenheit an den Haupt und Finanzausschuss hierüber Überlegungen anzustellen.

12.) Eine Teilung des Grundstückes des Herrn Kraft in der Balzenbacherstraße wurde unterfolgenden Bedingungen zugesagt:

  1. Dass eine Verbreiterung des Schelmentalweges vorgenommen werden kann.
  2. Der Bodenverkehr wird unter der Bedingung genehmigt, dass die Gemeinde die nördlich des Sportplatzes liegende Wiese im Tauschverfahren erwerben kann.
  3. Die Nass. Siedlungsgesellschaft ist wegen dem Geländetausch anzuschreiben.
  4. Nach Abklärung all dieser Punkte kann der Bodenverkehr nach § 19 BbauG beim Kreisbauamt beantragt werden.

13.) Über den anstehenden Ausbau der Feldwege für das Rechnungsjahr 1970 wurde der Ortslandwirt H. Helmling zur Besichtigung mit eingeladen. Dabei wurde festgelegt vorliegende Wege als dringend auszubauen.

  1. Mörlenbacherweg
  2. Sulzbacher Weg
  3. Wachtweg
  4. Reisener Höhe (Schuttplatz)
  5. Feldweg im Roth

In der nächsten Zeit findet eine Bauernversammlung statt.

14.) Am Mittwoch, dem 8.4.1970 findet in Darmstadt mit der kommunalen Fertigteile-Bau GmbH eine Besprechung über die zu planende Sporthalle statt. Es wurde festgelegt, was der Beigeordnete Fritz Dietrich und der Bürgermeister den Besprechungstermin wahrnehmen.

Bei der Besichtigung des Weges im Wochenendegebiet (Im Roth) Wurde festgestellt, was die Fa. Melüh trotz unserer wiederholten Aufforderungen eine Beseitigung des im Vorjahr angetroffenen Missstandes bis heute noch nicht vorgenommen hat. Die vier meist aufgefordert binnen acht Tagen den ursprünglichen Zustand herzustellen. Nach fristlosen Verlauf soll die Kommunal- Abteilung eingeschaltet werden.


Bauausschuss vom 7.4.1970

  1. Geländebesichtigung am Friedhof
  2. Geländebesichtigung Feldweg am Wochenendhausgebiet
  3. Besichtigung Anwesen Schäfer, Reisener Straße
  4. Beratungen über den Bau einer Leichenhalle
  5. Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Wochenendhausgebiet und Veränderungssperre
  6. Vorlage von Bauanträgen
  7. Verschiedenes

1.) Der Ausschuss nahm meine Besichtigung des Friedhofes vor und ist nach wie vor der Auffassung, dass die neu zu errichtende Leichenhalle im flachen Teil des Geländes errichtet werden soll. Der Gemeindevertreter E. Dietrich von Georg Klein wurden beauftragt, mit den angrenzenden Grundstückseigentümern nochmal eine Verhandlung aufzunehmen, danach soll über die endgültige Lage des Gebäudes entschieden werden.

2.) Die Geländebesichtigung im Wochenendgebiet wurde fallen gelassen, nachdem der Gemeindevorstand sich am Vortag mit der Sache befasst hat. Der Ausschuss schloss sich den Anregungen des Gemeindevorstandes an, gegenüber der Fa. Melüh die nötigen Schritte zu unternehmen.

3.) Mit den Grundstückseigentümer Herrn Schäfer soll in Verhandlung getreten werden, damit die geplante Grundstückseinfriedigung den Verhältnissen einer künftigen Baulanderweiterung im rückwärtigen Teil möglich bleibt. Nach Abschluss der Verhandlungen soll dem Ausschuss darüber berichtet werden.

4.) Bei der Beratung über den Neubau einer Leichenhalle wurde eine Neuplanung mit Rondell vorgelegt. Diese Version wurde deshalb in den Raum gestellt, falls der Landerwerb mit dem Grundstückseigentümern Kraft und Klein scheitern sollte.

5.) Der Ausschuss schloss sich den Empfehlungen des Gemeindevorstandes an einen Beschluss herbeizuführen über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und den Erlass einer Veränderungssperre.

6.) Neubau einer Garage

Neubau eines Nebengebäudes des Herrn Lothar Stäckler

Bauantrag Manfred Kiefer wurde zurückgestellt, bis alle Unterlagen vollständig sind

Verschiedenes Der Ausschuss erteilte dem Gemeindevorstand in Auftrag, dass künftigen Neubaugebiet (Allmende) eine Verkehrs-Untersuchungen anzustellen, mit der gleichzeitigen Überprüfung, ob eine Umgehungsstraße gebaut werden kann. Nachdem die nassauische Siedlungsgesellschaft zur Zeit wieder Aufstellung eines Flächennutzungsplanes beauftragt ist, soll dieser Auftrag der Gesellschaft übertragen werden Eventuelle Kosten 1.000 bis 2.000 DM.


Gemeindevorstand vom 15.7.1970

  1. Wahl eines Ortsgerichtsvorsitzenden
  2. Wahl eines Ortsgerichtsschöffen
  3. Wahl eines Ersatzschöffen
  4. Planung Sporthalle
  5. Anwesende Riederer (Pfarrer Müller Str.)
  6. Altenfahrt
  7. Geländeerwerb Lothar Stäckler
  8. Erwerb eines Weges zum Brunnen (Egt.: Römer und Klattner)

9.Verschiedenes

1.) Für die Wahl eines Ortsgerichtsvorsitzenden wurde Bürgermeister Schulz vorgeschlagen

2.) Für die Wahl eines Ortsgerichtsschöffen wurde an Stelle des verstorbenen Herrn Heinrich Klein, dessen Sohn Heinrich Gg. Klein vorgeschlagen

3.) Für die Wahl eines Ersatz schlürfen wurde an Stelle von Herrn Martin Seidel Frau Thea Geiß vorgeschlagen

4.) Der Bürgermeister legte den Entwurf zum Spotthallenbau den Gemeindevorstand vor. Die Sporthalle soll eine Größe von 18 Meter mal 33 Meter haben. Mit dem Entwurf war der Gemeindevorstand einverstanden, höchstens das vielleicht bei der Innen-Einteilung etwas Abänderung getroffen wird. Zur Information unter Entwurf auch der Sport- und Jugendkommission vorgelegt werden. Der Gemeindevorstand schlägt der Gemeindevertretung vor, den Entwurf zu befürworten.

5.) Da das Anwesen des Herrn Josef Riederer in der Pfarrer Müllerstraße in absehbarer Zeit leer wird, machte der Bürgermeister den Vorschlag, dieses Anwesen vorerst zu mieten und bei einem Verkauf es käuflich zu erwerben. Die Miete sollen ca. DM 200 betragen. Der Hausgarten soll dem Kinderspielplatz zugeteilt werden. Für das Wohnhaus hat der Bürgermeister auch seine Vorstellungen.

6.) Die geplante Altenfahrt soll am 5. Mai stattfinden, Abfahrt ist um 13.00 Uhr am Rathaus und Rückkehr ungefähr um 19.00 Uhr. Die Fahrt führt in die Pfalz nach Bad Dürkheim, Deidesheim usw. wo bei einem Winzer Genossenschaft eingekehrt wird. Dort können sich die Teilnehmer mit Kaffee im Kuchen und Wein bewirten lassen. Jeder Teilnehmer der Alten erhält ein Zehrgeld von 3,– DM. Zu der Fahrt wird auch die Gemeindevertretung eingeladen. Der Busunternehmer Mühlhäuser aus Viernheim wird mit dieser Fahrt beauftragt.

7.) Durch den Ausbau der Straße nach Balzenbach mußte Herr Stäckler zur Verbreiterung der Straße 255 Quadratmeter Gelände abgeben, was bis heute noch nicht angekauft ist. Zu der Sitzung war Herr Stäckler eingeladen, zwecks Vereinbarung des Kaufpreises. Der Gemeindevorstand schlug DM 4 pro Quadratmeter vor und Herr Stäckler verlangte DM 6. Eine Einigung kam nicht zu Stande und der Punkt wurde vertagt.

8.) Zu den Brunnen In der Langwiese soll ein Zugangsweg angekauft werden. Eigentümer des betreffenden Geländes sind die Eheleute Georg Römer und Eheleute Josef Klattner. Frau Römer und Herr Herr Klattner waren anwesend. Ihnen wurde das Vorhaben unterbreitet. Beide stehen der Sache offen gegenüber, wollen aber erst mit ihren Familienangehörigen darüber sprechen.

Über den Verkauf des Zugangsweges soll von Seiten der Gemeinde und den Grundstückseigentümern an Ort und Stelle gemeinsam verhandelt werden.

9.) Der Bürgermeister teilte den Gemeindevorstand mit, daß der Flächennutzungsplan ziemlich vor dem Abschluss steht.


Bau und Finanzausschuss vom 14. Mai 1970

Darlehensaufnahme

Für die im Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1970 vorgesehenen Darlehensaufnahme in Höhe von DM 350.000 hatte der Bürgermeister mit einem Vertreter einer Versicherung, einem Herrn Klein Verbindung aufgenommen.

Herr Klein war bei der Sitzung anwesend. Dieser erklärte, dass seine Versicherung für gemeindliche Vorhaben Geld ausleihen kann zu ca. 4% Zinsen und 4% Tilgung bei 100%iger Auszahlung. Dieses Angebot schien der Gemeindevertretung sehr günstig. Nach eingehender Erteilte Auskunft wurde man sich einig, dass Herr Klein ein Angebot der Gemeinde vorlegen soll und der Finanzausschuss soll sich dann mit dem Angebot noch einmal befassen.

Feldwegebau

Durch die langanhaltende Regenperiode und durch Unwetter sind unsere Feldwege sehr stark in Mitleidenschaft gezogen. Der Bürgermeister wurde beauftragt Unwetterschäden bei Land und Kreis anzumelden, um von dieser Seite einen Zuschuss zu erhalten. Der Bürgermeister soll mit Verbindung des Wasserwirtschaftsamtes diese Angelegenheit regeln.

Müllplatz

Herr Rudolf Sangl soll den Müllplatz überwachen, damit kein fremder Müll angefahren wird und soll den Platz in Ordnung halten. Für private Müllabfuhr wird der Platz in der Woche zweimal offen gehalten und zwar samstags von 9bis 16 Uhr und am Tage der Müllabfuhr. Herrn Sangl wurde eine monatliche Vergütung von 50 DM zugesprochen.

Jugendblasorchester

für das geplante Jugendblas-Orchester hat sich noch kein richtiger Träger gefunden. Herr Steinbinder will die Leitung hierfür übernehmen. Nach eingehender Beratung kam man zu den Entschluss, dass Herrn Steinbinder mit seinen Leuten eine Gründungsversammlung, wozu auch die Gemeindevertretung eingeladen wird, einberuft. Bei Gelingen dieser Sache, was von der Gemeindevertretung sehr begrüßt würde, ist man bereit, einen Zuschuss zu leisten.

Leichenhallenbau

Es wurde über den Platz zur Erstellung einer Leichenhalle gesprochen und immer wieder festgestellt, dass der vorhandene Platz nicht ausreichen will, müssen Umbettungen vorgenommen werden. Bis zur nächsten Sitzung soll die Gemeindevertretung Überlegungen anstellen über den künftigen Standort der Leichenhalle , um mit dem Bauvorhaben beginnen zu können.

Geländeerwerb

Des Herrn Fritz Stäckler zur Errichtung einer Werkhalle hatte Fritz Stäckler gemeindeeigenes Geländes, das an sein Grundstück angrenzt beantragt. Herr Stäckler hat noch ungenutztes Industriegelände liegen, deshalb ist man dieser Sache nicht ganz aufgeschlossen. Im Fall einer Zusage zu dem gewünschten Gelände soll festgehalten werden, dass dort kein Wohnhaus errichtet werden darf. Um zu entscheiden, soll Herr Stäckler einen schriftlichen Antrag an die Gemeindevertretung stellen.

Geländeerwerb

des Herrn Bruno Petersen. Für das Herrn Bruno Petersen zugesprochene Industriegelände zum Preis von DM 2,50 will Herr Petersen teilweise nur 50 Pfennige pro Quadratmeter zahlen. Da der vereinbarte Preis schon länger als drei Jahre zurückliegt, wird von einem Preisnachlass abgegangen und weil inzwischen die Preise gestiegen sind.

Stützmauer

In der Rosenstraße zur Befestigung der Rosenstraße entlang des Grundstücks von Herrn Georg Eduard Jeck müßte eine Stützmauer errichtet werden. Angebote für diese Mauer wurden abgegeben. Fa Schuchmann Das29.980 DM, Fa Nagler und Schütz 28.873 DM, Leist 41.249 DM. Vor Vergebung dieser Mauer soll erst eine Ortsbesichtigung durchgeführt werden, um evtl. Die Straße gegen das Anwesen von Herrn Ernst Kadel zu verlegen.

Lohnerhöhung

der Fa. Schuchman, Der Bürgermeister teilte mit, was die Firma Schuchmann ihre Preise um 25 Prozent erhöhen wollte. Verhandlungen, wozu Herrn Architekt Steinmann eingeladen war haben ergeben, dass Arbeiten, die nach dem 1. Mai durchgeführt werden, mit 15 Prozent erhöht berechnet werden.

Versicherung Hochbehälter

Der Bürgermeister teilte mit, bis die Versicherung für den neu erstellten Hochbehälter jährlich 230 DM beträgt.

Jagdgenossenschaft:

Bei der Versammlung der Jagdgenossenschaft am Samstag, den 23. Mai wurde der Bürgermeister und erste Beigeordnete als die Vertreter der Gemeinde beauftragt.

Bauanträge

Der Bauantrag von Herrn Walter Schneider, Errichtung eines Wohnhauses im Neubaugebiet, der Abbruch der Scheune und Errichtung einer Garage bei Herrn Philipp Jäger und die Fassadenänderung um Wohnhaus des Herrn Georg Eduard Jeck wurden befürwortet.


Finanzausschuss vom 22.5.1970

Verhandlungen mit Herrn Jäger über Erschließungsbeiträge

Beim Ausbau des Mühlengrundweges wird noch etwas Gelände benötigt zur Abböschung von Rainen, Ecke Sulzbacher Str und Mühlengrundweg, Abböschung am Ende des Mühlengrundweges. Gelände-Eigentümer ist die Familie Franz Jäger.

Hierzu wurden folgende Vereinbarung getroffen:

Die Eheleute Jäger sind mit dem Vorhaben einverstanden. Sie bleiben im Besitz dieses Geländes. Oberhalb Abböschung befindet sich der Hausgarten, deshalb sollen erst nach der Erdbeerernte mit der Abböschung begonnen werden.

Der Finanzausschuss schließlich diesen Wünschen an.

Über die Erschließungsbeiträge für Kanal und Wasser wurde folgendes vereinbart: Erhielt er soll die beiden Anschlüssen des Sulzbacher Straße erhalten und nicht wie vorgesehen in Mühlengrundweg, wofür schon Bescheide ergangen sind. Zur Berechnung der Frontlänge schlug der Bürgermeister vor, die dreifache Breite des Gebäudes, das wären 28,50 Meter zu berechnen. Nach langen Überlegungen gaben die Eheleute Jäger ihre Zustimmung.

Zum Ankauf des Zufahrtweg zum Brunnen in der Langweise teilte der Bürgermeister mit, dass die Ehel. Georg Römer und Josef Klattner ihr ganzes Gelände verkaufen wollen, und zwar für fünf DM pro Quadratmeter. Mit der Familie Röner und Klattner soll eine Ortsbesichtigung stattfinden.

Der Wendehammer in der Blumenstraße ist zu schmal geplant. Um mit einem LKW wenden zu können, müßte der Wendehammer zwölf Meter breit sein. Die Familie Schöck ist bereit, dass dazu benötigte Gelände kostenlos zur Verfügung zustellen und dafür soll die Gemeinde kostenlos Wasser und Kanal entlang ihres Grundstücks legen.

Für das benötigte Gelände zum Ausbau der Balzenbacherstraße will Herr Lothar Stäckler 6 DM pro Quadratmeter haben.


Nicht-öffentliche Gemeindevertretersitzung 1.6. 1970

Bachverrohrung vor dem Rathaus

Eine dringende Gemeindevertretersitzung wurde einberufen wegen der Bachverrohrung unter der Schmiede bei Bruno Mülbert. Herr Collet erklärte, wenn die Schmiede stehen bleibt, muss die Verlegung in Handarbeit durchgeführt werden, was seinen Mehrkostenpreis von 8.000 DM ergäbe. Wird die Schmiede abgerissen, so will Herr Bruno Mülbert zwei Garagen errichtet haben, was denselben Preis ausmacht.

Die Gemeindevertreter waren dafür dass die Schmiede abgerissen wird, dann würde auch dort ein schönes Ortsbild entstehen.

Der Bürgermeister von Mietern Bruno Mülbert die Vereinbarungen treffen.


Nicht-öffentliche Sitzung am 1. Juni 1970

Tagesordnung: Beratung des Flächennutzungsplanes mit der nassauischen Siedlungsgesellschaft

Gemeindevertretervorsitzender Lüdeke begrüßte Herrn Kubesch von der nassauischen Siedlung, sowie eine Gemeindevertreter. Anschließend bedankte sich der Bürgermeister bei Herrn Kubesch, dass die Aufstellung des Flächennutzungsplanes so schnell bearbeitet wurde.

Herr Kubesch erläuterte Den Flächennutzungsplan in allen Einzelheiten und einige Punkte wurden abgeändert z. B. höchste Erhebung unserer Gemeinde, Einwohnerzahl und dergleichen.

Herr Kubesch wird den abgeänderten Plan noch einmal neu aufstellen, dann dem Bgm. zur Einsicht vorliegen. Nach Übereinstimmung geht der Flächennutzungsplan an die Behörde weiter.


Gemeindevertretung vom 4.6.1970

  1. Gemeindevertretersitzung am 8. Juni 1970
  2. Ausbau der Kreisstraße 11
  3. Bachverrohrung

4. Verschiedenes

  1. ) Die Gemeindevertretung wird der Beitritt zum Gebiets-Rechenzentrum empfohlen.

1.) (!) Die vom Gemeindevorstand getroffenen Regelungen sollen der Gemeindevertretung zum Beschluss empfohlen werden. Die eingehende Beratung darüber fand bereits in der letzten Sitzung des Gemeindevorstandes statt.

  1. a) Der Gemeindevorstand empfiehlt im Plenum, den Hebesatz der Gewerbesteuer Abrechnungsjahr 1971 von 350 von hundert auf 300 von hundert herabzusetzen.
  2. b) Friedhofshalle, Die Friedhofshalle soll hinter der bestehenden Anlage errichtet werden.

Dementsprechend ist die Planung zu betreiben. Auf Antrag des Beigeordneten Dietrich soll die Standortefrage in einer Bürgerschaft haben diskutiert werden.

  1. c) Ausbau der Stichstraßen, Die Wege vom Riedackerweg und Schreinersberg nach Rücksprache mit den Anlegern ausgebaut werden. Nach Klärung der Kosten erfolgt Wiedervorlage. Als besonderen Grund hierfür sieht der Gemeindevorstand die ständige Verschmutzung der Kreisstraße 11 an.
  2. d) Vereinfachung der Verwaltung, Dem Antrag wurde zugestimmt. Die Bürger sollen entsprechend unterrichtet werden, um die Verrechnung möglichst über Banken, Post oder Sparkassen abzuwickeln.
  3. e) Straßenbeleuchtung, Nach Vertragseintritt mit HEAG soll die Beleuchtung der Straßen entsprechend dem Antrag angeordnet werden.

Übertragung der Zuständigkeiten der Gemeinden auf die Landkreise nach § 147 BbauG

Darunter fällt:

  1. Die gesetzlichen Maßnahmen zum Vollzug des Bebauungsplanes
  2. Umlegungsanordnung (’46) Durch Beschluss des Gemeinderates vor oder zugleich mit dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes (Einrichtung der Umwegestelle)
  3. Umlegungsbeschluss (’47) Mit Rechtswirkungen, Verfügungs und

Veränderungssperre (§ 51)

Eintragung des Umlegungsvermerks (§54)

Gesetzliches Vorkaufsrecht (§24)

  1. Bestandskarte und Bestandsverzeichnis (§ 53)

Nachweis des alten Bestandes und Erfassung der Beteiligten, öffentlichen Auslegung 1

Monat

  1. Umlegungsplan (§§ 65,67,68)

Nachweis des neuen Zustandes in Umlegungskarte und Verzeichnis, Auszug an Beteiligte, Rechtsmittelverfahren.

  1. (§71) Die neuen Grundstücke und Rechte treten außerhalb der Grundstücke an Stelle der Alten.

Verfügungs- und Veränderungssperre erlischt. Gesetzliches Vorkaufsrecht nicht mehr wirksam

(§§ 72, 51)

  1. Finanzielle Abwicklung (§§ 64,65) Vollziehung des Umlegungsplanes (§72) Berichtigung des Grundbuches (§74), Berichtigung des Liegenschaftskatasters (§74)

Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung der Übertragung zuzustimmen

2.) Ausbau der Kreisstraße 11

Das hessische Straßenbauamt teilte der Gemeinde mit, dass das Anwesen, Hauptstraße 130 zum Abbruch durch den Kreis erworben werden soll. Die Kosten hierfür betragen 60.000 DM. Nach den Ortsdurchfahrtsrichtlinien Beträgt der Gemeindeanteil 14,18 Prozent ist 8508 DM.

Der Gemeindevorstand stimmt dem Antrag zu und verweist die Angelegenheit an den Haupt und Finanzausschuss. Die Mittel hierfür sollen beim Abbruch des Gebäudes zur Verfügung gestellt werden.

3.) Bachverrohrung

Die Überprüfung der alten Protokolleauszüge hat gezeigt, dass die damalige Überbauung des Bachbettes durch Herrn Mülbert unter Auflagen erfolgt ist. Nachdem kein Schriftverkehr vorgefunden wurde soll:

  1. Das Grundbuch eingesehen werden.
  2. Festgestellt werden, ob aus der Periode von 1928 noch Gemeindevertreter am Leben sind.
  3. Ein Rechtsgutachten des hessischen Gemeindetages angefordert werden.
  4. Die Gemeindevertretung davon unterrichtet werden, dass vorhandenen Hinweisen nachgegangen werden muss.

4.) Verschiedenes

  1. a) Nach Zurückweisung des Widerspruchs von Herrn Karlheinz Kischkel wurde erneut an die Gemeinde der Antrag eines Erlasses gestellt. Der Gemeindevorstandsbeschluss, die Angelegenheit dem Anhörungsausschuss des Landkreises zu überlassen.
  2. b) Antrag auf Erlangen des Armenrechts von Herrn Peter Jäger, Sulzbacher Straße 16

Zur Austragung eines Rechtsstreitseine in einer Vermögenssache erteilt der Gemeindevorstand die Genehmigung zur Erteilung des Armenrechts an Herrn Peter Jäger.

  1. c) Antrag des Herrn Fritz Stäckler auf Erwerb von Gewerbegelände

Der Antrag wird an den Haupt und Finanzausschuss überwiesen

  1. d) Erholungskur der Angestellten Weinkauf

Der Gemeindevorstand stimmt der Kur zu. In der Zeit der Abwesenheit muss eine Ersatzkraft bestellt werden.

  1. e) Aufstellen von Verkehrszeichen am Verbindungswege nach Reisen

Dem Vorschlag der Gemeinde Reisen, ein Verkehrsverbot für Fahrzeuge über 1,5 Tonnen wird zugestimmt. Gleichzeitig soll in der Kurve der Reisener Straße ein Halteverbot angeordnet werden.

  1. f) Am 19.7.1970 soll eine Bürgerversammlung um 20 Uhr durchgeführt werden.
  2. g) Jeder zweite Freitag im Monat soll frei gehalten werden zum Abhalten von Sitzungen, darüber hinaus werden Sitzungen nach Bedarf einberufen.
  3. G) Die Bundespost stellt ab Sommerfahrplan die Personenbeförderung nach NL laut Schreiben vom 24.4.1970 ein
  4. h) Einführung einer allgemeinen Unfallversicherung. Es soll überprüft werden, welchen Unfallschutz die Feuerwehrleute bei Ausübung ihrer Tätigkeit haben.
  5. I) Der Urlaub des Bürgermeisters aus dem Vj., drei Wochen, wird auf das neue Rechnungsjahr übertragen

Gemeindevertretersitzung 8. Juli 1970

  1. Genehmigung des Protokolls vom 28.3.1970
  2. Beitritt zum Gebietsrechenzentrum
  3. Wahl des Ortsgerichtsvorsitzenden
  4. Wahl eines Ortsgerichtsschöffen
  5. Wahl eines Ersatzschöffen für das Ortsgericht
  6. Anträge der FWG Fraktion
  7. a) Antrag auf Senkung der Gewerbesteuer
  8. b) Antrag auf Errichtung einer Leichenhalle (Standortfrage)
  9. c) Ausbau von Feldwegen
  10. d) Vereinfachung der Verwaltungen
  11. e) Straßenbeleuchtung
  12. Übertragung von Zuständigkeiten nach 147 BbauG an den Kreis
  13. Beschluss über den Flächennutzungsplan
  14. Antraten Mitteilungen und Informationen

1.) Gemeindevertretervorsitzender verlas das Protokoll von der letzten Gemeindevertretersitzung am 25.3.1970. Das Protokoll wurde wie folgt geändert: Bei dem Antrag der CDU Fraktion wurde das Wort „Mehrzweckhalle“ durch „Sporthalle“ und „Rücklagen“ durch „Ansatz“ ersetzt. Die Abänderung wurde mit acht Stimmen bei einer Enthaltung befürwortet. Das gesamte Protokoll wurde einstimmig genehmigt.

2.) Über den Beitrag zum kommunalen Gebiets-Rechenzentrum wurde eingehend beraten. Obwohl der Gemeindevorstand in Beitritt empfohlen hat, kamen bei der Gemeindevertretung über die Kostenfrage einige Unklarheiten auf. Man kam zu dem Entschluss, einen Fachmann zu bestellen, der in dieser Angelegenheit der Auskunft geben kann. Auf Antrag von Gemeindevertreter Emmerich wurde dieser Punkt einstimmig vertagt.

3.) Die Wahl des Orts-Gerichtsvorsitzenden wurde geheim durchgeführt. Vom Gemeindevorstand war für dieses Amt Bürgermeister Schulz vorgeschlagen. Die Wahl ergab einstimmig für Bürgermeister Schulz (deutsch!)

4.) Die Wahl des Ortsgerichtsschöffen wurde erforderlich durch den Todesfall von Herrn Heinrich Klein. Vorgeschlagen wurde dessen Sohn Heinrich Klein. Die Abstimmung die ebenfalls geheim durchgeführt wurde, ergab acht Stimmen dafür und eine Enthaltung.

5.) Das Amtsgericht Fürth hat dem Gemeindevorstand mitgeteilt, dass derzeitige Ersatzschöffe, Herr Martin Seidel um Entbindung seines Amtes nachgesucht hat. Für dieses Amt von der Gemeindevorstand Frau Thea Geiß vorgeschlagen. Um die CDU Fraktionsherrn Hans Falter III. Die geheime Abstimmung ergab: sieben Stimmen für Herrn Hans Falter III und 2 Stimmen für Thea Geiß.

6a) Der Antrag der FWG auf Herabsetzung des Gewerbesteuershebesatzes wurde einstimmig auf 300 Prozent ab 1.1.1971 festgelegt.

6b) Über die Standortfrage der künftigen Leichenhalle beschließt die Gemeindevertretung einstimmig die südöstliche des Friedhofs. Es soll eine Planskizze angefertigt werden und auf dieser Basis mit den Angrenzern noch einmal Verhandlungen aufgenommen werden. Bei der Verhandlung soll der Gemeindevorstand und die Gemeindevertretung anwesend waren

6c) Zu dem Ausbau des Weges zum Schreinersberg und Riedackerweg wurde beraten. Man war sich einig, daß dort etwas geschehen muss. Gemeindevertreter Emmerich stellte den Antrag, damit die Gemeinde Birkenau zum Ausbau des Weges zum Schreinersberg einen Zuschuss gibt, da diese an der Unterhaltung dieses Weges mitverpflichtet ist.

Der Riedackerweg soll ca. 30 Meter von der K11 ausgebaut werden.

Der Ausbau beider Wege wurde dem Bau und Finanzausschuss überwiesen, der auch klären soll, wieweit die Anlieger zu Erschließungsbeiträgen heranzuziehen sind.

6d) Der Antrag der FWG die Wasserzähler einmal jährlich abzulesen und in der Zwischenzeit Vorauszahlungen zu kassieren, wurde einstimmig angenommen.

Der Beginn dieser Verwaltungs-Vereinfachung wurde der Gemeindeverwaltung überlassen.

6e) Der Antrag der FWG die Straßenbeleuchtung an den Straßenkreuzungen in den Nachtstunden brenne zu lassen, wurde angenommen. Einzelheiten sind in Ausschusssitzungen mit der HEAG  zu klären.

7.) In einem Schreiben vom Kreisausschuss wurde darauf hingewiesen, dass es zweckmäßig ist, die Umlegungen und Grenzfragen an den Kreis übertragen. Zu dem Vorhaben hatte die CDU Fraktion Bedenken und war der Auffassung, dass gerade bei Grenzfragen die Gemeindevertretung zu hören ist. Die Abstimmung ergab sechs Stimmen dafür drei Enthaltungen.

8.) Der Punkt 8 Der Tagesordnung, Beschluss über den aufgestellten Flächennutzungsplan, wurde nicht beraten und dafür die Bachverrohrung vor dem Rathaus besprochen.

Zu diesem Vorhaben teilte der Bürgermeister mit, dass es Schwierigkeiten gegeben hat, welche noch nicht bereinigt werden müssen (!). Über die Verrohrung der Oberliebesbach am Anwesen von Willi Trautmann kann noch keine genaue Auskunft erteilt werden. Das Versprechen, dass man Herrn Trautmann beim Ausbau der Balzenbacherstraße gegeben hat, weil er Gelände zur Verbreiterung der Straße zur Verfügung stellte, will man weitestgehend berücksichtigen.

9.) Gemeindevertreter Willy Dietrich bemängelte, weil die Seitenscheiben der Telefonzelle durch die Post immer noch nicht gestrichen sind.

Gemeindevertreter Ernst Dietrich hatte die Anfrage wegen der Stützmauer in der Rosenstr. Entlang des Grundstücks von Herrn Gg. Ed. Jeck. Hierzu teilte der Bürgermeister mit, dass man wahrscheinlich ohne Mauer auskommen kann.

Die Gemeindevertretersitzung sollen künftig am zweiten Freitag im Monat abgehalten werden.

Gemeindevertreter Helth hatte die Frage, weil die Kanal Verlegung in der Balzenbacherstraße nicht die Fa. Klein, sondern die Fa. Collet fertiggestellt hat.

Hierzu teilte der Bürgermeister mit, dass die Fa. Klein die Fa. Collet beauftragt hat.

Gemeindevertreter Georg Adam Kadel bemängelte den schlechten Zustand des Feldweges im Roth. Hierzu teilte der Bürgermeister mit, dass ein Antrag auf Hochwasserschaden läuft und dass Herr Melüh die Wirtschaft „Zur Krone“ abreißen will, das Steinmaterial soll dann auf den Rothweg eingebaut werden.


Vorstandssitzung 24.6.1970

  1. Einbeziehung des Wassergeldes auf Grund des Gemeindevertreterbeschlusses vom 8. Juni 1970
  2. Aufstellung der Vorschlagsliste für die Schöffen und Geschworenen
  3. Aufstellung eines Programms für die Einweihung des Wasserwerks
  4. Zuschuss für eine Veranstaltung des Fremdenverkehrs am 11. Juli 1970 von der Haushaltsstelle 77.523
  5. Ausbau von Feldwegen wegen im Rahmen des Unwetterprogramms
  6. Anschaffung eines Schablonen -Abziehgerätes für die Verwaltung, Haushaltsstelle 02.980
  7. a) Angebot der Fa Spegg, Weinheim
  8. b) Angebot der Fa. Roto
  9. Anschaffung eines Fotokopiergerätes, Angebot der Fa. Orda
  10. Verschiedenes

1.) Der Gemeindevorstand beschloss ab 2. Quartal 1970 für Wasserverbrauch und Kanalbenutzungsgebühren Vorauszahlungen zu erheben. Die Wasserzähler sollen nur noch einmal im Jahr abgelesen und zwar soll am 15. Dezember eines jeden Jahres damit begonnen werden

2.) Als Geschworene für den Amtsgerichtsbezirk Fürth wurden vorgeschlagen:

Von der CDU: Alt-Bürgermeister Ludwig Hoffmann

Von der SPD Karlheinz Ramser

von der FWG Albert Guth

3.) Über die Einweihung des neuen Wasserwerks wurde gesprochen. Man war sich nicht richtig klar über den Zeitpunkt entweder Ende August oder Anfang September. Über die Gestaltung der Einweihung konnte man sich auch nicht festlegen, ob im kleinen oder großen Rahmen. Bei der Einweihung unter Herr Landrat, Herrn von der Regierung und Wasserwirtschaftsamt zugegen sein. Im Übrigen soll sich der Gemeindevorstand Gedanken machen, damit bei einer der nächsten Sitzungen die Zeit und das Programm festgelegt werden kann.

4.) Die Gemeindevorstand billigte in Verbindung mit den Verkehrsverein am Samstag den 11. Juli ein Platzkonzert vor dem Rathaus durchzuführen.

5.) Der Gemeindevorstand befasste sich mit dem schlechten Zustand unserer Feldwege.

Der Bürgermeister machte den Vorschlag, Unwetterschäden anzumelden und einen Zuschuss zu beantragen. Errechnet mit einem Zuschuss von 25.000 DM. Die Feldwege sollen dann abschnittsweise mit einer Asphaltdecke versehen werden. Für den Rest der Finanzierung will man ein Darlehen aufnehmen. Die Zinsen und die Tilgung könnte man mit dem jährlichen Zuschuss der Jagdgenossenschaft bestreiten. An welchem Feldweg zuerst begonnen werden soll, will man eine Ortsbesichtigung durchführen. Wozu der Ortslandwirt eingeladen wird. Wegen der fortgeschrittenen Zeit wurde die Tagesordnung abgebrochen, denn um 20 Uhr soll eine Besprechung wegen dem Sporthallenbau stattfinden. Die Tagesordnung wird am Dienstag den 30. 6. ohne besondere Einladung. weitergeführt.


Gemeindevertretersitzung am 24. Juni 1970

Tagesordnung: Beratung der Planung über den Sporthallenbau der Gemeinde NL mit dem Architekten Herrn Tiefenbach

Herr Tiefenbach Erläuterte anhand von Plänen des Sporthallenbau und dessen Einteilung. Über gestellte Fragen von Seiten der Gemeindevertretung gab der Architekt ausreichende Auskunft.

Über die Planung war die Gemeindevertretung zufrieden und soll in diesem Sinne weiter getrieben werden. Der Kostenpunkt der Sporthallen beläuft sich auf ca.1.345.000 DM.

In den nächsten Umgebungen steht in Biblis eine ähnliche Sporthalle. Der Bürgermeister schlug vor einer Besichtigungsfahrt dorthin zu unternehmen. Anschließend wurden noch über den Kauf von Industriegelände des Herrn Fritz Stäckler gesprochen und folgendes vereinbart:

Das Gelände muss zweckgebunden und muss innerhalb von drei Jahren erbaut sein, andernfalls will das Gelände zum Preis an die Gemeinde zurück. Verkaufspreis soll 6 DM pro Quadratmeter betragen. Dann wurde noch die Aufstellung der Tagesordnung für die nächste Gemeindevertretersitzung unternommen.


Fortführung der Tagesordnung vom 24.6.1970 Am 30.6. 1970

6 u. 7.) Zwecks Anschaffung eines Schablonen-Abzieh-Gerätes oder Fotokopiergerätes soll eine größere Fa. angeschrieben werden, die einigeMaschinen vorführt

8.) Hauptlehrer Hans Wagner hatte einen Antrag in dem das Regenwasser vom Kirchdach nach dem Kanal zugeführt werden soll und dass die beschädigten Stelle an der Schulstr. ausgebessert werden. Auch hatte Lehrer Hans Wagner noch die Anfrage wer verantwortlich ist für die Reinhaltung der Schulestraße.

Wagner erhält die Auskunft,.dass nach unserer Satzung die Anlieger verantwortlich sind. In diesem Sinne sollen auch die Angrenzer angeschrieben werden. An der Einmündung von der Hauptstraße in die Reisener Straße soll ein Richtungsschild `ReisenA angebracht werden.

In der Reisener Straße am AnwesenIrene Kloos soll ein Halte-Verbotsschild und in der Balzenbacherstraße von der Einmündung bis zur Linde ein Parkverbotsschild auf einer Seite angebracht werden.

Aus sollen die restlichen Straßenschilder aufgestellt werden.


Finanz- und Bauausschuss 10.7.1970

  1. Antrag des Herrn Volker Jeck
  2. Halbjahresbericht
  3. Aufnahme von Darlehen
  4. Straßenbenennung
  5. Anwesen Georg Jüllich
  6. Straßenbeleuchtung im Neubaugebiet
  7. Verschiedenes

1.) Herr Volker Jeck hatte sie an die Gemeindevertretung ein Schreiben gerichtet, aus dem hervorgeht, dass seine Stützmauer entlang der Rosenstraße  durch die Straßenbauarbeiten stark in Mitleidenschaft gezogen worden sind. Hierbei kann es zu Meinungsverschiedenheiten. Um

der Sache gerecht zu werden, wurde vereinbart, ein Rechtsgutachten einzuholen.

2.) Der Bürgermester erläuterte den Halbjahresbericht in den Einnahmen und Ausgaben im ordentlichen und außerordentlichen Teil. Die Ausschüsse waren befriedigt, dass sich das Soll und Ist im Rahmen des Haushaltsplanes bewegt

3.) Der Bürgermeister hatte verschiedene Geldinstitute angeschrieben um die im Haushaltsplan vorgesehenen Darlehen zu beantragen. Nach einigen Überlegungen kann man zu den Entschluss, bei der Bezirksparkasse Heppenheim vorerst 250.000 DM aufzunehmen.

4.) Auf Antrag von Herrn Hauptlehrer Wagner soll der Zugang zur Schule als Schulweg aufgenommen werden.

5.) In einem Schreiben vom Straßenbauamt soll sich die Gemeinde zur Beseitigung des Anwesens des Herrn Georg Jüllich im Zuge der Straßenverbreiterung mit einem Anteil von 14,18 Prozent beteiligten. Dies wären 8528 DM. Dieser Betrag sollen mit dem gemeindeeigenen Wohnhaus Hauptstraße 100 aufgerechnet werden.

6.) Die Bauanträge von Frau Katharina Emmerich, Herrn Georg Eduard Kadel, Herrn Ludwig Hofmann, Rudolf Schmidt Reisener Straße, Neubau einer Garage von Herrn Horst Thielen, Der Anbau von Frau Irma Deschl und Anbau einer Doppelgarage von Frau Margarete Hübner in der Weinbergstraße wurden befürwortet.

7.) Wegen der Straßenbeleuchtung im Neubaugebiet handelte Bürgermeister einen Plan von der HEAG vorgelegt, welcher auf 20.00 DM zu stehen kommt. Davon trägt die HEAG 25 Prozent und die Gemeinde 75% zuzüglich Mehrwertsteuer.

8.) Der Bürgermeister teilte mit, dass der Oberliebersbach am Anwesen Trautmann noch ein verrohrt wird.

Als Geschworene beim Amtsgericht in Fürth wurden vorgeschlagen einstimmig gewählt:

Josef Bernert, Bgm Schulz und Georg Klein 2.

Der aufgestellte Flächennutzungsplan soll den einzelnen Fraktionen zur Besprechung zugestellt werden. Zur Information wurde die Ausschlagsatzung vorgelesen. Die Hauptsatzung soll geändert werden, damit auch für die Fraktionssitzungen Sitzungsgeld gezahlt wird.


Gemeindevertretersitzung 12.7.1970

  1. Genehmigung des Protokolls von der Gemeindevertretersitzung vom 8.61970
  2. Halbjahresbericht nach 30 der Gemeindehaushaltsverordnung
  3. Aufnahme von Darlehen zur Bestreitung außerplanmäßiger Maßnahmen nach der Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1970
  4. Straßenbenennung
  5. Antrag des Straßenbauamtes Bensheim
  6. Grundstücksangelegenheit, Leichenhalle
  7. Informationen, Anfragen und Mitteilungen

1.) Nach Abänderung folgender Sätze wurde das Protokoll vom 8.61970 einstimmig befürwortet

Bei Punkt 6 c ist der Satz, der Riedackerweg ist ca. 30 Meter auszubauen, zu streichen. Bei Punkt 6e Ist der Satz Gemeindevertreter Emmerich stellte den Antrag usw. soll anstatt Antrag auf Vorschlag abgeändert werden. Bei Punkt 7 ist anstatt das gerade in Grenzfragen usw. der Halbsatz Umlegungsangelegenheiten ersetzt wird.

Bei Punkt 9 Indiens Satz die Gemeindevertretersitzung und sollen künftig, soll noch bzw. Ausschusssitzungen eingefügt werden.

2.) Gemeindevertretervorsitzender Lüdeke verlas den vom Bürgermeister aufgestellten Halbjahresbericht in den Einnahmen und Ausgaben im ordentlichen und außerordentlichen Teil Einwendungen wurden keine erhoben und der Bericht wurde einstimmig angenommen.

3.) In Durchführung der im außerordentlichen Haushalt geplanten Arbeiten ist seine Darlehensaufnahme von 350.000 DM erforderlich. Zur Abgabe von Angeboten hatte Bürgermeister die Bezirksparkasse Heppenheim, die bayerische Landeswirtschaftsbank Harald Klein von Einhausen angeschrieben. Am günstigsten liegt die Bezirk Sparkasse Heppenheim 7,5% Zinsen, eine hundertprozentige Auszahlung und eine einmalige Bearbeitungsgebühr von zwei Prozent. Der Gemeindevorstand schlägt der Gemeindevertretung vor, vorerst bei der Bezirksparkasse ein Darlehen in Höhe von 250.000 DM aufzunehmen, was von der Gemeindevertretung gebilligt wurde.

4.) Der Punkt Straßenernennung wurde zurückgestellt, um zu überprüfen, ob unsere Satzungen in Punkt Müllabfuhr keine Schwierigkeiten bringen.

5.) In einem Schreiben des Straßenbauamtes geht hervor, dass das Anwesen von Herrn Georg Jüllich im Zuge der Straßenverbreiterung zum Abbruch angekauft werden soll. Der Kaufpreis beträgt 50.460 DM dazu kommen noch Beurkundungskosten und dergleichen, sodass mit 60.000 DM zu rechnen ist. Hiervon soll die Gemeinde 14,18 Prozent übernehmen, das wären 8.508 DM. Das andere übernimmt der Kreis. Hierzu schlägt der Gemeindevorstand der Gemeindevertretung vor, den Anteil von 14,18 Prozent zu übernehmen. Der Betrag soll mit dem Geländeerwerb des Kreises, bei dem gemeindeeigenen Grundstück Hauptstraße 100 verrechnet werden. Die Gemeindevertretung war einstimmig dafür.

6.) Zu den Grundstückserwerb zur Errichtung einer Leichenhalle war auch Herr Adam Heinrich Klein anwesend. Dieser erklärte sich bereit, etwas Gelände abzugeben, aber nur was äußerst erforderlich ist. Es wurde einstimmig beschlossen, dass der Bauausschuss und Herr Klein eine Platzbesichtigung durchführen, um die neue Grenze im groben Raum festzulegen.

7.) Die Gemeindevertretung wurde in Kenntnis gesetzt, das als Geschworene Herr Ludwig Hoffmann, Albert Guth und Karl-Heinz Ramser und als Schöffen Herrn Bürgermeister Werner Schulz, Josef Brunek und Klein Georg 2 beim Amtsgericht Fürth gemeldet wurden.

Der Bürgermeister verlas ein Schreiben in dem hervorgeht, dass das Anwesen von Herrn Willi Steinmann in der Sulzbacher Straße wahrscheinlich noch im Jahre 1970 zum Preis von 40.000 DM an die Gemeinde übergeht.

Gemeindevertreter Emmerich machte den Vorschlag, am Ortseingang von Reisen kommend ein Ortsschild anzubringen, damit die Kraftfahrer ihre Geschwindigkeit drosseln müssen. Dazu teilte der Bürgermeister mit, dass schon Schritte unternommen sind, die benötigten Schilder aufzustellen, damit der Verkehr nicht gefährdet wird.

Gemeindevertreter Andolfatto machte den Vorschlag, Die Sport- und Kulturkommission zusammen zu bestellen, um die laufenden Veranstaltungen abzustimmen.

Der Steinweg in Balzenbach soll besichtigt und wenn nötig, Feldwegmaterial geliefert werden. Das Material wollen die Landwirte von Balzenbach selbst einbauen.


Gemeindevorstandssitzung vom 4. August 1970

  1. Einrichtung einer Registratur
  2. Abbruch des Kriegerdenkmals
  3. Antrag des Herrn Wolfgang Fath
  4. Abrechnung Verbindungsweg nach Reisen.
  5. Verschiedenes

1.) Nach Umzug von Lehrerin Fräulein Rücker in das Lehrerwohnhaus, soll in einem Zimmer die Registratur untergebracht werden. Zur Einrichtung soll eine Fachkraft herbeigeholt werden. Der Gemeindevorstand befürwortete ferner die Anschaffung eines Großraum Schrankes und eines Fotokopiergerätes. Der Gesamtpreis für diese Anschaffungen wurde mit ca. 2000 DM berechnet

Für die Herstellung einer Fotokopie soll 1,50 DM erhoben werden.

2.) Der Bürgermeister teilte mit, dass im Zuge der Bachverrohrung das Kriegerdenkmal gefährdet ist und dass dasselbe abgebrochen und neuerrichtet werden muss. In diesem Zusammenhang soll das Denkmal gleich etwas zurückversetzt werden, um dort auch eine kleine Anlage anzulegen. Auch will man zwei weitere Gedenktafeln anbringen, und zwar zum Gedenken der im Weltkrieg 1939-45 Gefallenen und bei der Vertreibung aus den deutschen Ostgebieten gestorbenen Heimatvertriebenen.

Der VdK in Verbindung mit den Heimatvertriebenen sollen den Wortlaut der beiden Tafeln festgelegt werden. Zur Bestreitung der Unkosten sollen beide Verbände im Ort eine Sammlung durchführen.

3.) Herrn Wolfgang Fath soll für die Räumungsklage des Herrn Franz Jäger das Armenrecht erteilt werden.

5.) An der Kirchweih sollen die Schausteller wie seither zugelassen werden.

Herr Keil soll wieder einen Strauß-Wirtschaft betreiben.

Der Bürgermeister teilte mit, dass in der kommenden Woche mit der Kanalverlegung und Ausbau der Sulzbacher Straße begonnen wird.

Ferner wurde mitgeteilt, dass für die geplante Orts-Sanierung von der Gemeinde 6.000 DM aufzubringen sind.

In einem Schreiben der Verkehrsabteilung in Heppenheim geht hervor, daß an den Verbindungsweg nach Reisen Leitplanken und an beiden Ortseingängen Ortstafeln anzubringen sind. Die Kosten gehen auf Lasten beider Gemeinden.


Bauausschuss vom 10. August 1970

  1. Ausbau des Liebersbaches als im Rahmen der Verlegung des Hauptsammlers
  2. Bericht der Fraktion zum Flächennutzungsplan
  3. Aufstellung eines Sanierungsplanes
  4. Kriegerehrenmal
  5. Vorlage von Bauanträgen
  6. Verschiedenes

1.) Der Bürgermeister eröffnete die Sitzung und begrüßte die Anwesenden sowie Herrn Ing. Schneider vom Ingenieurbüro Krimmelbein, der anwesend war, um die Verlegung des Hauptsammlers zu erläutern. Herr Schneider erklärte, dass die weitere Verlegung des Hauptsammlers fast auf der ganzen Strecke entlang des Bachlaufs verlegt werden muss, dabei wird an verschiedenen Stellen der Bachlauf verlegt werden müssen.

Diese Kosten könne man ihn die Kanalverlegung einbeziehen und führten dadurch bezuschusst werden. Kanal sind noch ungefähr 500 Meter zu verlegen, was mit einem Kostenaufwand von 670.000 DM berechnet wurde. Der Bauausschuss schlägt der Gemeindevertretung vor, die vorliegende Planung zu betreiben und von Fall zu Fall die Bach-Verlegung zum Kanalbau zu schlagen.

2.) Über den Flächennutzungsplan haben sich die einzelnen Fraktionen noch nicht ausgesprochen. Der Bürgermeister hat dies doch bald zu erledigen.

3.) Der Bauausschuss schlägt der Gemeindevertretung vor, die Aufstellung des Sanierungs- Planes voranzutreiben und das Vorhaben zu befürworten.

4.) Der Bürgermeister unterrichtete den Bauausschuss, dass im Zuge der Bachverrohrung das Kriegerdenkmal abgebrochen und neu errichtet werden muss. Aus diesem Anlass soll das Denkmal etwas zurückgesetzt werden. Zu der Geländefrage hat der Bürgermeister mit Frau Psolka gesprochen und ihre Zustimmung erhalten.

5.) Der Bauausschuss hat folgende Bauanträge einstimmig befürwortet:

Die Errichtung eines Wohnhauses von Herrn Werner Stäckler in der Weinbergstraße

Die Errichtung eines Wohnhauses von Herrn Heinz Weinkauf in der Weinbergstr.

Die Errichtung einer Garage von Herrn Fritz Geiß, Wachtweg

Die Errichtung einer Werkstatt von Herrn Fritz Stäckler in der Nächstenbacher Str.

6.) Im Jahre 1971 und die Kreisstraße 11 von Birkenau hier teilweise mit einer Decke hergerichtet werden. Aus diesem Anlass hatte Bürgermeister Verbindung aufgenommen, um vom Ortseingang bis zur Nächstenbacher die Kreisstraße 11 voll auszubauen, was vom Straßenbauamt zugesprochen wurde. Das Stellen von Randsteinen und Ausbau der Gehwege hat die Gemeinde zu tragen, was durch die Erschließungskosten zum Teil wieder eingebracht wird. Der Bauausschuss befürwortet dieses Vorhaben, damit endlich am Ortseingang ein schönes Ortsbild entsteht.


Finanzausschuss vom 26.8.1970

  1. Ausbau des Feldweges am Wochenendgebiet
  2. Beschluss über die Einleitung des wasserrechtlichen Verfahrens zum Ausbau des Liebersbaches
  3. Beschluss über die Aufstellung eines Flächennutzungsplans
  4. Verlegung der Ortsdurchfahrt
  5. Beschluss für die Übernahme der Baulast Kreisstraße 11
  6. Aufnahme von Darlehen
  7. Widmung der Straßen im Neubaugebiet
  8. Finanzierung Feldwegebau
  9. Vermessung der Allmende
  10. Aufstellung eines Sanierungsplanes
  11. Verschiedenes

1.) Der Punkt wurde abgesetzt, da noch keine klärenden Unterlagen vorhanden sind.

2.) Da die weitere Verlegung des Hauptsammlers entlang des Bachlaufs ausgeführt werden muss, ist es notwendig, an verschiedenen Stellen den Bachlauf zu verlegen. Diese Kosten könne man in den Kanalbau einbeziehen und würden dadurch bezuschusst werden, wie der Ingenieur Schneider vom Ingenieurbüro Krimmelbein mitgeteilt hat.

Der Finanzausschuss schlägt der Gemeindevertretung vor das wasserrechtliche Verfahren einzuleiten. Auf Vorschlag des Bauausschusses soll im Zuge der Kanalverlegung dieses Gebiet umgelegt werden. Dazu schlägt der Finanzausschuss vor, mit den Grundstücksbesitzern Verhandlungen aufzunehmen, um das Gelände zu erwerben, damit keine Umlegung betrieben werden muss.

3.) Der Finanzausschuss schlägt vor, die Hauptstraße von der Nächstenbacher Straße als Sanierungsgebiet in den Flächennutzungsplan aufzunehmen.

4.) Die Ortsdurchfahrt ist in der Höhe von der Tankstelle Renner abgemacht. Der Finanzausschuss empfiehlt, beim Kreisausschuss den Antrag zu stellen, damit die Ortsdurchfahrt an der Ortsgrenze NL- Birkenau beginnt.

Der Finanzausschuss diskutierte auch über die Kanalverlegung in der Ringstraße und ist der Ansicht, den Hauptsammler am Bach entlang zu verlegen.

5.) Im Zuge der Ausbesserung der Kreisstraße 11 schlug der Bürgermeister vor, die Straße vom Ortseingang bis zur Nächstenbacherstr voll auszubauen, hierzu müsse die Gemeinde die Baulast für Randsteine und Gehwege übernehmen. Der Finanzausschuss ist mit dem Vorhaben einverstanden, jedoch soll das Ingenieurbüro Krimmelbein die Sache überprüfen.

6.) Der Finanzausschuss schlägt der Gemeindevertretung vor, dass im Haushaltsplan vorgesehenen Darlehen in Höhe von 150.000 DM in zwei Teile aufzuteilen und zwar für Straßenbau 80.000 DM und für den Bau einer Leichenhalle 70.000 DM.

7.) Der Widmung der Straßen im Neubaugebiet wurde vom Finanzausschuss zugestimmt.

8.) Der Ausbau durch Unwetter beschädigten Feldwege würde sich auf 60.500 DM belaufen die aufgestellte Finanzierung ist folgende:

Eigenmittel im Haushaltsplan 1970               11.300 DM

Kreisbeihilfe                                                                 7.200DM

Landesbeihilfe                                                           36.000DM

Darlehen                                                                       6.000 DM

60.500 DM

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, die vorstehende Finanzierung zum Ausbau der Feldwege zu betreiben.

9.) Der Finanzausschuss ist mit dem Vorschlag des Bürgermeisters einverstanden, die restlichen Allmenden noch in diesem Jahr zu vermessen und die Mittel hierfür in Höhe von DM 3.500 im Rechnungsjahr 1971 bereitzustellen.

10.) Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Planungsauftrag zur Dorfsanierung der nassauischen Siedlung zu erteilen und die erforderlichen Mittel im Rechnungsjahr 1971 bereitzustellen.

11.) Die Abfuhr von Sperrmüll soll zusätzlich zum Aushang noch in den Zeitungen bekanntgemacht werden.

Der Bürgermeister unterrichtete den Finanzausschuss, dass der Müllabfuhr Unternehmer um eine Erhöhung des Fuhrlohnes bittet.

Der Bürgermeister teilte mit, dass nach einem Schreiben des Amtsgerichts in Fürth von den gemeldeten Schöffen und Geschworenen je eine Person gestrichen werden soll.

Bürgermeister Schulz als Schöffe und Karl-Heinz Ramser als Geschworener traten freiwillig zurück.


Gemeindevertretung vom 14. September 1970

  1. Genehmigung des Protokolls vom 17.7.1970
  2. Beschluss über die Einleitung des wasserrechtlichen Verfahrens zum Ausbau des Liebersbaches
  3. Beschluss über die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes
  4. Antrag an den Kreisausschuss über die Verlegung der Ortsdurchfahrt
  5. Beschluss über die Übernahme der Baulast der Gehwege Kreisstraße 11
  6. Aufnahme von Darlehen
  7. Widmung der Straßen im Neubaugebiet
  8. Finanzierung des Feldwegebaues
  9. Vermessung der Allmende
  10. Aufstellung eines Sanierungsplanes
  11. Wahl der Geschworenen und Schöffen
  12. Anfragen, Mitteilungen, Infomationen

Es wurde einstimmig beschlossen den Punkt 11 in die Tagesordnung aufzunehmen und Punkt elf auf Punkt 12 zu setzen.

1.) Das Protokoll vom 17.7.1970 wurde einstimmig genehmigt

2.) Nach Empfehlung beider Ausschüsse beschließt die Gemeindevertretung einstimmig die Einleitung des wasserrechtlichen Verfahrens.

3.) Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Aufstellung des Flächennutzungsplanes nach ‚ 2 des BbauG ist mit der Maßgabe, dass Sanierungsgebiet zu ergänzen. Auch soll die Gemarkungsgrenze auf dem Plan überprüft werden.

4.) Die Gemeindevertretung schließlich einstimmig dem Vorschlag des Haupt und Finanzausschuss ist an, dass die Ostdurchfahrt an die Ortsgrenze von Birkenau kommend verlegt wird. Seither war die Ortsdurchfahrt in der Höhe der Tankstelle Rudi Renner abgemacht. Beim Ausbau der Straße auf dieser Strecke könnte dort durch die Gemeinde einen Zuschuss für Kanalverlegung und Anbringung der Randsteine erhalten.

5.) Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, vom Ortseingang bis zur Einmündung der Nächstenbacherstr. die Randsteine zu setzen und die Gehwege auszubauen. Die Klärung der Finanzierung wird in den Ausschüssen beraten.

6.) Die Gemeindevertretung stellt sich einstimmig hinter den Vorschlag des Haupt und Finanzausschusses, indem das im Haushaltsplan vorgesehenen Darlehens von 150.000 DM wie folgt verwendet wird: 80.000 DM für Straßenbau und 70.000 DM für Errichtung einer Leichenhalle.

7.) Dies wurde einstimmig beschlossen, zuerst die Straßen im Neubaugebiet i. V. m. dem Architekten und der Baufirma zu besichtigen, um eventuell vorhandenen Mängel zu beseitigen und dann erst die Widmung der Straßen vorzunehmen.

8.) Der Ausbau durch Unwetter beschädigten Feldwege würde sich auf 60.500 DM belaufen die aufgestellte Finanzierung ist folgende:

Eigenmittel im Haushaltsplan 1970               11.300 DM

Kreisbeihilfe                                                       7.200DM

Landesbeihilfe                                     36.000DM

Darlehen                                                           6.000 DM

60.500 DM

Auf Vorschlag des Haupt und Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung einstimmig dieses Vorhaben zu betreiben.

9.) Einstimmig wurde beschlossen, die Höhenvermessung der Allmende noch in diesem Jahr durchzuführen und diese Mittel in Rechnungj. 1971 bereitzustellen.

10.) Auf Empfehlung des Haupt und Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, den Planungsauftrag zur Dorfsanierung zu erteilen. Die erforderlichen Mittel sollen in Rechnung am 1971 eingeplant werden. Zur Sanierung stehen zehn Hektar an. Hierfür könnte man vom Land einen Zuschuss von 7.500 DM erhalten.

11.) Der Bürgermeister teilte mit: das eine Änderung des Gesetzes für die Meldung von Schöffen und Geschworenen beim Amtsgericht Fürth  eingetreten ist. Unsere Gemeinde hat drei Schöffen und drei Geschworene gemeldet und nun kommen nur je zwei in Frage. Freiwillig ist der Bürgermeister als Schöffe und Karl-Heinz Ramser als Geschworener zurückgetreten.

Weiter teilte der Bürgermeister mit, dass zur Erweiterung des Kindergartens die katholische Kirchengemeinde das Wohnhaus von Herrn Josef Riederer kaufen wollte, was aber von Mainz abgelehnt wurde.

Der Bürgermeister schlug vor dieses Problem von Seiten der Gemeinde mitlösen zu helfen, zumal eine Kindergarten Erweiterung erforderlich ist.

Hierzu wurden beide Ausschüsse beauftragt. Die ersten Schritte wurden dem Gemeindevorstand übertragen. Gemeindevertreter Willi Dietrich wies darauf hin, dass bei allen Grundstücks Änderungen unbedingt die Grenzeabstände zu beachten sind.

Auf Anfrage des Gemeindevorsteher Lüdeke aus welcher Haushaltsstelle die Zuwendung der Sportvereins anlässlich der Einweihung der Sporthalle gebucht werden kann, teilte der Bürgermeister mit aus der Haushaltsstelle 05.879.

Um den Gemeindevertreter in einen besseren Überblick über unseren Ort zugeben, machte Gemeindevertretervorsteher Lüdeke Vorschlag, jeden Vertreter einen Ortsplan zu geben. Nach eingehender Beratung kam man zu dem Entschluss, von der Nassauischen Siedlung einmal einen Plan zur Besichtigung anzufordern.


Gemeindevertretersitzung vom 30. August 1970

  1. Straßen im Neubaugebiet
  2. Protokolle
  3. Bauantrag Fritz Stäckler
  4. Verzichtserklärung auf Vorkaufsrecht für Mühlengrund, Parzelle 3
  5. Informationen und Anfragen

Die Punkte 2,3, und 4 Wurden auf einstimmigen Beschluss in die Tagesordnung nachträglich aufgenommen und Punkt zwei auf Punkt 5 gesetzt.

1.) Am vergangenen Samstag, den 26.9.1970 hat der Gemeindevorstand und die Gemeindevertretung eine Besichtigung der Straßen im Neubaugebiet vorgenommen und dabei einige Mängel festgestellt, was in der heutigen Sitzung beraten wurde.

Begangen wurden: die Weinbergstraße, die Blumenstraße, die Rosenstraße die Nächstenbacher Str. und der Mühlengrund. Auch wurde der Ausbauzustand der Sulzbacher Straße in Augenschein genommen. Zur Diskussion der Sulzbacher Straße war Herr Hans Helmling geladen und war auch erschienen.

Die Sulzbacher Straße ist bis zur Einmündung in das Neubaugebiet 1,50 Meter enger angelegt und schon mit Randsteinen, Rinnenplatten versehen und mit Bitumen schwarz gemacht.,

Auf Vorschlag des Parlaments soll am Garten des Herrn Hans Helmling und im weiteren Verlauf das Gelände abgeböscht, um eine Straßenbreite von 5,50 Meter zu erhalten.

Der Gemeindevertretervorsitzende stellte die Frage an Herrn Helmling, ob er für dieses Vorhaben sein Gelände zur Verfügung stellt, Dies wurden von Herrn Helmling mit `jaA beantwortet. Herrn Helmling will als Ersatz bei einem Ankauf des Anwesens von Herrn Steinmann durch die Gemeinde sein angrenzendes Grundstück begraben lassen.

Die Verbreiterung der Straße und Austauschverfahren mit Herrn Helmling wurden einstimmig beschlossen.

Zur Diskussion stand noch, ob am Anwesen von Herrn Franz Jäger noch einen Einlaufschacht anzubringen ist, um bei starkem Regen das Anwesen von Herrn Jäger zu schützen. Man einigte sich, dass Beigeordnete Fritz Dietrich und Gemeindevertreter Georg Klein diese Angelegenheit klären.

Am Wendeplatz im Mühlengrund sollen Leitplanken angebracht werden. Auch wurde beschlossen, zur Verbindung des Mühlengrundpfades eine Treppe anzubringen und den Pfad im ganzen Verlauf in Ordnung zu bringen. Für die Anbringung der Leitplanken und Herrichtung der Treppe soll von der Fa. Schuchmann ein Kostenvoranschlag eingeholt werden.

Wegen Abänderung der falsch angelegten Kurse in der Weinbergstraße wurden drei Vorschläge eingebracht:

  1. An der Außenseite die Rinnenplatten und Randsteine zu heben.
  2. Die Straße auf den vorgesehenen Parkplatz zu verlegen.
  3. Die Straße auf dem jetzigen Zustand zu lassen.

Vor Abänderung dieser Kurve soll bei der Firma Schuchmann ein Kostenvoranschlag eingeholt werden.

Es wurde mit sieben Stimmen bei einer Gegenstimme beschlossen, den Hydrant am Ende der Blumenstraße in die Mitte der Straße zu versetzen, damit bei Spülung der Wasserleitung die Gärten nicht überspült werden.

Die Böschung in der Rosenstraße soll am Anwesen von Herrn Adam Eck soll so beschüttet werden, um ein Unterfrieren der Straße zu verhindern.

Aus diesem Anlass soll von Herrn Eck die Einwilligung eingeholt werden.

Mit fünf gegen drei Stimmen wurde die Rosenstraße als Einbahnstraße beschlossen.

Mit sechs Stimmen bei zwei Enthaltungen ist die Fahrtrichtung von oben nach unten.

Am Ende der Asphaltsdecke der Nächstenbacherstr soll eine Querrinne mit Einlauf eingebaut werden, um das Bergwasser aufzufangen.

Die Gemeindevertretung gibt dem Gemeindevorstand die Empfehlung, für den Ausbau der Straßen im Neubaugebiet noch einmal eine Vorauszahlung zu erheben, weil die Widmung der Straßen sich durch die Beseitigung der Mängel sich verzögert.

Mit sieben Stimmen bei einer Enthaltung wurde beschlossen die Gebühren für Architekt Steinmann nicht voll auszuzahlen, um bei Schäden die durch den Architekten verursacht wurden, ihn zu belangen.

Das restliche Honorar soll erst mit Zustimmung der Gemeindevertretung ausgezahlt werden.

Der Architekt soll fehlende Grenzsteine neu ersetzen und verschüttete Grenzsteine heben lassen.

Die Endabrechnung der Straßen im Neubaugebiet soll in der nächsten Sitzung behandelt werden.

2.) Der Punkt zwei wurde nicht behandelt, weil Gemeindevertreter keine Unterlagen bei sich hatten.

3.) Der Bauantrag des Herrn Fritz Stäckler wurde einstimmig zurückgestellt, weil die Grundstücksangelegenheit noch nicht geklärt ist.

4.) Einstimmig wurde beschlossen das Vorkaufsrecht für das Grundstück Nr. 3 im Mühlen Grund der Eheleute Leo Benz nicht auszuüben.

5.) Das Gelände für das Ehrenmal soll grundbuchamtlich gesichert werden.

Die beschädigten Straßenlampen sollen HEAG gemeldet werden.

Gemeindevertreter Andolfatto fragte an, für welchen Zweck die auf dem Rathausplatz liegende gebrauchte Gaslaternen gekauft wurden. .Diese wurden von der Stadtverwaltung in Weinheim zum Schrottpreis von 10 DM gekauft und sollen auf den Kinderspielplatz am Jugendhaus aufgestellt werden.

Der Friedhof soll am Samstag, den 3. Oktober vom Bauausschuss besichtigt werden, um festzustellen, ob das Gelände aufgeschüttet wird oder nicht. Treffpunkt ist 13 Uhr am Friedhof.


Gemeindevertretersitzung am 9. Oktober 1970

  1. Genehmigung des Protokolls vom 14.9.1970
  2. Beratung über den Ausführungen des Kriegerehrenmales im Hinblick auf die bevorstehenden Gedenktage
  3. Anträge der FWG Fraktion
  4. Behandlung der Straßenbauabrechnung in den Ausschüssen
  5. Anfragen, Informationen

In dem Protokoll vom 14.9.1970 muß es richtig heißen: das Protokoll vom 17.7.1970 wurde nach einigen Abänderungen einstimmig genehmigt. Der Punkt 11 Der Tagesordnung vom 14.9.1970 wurde berichtigt in dem die Abstimmung über Schöffen und Geschworenen wie folgt lautete: 6 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen und 1 Enthaltung.

Unter Punkt 12 Bbs. 4 fehlen 2 Anfragen: Gemeindevertreter Lüdeke fragte an, aus welcher Haushaltsstelle das Kerwerkomitee den Zuschuß erhalten hat? Der Bürgermeister antwortete: aus der im Haushaltsplan genehmigten Haushaltsstelle 36.879.

  1. Wieso Entwürfe von Bebauung an die Öffentlichkeit kommen, bevor sie in den Ausschüssen beraten sind?

Hierbei wurde festgelegt, dass Entwürfe von Bebauung zuerst dem. Bauausschuss vorgelegt werden müssen.

Nach Abänderung der oben besprochenen Art wurden die Protokolle einstimmig befürwortet.

2.) Der Bürgermeister berichtete, dass mit der Erbengemeinschaft Lennert mündliche Vereinbarungen getroffen wurden, um auf ihrem Gelände des Kriegerehrenmal zu errichten.

Das betreffende Gelände soll am gekauft werden. Die Erbengemeinschaft Lennert wird in der Art begünstigt, dass ihr eigenes Gelände im Espenloch zu gegebener Zeit in das Baugebiet aufgenommen wird.

Weiter berichtete der Bürgermeister in groben Zügen, wie das Ehrenmal erstellt werden soll.

Gemeindevertreter Willi Dietrich will vor Erstellung des Ehrenmals das Gelände gekauft haben, oder wenigstens auf längere Zeit einen Pachtvertrag abschließen.

Der Bürgermeister äußerte dazu, dass wegen der bevorstehenden Gedenktage die Errichtung des Ehrenmals vorangetrieben werden muss und dass die Erbengemeinschaft zu weit verstreut ist, um in Kürze Kauf oder Pachtverträge abzuschließen. Der Bürgermeister glaubt, dass die Sache auf Treue und Glauben in Angriff genommen werden kann.

3.) Die FWG Fraktion hat den Antrag eingebracht, dass die Protokolle erst in den Tageszeitungen erscheinen, wenn das Protokoll von der Gemeindevertretersitzung genehmigt ist, um zu verhindern, dass durch Fehler im Protokoll die Öffentlichkeit falsch informiert wird.

Gemeindevertreter Emmerich glaubte, dass das keine Lösung ist, da könnten vier bis acht Wochen vergehen bis die Sitzungen in der Presse erscheinen. Er schlug vor, drei Gemeindevertreter sollen ein bis zwei Tage nach einer Sitzung das Protokoll prüfen und dann der Öffentlichkeit freigegeben.

Gemeindevertreter Andolfatto schlug vor, der Berichterstatter soll an den Sitzungen teilnehmen und nach seiner Auffassung die Berichte schreiben.

Über diesen Antrag wurde noch einige Zeit diskutiert und dann über den Antrag der FWG ist wie folgt abgestimmt: Das Ergebnis war vier Stimmen dafür, 3 dagegen und zwei Enthaltungen.

Der Antrag der FWG die Hauptsatzung wie folgt zu ändern: Dem Bürgermeister stehen fünf Beigeordnete zur Seite wurde auf Antrag von Gemeindevertreter Emmerich zurückgestellt, weil zwischen Einladung und Sitzung zu wenig Zeit lag, und die Sache in den Fraktionen zu besprechen. Der Antrag wurde mit acht Stimmen dafür und einer Stimme dagegen angenommen

4.) Der Vorschlag des Gemeindevertreter Willi Dietrich, die Abstimmung für den Straßenbau vom Finanzausschuss überprüfen zu lassen, wurde mit acht Stimmen bei einer Enthaltung angenommen.

5.) Des wurde bemängelt, weil am Hochbehälter die Buchstaben 1919 bis 1970 anstatt 1969 bis 1970 angebracht wurden. Dazu teilte der Bürgermeister mit, dass hier irgend jemand ein Fehler unterlaufen ist und Abhilfe geschaffen wird.

Weiter wurde bemängelt, dass während der Krankheit des Bürgermeisters der Bürgermeister Stellvertreter nicht bekanntgemacht wurde.

Das Kassieren vom Wassergeld und dergleichen soll dem Finanzausschuss noch einmal gründlich überprüft werden.

In einer Statistik ist NL mit einem Schuldenstand von DM 1467 pro Kopf angegeben, was bei weitem nicht stimmt.

Des sollen nachgeprüft werden, woherr die Behörde die Zahlen genommen hat.

Anschließend wurde noch einige Bauanträge in die Tagesordnung aufgenommen und behandelt.

Ohne Bedenken wurden einstimmig befürwortet:

Der Neubau eines Wohnhauses von Herrn Karl Phlipp Eck., der Neubau eines Wohnhauses von Herrn Lothar Roggatz, und der Wohnhausanbau von Herrn Wenzel Pößniker.

Weitem Antrag eines Wohnhausesneubaues von Herrn Franz Kustrich ist die Bebauungsgrenze überschritten und wurde nach ‚ 31 BbauG ebenfalls einstimmig befürwortet (!)

Der Bürgermeister teilte mit, dass er in der kommenden Woche wieder eine Sitzung einberufen will, weil dringende Sachen zu erledigen sind. Man würde sich einig, diese Punkte gleich in der heutigen Sitzung zu beraten.


Die Beratung von nicht-öffentlich statt

Der Bürgermeister fragte die Gemeindevertretung, ob sie gewillt sind, anlässlich der Fertigstellung des Hochbehälters eine kleine Feier mit zu veranstalten.

Nach eingehender Beratung wurde festgelegt, die Sache in Form eines Richtfestes zu veranlassen.

Eingeladen sollen werden: Die Unternehmer und die einzelnen Büros, welche mit der Errichtung des Hochbehälter zu tun hatten, sowie die Gemeindevertretung auch Bedienstete.

Treffpunkt ist am 24. Oktober 1970 um 15.00 Uhr am Hochbehälter. Dort werden einige Worte gesprochen, dann soll es zu einem ihm dies entweder in das Jugendhaus oder in die Rose gehen.

Für das Vorhaben wurden bis zum DM 500 bereitgestellt. Mit der Vorbereitung wurde der Gemeindevorstand beauftragt. Am folgenden Sonntag ist am Tag der offenen Tür, damit jeder Einwohner sich das Wasserwerk von ihnen besichtigen kann.

2.) Der Vorplatz an dem Rathaus und vorerst nicht mit einer Asphaltdecke versehen werden.

Dies sodann im Zuge nach dem Abriss der Steinmannschen Anwesens geschehen.

3.) Die Gemeindevertretung stimmt der Firma Schuchmann einem 15.%igen Zuschlag ab 1. Mai 1970 zu, unter der Voraussetzung, dass dieser Mehrpreis gesetzlich begründet ist. Der Beschlüsse einstimmig

4.) In einem Schreiben vom Forstamt Birkenau wurde der Gemeindevertretung mitgeteilt, dass die Eheleute Hans Silber eigenes Gelände mit dem Staatsgelände im Anschluss an ihr Anwesen in der Balzenbacherstraße tauschten wollen. Dem Tausch stimmt die Gemeindevertretung zu. Auch soll dem Forstamt mitgeteilt werden, dass dieses Gelände nicht im Flächennutzungsplan ausgewiesen ist.

5.) Antrag des Herrn Fritz Stäckler auf Erwerb von Industriegelände. In einer Lageplanskizze unterbreitete die Firma Stäckler die künftige Betriebserweiterung, wie auf Grund eines Antrags vom 11.9.1968 bereits in einer Sitzung am 3. Juli 1970 Gegenstand von Verhandlungen war. In ausführlicher Beratung legte die Gemeindevertretung den Verkauf von Industriegelände an die Firma Stäckler wie folgt fest.

Parzelle l 208/1: das den Betrieb vorgelagerte und als Parkplatz genutzte Gelände ist mit zu erwerben. Der Kaufpreis hierfür beträgt 8.00 DM, weil beim Ausbau der Gartenstraße für eine Geländeabtretung der oben angeführte Preis von der Gemeinde an die Fa. Stäckler entrichtet worden ist.

Parzelle 268/2: Die Straßentrasse des Altenackerwegs soll wegen der noch ausstehenden Planung einer Umleitung des Neubaugebietes und den gezeigten Erfahrungen beim Straßenbau In der Lang und Mühlengrund auf zehn Meter ausgewiesen werden. Einer Abtretung von ca. 2 Meter des im Eigentum des Herrn Stäckler befindlichen Geländes aus der Parzelle 268/2 soll nach der Vermessung mit der Parzelle 268/1 aufgerechnet werden.

Parzelle 270, 150 und 160: Die Gemeinde tritt die Parzellen 270 und 150 für die Betriebserweiterung zum Preis von DM 6 pro Quadratmeter ab.

Die Trassenbereite von ca. Zehn Meter für den Altenackerweg ist einzuhalten und bei der Vermessung zu berücksichtigen.

Die Parzelle Nr. 160 wird teilweise der Betriebserweiterung laut Skizze zu den vorgenannten Bedingungen zugeschlagen.

Parzelle 162/1: Die Gemeindevertretung war sich nach eingehender Beratung darüber einig, dass diese Parzelle nur als Bauplatz im Rahmen der Betrieberweiterung mitverkauft werden soll. Zu der Hängigkeit des Geländes sieht die Gemeindevertretung keinen Nachteil für eine künftige Bebauung.

Die Partielle ist dem Gewerbegelände gegenüber auszuklammern, der Kaufpreis beträgt pro Quadratmeter 16 DM.

Das Gremium war sich darüber einig, dass für die Betriebserweiterung beim Geländepreis ein Entgegenkommen unerlässlich ist.

Eine Zweckentfremdung hält sich die Gemeinde eine Rückkaufsrecht vor.

Über die Parzelle 269 muss doch eine Entscheidung getroffen werden. Der verrohrte Graben, der durch die Erweiterung führt, ist von verschiedenen Nachbargrundstücken zur Abführung von Grundwasser über die Drainageleitung benutzt. Eine Sicherung in Abteilung zwei des Grundbuches sollte beim Kaufvertrag seine Berücksichtigung finden.

Auf Antrag des Herrn Fritz Stäckler seine in der Skizze geplante Halle schon vor der Protokollierung errichten zu lassen, wurde mit sieben Stimmen bei zwei Gegenstimmen abgelehnt.

Das Rote Kreuz Birkenau veranstaltet am 17. Oktober 1970 in der Südhessenhalle in Reisen eine Altenfeier und bittet die Gemeinde um eine Spende. Einstimmig wurden hierfür DM 50 bereitgestellt und in einem Begleitschreiben soll mitgeteilt werden, dass unsere Gemeinde in nächster Zeit selbst eine Altenfeier durchführt.


Gemeindevorstand vom 29. Oktober 1970

  1. Bestellung des Wahlvorstandes
  2. Anschaffung eines Heizofens für die Gemeindekasse
  3. Widersprüche über Erschließungsbeiträge
  4. Beitritt zum Gebietsrechenzentrum
  5. Änderung der Müllsatzung
  6. Ankündigungsbeschlüsse
  7. Erhebung einer Sonderbeilage für das Haus hessischer Gemeinden
  8. Waldwirtschaftsplan
  9. Verschiedenes

1.) In den Wahlvorstand wurden berufen: Bürgermeister Schulz. Stellvertreter Ernst Georg Kadel, Schriftführer: Heinz Helfert und Hans Wagner, Beisitzer Franz Maurer, Willi Dietrich, Fritz Dietrich, Karl Heinz Ramser, Klaus Emmerich, Johannes Stennes, Rudi Schmitt

2.) Dann der seitherige Ölofen der Gemeindekasse unbrauchbar geworden ist, soll der Ölofen bei der Verwaltung bei der Kasse aufgestellt werden. In den Verwaltungsraum wird der Ölradiator aufgestellt. Im Rechnungsjahr 1971 soll die Heizungsangelegenheit neu geregelt werden.

3.) Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung, den Widerspruch des Herrn Kischkel über Erschließungsbeiträge stattzugeben. Die Abstimmung war zwei Stimmen dafür, ein Stimme dagegen. Der Widerspruch des Herrn Fritz Möbert, Reisener Straße über Anschlussgebühr von Wasser und Kanal Wurde beraten. Es wurde der Gemeindevertretung empfohlen, dem Widerspruch abzuhelfen.

4.) Der Gemeindevorstand dieser Auffassung einen Fachmann vom Gebietsrechenzentrum zu bestellen, der über die ganze Angelegenheit Auskunft geben kann.

5.) Aus einem Schreiben der Firma Hofmann, Müllabfuhr Viernheim geht hervor, dass die seitherigen Müllgebühren infolge allgemeiner Preissteigerungen und Zunahme der Haushalte im Ort nicht mehr den Verhältnissen entsprechen. Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung für das Rechnungsjahr 1971 in Müllabfuhr neu zu regeln und zwar wie folgt: Haushalte mit einer Person ein vierteljährlich 2,50 DM

Haushalte ab Zwei Personen ein vierteljährlich 6 DM.

6.) Ankündigungsbeschlüsse für den Erlass von neuen Satzungen nach dem hessischen kommunalen Abgabegesetz, wurden der Gemeindevertretung empfohlen.

7.) Der Gemeindevorstand ist dafür, dem Haus der Gemeinden in Mühlheim einen Baukostenzuschuß von 434,40 DM zu bewilligen. Dieser Betrag diesen Nachtragshaushaltsplan einzusetzen.

8.) Der Waldwirtschaftsplan wurde in den Ausgaben und Einnahmen zur Kenntnis genommen

9.) Der Bürgermeister unterrichtete den Gemeindevorstand über den Stand des Kriegerehrenmals und über das Anwesen Steinmann, welches in absehbarer Zeit vertraglich geregelt werden soll.


Haupt und Finanzausschuss vom 2.11.1970

  1. Behandlung Widerspruch Kischkel
  2. Behandlung Widerspruch Möbert
  3. Beitritt zum Gebietsrechenzentrum
  4. Änderungen der Müllsatzung (Gebührenordnung)
  5. Ankündigungsbeschlüsse für den Erlass von neuen Ortssatzungen nach den neuen hess. Kommunalabgabegesetz
  6. Erhebung von einmaligen Abschluss-Sonderbauumlage der für das Haus der hessischen Gemeinden
  7. Waldwirtschaftsplan

1.) Nach eingehender Beratung wurde dem Widerspruch des Herrn Kischkel nicht stattgegeben der Bürgermeister soll den Widerspruchsführer benachrichtigen und die Rechtsmittelbelehrung beifügen. Der Beschluss war einstimmig.

2.) Den Widerspruch desHerrn Fritz Möbert, Reisener Straße über Kanal und Wasseranschlüssen wurde mit sechs Stimmen dafür bei einer Enthaltung stattgegeben.

3.) Dieser Punkt wurde abgesetzt davon Gebietsrechenzentrum noch kein Fachmann zu bekommen war.

4.) Dann der Müllabfuhrunternehmer infolge Preissteigerungen und Zunahme der Haushalte um Erhöhung der Müllabfuhrgebühren in einem Schreiben gebeten hatte, wurde beschlossen die Müllabfuhr ab 1971 wie folgt zu erhöhen:

Haushalte mit einer Person 1/4Jährlich 2 DM

Haushalte mit zwei und  mehr Personen 5 DM 1/4jährlich

Einstimmig wurde der Gemeindevorstand beauftragt mit Herrn Hofmann über Gebühren zu verhandeln.

5.) Die Ankündigungsbeschlüsse zur Änderung der Satzung über Erhebung von Gebühren

(Straße, Kanal, Wasser und Müll) Wurden der Gemeindevertretung einstimmig empfohlen.

6.) Aus einem Schreiben des hess. Gemeindetages geht hervor, dass die Gemeinden eine einmalige Bauumlage für den das Haus der Gemeinden in Mühlheim zahlen sollen.

Ist entfallen pro Kopf 0,30 DM, nach dem Stand vom 30.6.1968 mit 1469 EW = 434,40 DM. Diese Summe wurde einstimmig genehmigt und soll im Nachtragsplan berücksichtigt werden.

Verschiedenes: Der Bürgermeister unterrichtete die Gemeindevertreter, dass für den Kauf des Anwesens Steinmann mit einem Landesanteil von 60.000 DM zu rechnen ist. Mit Herrn Steinmann soll ein Vertrag abgeschlossen werden und die Gemeindevertretung und diesem Vertrag zustimmen

Nachträglich wurde noch einstimmig in die Tagesordnung aufgenommen:

Belegung des Friedhofes

die künftige Belegung der Erbbegräbnisplätze, oberhalb des Hauptweges es sollen in Ost-West Richtung eingeteilt werden. Diese Einteilung wurde mit 7 Stimmen dafür bei einer Gegenstimme des Gemeindevertreters Arthur Andolfatto befürwortet.

Die Alteehrung soll am 1. Advent 1970 durchgeführt werden.

Der Gehweg entlang der Balzenbacher Str. Soll mit Asphalt versehen werden. Für die Stützmauer am Anwesen Hans Helmling , Sulzbacher Str. Hat die Fa. Schuchmann ein Angebot von 29.400 DM abgegeben. Für diese Arbeit soll auch die Fa. Gg. Klein NL einen Kostenvoranschlag abgeben.

Der Bgm teilte mit, dass am 3. November 1970 mit der Errichtung des Ehrenmals angefangen wird. Die Stellung des Denkmals wurde vom Bauausschuss festgelegt. Der Bürgermeister teilte mit, dass dies seinen Ansichten nicht entspricht.

Am Mittwoch, den 4.11.1970 findet eine Gemeinde Vorstandssitzung um 18 Uhr statt. Hier zu ergehen keine besonderen Einladungen. Die Arbeiter, die am Wasserwerk beschäftigt waren, sollen statt Richtfest 10 DM erhalten.


Gemeindevorstandssitzung am 4.11.1970

  1. Festlegung der Tagesordnung für die nächste Gemeindevertretersitzung a, 13.11.1970
  2. Genehmigung des Protokolls von der GemVSitzung am 9.10.1970
  3. Änderung der Müllsatzung (Gebührenerhöhung)
  4. Ankündigungsbeschlüsse für den Erlass von neuen Ortssatzungen nach den neuen hess. Kommunalabgabegesetz.
  5. Erhebung einer einmaligen Sonderumlage für das Haus der hess. Gemeinden in Mühlheim
  6. Genehmigung des Waldwirtschaftsplanes
  7. Einspruch von Bürgern gegen die Werkserweiterung Petersen
  8. Antrag der FWG Fraktion auf Änderung der Hauptsatzung
  9. Schreiben des Herrn Hans Gräber
  10. Verschiedenes, Anfragen, Mitteilungen

Weitere Ausführungen fehlen


Gemeindevertretung am 13.11.1970

  1. Genehmigung des Protokolls von der Gemeindevertretersitzung vom 9. Oktober 1970
  2. Änderung der Müllsatzung, Gebührenerhöhung
  3. Ankündigungsbeschlüsse für den Erlass von neuen Ortssatzung nach der neuen hessischen Kommunalabgabengesetz
  4. Erhebung einer einmaligen Sonderumlage für das Haus der Gemeinden in Mühlheim
  5. Genehmigung des Waldwirtschaftsplanes
  6. Einspruch von Türken gegen die Werkserweiterung Petersen
  7. Antrag der FWG Fraktion auf Änderung der Hauptsatzung
  8. Schreiben von Herrn Hans Gräber
  9. Verschiedenes, Anfragen, Mitteilungen

Gegen die Tagesordnung und wurden keine Einwände erhoben. Gemeindevertretervorsitzende Lüdeke stellte fest, dass das Protokoll von der Gemeindevertretersitzung vom 30.9.1970 noch nicht genehmigt ist was in der heutigen Sitzung nachgeholt wurde.

1.) Das Protokoll von der Gemeindevertretersitzung vom 30.9.1970 wurde mit 8 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Das Protokoll vom 9. Oktober 1970 wurde bis zur nicht-öffentlichen Sitzung einstimmig angenommen. Der nicht-öffentliche Teil soll im Anschluss des Sitzung nicht-öffentlich behandelt werden.

2.) Die Müllsatzung wurde wie folgt geändert und einstimmig angenommen: ab 1. Januar 1971 beträgt die Müllabfuhrgebühr für Haushalte mit einer Person jährlich 8 DM, für Haushalte mit zwei und mehr Personen 20 DM jährlich.

Diese Erhöhung ist erforderlich geworden, weil der Müllabfuhr-Unternehmer infolge Lohn und Preiserhöhungen den Fuhrlohn haben will. Die letzte Festlegung der Kosten wurde im Jahre 1964 vereinbart.

3.) Die Ankündigungsbeschlüsse zum Erlass von neuen Satzungen für Wasser und Kanalanschlüsse, sowie Erhebung von Straßenbeiträgen wurden nach Empfehlung des Haupt und Finanzausschusses einstimmig angenommen.

Für Abwasserkanal die von m 40 DM, für Wasserleitungen die Front mit der 30 DM, für Müllabfuhr Haushalte mit einer Person acht DM. Für Haushalte mit zwei und mehr Personen 20 DM jährlich.

4.) In einem Schreiben des hessischen Gemeindetages in Mühlheim geht hervor, dass für das Haus der Gemeinden eine einmalige Sonderumlage erhoben werden soll. Die Umlage wurde festgesetzt mit 30 Pfennigen je Einwohner nach dem Stichtag vom 30.61970. Damals hatten wir 1448 E. X 30 Pfennige ist 434,40 DM. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, diesen Betrag bereitzustellen und den Nachtragshaushaltsplan zu berücksichtigen.

5.) Der vom Forstamt Birkenau aufgestellte Waldwirtschaftsplan für das Jahr 1971 wurde einstimmig in den Einnahmen und Ausgaben angenommen.

6.) Wegen des Einspruchs von verschiedenen Bürgern wegen der Erweiterung des Betriebes Petersen wurde folgendes vereinbart: Der Gemeindevorstands und die rechtlichen Grundlagen erarbeiten und dann dem Finanz- u. Bauausschuss zur Beratung vortragen. Diese Beratung wurde auf Montag, den 16. Offenbar 1970 ohne besondere Einladung festgelegt.

7.) Der Antrag der FWG Fraktion, die Hauptsatzung von drei Beigeordneten auf fünf Beigeordneten zu ändern wurde mit sieben Stimmen bei zwei Gegenstimmen angenommen.

8.) Der Schriftführer Hans Gräber stellt wegen Arbeitsüberhäufung sein Amt zur Verfügung. Da aber noch kein Ersatzmann vorhanden war, wurde ihr gebeten,. diese Tätigkeit noch bis Jahresende durch zuführen, wofür er sich bereiterklärt hat. Weitere Beratungen sollen in der nächsten Haupt und Finanzausschuss sie zu stattfinden Diese Regelung wurde mit acht Stimmen bei einer Enthaltung angenommen.

9.) Die Gemeindevertretung nahm ein Schreiben von Herrn Volker Jeck in Kenntnis, aus dem hervorgeht, dass er für den Gemeindevorstand und für die Gemeindevertretung in der Presse nichtmehr berichten wird.

Gemeindevertreter Emmerich fragte bis man das gemeindeeigene Haus Hauptstraße 100 abgebrochen wird. Der Bürgermeister berichtete, dass die Abbrucharbeiten die Firma Schaab, Oberlaudenbach vergeben sind und in den nächsten Tagen damit begonnen wird.

Der Bürgermeister will bei künftigen Wahlen das Treppengeländer von Wahlplakaten freigehalten haben.

Gemeindevertreter Helth fragte, ob schon wegen dem falschen veröffentlichen Schuldenstand der Gemeinde, Auskunft eingeholt wurde. Der Bürgermeister antwortete, dass in dieser Sache noch Klärung herbeigeführt wird.

Gemeindevertreter Hans-Dietrich fragte, ob der entwidmete Weg beim Anwesen Petersen hergerichtet ist. Der Bürgermeister erklärte, dass dies in nächster Zeit geschieht.

Die nicht-öffentlicher Sitzung wurde dann das Protokoll vom 9.10.1970 nämlich der nicht-öffentlichen Teil vorgelesen und einstimmig angenommen.

Herr Volker Jeck sollen mitgeteilt werden, das sein Schreiben zur Kenntnis genommen wurde.


Gemeindevorstand vom 16.11.1970

  1. Altenfeier vom 29.11.1970
  2. Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Kreis Bergstraße und der Gemeinde NL
  3. Hans Riederer
  4. Verwaltungsangelegenheit, gesetzliches Urlaubsgeld
  5. Anschaffung einer Rechenmaschine für die Gemeindekasse, Haushaltsstelle 90.980
  6. Verschiedenes

1.) Die Altenfeier Soll am Sonntag den 29. Dezember im Saale zur Rose durchgeführt werden. Zur Unterhaltung und die Kunstkraftsportgruppe, die Gesangsabteilung der Sportvereinigung und die Birkenauer Blaskapelle beauftragt werden. Außer Tischgetränke, Kaffee und Kuchen erhält jeder ein Flasche Wein.

2.) Die Verwaltungsvereinbarung zwischen Kreis und Gemeinde wurde auf Empfehlung an den Haupt und Bauausschuss verwiesen.

3.) Nach eingehender Aussprache stellte der Gemeindevorstand den Erwerb des Geländes von Herrn Josef Riederer unter folgenden Gesichtspunkten (!)

  1. a) Erwerb b) Finanzierung c) Verwendung d) Eigentumsübertragung Wieder Empfehlung an den Haupt und Finanzausschuss unter Wahrung der angeführten Gründe an den Kauf des Geländes zu erwägen. Es wird weiterhin empfohlen, mit dem Kirchenstiftungsrat Verbindung aufzunehmen.

4.) Der Gemeindevorstand gibt Empfehlung an den Haupt und Finanzausschuss, das Urlaubsgeld für Gemeindebedienstete zu gewähren.

5.) Die Anschaffung einer Rechenmaschine für die Gemeindekasse wird empfohlen. Es soll versucht werden, die vorhandene Rechenmaschine für etwa 200 DM in Zahlung zu geben.

6.) Alle Arbeiter, die beim Bau des Hochbehälters beschäftigt waren, sollen als Ersatz vom Richtfest den Betrag von dem 8 DM je Person erhalten.

Der Bürgermeister berichtete, dass die Protokollierung über den Kauf des Anwesens Steinmann bevorsteht. Der Gemeindevorstand gibt die Empfehlung an den Haupt und Finanzausschuss wie folgt zuzustimmen:30.000 DM für den Kauf von Hof und Gebäudefläche, 10.000 DM für Zinsverluste.

Da Herr Kustrich die Bebauungsgrenze überschreitet und die Gemeinde Angrenzer ist, braucht er von der Gemeinde die Grenzerklärung. Vom Gemeindevorstand sind dagegen keine Einwendungen.


Finanzen und Bau-Ausschuss von 16. November 1970

Wasserwerk

Architekt Friedrich vom Ingenieurbüro Kriemmelbein berichtete über die Lage des Wasserwerks. Er erklärte, dass die Zuschüsse auf einer Baukostensumme von 750.000 DM errechnet sind. Diese Bausumme ist noch nicht erreicht und es sind noch 200.000 DM zu verplanen. Nach eingehender Beratung kam man zu den Entschluss, die Wasserleitung von der Nächstenbacher Weg Straße entlang der Hauptstraße bis zum Anwesen Wallewein, dann entlang der Ringstraße bis Anwesen Rudi Schuster mit einem größeren Durchmesser zu verlegen. Weiter soll neu verlegt werden: Die Sudetenstraße, sowie vom Anwesen Philipp Jäger den Rain hinauf bis an den gemeindeeigenen Bauplatz.

Bis an den des Hochbehälter soll ein Weg mit Asphaltdecke gebaut werden.

Der Auftrag für dieses Vorhaben wurde einstimmig der Firma Nikolaus Kilian und für die Rohrlieferung die Firma Tröger und Entenmann erteilt.

Anwesen  Steinmann

Der Bürgermeister berichtete, dass in Kürze mit der Protokollierung des Anwesens Steinmann gerechnet werden kann. Einstimmig wurde beschlossen, den Kaufpreis mit 30.000 DM und 10.000 DM für die Löschung des Einsichtsrechts oder für entgangene Zinsen zu protokollieren.

Urlaubsgeld

Das Urlaubsgeld von Gemeindebediensteten wurde einstimmig genehmigt.

Haus Riederer

Über den Ankauf des Hauses Hedwig Knapp (Riederer) zur Erweiterung des Kindergartens soll mit dem Kirchenstiftungsrat Verbindung aufgenommen werden. Vorher soll eine Besichtigung des Hauses durch die Gemeindevertretung stattfinden, und zwar am Mittwoch, dem 18. November um 11 Uhr.

Angelegenheit Petersen

Der Bürgermeister teilte mit, was die Fa. Petersen kein Antrag auf Errichtung von weiteren Werkshallen gestellt hat. Auch wurde festgestellt, was Petersen von der Gemeinde seinen BetriebNL zu verlegen eingehalten hat. Auch die Regierung hat diesen Betrieb mit der Voraussetzung, dass eine gewisse Lautstärke nicht überschritten werden darf, genehmigt.

Stützmauer

In der Sulzbacher Straße am Anwesen Hans Helmling: die Fa Klein, NL die Fa. Schuchmann, Darmstadt haben Angebote für den Bau der Stützmauer abgegeben.

Die Fa, Klein mit 17.649 DM und die Fa Schuchmann mit 16. 875 DM. Dazukommt noch die Baustelleneinrichtung. Die Fa. Klein verzichtete auf den Zuschlag. Einstimmig wurde der Zuschlag der Fa. Schuchmann erteilt. Jedoch soll versucht werden, den Preis etwas herab zu drücken.

Bauanträge

Die Errichtung einer Einfriedigung von Herrn Dewald. Die Errichtung einer Garage von Herrn Erwin Radtke, sowie Anbau einer LKW Halle von Herrn Adam Schmitt wurden einstimmig befürwortet.

Verwaltungsvereinbarung zwischen Kreis Bergstraße unter Gemeinde NL.

Nach einem Schreiben des Kreis Bergstraße kann das Lehrerwohnhaus von der Gemeinde zurückgenommen werden, was die Gemeindevertretung einstimmig empfahl.


Gemeindevertretersitzung am 21. Dezember 1970

  1. Genehmigung des Protokolls zur Sitzung vom 13.11.1970.
  2. Einführung der Beigeordneten durch Änderung der Hauptsatzung
  3. Verabschiedung des Nachtragshaushaltsplanes für das Rechnungsjahr 1970
  4. Verwaltungsvereinbarung mit dem Kreis Bergstraße
  5. Erwerb von Grundvermögen
  6. Trinkwasserversorgung, 2. Bauabschnitt
  7. Aufnahme eines Darlehens

Mit sieben Stimmen bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung würden noch in die Tagesordnung aufgenommen Als Punkt 1 a Bericht der Ausschüsse, als Punkt drei a, Schreiben der Eheleute Ehmann

Zu 3) Gemeindevertretervors. Lüdeke verlas den Nachtragshaushaltsplan für das Rechnungj. 1970, welcher von dem Haupt und Finanzausschuss, sowie vom Bauausschuss durchberaten war. Der Nachtragshaushaltsplan wurde in den Einnahmen und Ausgaben von der Gemeindevertretung einstimmig genehmigt. Die Haushaltssatzung wurde ebenfalls einstimmig genehmigt.

1.) Gemeindevertretervorsitzender Lüdeke verlas das Protokoll vom 13.11.1970, welches einstimmig genehmigt wurde.

1a) Finanzausschussvorsitzender Helth berichtete über die letzte Ausschusssitzung und erläuterte der Nachtragshaushaltsplan. Bauausschussvorsitzender Georg Kadel erläuterte die letzten Baugesuchen. Da die Punkte erst in die Tagesordnung aufgenommen wurden, waren beide Ausschussvorsitzende nicht vorbereitet, um weitere Berichte zu geben.

2) die Hauptsatzung wurde von drei auf 5 Beigeordnete abgeändert. Die nachfolgenden Beigeordneten sind Herr Albert Guth und Herr Günter Ecker. Beide waren zur Einführung in die Sitzung geladen. Erschienen war Albert Guth. Herr Günther Ecker wurde entschuldigt, da er sich im Urlaub befindet.

Der Bürgermeister verpflichtete durch Handschlag Herrn Guth in sein neues Amt. Die Verpflichtung von Herrn Ecker wird nachgeholt.

3a) Die Eheleute Ehmann beabsichtigten auf ihrem Gartengrundstück ein Wohnhaus zu errichten. Die Bauanfrage des Herrn Ehmann wurde zur weiteren Beratung an den Bauausschuss überwiesen.

4.) Die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Kreis Bergstraße unter Gemeinde bezüglich der Rücknahme der Lehrerwohnung bedarf einer Ratifizierung durch die Gemeindevertretung. Der Beschluss war einstimmig.

5.) Zwischen der kirchlichen und politischen Gemeinde soll ein Vertrag abgeschlossen werden wegen Erweiterung des Kindergartens und Ankauf des Hauses Riederer. Nach Abschluss dieses Vertrages wird dem Kauf des Hauses Riederer zugesprochen.

6.) Für den Endausbau, 2. Bauabschnitt, der Trinkwasserversorgung soll ein Darlehen von der Versorgungskasse Darmstadt in Höhe von 50.000 DM aufgenommen werden. Die Zinsen betragen 6, 7%,3% Tilgung bei 100 liegt der Auszahlung. Der Beschluss für dieses Vorhaben war einstimmig.

7.) Die Arbeiten für den Endausbau der Trinkwasserversorgung wurden entsprechend der Empfehlung vom 16.11.1970 einstimmig der Fa. Kilian erteilt.

8.) Damit einem künftigen Protokollführer noch keine Aussprache stattgefunden hat, wurde dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt.

9.) Gemeindevertretervorsitzender verlas ein Schreiben der einsprechenden Bürger über die Gewerbeansiedlung Petersen. Die Gemeindevertretung hat davon Kenntnis genommen.

10 a) Die Landwirtschaft hat für die Kanalbenutzungsgebühren folgenden Antrag eingebracht:

An verbrauchtem Frischwasser sind pro Kopf und Jahr 16 Kubikmeter mit Kanalbenutzungsgebühren zu berechnen. Der darüber hinausgehende Verbrauch an Wasser sollen als Verbrauch für den Tierbestand angesehen und dafür keine Kanalbenutzungsgebühr erhoben werden.

Einstimmig wurde beschlossen, dass der Ortslandwirt den betreffenden Personenkreis ermittelt. Der betreffende Personenkreis wird dann nach Vorschlag des Ortslandwirtes von der Gemeindevertretung festgelegt.

10) Der Bürgermeister teilte mit, dass die Besitzer der früheren Gemeinde Allmenden in der Nächstenbacher Weg Straße und Waldstraße nach dem südlichen Teil noch etwas Gelände in der Gemeinde ankaufen wollen. Gemeindevertreter Willi Dietrich will eine Flurkarte über das Gelände von Herrn Petersen vorgelegt haben.

Oberamtmann Schneider vom Landratsamt Heppenheim soll auf Antrag von Gemeindevertreter Helth bestellt werden und soll über die gebietliche Neuordnung mit Birkenau, (Verwaltungsreform) sprechen.

Gemeindevertreter Willi Dietrich legt Wert darauf, dass der Mühlengrundpfad hergerichtet wird.


Finanzen und Bauausschuss 25. November 1970

Zur Erweiterung des Jugendzentrums, Hauses Riederer, wurde nach eingehender Beratung folgendes vereinbart:

  1. Für den Kindergarten soll ein dritter Raum eingerichtet werden und zwar in der jetzigen Hausmeisterwohnung.

2.) Die Hausmeisterwohnung soll das Haus Riederer verlegt werden.

3.) Den Ausbau für den 3. Saal des Kindergartens übernimmt die Gemeinde.

4.) Der Erwerber des Hauses Riederer ist die Gemeinde. Die Gemeinde baut die Wohnung aus und stellt sie den Kindergarten und dem Jugendhaus zur Verfügung.

5.) Eine längere vertragliche Abmachung zwischen der politischen und kirchlichen Gemeinde soll getroffen werden, über Art der Benutzung, Dauer der Benutzung, und finanzielle Beteiligung beider Parteien.

6.) Das Haus Riederer soll in den Sanierungsplan aufgenommen werden.

7.) Der Grundstücksmakler soll am 4. Dezember 1970 20.00 Uhr in das Rathaus zu einer Aussprache über den Kaufpreis bestellt werden.


Gemeindevorstandssitzung vom 2.12.1970

1.Aufnahme eines Darlehens für Wasserleitung von der ZVK der Gemeinden und Gemeinde verbände

  1. Antrag des Herrn Albert Ehmann
  2. Antrag Bernert Regner Regler auf Erteilung der Genehmigung zur Errichtung einer Stützmauer am Liebersbach
  3. Teilbebauungsplan der Gemeinden Birkenau, Ortsdurchfahrt
  4. Herrichten des Grundstücks Hauptstraße 100
  5. Antrag der Landwirtschaft
  6. Bauvoranfrage Werner Ries, Seeheim
  7. Ausweisung des Weges im Gelände Petersen
  8. Anschlüsse der Wasserleitung
  9. Nachtragshaushaltsplan für das Rj. 1970
  10. Verschiedenes

1.) Der Bürgermeister teilte mit, dass die Zusatzversorgungskasse für den Ausbau der Wasserversorgung ein Darlehen in Höhe von 50.000 DM bei 6 3/4% Zinsen, 3% Tilgung bei 100%iger Auszahlung bereitstellt. Der Gemeindevorstand schlägt vor, dieses Geld in Anspruch zu nehmen.

2.) Der Bauantrag von Herrn Albert Ehmann und andern Bauausschuss verwiesen

3.) Der Bauantrag des Herrn Bernert/Regner, Errichtung einer Stützmauer an dem Liebersbach, wurde ebenfalls andern Bauausschuss verwiesen.

4.) Liegenden Teilbebauungsplan der Gemeinden Birkenau wurden keine Einwände erhoben.

5.) Zur Herrichtung des Grundstücks Hauptstraße 100 schlägt der Gemeindevorstand vor, das Gelände mit Gras einzusäen. Für die weitere Herrichtung wird Bauausschuss damit beauftragt.

6.) Der Gemeindevorstand gibt die Empfehlung an den Finanzausschuss, dem Antrag der Landwirtschaft stattzugeben, wobei für die Berechnung der KanalBenutzungsgebühren pro Person und Jahr16 Kubikmeter zugrunde gelegt werden.

7.) Zur Bauanfrage von Herrn Werner Ries, Errichtung war von Reihenhäusern wurde zur Auflage gemacht, dass er sich an den Bebauungsplan halten soll.

8.) Zur Ausweisung des Weges im Gelände Petersen schlägt der Gemeindevorstand vor, eine Ortsbesichtigung durchzuführen.

9.) Die Wasseranschlüsse in der Sudetenstraße sollen bei der jetzigen Wasserleitung bleiben.

10.) Der Nachtragshaushaltsplan wurde durchberaten und bei Anfragen ausgiebige Auskunft erteilt.

11.) Die nächste Haupt in Finanzausschuss Sitzung soll am Montag, 14. Dezember 197 abgehalten werden.


Bau und Finanzausschusssitzung den 7.12.1970

Tagesordnung: Beratung über die Verwendung des Hauses Riederer mit Herrn Mitsch, Heppenheim.

Keine weiteren Ausführungen.

Finanz- Bauausschusssitzung vom 16. Dezember Wandlung entwarf die Eier lässt und Verfahren 1970.

1.) Der Nachtragshaushaltsplan wurde in den Einnahmen und Ausgaben, im ordentlichen und außerordentlichen durchberaten.

Über Unklarheiten wurde ausführlich Auskunft erteilt. Besonders wurde über das Ehrensold, dass seit 1.1.1970 eingeführt ist, diskutiert.

Der Finanzenbauausschuss gibt einstimmig an die Gemeindevertretung die Empfehlung den Nachtragshaushaltsplan zu genehmigen.

2.) Der Bürgermeister erklärte, dass durch die Verwaltungsvereinbarung zwischen Kreis und Gemeinde die Rückgabe des Lehrer. und Hausmeisterwohnhauses bevorsteht. Zwecks Erweiterung des Kindergartens und Ankauf des Wohnhauses Riederer soll mit der kirchlichen Gemeinde ein Vertrag abgeschlossen werden.

Zudem Antrag der Landwirte pro Kopf und Jahr 16 Kubikmeter Wasser als Kanal Nutzungsgebühr zu berechnen, soll der Ortslandwirt eine Liste aufstellen, wer zu dem betreffenden Personenkreis gehört.

Zudem Bauantrag des Herrn Albert Ehemann wurde festgelegt, was zuerst geprüft werden soll, ob das geplante Wohnhaus bei einer späteren Bebauung des Geländes nicht als Hindernis zu stehen kommt.

Die geplante Stützmauer an dem Liebersbach von Herrn Bernert Regner wurde befürwortet, jedoch soll das Wasserwirtschaftsamt die Vorflut prüfen.


Gemeindevorstandssitzung am 12. Januar 1971

  1. Antrag der HEAG wegen Aufstellung von Trafostationen
  2. Verfügung des Landratsamtes, Sperrung der Rosenstraße
  3. Verfügung des Landratsamtes und Mitteilung zu den Vorgängen Petersen
  4. Aufstellung des Haushaltsplanes 1971
  5. a) 1. Bauabschnitt Hauptsammler
  6. b) Stellenplan
  7. c) Steuerhebesätze
  8. Bauleitplanung der Gemeinde NL
  9. Gewerbegelände Fritz Stäckler
  10. Verschiedenes

1.) In einem Schreiben der HEAG wird mitgeteilt, dass die Firma in NL doch zwei Trafo- Stationen errichten will und schlug vor, eine Station auf dem Kinderspielplatz in der Weinbergstraße und die andere Station auf dem Anwesen von Herrn Steinmann in der Sulzbacher Straße, da dieses Gelände doch in absehbarer Zeit an die Gemeinde übergeht.

Mit der Trafo-Station auf dem Kinderspielplatz ist der Gemeindevorstand einverstanden.

Mit der Station auf dem Steinmanschen Anwesen wurden Bedenken erhoben, weil vielleicht bei einer späteren Zweckbestimmung dieses Geländes die Station im Wege stehen könnte.

Der Bürgermeister wurde beauftragt mit Herrn Hans Helmling in Verbindung zu treten, um vielleicht die Traf-Station auf dem Rain, gegenüber Anwesen Franz Jäger zu errichten. Auch wurde der Platz Hauptstr. 100 dafür vorgemerkt.

2.) Mit einem Schreiben des Landratsamtes soll die Rosenstraße gesperrt werden, weil bei einer Befragung der Straße die Stützmauer von Herrn Volker Jeck den Druck nicht aushält. Der Gemeindevorstand gibt die Empfehlung an den Bauausschuss, Herrn Volker Jeck vorzuladen und mit ihm zu verhandeln, damit es sich bei einer Neuerrichtung Stützmauer an dem Bauvorhaben beteiligt.

3.) Dem Landratsamt sollen mitgeteilt werden, dass die Gemeinde dem Gewerbeaufsichtsamt Kassel den Auftrag zu erstellen eines Gutachtens erteilt hat. Bis zur Vorlage dieses Ergebnisses hat die Gemeinde den zwischenzeitlich aufgestellten Flächennutzungsplan zurückgestellt, um die Grundlage zu schaffen, ob die Bauschein aufgeführten Auflagen erfüllt sind. Es kann vorangestellt werden, dass Gemeindevertretung bei dieser weit gehenden vorbereitenden Bauleitplanung mit dem Ausgleich verschiedener Interessen gerechnet hat. (?)

4 a) Über die weitere Verlegung des Hauptsammlers gibt der Gemeindevorstandsempfehlung an den Bauausschuss, das Ingenieurbüro Krimmelbein vorzuladen und Besprechungen aufzunehmen über die Finanzierung und Ausschreibungen des Vorhabens

4b) Der Gemeindevorstand billigt eine zweite Halbtagskraft für die Kasse und Verwaltung. Der Bürgermeister soll sich nach einer geeigneten Person umsehen.

4c) die Steuerhebesätze verbleiben bei der Grundsteuer A 250 Prozent, bei Grundsteuer B 150 Prozent unverändert Der Hebesatz der Gewerbesteuer, wird wie schon einmal in einer Gemeindevertretersitzung beschlossen von 350 auf 300 Prozent gesenkt.

5.) Der Gemeindevorstand gibt die Empfehlung an den Bauausschuss die Bauleitplanung unbedingt voranzutreiben. Die Umlegung und betrieben werden. Der Bürgermeister wird mit der Aufstellung des Bebauungsplanes beauftragt. Für die Voruntersuchungen soll eine Hilfskraft herangezogen werden Die Kosten hierfür werden ca. 3000 DM betragen.

Nach der Gebührenordnung werden die Kosten des Bebauungsplanes ca. 15.000 DM zu stehen kommen.

6.) Für den Geländeerwerb von Herrn Fritz Stäckler gibt der Gemeindevorstand die Empfehlung an den Finanzausschuss für den Bauplatz 15 DM und für alles andere Gewerbegelände 6  DM zu befürworten.

7.) Der Kassenkredit bei der Bezirkssparkasse soll auf 60.000 DM heraufgesetzt werden.

Der Gemeindevorstand gibt die Empfehlung an den Finanzausschuss bei der Grundstücksteilung von Herrn Adam Kraft, (Auwiese) folgendes zu vereinbaren.

  1. Dass die Grundstücksfrage am Sportplatz geklärt und für das betreffende Gelände ein Bebauungsplan aufgestellt wird.
  2. Dass ein Gehweg entlang seinem Anwesen in der Balzenbacherstraße von der Gemeinde erworben werden soll.

Der Grundstücksteilung von Herrn Hans Helmling einen Bauplatz zu vermessen, wurde zugesprochen.

Der Gemeindevorstand empfiehlt der evangelischen Krankenstation Reisen den Zuschuss auf 900 DM zu erhöhen.

Der Antrag der katholischen Kirchengemeinde den Zuschuss für den Kindergarten auf 8.000 DM zu erhöhen, wird empfohlen.

Der Gemeindevorstand gibt dem Haupt und Finanzausschuss die Empfehlung das Haus Riederer anzukaufen.

Die NPD will einen Schaukasten gegenüber der `RoseA anbringen.

Der Gemeindevorstand befürwortet den Ankauf eines Ölofens für die Gemeindekass. Ferner sollen alle Ölöfen zentral versorgt werden. Für dieses Vorhaben soll im Haushalt 1971 der Betrag von 1000 DM bis 1500 DM bereitgestellt werden.


Finanz und Bauausschuß vom 18.1.1971

  1. Anfrage der HEAG Fürth, Trafostationen
  2. Verfügung des Landratsamtes, Sperrung der Rosenstraße
  3. Aufstellung des Haushaltsplanes
  4. a) Erste Bauabschnitt Hauptsammler
  5. b) Stellenplan
  6. c) Steuerhebesätze
  7. Bauleitplanung der Gemeinde NL
  8. Schreiben der katholischen Kirchengemeinde
  9. Schreiben der evangelischen Kirchengemeinde
  10. Gewerbegelände Fritz Stäckler
  11. Vorlage von Bauanträgen
  12. Verschiedenes

1.) Der Bürgermeister verlas ein Schreiben von der HEAG Aus dem hervorgeht, dass die Fa. 2 Trafostationen in NL errichten will und schlug folgende Plätze vor.

  1. Auf dem geplanten Kinderspielplatz in der Weinbergstraße und 2. auf dem Steinmannschen Anwesen in der Sulzbacher Straße. Die Trafostation auf den Kinderspielplatz wurde von der Gemeindevertretung befürwortet. Gegen die Stationen auf dem Steinmannschen Anwesen hatte man Bedenken, weil das Gelände in Kürze auf die Gemeinde übergehen wird und bei einer späteren Zweckbestimmung dieses Geländes die Station als Hindernis anzusehen ist.

Die Gemeindevertretung schließlich dem Vorschlag des Gemeindevorstandes an, indem der Bürgermeister Herrn Hans Helmling Verbindung aufnimmt, um die Stationen auf den Rain, gegenüber dem Anwesen von Herrn Franz Jäger zu errichten.

2.) Nach einem Schreiben des Landratsamtes soll die Rosenstraße gesperrt werden mit der Begründung, dass die Stützmauer von Herrn Volker Jeck den Druck bei einer Befahrung nicht aushält. Im übrigen soll abgewartet werden, was der Anhörungsausschuss in diesem Falle für eine Stellung einnimmt.

3.) Die Verlegung des Hauptsammlung von der Linde bis auf Ortsende in Richtung Birkenau würde auf Ca. 600.000 DM kommen. Für dieses Vorhaben sollte Fa. Krimmelbein für den ersten Bauabschnitt ein Angebot nach der Planung abgeben. Bei Aufstellung des Haushaltsplan soll hierfür ein Anteilsbetrag für den außerordentlichen Haushalt bereitgestellt werden. Für die weitere Finanzierung muß mit der Aufnahme meines Darlehens gerechnet werden.

3b) Die Gemeindevertretung befürwortete einstimmig eine zweite Verwaltungskraft einzustellen. Auf Vorschlag des Gemeindevertreters Andolfatto soll sich der Gemeindevorstand mit der Einstellung eines 2. Gemeindearbeiter befassen.

Die Hebesätze für Grundsteuer A und B bleiben unverändert, während der Hebesatz für Gewerbesteuer, wie schon beschlossen, von 350 Prozent auf 300 Prozent herabgesetzt wird.

4.) Der Gemeindevorstand soll mit Herrn Pfarrer Petzold die Angelegenheit des Kindergartens in Verbindung des Hauses Riederer noch einmal eingehend klären.

5.) Nach eingehenden Beratungen wurde einstimmig beschlossen, die Krankenstation in Reisen anzuschreiben, um eine Aufstellung der jährlichen Kosten zu erhalten, weil seither sich die Gemeinte mit sieben Prozent beteiligte und jetzt sollen es 20% sein.

6.) Einstimmig wurde beschlossen für den Geländeerwerb von Herrn Fritz Stäckler für den Bauplatz DM 15 und für das andere Gelände mit 6 DM zu berechnen.

7.) Der Bauantrag von Herrn Gerhard Helmling, Aufstockung des Nebengebäudes und der Bauantrag von Herrn Heinz Ihrig, Erstellen eines Wohnhauses in der Weinbergstraße wurde einstimmig befürwortet.

8.)Zum Preis für 12.000 DM wurde ein Unimog mit verschiedenen Zusatzgeräten der Gemeinde angeboten. Es wurde vereinbart, dass der Unimog, der in Mannheim-Sandhofen steht, mit einem Fachmann zu besichtigen ist.


Gemeindevertretersitzung vom 4. Februar 1971

1. Genehmigung des Protokolls vom 21.12.1970

  1. Einführung eines Beigeordneten
  2. Ankauf eines Unimogs
  3. Geländeerwerb am künftigen Gewerbegebiet, Erwin Lenz und Andere
  4. Grundstücksteilungen
  5. Entwurf für den Neubau einer Leichenhalle
  6. Aufstellung eines Bebauungsplanes in den Allmenden
  7. Verschiedenes, Anfragen, Mitteilungen, Informationen

Einstimmig wurde nachträglich in die Tagesordnung aufgenommen als Punkt 2 a Bericht des Finanzausschusses, 2 b Bericht des Bauausschusses, 9 Nicht-öffentliche Sitzung

1.) Das Protokoll vom 21.12.1970 wurde vorgelesen und einstimmig angenommen.

2.) Der neu hinzugekommene Beigeordnete Herr Günter Ecker, der seither wegen Urlaub nicht anwesend war, wurde in sein Amt eingeführt und durch Handschlag des Bürgermeisters verpflichtet

3.) Der Bürgermeister erläuterte die anfallenden Arbeiten in der Gemeinde, die durch den Kauf eines Unimogs und Einstellung eines weiteren Gemeindearbeiters selbst ausgeführt werden könnten. Der zum Preis für 12.000 DM angebotene Unimog hatte 35 PS und war ziemlich verbraucht und fand deshalb kein Interesse. Dann wurde ein Unimog mit 45 PS angeboten mit verschiedenen Zusatzgeräten und wenig gebraucht, zum Preis für 31.500 DM. Auch dieser Unimog soll durch eine Abordnung besichtigt werden.

4.) Der Bürgermeister verlas ein Schreiben, indem die Besitzer der früheren Allmenden in der Nächstenbacherstr. zu ihren Hausgärten noch etwas Gelände ankaufen wollen. Für dieses Gebiets soll zuerst ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Die Gemeindevertretung beauftragt einstimmig den Gemeindevorstand i. V. m. dem Bauausschuss die Umlegung für das betreffende Gelände zu betreiben.

5.) Einstimmig wurde dem Antrag des Herrn Hans Helmling, auf Grundstücksteilung zugesprochen. Für das restliche Gelände soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

5a) Dem Antrag auf Grundstücksteilung von Herrn Adam Kraft in Flur 7 Nr. 4/1 wurde unterfolgenden Bedingungen zugesprochen:

  1. Für den Neubau einer Sporthalle soll Herr Kraft das oberhalb der Sportgelände liegende Wiesengelände zu einem angemessenen Preis zur Verfügung stellen. Die Gemeinde ist bei der Ersatzbeschaffung von staatlichem Tauschgelände behilflich.
  2. Entlang seines Grundstückes in der Balzenbacherstraße soll ein Gehweg angelegt werden. Die Gemeinde soll den Geländestreifen erwerben.

In diesem Sinne soll der Gemeindevorstand mit Herrn Kraft Verhandlungen aufnehmen.

Kommt die Vereinbarung zu Stande liegt einer Bebauung dieses Geländes nichts im Wege.

6.) Der Bürgermeister hat einen Entwurf zum Bau einer Leichenhalle angefertigt und an der Anschlagtafel ausgehängt. Der Gemeindevorstand soll mit dem Bauausschuss einen Ortstermin anberaumen und das Vorhaben vorantreiben. Der Kostenpunkt der Leichenhalle mit Außenanlage beläuft sich auf ca. 256.000 DM.

7.) Einstimmig wurde beschlossen einen Entwurf des Bebauungsplanes in den Allmenden zu Gunsten der Bürger voranzutreiben und dann der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

8.) Gemeindevertreter Helth fragte an: Ob der falsch veröffentlichte Schuldenstand der Gemeinde schon geklärt ist? Der Bürgermeister antwortete: darüber wird in der nächsten Sitzung ausführlich Auskunft erteilt. Zur Aufklärung für die geplante Gebietsreform soll ein Fachmann angefordert werden.

Anfrage: wann werden die vorhandenen Mängel in den Straßen im Neubaugebiet beseitigt ?

Der Bürgermeister antwortete: Architekt Steinmann ist versichert und beauftragt eine andere Baufirma, die Sache in Ordnung zu bringen, damit nicht der Verdacht besteht, dass diese Kosten die Anlieger bezahlen müssen.

Anfrage: was geschieht mit der Weiherwiese, da diese keine Lichter mehr finden?

Antwort des Bürgermeisters: Am liebsten würde ich dieses Gelände umlegen und in den Ortsbauplan aufnehmen, weil dort nichts als Unkraut wächst.

Ein Schreiben der einsprechenden Bürger wegen der Gewerbeansiedlung Petersen wurde verlesen und zur Kenntnis genommen.

Der Bürgermeister teilte mit, dass mit dem Ausbau der Kreisstraße 11 im Jahre 1972 begonnen werden soll. Er schlug vor, als ersten Bauabschnitt am Ortseingang zu beginnen bis zur Nächstenbacher Str.

Weiter teilte der Bürgermeister mit, dass ein Gutachten bezüglich des Lärms bei Petersen beantragt ist. Eine vorausgegangene Phonmessung hat ergeben, dass der Lärm unter den gesetzlichen Bestimmungen liegt.


Nicht-öffentliche Sitzung:

Der Bürgermeister berichtete, das Herr Keil das Gelände von Frau Erika Fendrich geb. Kadel an der Neubrücke ankaufen will.

Herr Keil soll sich zuerst äußern, für welchen Zweck er das Gelände benötigt, bevor die Gemeinde auf das Vorkaufsrecht verzichtet.

Für die zweite Kraft in der Verwaltung hat sich Frau Doris Beck beworben und wurde einstimmig befürwortet.

Weiter wurde einstimmig beschlossen: Frau Beck bis Ende der Probezeit in BAT 8 und danach in BAT 7 anzuheben. Frau Weinkauf soll ab 1.1.1971 in BAT 7 besoldet werden.

Bauanträge:

Die Baugesuche von Herrn Bruno Steinmaus, Neubau einer Garage, Erstellung eines Wohnhauses mit Garage von Herrn Harald Wetzel in der Weinbergstraße und die Garagenaufstockung von Herrn Alois David in der Ringstraße wurden einstimmig befürwortet.

Gemeindevertreter Guth beschwerte sich, daß sein Nachbar jedes Frühjahr das Unkraut abbrennt und er den Rauch und Schmutz in seiner Wohnung hat.


Gemeinde Vorstandssitzung vom 16.2.1971 i V. m. dem Haupt und Finanzausschuss

Aussprache mit Herrn Pfarrer Petzold über den mit der Erweiterung des Kindergartens zusammenhängenden Geländeerwerb.

Finanzausschussvorsitzender Helth eröffnete die Sitzung und erteilte Herrn Pfarrer Petzold das Wort: Pfarrer Petzold erläuterte die seitherigen Einnahmen bezüglich des Kindergartens, welche sich wie folgt zusammensetzen.

Zuschuss der Diözese Mainz:  7.800 DM

Gemeinde NL                                      6.000 DM

Elternbeiträge                                    14.200 DM

Zuschüsse für das Jugendhaus

Diözese Mainz                         12.000 DM

Herr Pfarrer erklärte, dass jährlich pro Kind mit 1000 DM Ausgaben zu rechnen ist. Zwischen Pfarrer und Gemeinde wurde folgende Vereinbarung getroffen, die bei der Diözese Mainz vorgelegt werden soll:

  1. Es soll ein zusätzlicher Kindergarten eingerichtet werden
  2. Eine Kindertagesstätte ist einzurichten
  3. Der Kindergarten der Verwaltung des Jugendhaus -Kuratorium zu unterstellen.

Der Hausmeister des Jugendhaus des betreut den Kindergarten und übernimmt als Jugendhauskoch die Kindertagesstätte. Die bürgerliche Gemeinde stellt das Haus Riederer zur Verfügung und übernimmt die Kosten vom Kindergarten, die nicht durch elterliche und kirchliche Ausgaben gedeckt sind. Diese Vereinbarung soll für 25 Jahre festgelegt werden.

Danach wurde der Ankauf des Hauses Riederer einstimmig befürwortet.

Aus einem Schreiben der evangelischen Krankenstation Reisen geht hervor, dass die Kosten für die Krankenstation nach Einwohnerzahl neu berechnet wurden. Danach hat die Gemeinde NL

1400 DM zu bezahlen. Fast vor kurzer Zeit wurde von dieser Stelle ein Zuschuss der Gemeinde von DM 900 berechnet. Diese 900 DM sollen sofort überwiesen werden.

Müllabfuhr:

Die von der Fa. Hofmann Viernheim ab 1.9.1970 verlangte Nachzahlung wurde einstimmig befürwortet.

Die Niederschrift von der letzten Finanzausschuss- Sitzung wurde einstimmig befürwortet.

Des wurde beanstandet, dass die Rosenstraße noch nicht voll gesperrt ist. Der Bürgermeister erklärte, dass dies in den nächsten Tagen geschieht.

Wesen des beantragten Geländeerwerbs von Herrn Fritz Stäckler soll angefragt werden, ob noch Interesse von Seiten des Herrn Stäckler besteht, da für den Bauplatz schon andere Bewerber vorhanden sind.


Gemeindevertretersitzung am 26. Februar 1971

  1. Genehmigung des Protokolls vom 4.2.1971 über die Gemeindevertretersitzung
  2. Beitritt zum Gebietsrechenzentrum Starkenburg, Anhörung des Beauftragten Amtsrat Speckardt
  3. Antrag der FWG- Fraktion
  4. Herbert von Grundvermögen
  5. Wasserversorgung
  6. Verschiedenes, Anfragen, Mitteilungen

1.) Das Protokoll vom 29.12.1970im öffentlichen Teil bei folgenden Änderungen mit sieben Stimmen bei einer Enthaltung angenommen.

Abänderung bei Punkt 5 Abs 2.

Entlang seines Wohngrundstücks in der Balzenbacherstraße soll ein Gehweg angelegt werden die Gemeinde sollen dem Geländestreifen erwerben. In diesem Sinne soll der Gemeindevorstand mit Herrn Kraft Verhandlungen aufnehmen.

  1. Kommen die Vereinbarungen nicht zu Stande, wird dem Antrag entsprochen.

Abänderung bei Punkt 4

Der Bürgermeister verlas ein Schreiben, aus dem hervorgeht, dass die Besitzer der früheren Gemeindeallmenden in der Nächstenbacher Weg Straße zu ihren Hausgärten noch Gelände ankaufen wollen. Für dieses Gebiet soll in Zusammenhang mit dem geplanten Neubaugebiet ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

2.) Zu diesem Punkt war Herr Speckardt geladen, um einen Überblick über den Beitritt zum Gebietsrechenzentrum zu geben. Er erklärte ausführlich den Sinn und Zweck des Gebietsrechenzentrums und sagte u.a., dass nach dem Beitritt keinerlei Kosten der Gemeinde entstehen und Kosten werden erst entstehen, wenn die Einrichtung für die Gemeinde arbeitet. Alsdann wurde einstimmig der Beitritt zum Gebietsrechenzentrum Starkenburg beschlossen.

3.) Bei dem Antrag der FWG-Fraktion Über noch unerledigte Beschlüsse.

Frage: Neuer Weg am Anwesen Petersen:

Antwort des Bgm: Die Verzögerung ist eingetreten durch den Widerspruch einzelner Bürger und der Wge muß sowieso noch etwas verlegt werden. Diese Angelegenheit soll bis 1.5. erledigt sein.

Frage: Beitritt zum Landesverkehrsverband, Antrag auf staatlich anerkannten Erholungsort

Antwort: Der Bgm. Teilte mit, dass von Seiten des Landesverkehrsverbandes mitgeteilt wurde, dass NL noch nicht die Voraussetzungen erfüllt. Der Bgm. Hat der Behörde dagegen eine Stellungnahme gegeben, in der er mitteilte, dass sich in den letzten 2 Jahren in unserem Ort vieles geändert hat und dass der Antrag weiter läuft. Bis 1.5. soll in dieser Sache noch einmal nach dem Stand gefragt werden.

Frage: Hydranten Hinweisschilder

Antwort: Diese sind bis 1.5. angebracht.

Frage: Überarbeitung der Satzungen

Antwort: Bis 1.7.1971 ist dies erledigt.

Frage: Einladung eines Fachmannes für Gebietsrechenzentrum: Diese Frage ist mit der heutigen Sitzung unter Punkt 2 erledigt.

Frage: Benennung Schulweg

Antwort: wird bis 1.5. geregelt.

Frage: Geländeerwerb von Herrn Adam Hch. Klein für die Leichenhalle

Antwort: Es wurde ein Ortstermin durchgeführt, Herr Klein hat seine Zustimmung für den Geländeerwerb gegeben, so dass für den Bau der Leichenhalle in dieser Hinsicht nichts im Wege steht.

Frage: Ausbau der Gehwege K 11

Antwort: Im Jahre 1972 soll die K 11 ausgebaut werden und in diesem Zuge werden die Gehwege mitgebaut.

Frage: Ortskarte für die Gemeindevertreter

Antwort: diese Karte ist bestellt und wird zum 1.5. vorliegen.

Frage: Grundbuchrechtliche Regelung für das Gelände des Ehrenmals ?

Antwort: Diese Besitzer wohnen ziemlich verstreut und ist nicht leicht alle am selben Termin zu bekommen. Bis 1.7.71 wird diese Angelegenheit erledigt sein.

Frage: Beanstandungen der Straßen im Neubaugebiet ?

Antwort: Sollen bis 1.5. erledigt sein.

Frage: Verbesserung des Schuldenstandes in der Studie des Hess. Innenministers ?

Der Bgm hat hierzu Schritte unternommen und hofft, dass bis 1.5.1971 Aufklärung vorliegt.

Frage: Rechtliche Grundlage des Einspruchs der Bürger gegen Werkserweiterung Petersen ?

Antwort: Der Bgm soll bis 1.5.71 die Angelegenheit regeln

Frage: Vertrag zwischen Kreis und Gemeinde betr. Schule

Antwort: Diese Angelegenheit soll auch bis 1.5. erledigt sein.

Frage: Personenkreis `Landwirte, Wassergeld ?

Antwort: Wird in der nächsten Sitzung behandelt

Frage: Sachverständiger für Gebietsreform

Antwort: 1 Sachverständiger wird herbeigeholt, um die Sache abzuklären.

Frage: Zusammenkunft mit Architekt Steinmann ?

Antwort: Im Anschluss nach dem Ausbau der Kurve soll die Straße abgenommen werden.

Frage: Wasserleitung Hauptstraße

Antwort: Der Bgm teilte mit, dass er die Strecke vom Anwesen Wallewein bis Ortsende nicht bestellt hat, und wer bestellt, bezahlt auch. Jedoch soll die Strecke wegen dem Brandsschutz verlegt worden sein.

4.) Der Bgm teilte mit, dass der Kauf des Hauses Riederer vorangeht. Gemeindevertreter Helth erklärte noch einmal wie es mit dem Kauf des Hauses und Erweiterung des Kindergartens gedacht ist. Das Haus Riederer soll für den Hausmeister ausgebaut werden. Die jetzige Hausmeisterwohnung wird als Kindergarten eingerichtet. Die GdeVertretung stimmte einstimmig dem Kauf des Hauses Riederer zu.

5.) Dieser Punkt wurde als erledigt angesehen

Siehe Punkt 3 letzter Abschnitt X

6.) Gemeindevertreter Emmerich fragte an, woher es kommt, dass in einem Zeitungsbericht nach der SPD-Versammlung zu entnehmen ist, als hätte die CDU die falsche Information über den Schuldenstand herausgegeben.

Antwort: Das gehört nicht in die Gemeindevertretung, dafür ist die Zeitung und der Schreiber dieses Artikels verantwortlich.

Gemeindevertreter Helth fragte an, warum nicht gleich die Straßenbeleuchtung im Neubaugebiet vorgenommen wurde.

Antwort: Das kommt durch die Umstellung von Fa. Müller auf HEAG und dann müßten hierfür auch die Mittel bereit gestellt werden.

Gemeindevertreter Vors. Lüdeke fragte wegen der Herrichtung des Feldweges im Rod. Wenn der Unimog eingetroffen ist, werden wir den Weg mit unserem Gerät in Ordnung bringen.

Beigeordneter Günter Ecker teilte mit, dass der Hydrant zwischen Freidhof und der neuen Brücke nicht in Ordnung ist. Gde Vertreter Andolfatto will haben, dass die Vereine ihren Veranstaltungsplan auflegen, damit sich nicht 2 Veranstaltungen kreuzen, zumal in diesem Jahr auch die freiwillige Feuerwehr ihr 75jähriges Bestehen, eine Veranstaltung durchführt.

X Gde Vertreter Vors. Lüdeke fragte an, ob man den Randstreifen an der Hohnsheck zum Hochbehälter nicht kaufen sollte. Antwort: Das kann man versuchen.


Gemeindevorstandssitzung 2.3.1971

  1. Antrag der Sportvereinigung
  2. Wasserrechnung Petersen
  3. Grundstücksteilungen
  4. Erwerb von Grundvermögen
  5. Aufstellung eines Bebauungsplanes, Tiefenklingen
  6. Kosten-Anschlag zum Ausbau des Liebersbaches
  7. Aussprache mit Herrn Adam Kraft wegen Sporthalle
  8. Neue Satzungen

1.) Die Sportvereinigung beantragte den Zuschuß der Gemeinde von seither 750 DM auf 1.000 DM zu erhöhen. Der GemVorstand gibt der GemVertretung die Empfehlung, den Antrag zu befürworten.

2.) Der Antrag von Herrn Petersen auf Senkung seines Wasserpreises wird an den Finanzausschuß verwiesen mit der Empfehlung, den Wasserpreis auf 60 Pf. Je Cbm festzusetzen.

3.) Herr Apfelbach stellte einen Antrag auf Grundstücksteilung, um einen Bauplatz zue rhalten. Der Antrag soll an den Bauausschuß verwiesen werden. Der Gemeindevorstand schlägt dazu vor, den Antrag zurückzugeben, da die Gemeinde nicht in der Lage ist die Erschließung zusichern.

Der Antrag auf Grundstücksteilung von Herrn Georg Adam Kadel wurde befürwortet.

4.) Herr Hans Schäfer hat vor seinem Anwesen in der Reisener Straße ca. 35 Quadratmeter Gelände abzugeben. Der Gemeindevorstand schlägt der Gemeindevertretung vor, den Betrag mit den Erschließungskosten zu verrechnen.

Das abgegebene Gelände von Herrn Gustav Gräber in der Nächstenbacherstr. sollen mit 1 DM pro Quadratmeter bezahlt werden.

5.) Da verschiedene Bauanträge zur Bebauung in Tiefenklingen vorliegen, gibt der Gemeindevorstand die Empfehlung für den Tiefenklingen einen Bebauungsplan aufzustellen.

6.) Zur Verlegung des Hauptversammlung vom Anwesen Bruno Mülbert bis Anwesen Arnold ist der Ausbau des Liebersbaches erforderlich.

Hier Firma Krimmelbein einen Kostenvoranschlag für 385.000 DM aufgestellt.

7.) Mit Herrn Adam Kraft fand eine persönliche Aussprache wegen seiner beantragten Grundstücksteilung und den gestellten Bedingungen der Gemeinde statt. Verkraften erklärte, dass er von dem Gelände vor seinem Wohnhaus in der Balzenbacherstraße, solange er dort wohnt, nichts abgibt.

Für das Gelände am Sportplatz will eher als Ersatz die dreifache Fläche haben und schlägt vor das staatliche Gelände im Rod und im Seifels und was von der Fläche noch fehlt einen Bauplatz von der Gemeinde.

8.) Vom hessischen Gemeindetag soll der Bürgermeister Mustersatzungen anfordern.

9.) In einem Schreiben des Katasteramtes geht hervor, dass eine Abmarkung der Gehwege im Neubaugebiet vorgenommen werden muss, weil nicht alle Grenzsteine vorhanden sind.

Herr Fritz Stäckler soll sich äußern ob er noch Interesse hat an dem beantragten Gelände, weil man dort einen Bebauungsplan aufstellen will. Die nächste Finanzausschusssitzung soll am 19. März in die nächste Gemeindevertretersitzung am 16. April stattfinden.


Bauausschusssitzung vom 8. März 1971

  1. Planung Neubau einer Leichenhalle
  2. Antrag des Herrn Adam Kraft
  3. a) Grundstücksteilung Auwiese
  4. b) Grundstückstausch Sporthalle
  5. Antrag des Herrn Franz Ehmann, Bebauung seines Grundstückes
  6. Antrag auf Grundstücksteilung Apfelbach
  7. Herrichten des Wohnhauses Riederer
  8. Gutachten Petersen
  9. Aufstellung eines Bebauungsplanes Tiefenklingerweg
  10. Bauanträge
  11. Verschiedenes

1.) Der Bürgermeister berichtete den Bauausschuss die Stellungnahme des Herrn Adam Kraft, zu der Grundstücksteilung in der Auwiese und der Forderung der Gemeinde, sowie sich Herr Kraft in der Gemeinde Vorstandssitzung geäußert hat. Mit dieser Forderung dieser Bauausschuss ist nicht einverstanden und legte fest, dass die Auwiese nur durch die Aufstellung eines Bebauungsplans zu bebauen ist.

3.) Herrn Ehmann sollen mitgeteilt werden, dass eine Bebauung seines Grundstücks nur durch einen Bebauungsplan möglich ist, oder das geplante Wohnhaus so zu stellen, daß bei einer späteren Bebauung dieses Gelände das Haus nicht im Wege steht.

4.) Der Antrag auf Grundstücksteilung des Herrn Apfelbach wurde mit der Begründung abgelehnt, dass die Gemeinde nicht in der Lage ist, wie Erschließung zu sichern und dass die Gemeinde für dieses Gebiet in absehbarer Zeit keinen Bebauungsplan aufstellen wird.

5.) Zur Herrichtung des Hauses Riederer wurde folgender festgelegt: Die Fenster sind zu erneuern, die Innenräume Räume neu zu überholen, Ölöfen sollen aufgestellt werden mit zentraler Versorgung.

6.) Der Bürgermeister verlas ein Schreiben über die Schallmessung der Fa. Petersen. Nach diesem Schreiben ist der Lärm auch in einem Wohngebiet vertretbar. Bei weiterem Hallenbau sind die Bauvorschriften auf schalldämmende Mauern einzuhalten.

Den einsprechenden Bürgern soll mitgeteilt werden, dass das Gutachten eingegangen ist und auf der Bürgermeisterei eingesehen werden kann. Der Bauausschuss nimmt zum Betrieb Petersen eine positive Stellung ein. Der Gemeindevorstand soll in dieser Sache einen Beschussvorschlag ausarbeiten und in der Gemeindevertretung vorlegen.

7.) Der Bauausschuss stellt sich hinter den Vorschlag des Gemeindevorstandes, dass für den Tiefenklingen ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll.

8.) Der Bauantrag von Georg Grieser, Errichtung einer Doppelgarage und Errichtung eines Gerätesschuppens der Frau Emma Setzer wurden einstimmig befürwortet.

Ebenso wurde einstimmig befürwortet, die Errichtung von vier Reihenhäusern der Frau Marianne Melüh.

9.) Der Gehweg vor dem Jugendhaus wurde hergerichtet und kostet 6.234 DM. Die katholische Kirchengemeinde soll mit 75 Prozent veranlagt und für diesen Zweck dann erlassen werden. Der Gehweg vor dem Rathaus entlang der Balzenbacherstraße kostet 1.800 DM


Haupt und Finanzausschuss 19.3.1971

  1. Antrag der Sportvereinigung wegen Erhöhung des Zuschusses
  2. Antrag der Pfarrgemeinde wegen Erhöhung des Zuschusses
  3. Antrag der Firma Petersen, Wasser und Abwassergebühr
  4. Grundstücksankauf Hans Schäfer
  5. Grundstücksverkauf Gustav Gräber
  6. Satzung für Straßenbeitrag
  7. Verschiedenes

Die Sitzung war nicht beschlussfähig und musste vertagt werden


Finanz und Bauausschuss 31.3.1971

Zur Tagesordnung stand unter Punkt 1 erste Lesung des Haushaltes. Punkt 2 Neuansetzung der Finanzausschusssitzung vom 19.3.1971, die wegen Beschlussunfähigkeit ausfallen musste.

1.) In der ersten Lesung des Haushaltes wurden die Einnahmen und Ausgaben besprochen, wobei einzelne Haushaltsstellen in den Vordergrund getreten sind, die in einer weiteren Lesung beraten werden sollen.

Haushaltsstelle 30.661 sieht vor, das Mittel für die Aufstellung eines Ortsarchivs verwendet werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Herausgabe einer Broschüre mit allen wichtigen Daten der Gemeinde und eine abgedruckte Satzung über die Straßenreinigung. Die Haushaltsstelle soll nochmals beraten werden, eventuelle Einsparungen sollen für einen anderen Zweck verwendet werden.

Haushaltsstelle 47.523. Das Ständige Ansteigen des örtlichen Zuschusses stand im Raum:

Gemeindezuschuss  1968       1200 DM

Gemeindezuschuss  1969       2500 DM

Gemeindezuschuss 1970       6.000 DM

Für das Rechnungsjahr 1971 sollen laut Antrag 8.000 DM zur Verfügung gestellt werden

Haushaltsstelle 55.523 Der Sportverein richtete laut Generalversammlungsbeschluss den Antrag an die Gemeinde, den jährlichen Zuschuss von 750 DM auf 1.000 DM zu erhöhen. Man war der Auffassung, den Antrag wohlwollend zu überprüfen die Begründung hierfür soll schriftlich nachgereicht werden.

Haushaltsstelle 61.659. Die Kosten für die Fortführung des Ortsbauplan in Höhe von 2.000 DM und die Verwaltungskosten, die für die Umlegung erforderlich werden, sollen überprüft die gegebenenfalls sollen die Mittel anders verwendet werden.

Haushaltsstelle 65.960. Des sollen überprüft werden, ob die Stützmauer der Sulzbacher Straße auf die Anliegerkosten mit verrechnet werden sollen

Haushaltsstelle 7 02.960. Die Planungskosten für den Hauptsammler waren erforderlich, weil nach dem früheren Entwurf die künftige Erweiterung der Baugebiete nicht erfasst waren. Darüber hinaus mussten alle Kanäle neuer fasst werden, damit die seit 1956 gebauten Kanäle in der  Gesamtaufnahme den Finanzierungskosten zugeschlagen werden können.

Haushaltsstelle 71.980. Die vorgesehenen Mittel sind für die Ausrüstungsgegenstände für die Feuerwehr vorgesehen.


Tagesordnung zur Finanzausschusssitzung vom 19.3.1971

  1. Antrag der Sportvereinigung wegen Erhöhung des Zuschusses
  2. Antrag der Pfarrgemeinde wegen Erhöhung des Zuschusses
  3. Antrag der Firma Petersen, Wasser und Abwassergebühr
  4. Grundstücksankauf Hans Schäfer
  5. Grundstücksverkauf Gustav Gräber

1.) Der Tagesordnung. Ist bereits behandelt

2.) Dem Antrag wurde zugestimmt

3.) Die Gemeinde ist bereit, einen Nachlass in Höhe von zehn Prozent zu gewähren. Dies gilt jedoch nur für das abgelaufene Jahr. Im Rechnungsjahr 1971 in dem die neue Satzung beschlossen wird, die für solche Fälle Vorsorge treffen soll. Der Erlass ist der Firma Petersen mitzuteilen.

4.) Per Schäfer soll nach Satzung veranlagt werden. Für die Geländeabtretung soll ihm ein Grundstückspreis von DM 6 gewährt werden. Die Angelegenheit soll auf dem Verhandlungsweg geklärt werden.

5.) Der Grundstücksverkauf anderen Gustav Gräber: das alte Bachbett soll wie beiden anderen Grundstücken in der NächstenbacherStr. von Herrn Gräber zu 1 DM pro Quadratmeter erworben werden.


Haupt und Bauausschuss vom 16. April 1971

  1. Fortsetzung der Beratung über den Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1971, 2. Lesung
  2. Aussprache mit Herrn Bauingenieur Steinmann wegen der Kurve in der Weinbergstraße

1.) Da Herr Bauingenieur Steinmann anwesend war, wurde der.2. Tagesordnungspunkt zuerst behandelt. Es wurde über fehlende Grenzsteine gesprochen, dabei stellte sich heraus, dass die Grenzsteine talseits der Weinbergstraße noch nicht gesetzt waren. Wegen der falsch angelegten Kurse in der Weinbergstr. erklärte Herr Steinmann, dass die Baufirma seine Anweisung nicht eingehalten habe. Herrn Steinmann wurde vorgehalten, dass er die nötige Aufsicht nicht ausgeführt habe.

Es wurde vereinbart, dass die Fa. Schuchmann ihr Teil und Architekt Steinmann seinen Teil zur Verbesserung der Zustände beizutragen hat, was Herr Steinmann mit der Baufirma auszuhandeln hat.

Die Kurve soll bis Anfang Juli hergestellt sein. Wegen der abfallenden Böschung in der Rosenstr. wurde wegen der Sicherheit lange beraten. Man kam zu dem Entschluss einen Kostenvoranschlag einzuholen, um Leitplanken anzubringen.

2.) Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1971 wurde weiter beraten. Hierbei ging es um den Stellenplan für die Angestellten. Der Stellenplan soll verbündelt werden mit BAT 7 und BAT 8.

Die nächste Gemeindevertretersitzung wurde auf Mittwoch, den 28. April festgelegt.


Bauausschuss vom 23. April 1971

  1. Beratung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes der Allmenden
  2. Verschiedenes

1.) Der Bauausschussvorsitzende Georg Adam Kadel eröffnete die Sitzung erteilte dem Bürgermeister das Wort. Der Bürgermeister erläuterte den Vorentwurf des Bebauungsplanes in den Allmenden oberhalb der Altenackerbrücke.

Nach eingehender Beratung soll der Bebauungsplan nach vorliegendem Vorentwurf weiter getrieben werden. Der Beschlüsse einstimmig.

Die Errichtung einer Dreiergarage im Wochenendgebiet von Herrn Gutjahr wurde einstimmig befürwortet.

2.) Mit dem Ingenieurbüro Krimmelbeim soll in Kürze Informationsgespräch stattfinden.


Gemeindevorstandssitzung vom 26. April 1971

  1. Gemeindevertretersitzung 28.4.1971
  2. Antrag des Herr Johann Schmidt, Viernheim
  3. Antrag Aufteilung des Grundstücks Flur 4, Nr. 11, Horst Knapp
  4. Verwaltungsvereinbarung zwischen Kreis und Gemeinde
  5. Vereinbarung Bruno Mülbert/Gemeinde
  6. Weg zum Hochbehälter (Rundweg)
  7. Aufnahme eines Darlehens für Haus Riederer
  8. Verschiedenes

1.) Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1971 wurde nach Lesung des Bürgermeisters in allen seinen Teilen beraten und der Gemeindevertretung empfohlen, den Haushaltsplan in allen seinen Teilen im ordentlichen und außerordentlichen Teil zu genehmigen.

Den Stellenplan empfiehlt der Gemeindevorstand der Gemeindevertretung für die beiden Verwaltungsangestellten ausgewiesenen Stellen als Stellenbündelung vorzusehen.

Das soll dem Gemeindevorstand überlassen werden, zu welcher Zeit die Stellen ausgewiesen werden. In diesem Zusammenhang wurde vermerkt, dass die Verwaltungskosten bei Gemeinde in vergleichbarer Größe weitaus höher liegen.

Aufgrund des Antrages des Herrn Steinmann vom 15.2.1971, in dem er um eine Aussprache wegen des Ankauf seiner alten Hofraithe mit der Gemeindevertretung bittet, empfiehlt der Gemeindevorstand eine Aussprache in einer gemeinsamen Sitzung des Haupt und Finanzausschusses, und des Bauausschusses herbeizuführen, es sei denn das Plenum wünscht eine öffentliche Behandlung.

2.) Der Eigentümer des Grundstücks Flur 4, Nr. 33, Weinbergstraße 29, Herr Johann Schmidt, Viernheim stellt an die Gemeinde den Antrag, Dass wir nach dem Ausbau seiner Souterrainwohnung den Kanalanschluss, der von der Hauptstraße zu dem Grundstück des Herrn Werner Ries, Seeheim noch zu verlegen ist anzuschließen. Nach einem Nivellement wurde festgestellt, dass der Kanal der Weinbergstraße für seine Verhältnisse zu hoch liegt. Der Gemeindevorstand entspricht dem Antrag, nachdem ein Anschluss ohne Genehmigung  eines Nachbarn durchgeführt werden kann. Herr Schmidt erhält eine Mitteilung, dass der Gemeindevorstand seinenAntrag genehmigt hat.

3.) Herr Horst Knapp, Hauptstraße 129 stellt an den Gemeindevorstand den Antrag, eine Teilung seines Grundstücks in Flur 4, Nr. 11, vornehmen zu dürfen. Er beabsichtigt das neben seinem Wohngrundstück hinter Hauptstraße 129 zwischen Wohnhaus und Schule liegende Gebäude, dass sich zur Zeit noch im Eigentum des Herrn Adolf Schmitt, Pfarrer Müllerstraße befindet, durch ein Tauschverfahren mit Herrn Adolf Schmitt zu erwerben.

In diesem Zusammenhang hat der Gemeindevorstand festgestellt, daß der Bebauungsplan Im Altenacker eine Baufläche ausweist, die das zu teilende Grundstück Nr. 11 berührt, es wird davon ausgegangen, diese Bebauung bei Nr. 11 wegfallen zulassen.

Die Gemeindevorstand gibt dem Plenum die Empfehlung, bei der weiteren Beratung des Bebauungsplanes diesen Punkt mit einzubeziehen. Gegen die Teilung bestehen keine Bedenken.

4.) Aufgrund eines Beschlusses durch die Gemeindevertretung wurde festgelegt, dass das Lehrerwohnhaus in Eigentum der Gemeinde verbleiben soll. Diesbezüglich wurde der Kreis Bergstraße, Schuleverband, benachrichtigt und gebeten dem Bodenverkehr und die Abtrennung des Teilgrundstückes zu betreiben. Nach vorliegendem Schreiben vom 2.4.1971 hat der Kreis seine Zustimmung hierzu gegeben und bittet um Vorlage eines Gemeindevertreterbeschlusses. In der nächsten Sitzung wird das Plenum die Rückübereignung des Lehrerwohnhauses zur Beschlussfassung vorgelegt. Bei einer Rücksprache im Landratsamt wegen der zögernden Abwicklung des Vorganges wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass hierzu eine Klärung des Ministers ansteht, weil eine Regelung über die Beurkundungskosten beim Grundbuchamt gefunden werden muss. Der Kreis stellt sich vor seine Gemeinden und versucht zu erreichen, dass durch die Inkrafttreten des Schulverwaltungsgesetzes entstehenden Änderungen zu Lasten des Kreises erfolgen sollen.

5.) Zwischen der Gemeinde NL und den Grundstückseigentümer Brono Mülbert, NL Balzenbacherstraße 16, Eigentümer des Grundstücksflur 1, Nr. 198/200 wurde folgende Vereinbarung getroffen:

Die Grundstücke werden bis auf Widerruf der Gemeinde für die Anlage des Ehrenmals zur Verfügung gestellt. Dadurch gehen sämtliche Pflichten, die im Zusammenhang mit den Grundstücken 198 und 200in Flur 1 stehen, auf die Gemeinde über. Hierzu zählen unter anderem die Pflege der Anlage, die Straßenreinigung die Streupflicht im Winter und die verkehrstechnischen Probleme. Der Gemeindevorstand vertrat die Auffassung, dass der Zusatz in den Vertrag aufgenommen werden muss, dass die Nutzung unentgeltlich erfolgen soll.

6.) Aufgrund einer Empfehlung der Gemeindevertretung wurde bereits im Rechnungsjahr 1970 mit der nassauischen Siedlungsgesellschaft Verbindung aufgenommen, um in der Verlängerung der Sudetenstraße einen Fußweg zum Hochbehälter auszuweisen. Aufgrund eines neuen Vorstoßes vom 19.3.1971 teilt uns die Gesellschaft mit Schreiben vom 8.4.1971 mit, dass sie grundsätzlich bereit ist, von ihrem Grundstück Flur für, Nr. 226/1 an die Gemeinde ein ca. 5 Meter breites Wegstück abzutreten. Als Kaufpreis wurden 4 DM als gerechtfertigt von der Gesellschaft angesehen.

Der Gemeindevorstand vertritt die Auffassung, was die Ausweisung des Weges betrieben werden soll. Die nötigen Schritte für die Vermessung und für die Aufstellung des Kaufvertrags sollen von der Verwaltung vorbereitet werden. Nach der Vermessung soll der Bauausschuss in einer Ortsbesichtigung im Einvernehmen mit dem Gemeindevorstand den Ausbau klären. Auf den Ausbau eines Fußgängerweges zum Hochbehälter wird besonders Wert gelegt, weil der Bevölkerung des Unterdorfes die Möglichkeit zur schnelleren Erreichung des Hochbehälters gegeben werden soll.

7.) Bei verschiedentlich aufgenommenen Verbindungen hat sich ergeben, dass das Angebot der Bezirkssparkasse Heppenheim für die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von DM 50.000 DM für den Erwerb des Hauses Riederer sich als günstig erwiesen hat. Die Volksbank Weinheim und die hess. Landesbank hat niedrigere Auszahlungssätze, es wurde jedoch in Aussicht gestellt, dass wenn es das Kontingent der Bank wieder zulässt, dass Darlehen langfristig umzuwandeln. Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den Darlehensangebot zuzustimmen. Die dadurch erwachsenden Zinsen und Bearbeitungsgebühr sollen im ersten Nachtrag zum Haushaltsplan berücksichtigt werden.

8a) Der Vorsitzende des Abwasserverbandes, Herr Bürgermeister Flemming aus Birkenau hat der Gemeinde mitgeteilt, dass durch die Eingliederung der Gemeinden Reisen und Hornbach In die Gemeinde Birkenau eine Änderung der Verbandssatzung des Abwasserverbandes `Unteres WeschnitztalA herbeigeführt werden soll. Nachdem sich der Verband nunmehr nur noch aus dem gemeinten Birkenau und NL zusammensetzt, besteht die Verbands- Versammlung nur noch aus insgesamt vier Vertretern. Um jedoch auch den Ortsteilen Reisen und Hornbach die Mitarbeit in der Verbandsversammlung zu ermöglichen, wird vorgeschlagen, die Zahl der Mitglieder der Verbandsversammlung auf vier Vertreter pro Mitgliedsgemeinde zu erhöhen. Dadurch besteht die Möglichkeit, je einen Vertretern aus dem Gemeinden Reisen und Hornbach in die Verbandsversammlung zu entsenden. Das würde auch für uns bedeuten, dass sich die Zahl der Vertreter auf vier erhöhen müsste, einschließlich der Stellvertreter. Bis jetzt waren im Abwasserverband als ordentliche Mitglieder vertreten: Herr Fritz Dietrich und Herr Erich Helth. Die Stellvertreter waren seither: Albert Guth und Herr Gg. Klein II.

Es geht die Empfehlung an die Gemeindevertretung, entsprechende Vorschläge zu machen und einen Beschluss herbeizuführen.

  1. b) Der Bürgermeister regte an, die Freitags-Sprechstunde auf Mittwoch zu verlegen. Der Gemeindevorstand vertrat die Auffassung, dass hierzu eine Regelung innerhalb der Verwaltung herbeigeführt werden soll.
  2. c) Für die Unterbringung des Unimogs wird die Scheune von Frauen Elisabeth Jeck, Hauptstraße 102 angemietet. Der seitherige Unterstellplatz in der Scheune Steinmann, Sulzbacher Str. 3 hat sich als nicht günstig erwiesen, nach dem Fremdfirmen die Scheune zur Lagerung ihrer Materialien verwendet haben. Der Gemeindevorstand stimmt der getroffenen Regelung zu, die Miete in Höhe von DM 30 wird außer Haushaltsstelle 68.657 bestritten. Nach dem zwischenzeitlich die Beurkundung des Vertrages zwischen der Gemeinde und Herrn Steinmann für den Grunderwerb getroffen worden ist und eine vertragliche Bindung bis zum 1.8.1971 festgelegt wurde, betrachtet man diese Maßnahme als eine Übergangslösung.

Niederschrift zum Erweiterung T. über den Flächennutzungsplan der Gemeinde NL im Sitzungssaal des Rathauses der Gemeinde NL am 27.4.1971

Der Bürgermeister öffnete die Sitzung und begrüßte aller Anwesenden, die zum Anhörungstermin erschienen waren. Es wurde vor allem vorangestellt, dass dieser Termin der Erörterung des Flächennutzungsplanes dient, insbesondere soll das ausgewiesene Gewerbegebiet behandelt werden, in dem sich bereits eine Fabrikhalle der Firma Petersen befindet.

Danach gab der Bürgermeister die weitere Sitzungsführung um an Herrn Kubesch; NSG Ffm weiter. Dieser schlug vor, bevor man in die Sitzung einsteigen sollte, eine Begehung in der Gemarkung vorzunehmen. Die anwesenden Vertreter waren damit einverstanden.

Als erster Punkt wurde das an das Wochenend anschließende Sondergebiet besichtigt, in dessen Raum Einrichtungen für die Daseinsvorsorge vorgesehen sind. Die anwesenden Vertreter waren mit dieser Überlegung einverstanden. Sollte eine solche Einrichtung geschaffen werden, so schlug man vor, schon wegen der typografischen Lage einen Bebauungsplan aufzustellen, dies ist auch die Ansicht der Gemeinde.

Vom Gewann am Heiligenberg begab man sich zum neuerrichteten Hochbehälter, wo die gesamte Situation des bebauten Gebietes zur besseren Abrundung von den Teilnehmern zu Seiten des Kreisbauamtes festgestellt, dass bei früheren Besprechungen die zur Ansiedlung des Gewerbebetriebes Petersen führten, vom damaligen Bürgermeister gegenüber dem Kreisbauamt geäußert wurde, dass entlang der Waldstraße Bauplätze an die Firma Petersen für deren Mitarbeiter abgegeben werden sollten, als Abschirmung. Das Kreisbaumt hat diesen Standpunkt akzeptiert und so verwunderter war man, als das Gegenteil der Fall war.

Im Nachgang hierzu wurden die Besprechungen im Rathaus fortgesetzt. Herr Kubesch von der NSG sprach von der Legalisierung des Gewerbegebietes bei der Erläuterung des Flächennutzungsplanes. Vor der früher vertretenen Auffassung, die Fläche, in der man den Gewerbebetrieb angesiedelt hat, als Industriegebiet zu bezeichnen, ging man sehr früher ab, weil man damit eine noch größere Differenzierung zum benachbarten Wohngebiet herausgestellt hätte. Man hat dieses Gebiet im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen, um überhaupt einen Übergang zum benachbarten Wohngebiet herzustellen.

Die Ausweisung des Gewerbegebietes als Entwicklungsgebiet wurde vornehmlich für NL Bürger vorgesehen, die bei der Ansiedlung berücksichtigt werden sollen. In einem Negativ Katalog sollte festgelegt werden, dass man Gewerbeansiedlung, nur geräuschlose und ohne Lärm-Auswirkungen zum Beispiel Strumpffabrik.

Nach den jetzt gezeigten Erfahrungen war man sich darüber einig, das Gewerbegebiet nur auf die Firma Petersen zu beschränken. Herr Kubesch bat um Stellungnahme der einzelnen Gremien wichtiger Punkt sei das Gewerbegebiet. Herr Zimmer vom Regierungsplanungsamt Starkenburg begann seine Ausführungen mit der Entwicklung der Gemeinde. NL Und stellte fest, dass in die Aufwärtsentwicklung von NL erst Ende der 50er, Anfang der 60er Jahre begann. Von da ab sei allerdings ein starker Bevölkerungszuwachs zu beobachten und zwar sei die Bevölkerung um 500 bis 600 Menschen gestiegen, das entspricht zirka 155 Prozent. Es sei damit zu rechnen, dass in den nächsten zehn Jahren die Einwohnerzahl die Grenze 2000 überschreitet. Ob diese Größenordnung erreicht wird, ist eine Frage der Geländeerschließung und Verdichtung. Die meisten Arbeitnehmer von NL sind Pendler,1960 waren in Nl 4 Betriebe, in 1968 waren es 3. Das Problem tritt auf, die Funktion der Gemeinde festzulegen. soll die Gemeinde im Schwerpunkt Wohngemeinde bleiben? Soll sie zur Fremdenverkehrsgemeinde entwickelt werden?

Dazu hat NL durch die Lage im Ferienentwicklungsgebiet aller Chancen. Allerdings führen Fremdenverkehr und Gewerbe in der Gemeinde zu Schwierigkeiten. Man muss bestrebt sein, eine vernünftige Lösung zu finden. Der Betrieb Petersen liegt verkehrsmäßig sehr ungünstig.

Zum Flächennutzungsplan ist von ihm aus nichts einzuwenden, nur die Überlegung, dass die Kerngebiete zu weit auseinander gezogen sind. Sie müssen gut vom Erholungsort zu erreichen sein, evtl. kleine Hotels und Erholungsheime.

Demgegenüber entgegnete der Bürgermeister, dass das Gebiet im Espenloch nichts als Kurgebiet sondern als Freizeiteinrichtungen vorgesehen werden soll. Mit der kommenden Arbeitszeitverkürzung ist doch die öffentliche Hand dazu angehalten, für solche Einrichtungen als Daseinvorsorge für ihre Bürger entsprechende Gebiete zu schaffen. Es ging bei der Ausweisung dieses Gebietes vor allem darum, dass die Bebauung nicht bis an die Waldgrenze mit Wohngrundstücken geführt wird. Der zunehmende Verkehr wird solche Überlegungen noch rechtfertigen.

Herr Regierungsdirektor Rötgen vom hess Amt für Landeskultur hat keine Bedenken gegen die vorgesehenen Maßnahmen. Für das Forstamt gab Oberforstmeister Eichmann zu erkennen, daß das Forstamt hier wenig betroffen ist, nur durch Inanspruchnahme des Waldes, z. B. Espenloch ansonsten nur wenn die Gebiete an den Wald angrenzen. Der Weg zum Lustbrunnen muss vor allem gegen Waldbrände gesichert sein. Darüber hinaus schlägt der noch vor, als Lärmschutz die Grenze zwischen Wohngebiet und Gewerbegebiet Petersen entlang des Weges zum Lustbrunnen mit einem ca. 10 Meter breiten Streifen mit Douglasien aufzuforsten. Er stimmt mit der Ansicht des Planungsbüros überein, dass man mit der Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet einen Bepflanzungsplan aufgestellt. Im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde will er dafür Sorge tragen, dass dieser Plan dem Genehmigungsverfahren mit angehängt wird.

Dr Guyot vom Gewerbeaufsichtsamt geht von den Voraussetzungen aus, was Petersen sich ausdehnen will. Außerdem könne ein Gewerbebetrieb entzogen werden, wenn er mehr Lärm verbreitet. Zulässig für Gewerbebetrieb sind 75 dB tagsüber, nachts 50 dB, das kann zu Belastungen führen, die den angrenzenden Grundstückseigentümer nicht mehr zugemutet werden können. Bei der Herstellung des Gutachtens wurden 47 dB gemessen, ist kann also bei der Halle mit 50 dB gerechnet werden. Ein anderer Gewerbebetrieb könnte eventuell die zulässigen 65 dB ausnutzen. Es ergeht die Empfehlung, kein Industriegebiet auszuweisen, nach der Struktur könne man ein Gewerbegebiet ausweisen. Man muss sehen, wie man mit den Anliegen zurechtkommen. Zwischen Gewerbegebiet und Wohngebiet sollte man eine um 100 breiten Puffer Zonen lassen, ohne Schallschutz müsste man einen Abstand von 600 Meter haben.

Petersen kann sich darauf berufen, dass er im Gewerbegebiet die Lärmstärke von 65 dB ausnutzen kann. Wenn dieses Gebiet als Gewerbegebiet ausgewiesen werden soll, muss die Nachbarschaft als Mischgebiet ausgewiesen werden. Wird Gewerbegebiet ausgewiesen, besteht die Möglichkeit, dass in einigen Jahren ein anderer Betrieb die Firma Petersen übernimmt, der sich darauf stützt, dass das Gebiet als Gewerbegebiet ausgewiesen ist und lärmintensiver ist als Petersen.

Herr Oberinspektor Knöll vom Landratsamt meint, man solle das Gebiet als Mischgebiet ausweisen, Petersen könnte produzieren, es wird aber verhindert, dass Petersen später mehr Lärm macht.

Bauingenieur Weigold Kreisbauamt: Betrieb Petersen ist im Mischgebiet nicht zulässig.

Die Frage trat auf, den Betrieb Petersen in dem Außenbereich zu belassen. Hier allerdings hätte Petersen mehr Rechte. Jedes Vorhaben müssen neu genehmigt werden. Herr Zimmer neigt dazu den Betrieb im Außenbereich zu belassen.

Herr Oberinspektor Knöll sieht keine Möglichkeit, dass die 75 dB nicht ausgenutzt werden, wenn es als Gewerbebetrieb nicht ausgenutzt wird. Die Pufferzone ist klein, sie trägt den Lärm in das Wohngebiet wie eine Echowand. Auch durch den Transport von Waren und Materialien durch das Wohngebiet tritt Lärm auf. Dr. Guyot: Bleibt das Gebiet als Gewerbegebiet bestehen, muss das angrenzende Gebiet als Mischgebiet ausgewiesen werden. Ihr empfiehlt, Petersen so klein wie möglich zu halten, Pufferzone.

Bauingenieur Weigold vom Kreisbauamt: Er ist nicht berechtigt Stellung zu nehmen. Stellungnahme bleibt dem Kreisausschuss vorbehalten. Ihr empfiehlt den Kreisausschuss die ausgewiesene Gewerbefläche zu akzeptieren. Einzelne Punkte müssen noch kritisch behandelt werden. Das Gewerbegebiet soll nicht zu groß ausgewiesen werden, es soll auf den Betrieb Petersen beschränkt werden, diesen so weit wie möglich einbinden, das angrenzende Gebiet soll Mischgebiet sein.

Über das Erholungsgebiet ist noch wenig zusagen, weil noch nicht feststeht, wie es einmal werden soll. Ihr empfiehlt keine Kneipp-Kuranlage, sondern eine Parkanlage mit Restaurationsbetrieb usw. Es müßte eine Freizeiterholungsanlage sein. Dieses Gebiet ist ein öffentliches Erholung und Freizeitgebiet, dass sich im Rahmen der Grünenordnung bewegt.

Es müsse ein Negativkatalog angelegt werden. Es ist erfreulich, dass die Straße nach Reisen nicht als Baugebiet ausgewiesen ist. Der Müllplatz ist zu kritisieren, er muss dort belassen werden, bis die Müllbeseitigung vom Kreis geregelt ist.

Kreisamtmann Emig, Amt für Planung und Statistik: Für einen vorausberechneten Bevölkerungszuwachs von 800 Personen ist ein Flächenbedarf von 26 Hektar ausgewiesen, wenn man davon fünf Hektar für den Straßenbedarf absetzt, verbleiben 21 Hektar für die Bebauung. Das entspricht einer Bebauungsdichte von 38 Einwohnern pro Hektar. Wissens angestrebt werden, die Bebauungsdichte zu erhöhen, mindestens auf 70 E. pro Hektar.

Das Teilzentrum NL wird sich an dem Mittelzentrum Birkenau orientieren.

Dipl.-Ing. Richter vom Straßenbauamt Darmstadt: Die Trasse der Odenwald-Querverbindung soll eingetragen werden.

Die Gemarkung wird im Bereich Harzofen berührt.

Die Situation mit den Trägern der öffentlichen Belange zu erörtern war der Wert der heutigen Sitzung.

Der Plan wird auf den neuesten Stand des heutigen Anhörungstermins gebracht. Danach wird der Plan von der Gemeinde beschlossen und erst dann den Trägern der öffentlichen Belange zur Stellungnahme vorgelegt. Nach Anhörung dieser Träger und Vorlage, deren Anregungen zu dem Plan in der Gemeinde zur Einsicht offen gelegt werden.

NL 27. April 1971, Beck


Gemeindevertretersitzung vom 28.4.1971

  1. Genehmigung des Protokolls von der öffentlichen Sitzung am 25.2.197.1
  2. Berichtete Ausschüsse

3 Genehmigung des Haushaltsplanes

a)Beschlussfassung über den ordentlichen Teil

  1. b) Beschlussfassung über den außerordentlichen Teil
  2. c) Beschlussfassung über den Stellenplan
  3. d) Beschlussfassung über die Steuerhebesätze
  4. Festlegung des Personenkreises der Landwirte bei der Kanalbenutzung auf Grund eines Antrages der Landwirte
  5. Zweckverband Feriengebiet
  6. Antrag des Herrn Willi Steinmann
  7. Antrag der CDU Fraktion, Herstellung eines Weges am Gelände Petersen
  8. Wahl des Schriftführers
  9. Informationen, Anfragen, Mitteilungen
  10. Nicht-öffentliche Sitzung

1.) Nach der Verlesung des Protokolls der öffentlichen Gemeindevertretersitzung vom 26.2. 1971 wurde dieses einstimmig genehmigt.

2.) Gemeindevertreter Gg. Kadel berichtete über die zwischenzeitlich stattgefundenen Bau und Finanzausschusssitzungen. Über diese Sitzungen sind Protokolle vorhanden. Deshalb braucht an dieser Stelle nicht mehr ausführlich darauf eingegangen werden.

3.) GemVors. Lüdeke verlas den von der Verwaltung abgefassten Vorbericht, der ein umfassendes Bild über die Haushaltslage des laufenden und abgelaufenen Rechnungsjahres ergab. Die im Vorbericht gezeigt Aufschlüsselung der einzelnen Pläne über die Einnahmen und Ausgabenbeträge geben das wesentliche Finanzbild der Gemeinde wieder. Danach erläuterte Bürgermeister Schulz, dass zum Stand der vom 31.12.1970 ca. 600.000 DM von der Gemeinde für Kanalbaumaßnahmen und die Bachverrohrung aufgebracht worden sind. Für diese vorbereitenden Arbeiten wurden bis heute nur für den Bauabschnitt Bachverrohrung Anträge auf Beihilfen des Landes gestellt. Die anderen Kosten müssen auf Grund der neuen Gesamt- Planung für die Abwasserbeseitigung bei der Aufstellung der Finanzierung des Hauptsammler als Anteilsbetrag untergebracht werden, um somit eine Landesbeihilfe noch im nachhinein zu erreichen.

Danach forderte Gemeindevertretervors. Lüdeke zur Abstimmung über den ordentlichen Haushalt auf. Gemeindevertreter Emmerich stellte die Frage, warum die neu eingestellte Verwaltungskraft im Haushaltsplan im Bereich Steuern und Finanzen und nicht in EPO untergebracht sei. Bürgermeister Schulz erläuterte, dass diese Kraft hauptsächlich im Bereich Steuern und Finanzen und zur Unterstützung des Kassenverwalters vorgesehen sei.

Außerdem beantragte Gemeindevertreter Emmerich die Erhöhung auf der Kostenstelle 08.671 zu streichen und den Betrag aus dem Jahre 1970 in Ansatz zu bringen. Der Antrag wurde mit sechs gegen zwei Stimmen abgelehnt.

Herr Emmerich sagte, unter diesen Umständen verzichtet er auf weitere Anträge zum abendlichen Haushalt. Seine Fraktion würde den ordentlichen Haushalt ablehnen.

Abstimmung zum abendlichen Haushaltsplan: mit sechs zu zwei Stimmen angenommen.

Gemeindevertretervorsitzende Lüdeke bat um Abstimmung über den außerordentlichen Haushaltsplan. Er wurde einstimmig angenommen.

Zur Information der Öffentlichkeit wurde der Stellenplan verlesen. Danach wurden nochmals über die Einstufung der zweiten Verwaltungskraft gesprochen.

Herr Emmerich meinte, es sei gegen die Haushaltsehrlichkeit diese Kraft im Bereich Steuern und Finanzen einzusetzen, da sie doch hauptsächlich in der Verwaltung beschäftigt sei, zumal der Kassenverwalter bis jetzt noch nie eine Hilfe angefordert hätte.

Gemeindevertreter Willi Dietrich fragte, ob ein Stellvertreter des Kassenverwalters vorhanden sei. Bürgermeister Schulz bemerkte, daß diese Kraft dafür vorgesehen sei.

Daraufhin beantragte Gemeindevertreter Willi Dietrich den in der Kostenstelle 90.420 für diese Kraft eingesetzten Betrag zu 50 Prozent der Kostenstelle 0.2420 zuzuordnen. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.

Bei der Beschlussfassung über den Stellenplan wurde dieser mit sieben zu 1 angenommen. Die Steuer-Hebesätze wurden einstimmig befürwortet.

4.) Mit dem vom Ortslandwirt gemeldeten Personenkreis der Landwirtschaft, für den eine Sonderregelung wegen der Kanalbenutzungsgebühr zu treffen ist, waren die Gemeindevertreter einstimmig einverstanden.

5.) Die Gemeinden und Verkehrsvereine des Feriengebietes Weschnitztal haben sich für die Gründung eines Zweckverbandes im Laufe des Jahres 1971 ausgesprochen. Dieser Zweckverband soll ab 1.1.1972 wirksam werden. Dabei soll wie folgt vorgegangen werden:

  1. Grundsätzlicher Beschluss der Gemeindevertretung zur Bildung eines Zweckverbandes
  2. Bildung eines Ausschusses zur Ausarbeitung einer Satzung
  3. Beschluss der Satzung durch die Gemeindevertretungen, endgültiger Beitritt

Bei der anschließenden Diskussion wurde erwähnt, dass die Gemeinde Mörlenbach dem Zweckverband nicht beitreten will. Es wurde festgestellt, dass eine so große Gemeinde wie Mörlenbach den Fremdenverkehr aus eigenen Mitteln fördern kann. Diese Gemeinde kann also nicht Maßstab für NL angesehen werden. Man kam überein der Bildung des Zweckverbandes zuzustimmen. Nach Ausarbeitung der Satzung für den Zweckverband soll dann entschieden werden ob NL dem Zweckverband beitritt. Dieser Vorschlag wurde mit einer Enthaltung angenommen.

6.) Herr Willi Steinmann bat mit Antrag vom 15.2. um eine Aussprache wegen des Ankaufs seiner alten Hofreite. Gemeindevertretervorsitzende Lüdeke empfahl, die Angelegenheit im Rahmen einer gemeinsamen Ausschußsitzung zu besprechen. Der Vorschlag wurde bei einer Enthaltung angenommen

7.) Zum Antrag der CDU Fraktion an die Gemeindevertretung wegen des Zusammenschlusses der Gemeinden NL und Birkenau erklärte Bürgermeister Schulz, dass er mit Schreiben vom 1.9.1970 die einzelnen Fraktionen um Stellungnahme zu diesem Problem gebeten habe. Dem Schreiben war eine Modellplanung des hessischen Innenministeriums beigefügt. Bürgermeister Schulz stellte fest, dass die Stellungnahme der CDU Fraktion nicht abgegeben wurde. Die Gemeindevertreter sprachen sich dafür aus, die Bevölkerung über diese Angelegenheit zu informieren.

Der Gemeindevorstand wurde beauftragt, einen Vertreter des Gemeindetages oder einen entsprechenden Fachmann vom Landratsamt für eine öffentliche Gemeindevertretersitzung zu gewinnen. Diese Gemeindevertretersitzung sollte in einem größeren Raum abgehalten werden, dann möglichst viele Zuhörer daran teilnehmen können.

8.) Bgm Schulz verlas ein Schreiben vom 5.4.1971 an die Fa. Petersen.

Darin wird der Fa. Petersen zur Auflage gemacht, den Weg innerhalb von 4 Wochen herzustellen. Die rückwärtigen Grundstückseigentümer bedrängen die Gemeinde, endlich eine Lösung herbeizuführen. Bei der daran anschließenden Diskussion über die Wegführung wurde der Antrag gestellt, dass der Bauausschuss an Ort und Stelle die Wegführung festlegen soll. Der Bauausschuss wurde zur Beschlussfassung in dieser Angelegenheit ermächtigt. Abstimmung mit sieben zu eins Stimmen angenommen

9.) Für den seitherigen Schriftführer der Gemeinde, der bereits im Jahre 1970 um Entlassung von seinem Amt gebeten hatte, wurde Frau Doris Beck zur Schriftführerin bestellt. Herr Gräber wurde, sein Einverständnis vorausgesetzt, zum Stellvertreter ernannt.

10) Bürgermeister Schulz will zudem noch offen stehenden Informationen und Anfragen nach dem 1. Mai Stellung nehmen.

Anfrage des Gemeindevertreter Emmerich wegen des Verkaufs der Partielle 272, Flur 4.

der Bürgermeister erläuterte dazu, dass der Gemeinde Vorstand auf Grund eines Antrages der Firma Petersen die Angelegenheit an den Haupt und Finanzausschuss verwiesen hatte. In der Sitzung vom 14. Mai 1970 stellte sich der Ausschuss auf den Standpunkt, dass seit dem festgesetzten Bodenpreis drei Jahre verstrichen seien und ein Preisnachlass nicht angebracht sei. Der Gemeinde Vorstand erhielt den Auftrag entsprechend zu verfahren. Der zwischenzeitlich vorgenommene Kaufvertrag bedarf nach ‚ 94 der Hess. Gemeindeordnung der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Diese teilte mit, dass bis zur Abklärung des Flächennutzungsplanes die aufsichtsbehördliche Genehmigung zurückgestellt wird.

Gemeindevertreter Hans-Dietrich teilte mit, dass sich im Bereich des Mühlgrundpfad des zwei Gefahrenstellen befinden. Das Geländer der Treppe ist laut Bürgermeister Schulz vor längerer Zeit den Auftrag gegeben.

Gv Guth stellt fest, dass das Brückengeländer am Waldweg Schelmental zu erneuern ist.

Da von den beiden Anliegern, die im Außenbereich gebaut haben, der Weg instandzuhalten ist, soll versucht werden, dass das Gelände von den Anliegern instandgesetzt wird. Gv Guth stellt fest, dass das Brückengeländer am Waldweg Schelmental zu erneuern ist.

Gemeindevertretervorsitzender Lüdeke fragte, wann der Ausbau des Hauses Riederer vorgenommene werden soll. Bürgermeister Schulz antwortete, dies könne erst nach Beschlussfassung des Haushalts geschehen. Danach werde Antrag bei der Sparkasse wegen eines Darlehens zur Beschlussfassung vorgelegt.

Gemeindevertretervorsitzender Lüdeke fragte, was seitens der Gemeinde die Geruchs- und Raubelästigung des Birkenauer Müllplatzes unternommen werden könnte. Der Bürgermeister berichtete, dass er sich bereits im vergangenen Jahr in dieser Angelegenheit mit Bürgermeister Flemming auseinander gesetzt habe. Er will nochmals mit Bürgermeister Flemming über diesen Punkt sprechen. Sollte sich kein Erfolg zeigen, so wird die Angelegenheit dem Ordnungsamt übergeben werden.

11.) In der nicht-öffentlichen Sitzung wurde lediglich das Protokoll der nicht-öffentlichen Gemeindevertretersitzung vom 4.9.1971 verlesen. Das Protokoll wurde angenommen. Sechs Vertreter stimmten dafür bei zwei Enthaltungen.


Bauausschuß vom 4.5.1971

Tagesordnung: Besichtigung der Wegtrasse im Gewerbegebiet (Petersen)

1.) Die Besichtigung ergab, dass die vorgefundene im Ausbau befindliche Wegtrasse die Zustimmung des Ausschusses fand. Es wurde von der Firma bestätigt, dass die Trassenführung mit Herrn Cichos vom Forstamt Birkenau festgelegt worden ist. Der Weg soll schnellstens ausgebaut und der Öffentlichkeit zugeführt werden. Der Vorsitzende des Ausschusses stellte den ausgewiesenen Weg in Abstimmung, was eine einstimmige Befürwortung fand.

Gleichzeitig wurde die Fa. Petersen wegen der Parzelle 272 angesprochen, dabei wurde bestätigt, dass die gesamte Parzelle entlang der Waldstraße bei der Gewerbeansiedlung von der Gemeinde (Bgm Hofmann) zugesagt worden ist.

2.) Im Anschluss daran fand eine Besichtigung des zur Ausweisung anstehenden Baugeländes im Altenacker statt. Die anwesenden Ausschussmitglieder verschafften sich einen Überblick über die künftige Straßenführung. Da unmittelbar hinter den bebauten Grundstücken der Waldstraße liegende Gelände wurde in der Trassenführung der künftigen Straße provisorisch abgesteckt. Auch die Weiterführung der Straßentrasse am Ortsausgang hat sich nach Inaugenscheinnahme des Geländes als günstig erwiesen. Es wurde jedoch dabei festgelegt, dass der Bebauungsplan einer gründlichen Beratung noch bedarf.

3.) In die Besichtigung wurde mit einbezogen der Feldwegebau im Rod. Der vorgefundene Ausbau wurde im allgemeinen für gut empfunden. Es wurde jedoch dabei festgelegt, dass die Verwaltung versuchen soll, den Weg mit einer Rüttelwalze abzuwalzen. Im unteren Ende sollen für die Wasserführung Halbschalen angeordnet werden.  Im unmittelbaren Anschluss der Wegtrasse Wochenendgebiet soll an dem seitlich der Trasse liegenden Straßengraben eine Querverrohrung vorgenommen werden.

Vor Beginn weiterer Arbeiten im Feldwegebau soll der Bauausschuß gehört werden.


Bauausschuß vom 10.5.1971

  1. Besprechnung über die Regulierung der Wegtrasse in der Kurve Weinbergstraße vor dem noch auszuweisenden Parkplatz
  2. Begehung des Mühlpfades
  3. Besichtigung des Geländes Hauptstraße 100
  4. Angebot auf Lieferung und Montage von Stahlleitplanken in der Rosenstraße
  5. Bauanträge.

1.) Im Einvernehmen mit der Bauleitung und der Fa. Schuchmann wurde nah an einer Abmarkung die Kurve auf + = angehoben. Die beteiligten Ausschußmitglieder kamen überein, dass die Kurve in der vorgefundenen Abmarkung ausgebaut werden soll. Der dabei ergangene Beschluss erfolgt einstimmig. Auf die Frage, bis wann die Arbeiten aufgenommen und abgeschlossen werden, wurde von der Fa. Schuchmann mitgeteilt, dass die Bauarbeiten in ca 10 Tagen begonnen und dann in einer Woche abgeschlossen werden.

2.) Es wurde festsgelegt, dass im Einvernehmen mit dem Grundstückseigentümer Herrn Wilhelm Kadel eine Vereinbarung über die Gehwegsverbreiterung getroffen werden soll. Der Ausschuss war der Auffassung, dass dafür von Seiten der Gemeinde unentgeltlich eine Einfriedigung des Geländes Kadel im Wegbereich vorgenommen werden soll. Des weiteren wird vorgeschlagen, mit Herrn Kadel die Vereinbarung zu treffen, dass von ihm die Unterhaltung (mähen) zu einem Entgelt von ca 50 DM pro Jahr vorgenommen werden soll. Unmittelbar am Bachlauf soll der bestehende Tümpel mit einem Holzgeländer zur Sicherung der Fußgänger abgeschirmt werden. Nachdem das Geländer entlang der Treppe vor längerer Zeit der Fa. Geiß in Auftrag gegeben wurde, ist in Kürze mit der Anbringung zu rechnen.

3.) Das im Zuge der Kreisstraße erworbene Grundstück Hauptstraße 100, das zwischenzeitlich abgebrochen wurde, soll im Rahmen der Dorfverschönerung hergerichtet werden. Die zwischenzeitlich von dem Eigentümer Albert Jäger, Hauptstraße 98 vorgenommene Einfriedigungsmauer zum Gemeindegrundstück soll in den Kosten zu gleichen Teilen aufgerechnet werden. Man ist bereit, ca 200 DM an Herrn Jäger für die erbrachten Leistungen zu bezahlen.

4.) Entsprechend der Weisung durch die Gemeindevertretung wurde über das Hessische Straßenbauamt Bensheim ein Angebot zur Lieferung und Befestigung von Leitplanken, die zur Sicherung des Straßenkörpers in der Rosenstraße führen, angefordert. Der Angebots-Endbetrag lautete über 2.493,50 DM. Der Auftrag soll sofort erteilt werden. Die Genehmigung des Parlaments wird im Nachhinein bei der nächsten Sitzung nachgeholt.

5.) Anbau einer Doppelgarage mit Unterkellerung des Herrn Walter Pepperl, Nieder-Liebersbach, Im Schelmental, Flur 2, Nr. 37/3. Gegen das vorgelegte Bauvorhaben bestanden keine Bedenken.

Bauantrag Wohnhaus-Neubau mit Garage der Eheleute Gerhard Kolb, Mannheim, Main-Neckar-Bahnstr. 114, in der Flur 4 Nr. 322, Weinbergstraße.

Gegen das vorgelegte Bauvorhaben bestanden keine Bedenken. Die Dachneigung ist entsprechend dem rechtskräftig bestehenden Bebauungsplan auf 25 Grad zu ändern.

Bauantrag über die Errichtung eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage des Herrn Werber Ries, Seeheim, Berliner Str. 2, Grundstück Flur 4 Nr. 351.

Gegen das vorgelegte Bauvorhaben bestanden keine Bedenken. Gemäß dem rechtskräftigen Bebauungsplan ist die Dachneigung auf 20 Grad zu ändern, wie es im Bebauungsplan festgelegt worden ist.


Bau- und Finanzausschuß 26.5.1971

Beratung mit Ing Büro Krimmelbeim über

  1. a) Wasserleitung
  2. b) Hauptsammler
  3. c) Weiterführung des Kanals im Liebersbach. Alte Schmiede

Bgm Schulz eröffnete die Sitzung und begrüßte die anwesenden Ausschußmitglieder, insbesondere Herrn Ing. Krimmelbeim. Herr Krimmelbeim erläuterte zunächst die Finanzierung der Wasserleitung:

Die Finanzierung wurde laut Bewilligungsbescheid wie folgt vorgenommen:

  1. Bauabschnitt 2. Bauabschnitt

Eigenleistung                          40.800 DM                              44.000 DM

Anliegerbeiträge                     13.200 DM                              89.000 DM

Brandversicherung                 10.000 DM                              25.000 DM

Landeszuschuß                        40.000 DM                                2.000 DM

Darlehen                               271.000 DM                            200.000 DM

          400.000 DM                            360.000 DM

Es wurden inzwischen verbaut:

Hauhaltsplan 1968 51.000 DM

1969   302.000 DM

1970   272.680 DM

1971     40.000 DM

           665.410 DM

Es sind demnach noch ca. 100.000 DM zu verbauen, da entspricht einer Nettoleistung DM 70.000 DM.

Der erste Bauabschnitt Ausbau der Brunnen, Bau des Hochbehälters und der Bau der Zuleitungen ist abgeschlossen, im zweiten Bauabschnitt sind die erwähnten 100.000 DM noch zu verbauen, und zwar zum Restausbau des Ortsnetzes.

Danach wurde der Leitungsverlegung am Ende der Hauptstraße (neues Viertel) diskutiert. In diesem Ortsabschnitt waren zwei Leitungen vorhanden und zwar eine 60iger Leitung aus dem Jahr 1920 und eine 80iger Leitung aus neuerer Zeit. In dem 1967 aufgestellten Plan wird vom Wasserwirtschaftsamt für diesen Ortsteil eine 100er Leitung vorgesehen. Diese ist hauptsächlich für den Brandschutz erforderlich. Bei der Planung wurde auch davon ausgegangen, dass sich Nieder-Liebersbach in Richtung Birkenau ausdehnen wird. Außerdem

liegen die drei letzten Häuser an der Entleerung, was nach den Vorschriften des Hess. Wassergesetzes HWG nicht zulässig ist. Auch bei der Finanzierung wurde die 100 er Leitung zu Grunde gelegt.

Herr Krimmelbein vertrat den Standpunkt, dass diese 100er Leitung unbedingt erforderlich sei.

Die alte 60er Leitung sei wegen des zu erwartenden Straßenbaues den Belastungen nicht mehr gewachsen. Es sei doch bestimmt besser, vor dem Bau der Straße die Leitung zu erneuern, Danach ist die Angelegenheit, falls ein Schaden auftreten sollte, weitaus teurer und umständlicher und auch unangenehmer.

Den Gemeindevertretern ging es in der Hauptsache um die zu erwartenden Anliegerbeiträge. Es sei den Anliegern, die zum Teil erst in den letzten Jahren ihre Leitungen neu angeschlossen haben, nicht zuzumuten, schon wieder neu anzuschließen und auch noch Anschlußbeiträge zu bezahlen.

Es wurde festgestellt, dass die Gemeinde nach der Satzung verpflichtet ist, Anliegerbeiträge zu erheben.

Nach der Diskussion wurde von den Anwesenden folgende Empfehlung gegeben.

Die 80er und 100 er Leitung sollen zusammengeschlossen werden, die 60er Leitung wird beim Straßenbau stillgelegt. Dadurch müssen lediglich die Anlieger der 60iger Leitung ihre Anschlüsse erneuern. Wegen der Anliegerbeiträge ist dann noch zu beraten.

Danach wurde über die Kanalisation gesprochen.

Lt. Herrn Krimmelbeim werden die noch erforderlichen Kanalisationsarbeiten DM 1.750.000 DM kosten, dann sind für den Ausbau des Liebersbaches DM 670.000 DM und für den Bau des Hauptsammlers DM 540.000 DM enthalten.

Inzwischen wurden von der Gemeinde für über 400.000 DM Kanalisationsarbeiten geleistet, und zwar ohne jeden Zuschuss. Herr Krimmelbeim schlägt vor, die Kanalisation in größeren Bauabschnitten zu bauen wie bisher. Nur so können Landesmittel beantragt und auch genehmigt werden.

Für den ersten Bauabschnitt schlägt er vor:

Bachausbau     DM 230.000

Kanalisation    DM 540.000

Die Landesmittel für 1971 und 1972 sind bereits erschöpft. Es wird versucht durch Antrag eine Zinsbeihilfe von 3,5 % des Landes zu bekommen.

Dazu ist noch zu bemerken, dass zur Zeit vom Land bei der Finanzierung von Kanalisationen

ein Einwohnerbetrag von 28 DM pro Jahr zu Grunde gelegt wird. Das wären für Nieder-Liebersbach 42.000 DM im Jahr. Die tatsächlichen Einnahmen für Kanalbenutzung sind jedoch nur DM 18.000 DM.

Mit diesen 42.000 DM könnte ein Darlehen von DM 400.000 DM bis 500.000 DM finanziert werden, der Rest müßte vom Land Hessen übernommen werden.

Der Entwurf der Kanalisation wurde diskutiert und in der vorliegenden Form akzeptiert. In der südlichen Hauptstraße im Unterdorf liegt der Hauptsammler rechts vom Bach. Es soll eine zusätzliche Leitung von 250 Durchmesser in den rückwärtigen Grundstücken der Hauptstraße gelegt werden, damit die Anlieger nicht unter dem Bach anschließen müssen.

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, dem Plan zuzustimmen, damit er zur Genehmigung eingereicht werden kann.

Zu C wurde beschlossen, den Kanal weiterzuführen und das Bachbett provisorisch auszubauen. Kostenpunkt lt. Herrn Krimmelbein ca 8.000 DM.


Gemeindevorstand 1.6.1971

  1. Vorbereitung der nächsten Gemeindevertretersitzung am 16. Juni 1971
  2. Änderung der Satzung Abwasserverband vorderes Weschnitztal
  3. Grundstücksteilungen
  4. Aufnahme von Darlehen
  5. Erörterung mit einem Vertreter des hess. Gemeindetages
  6. Antrag des Herrn Hans Schäfer
  7. Antrag des Herrn Manfred Jeck
  8. Jubiläum Sportverein
  9. Verschiedenes

1.) Rosenstraße

Bauausschuß und Gemeindevorstand haben die Rosenstraße am 10.5.1971 besichtigt. Es wurden 40 lfd Meter Leitplanken zum Preise von 2.493,50 DM in Auftrag gegeben. Die Auftragsbestätigung liegt vor. Dem Parlament wird empfohlen, dem vom Bauausschuß akzeptierten Preis zuzustimmen.

Außerdem wird der Gemeindevertretung vorgeschlagen, den seinerzeit gefassten Beschluss, die Reisener Str. als Einbahnstraße auszuweisen, aufgegeben und die Straße auf den Anliegerverkehr zu beschränken.

  1. Planung Hauptsammler

Der Gemeindevorstand schließt sich der Empfehlung des Bauausschusses an, das Verfahren für die Planung voranzutreiben und im Einvernehmen mit dem Wasserwirtschaftsamt die Finanzierung aufzustellen.

  1. Verwaltungsvereinbarung des Kreises

Am 21.12. 1970 wurde beschlossen, das Lehrerwohnhaus zurückzuerwerben. Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Kreisausschuß Bergstraße und der Gemeinde wegen Rückerwerbung des Lehrerwohngebäudes zuzustimmen.

  1. Aufnahme von Darlehen
  2. a) für den Straßenbau

Nach einem Bericht des Bürgermeisters wurde ihm von der Kommunalabteilung des Kreises unterbreitet, dass die im ordentlichen Haushalt bereitgestellten DM 31.000 für den Ankauf eines Unimog über den außerordentlichen Haushalt finanziert werden müssen. Die dadurch freiwerdenden Mittel in Höhe von 31.000 DM sollen für den Straßenbau verwendet werden. Demnach wären aufzunehmen.

DM 39.000 für den Straßenbau, DM 31.000 für den Ankauf des Unimog.

b) Aufnahme eines Darlehens für die Bachverrohrung: Für die Bachverrohrung soll ein langfristiges Darlehen von DM 17.000 DM aufgenommen werden.

Die Aufnahme des Darlehens in Höhe von DM 25.000 für die Herrichtung des Hauses Riederer soll vorläufig zurückgestellt werden. Es wäre eine Planung aufzustellen, um die genauen Kosten zu ermitteln. Des weiteren soll ein Antrag beim Kreisjugendpfleger des Kreises Bergstraße wegen eines Zuschusses eingebracht werden. Nach Abklärung dieser Punkte soll die Aufnahme der Darlehens erneut zur Sprache gebracht werden.

Das Darlehen wurde von der Sparkasse zu folgenden Konditionen angeboten:

Zins 7,5 %, 100 % Auszahlung bei einer einmaligen Bearbeitungsgebühr von 2 %, Tilgung 1 % zuzüglich ersparter Zinsen oder mit festen halbjährlichen Tilgungsbeträgen für eine Laufzeit von 20 Jahren.

Die im Haushalt vorgesehene Vorfinanzierung in Höhe von DM 50.000 DM für den landwirtschaftlichen Wegebau soll bis zur Verabschiedung des Landeshaushaltes im Juni zurückgestellt werden. Danach wird der Gemeindevorstand wegen Aufnahme dieses Darlehens erneut beraten.

  1. Änderung der Satzung des Abwasserverbandes Unteres Weschnitztal

Der Gemeindevorstand empfiehlt dem Plenum die seitherigen Vertreter Albert Guth und Georg Klein als ordentliche Mitglieder für die Verbandsversammlung zu benennen. Neben 4 ordentlichen Mitgliedern sind noch 4 Stellvertreter für die Verbandsversammlung zubestimmen.

  1. Antrag der CDU Fraktion
  2. A) Gebietsreform. Der Gemeindevorstand vertritt die Auffassung, dass der Punkt 1 zum Antrag der CDU vom 14.4.1971 `GebietsreformA in der Gemeindevertretersitzung vom 28.4.1971 behandelt worden ist.
  3. b) Grundstücksverkauf an Petersen

Der Gemeindevorstand stellt fest, dass bei der Haupt- und Finanzausschußsitzung vom 14.5.1970 festgelegt worden ist, das zugesprochene Gelände nur zum Preise von 2,50 DM pro qm zu veräußern, weil die Vereinbarung des Preises schon länger als 3 Jahre zurückliegt. Bei einer zwischenzeitlich vorgenommenen Begehung des Geländes Oetersen mit dem Bauausschuß wurde von Herrn Petersen bestätigt, dass die Parzelle 272 von Altbürgermeister Hofmann der Firma voll zugesprochen wurde. Bei der Finanz- und Bauausschußsitzung vom 14.5.1970 waren anwesend vom Gemeindevorstand: Bgm Schulz, 1 Bg. Ernst Gg. Kadel, Bg Stennes, Bg Fritz Dietrich.

Von der Gemeindevertretung: H. Lüdeke, Willi Dietrich, Ernst Dietrich, Gg. Kadel, Gg. Klein, Helth, Andolfatto, Korgitta.

Die Veräußerung dieses Geländes, wie in der Sitzung vom 28.4.1971 geschildert, die Genehmigung der Aufsichtsbehörde vor der Eintragung in das Grundbuch hat die Gemeindevertretung den Verkauf zu genehmigen.

  1. C) Weg zum Hochbehälter

Der Gemeindevorstand ist der Ansicht, dass es sich hier um eine Verwaltungsangelegenheit handelt, mit der sich die Verwaltung auseinander zu setzen hat. Man ist daher der Ansicht, diesen Punkt nicht in der Gemeindevertretung zu behandeln.

  1. D) Neubaugebiet

Es wurde bereits früher festgestellt, dass das Neubaugebiet in Flur 4 zwar vermessen, aber nicht vollständig abgemarkt worden ist. Der Gemeindevorstand hat sich bereits damit auseinandergesetzt und einen Haushaltsansatz für das Rj. 1971 dafür vorgesehen.

  1. E) Bekanntmachungskästen

Für die Aufstellung von Bekanntmachungskästen wäre nach ‚ 6 der HGO eine Änderung der Hauptsatzung notwendig. Im jetzigen Augenblick empfiehlt der Gemeindevorstand davon abzusehen.

  1. F) Sirenen

In dieser Angelebenheit wurde bereits mit der Freiwilligen Feuerwehr gesprochen und dieses Problem in der Jahreshauptversammlung diskutiert. Über den Ortsbrandmeister Eck ist zu hören, wie weit die Sache gediehen ist.

  1. H) Gefahrenpunkt Nächstenbacher Straße

Der Gemeindevorstand empfiehlt ein beiderseitiges Halteverbot in der Kurve der Nächstenbacher Str. von ca 30 Meter.

  1. Antrag des Verkehrsvereins

Der Gemeindevorstand gibt die Empfehlung, den Antrag an den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen.

  1. Antrag des Herrn Arno Reufsteck

Der Antrag wird bis zur Genehmigung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes zurückgestellt.

  1. Antrag wegen Bauvorhaben Jürgen Petersen

Der Bauausschuss hat den Antrag des Herrn Jürgen Petersen zugestimmt. Maßgebend für die Genehmigung war die Baunutzungsverordnung, wonach es dem Betriebsinhaber, dem Betriebsleiter und dem Betriebspersonal gestattet ist, auf dem Betriebsgelände zu wohnen. Weiterhin war für die Beurteilung maßgebend, daß aufgrund einer Empfehlung der Unteren Naturschutzbehörde im Einvernehmen mit dem Forstamt Birkenau beim Anhörungstermin empfohlen wurde, entlang des Weges zum Lustbrunnen eine natürliche Puferzone anzulegen in Form eines ca 10 m. breiten Streifens von Douglasien. Für die endgültige Entscheidung ist die Aufsichtsbehörde maßgebend. Der Antrag soll dahin weitergeleitet werden.

  1. Widmung der Straßen

Der Gemeindevorstand empfiehlt dem Plenum die Straßen im Neubaugebiet zu widmen, damit die Veranlagung der Anliegerbeiträge durchgeführt werden kann.

Bei der Verhandlung am 26.5.1971 vor dem Anhörungsausschuß des Kreises Bergstraße erging sinngemäß folgende Empfehlung. Die Gemeinde soll die Kosten der Mauer bei der Berechnung der Erschließungskosten berücksichtigen.

Die Verabschiedung der Straßenbausatzung soll schnellstmöglich erfolgen.

Zu 2 Dieser Punkt wurde unter 1.5 behandelt.

Zu 3

  1. a) Dem Antrag des Herrn Gunther Hader, Hohnsheck auf Teilung des Grundstücks in Flur 4, Nr. 239/4 wurde zugestimmt.
  2. b) Der Antrag des Herrn Kurt Stalf auf Teilung seines Grundstückes in Flur 5/1 und 49/1 wird an den Bauausschuß verwiesen, weil man früher die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen hat.

Zu 4 Dieser Punkt wurde unter 1.4 behandelt.

Zu 5 Die Erörterung soll in der Woche vom 21. – 26. Juni erfolgen.

Zu 6) Der Gemeindevorstand ist der Auffassung, den über 500DM gehenden Betrag von DM 280 niederzuschlagen. Der ergangene Beschluss war einstimmig. Die Entscheidung ist dem Haupt- und Finanzausschuß mitzuteilen.

7) Das Grundstück wurde nach der Satzung veranlagt. Die angebliche Verwüstung des Grundsstückes ist dem Verfahren nicht anhängig. Über entsprechende Entschädigung im Zusammenhang mit der Beschädigung des Grundstückes müßte verhandelt werden gegen Aufrechnung anderer Leistungen der Gemeinde.

8) Aus den Verfügungsmitteln des Bürgermeisters wird eine Gemeindepokal für ca. 100 gestiftet.

9)a) Der Bauplatz des Herrn Kurt Hortsch wurde zurückgegeben. Der Platz soll ausgeschrieben werden.

  1. b) Die Altenfahrt soll auf Anfang Juli verschoben werden.
  2. c) In der nächsten Sitzung soll über die Mieten in den Gemeindehäusern beraten werden.
  3. d) Dem Antrag des Bürgermeisters zur Anerkennung der geleisteten Verdienstjahre im öffentlichen Dienst wurde entsprochen.

Die Dienstzeiten 1. Juni 1959 – 31.12.1968 im öffentlichen Wehrdienst: v. Juli 1944 – 1 September 1945

Ende der Sitzung: 20.20 Uhr


Bauausschussitzung am 14.6.1971 20.00 Uhr mit Hinzuziehung des Haupt- und Finanzauschusses

  1. Beratung des Flächennutzungsplanes mit der Nass. Siedlungsgesellschaft
  2. Vorlage von Bauanträgen
  3. Verschiedenes
  1. Nach Erläuterungen von Herrn Ing. Kubesch und Bgm Schulz zum Flächennutzungsplan wurde dieser eingehend diskutiert. Insbesondere wurde über das ausgewiesene Gewerbegebiet gesprochen. Man kam überein, dieses nicht zu vergrößern, da sich die Gemeinde in Zukunft mehr dem Fremdenverkehr widmen will. Für dieses Gebiet soll ein Bebauungsplan mit Bepflanzungsplan aufgestellt werden, der von der unteren Naturschutzbehörde genehmigt werden soll.

Nach der Diskussion wurden die gewünschten Änderungen sofort in einen Plan skizziert und zwar:

  1. Das Gewerbegebiet wurde genau nach der tatsächlich genutzten Fläche ausgewiesen. Vorn am Parkplatz im Gewerbegebiet soll eine Pufferzone angelegt werden.
  2. Die Pumpstation wurden eingetragen
  3. Der Müllplatz wurde an der richtigen Stelle eingezeichnet
  4. Das Wochenendgebiet wurde reduziert
  5. Das Sanierungsgebiet wurde erweitert
  6. Das Sportgelände wird bis zum Friedhof gehen.

Herr Kubesch wurde gebeten, die Pläne schnellstmöglich zu ändern, damit das Verfahren eingeleitet werden kann und die Träger der öffentlichen Belange gehört werden können.

Der Bebauungsplan ist in Arbeit, dieser kann erst durchgesetzt werden, wenn der Flächennutzungsplan zumindest vom Regierungspräsidium genehmigt ist. Dies sollte nach Möglichkeit bis September 1971 geschehen. Die Nass. Siedlungsgesellschaft soll innerhalb von 14 Tagen die Änderung vornehmen.

2) Antrag der Eheleute Johann Adam Kadel 4 auf Teilung des Grundstücks in Flur 1 Nr. 208/1, Balzenbacher Str. 9.

Dem Antrag wurde zugestimmt.

Bauantrag des Arthur Korgitta. Wohnhaus und Erweiterungsbau in der Kirchstr., Flur 1 68/8

Der Antrag wurde einstimmig genehmigt.

Bauantrag Anbau einer Garage und eines Wohnhauses des Emil Eck, Gartenstr., Flur 4, 163/1

Gegen den Bauantrag bestanden keine Einwände.

Antrag der Eheleute Kurt Stalf auf Teilung des Grundstückes in Flur 1, Nr. 49/1 und 50/1.

Es wurde das Konzept eines Bebauungplanes für dieses Gebiet aufgestellt. Man kam überein, eine Ortsbesichtigung vorzunehmen. Dies soll Herrn Stalf mitgeteilt werden.

3) Gv Andolfatto wünschte Auskunft darüber, wann Herr Steinmann bei einer Sitzung seine Anliegen vortragen könnte.

Herr Steinmann soll zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vorgeladen werden.

Es wurde festgestellt, daß Herr Klattner entgegen den Weisungen des Bauausschusses die Mauer am rückwärtigen Teil seines Grundstückes weitergeführt hat.

Der Rundweg zum Hochbehälter ist nicht richtig ausgeführt worden. Der Bürgermeister soll ihn besichtigen und dann entsprechende Maßnahmen treffen.

Georg Kadel machte darauf aufmerksam, dass die Halbschalen am Rodweg freigeschwemmt sind. Dies soll in Ordnung gebracht werden.

Der Weg Petersen ist immer noch nicht befahrbar.

Im Rahmen der Bauunterhaltung soll die Auffahrt Reisener Straße repariert werden.

Beim Anwesen Maas in der Reisener Straße wurde die Straßenlampe versetzt. Sie leuchtet nicht mehr in die Kreuzung


Haupt- und Finanzausschuss unter Hinzuziehung des Bauauschusses

28.6.1971

  1. Antrag des Herrn Steinmann
  2. Antrag der Eheleute Franz Jäger
  3. Antrag der Eheleute Hans Schäfer
  4. Abrechnung Neubaugebiet
  5. Abrechnung Sulzbacher Str.
  6. Straßensatzung nach dem KAG
  7. Festsetzung des Preises für die Vergabe eines zurückgegebenen Bauplatzes
  8. Verschiedenes
  1. Herr Steinmann hatte mit Antrag an die Gemeindevertretung um eine Aussprache wegen des Eigentumsübergangs der alten Hofreite, Sulzbacher Str., an die Gemeinde gebeten. Es wurde festgestellt, dass im Rahmen des Aussiedlungsverfahrens ein innerörtlicher Notstand beseitigt worden ist. Dies war die Begründung seitens der Gemeinde gegenüber dem Land Hessen.

Auf Weisung der Nass. Siedlungsgesellschaft wurde zwischenzeitlich notariell der Vertrag beurkundet, wonach sich die Gemeinde verpflichtet DM 30.000 + 10.000 DM an Herrn Steinmann zu zahlen. Vom Land wird ein Zuschuß von DM 60.000 erwartet. Beide Vertragsparteien sind an den Vertrag bis 1.8.1971 gebunden. Bis dahin wird die Entscheidung des Landes erwartet.

Die von Herrn Steinmann vorgetragenen Gründe konnten die Ausschussmitglieder nicht akzeptieren, weil bevor die Entscheidung des Landes hierzu nicht getroffen ist, keine Abklärung herbeigeführt werden kann. Man vertrat die Auffassung, dass die Gemeinde das Herrn Steinmann gegebene Versprechen auf jeden Fall einhalten wird. Bei dieser Gelegenheit legte Herr Steinmann gegen den an ihn ergangenen Bescheid für Wasser udn Abwasseranschluss in der Sulzbacher Str. Widerspruch ein.

  1. Herr Franz Jäger, Sulzbacher Str., erhebt Widerspruch gegen den an ihn ergangenen Bescheid für Wasser und Abwasser. Herr Jäger bittet, für ihn noch die alten Preise für Wasser- und Abwasseranschluss in Ansatz zu bringen. Diesem Antrag kann nicht entsprochen werden.

Bei der Berechnung der Beiträge für das alte Haus wurde die dreifache Frontmeterlänge des Hauses zu Grunde gelegt. Beim alten Haus wurde die gesamte Frontlänge des Grundstücks von 42 m in Ansatz gebracht.

Die Gemeindevertreter empfehlen, für die Berechnung des Abwasseranschlusses beim alten Haus ebenfalls die 3fache Hausbreite zugrunde zu legen.

Dieser Punkt soll in einer öffentlichen Gemeindevertretersitzung behandelt werden.

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss entspricht der Empfehlung des Gemeindevorstandes. Der über 500 DM gehende Betrag von 280 DM wird niedergeschlagen.
  2. Die Schlußabrechnung für den Straßenbau im Neubaugebiet ist inzwischen erfolgt. Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen.

Schlussrechnung der Fa. Schuchmann für den Straßenkörper:

DM      331.571,53

Randsteine und Rinnenplatten DM    20.700,36

Straßenbeleuchtung lt Angebot der HEAG     DM         16.739,91

Erweiterung Wendeplatz Blumenstr.             DM           3.514,67

Ing Leistungen für Herrn Ing Steinmann        DM          12.328,–

Leitplanken Rosenstr.                         DM          17.287,15

Stützmauer Jeck                                              DM          35.000,–

DM      439.625,11

Die Straßenbeleuchtung und die Stützmauer Jeck sind noch nicht fertiggestellt. Sie sollen trotzdem in den Veranlagungsbescheid mit einbezogen werden.

  1. Die Endabrechnung der Sulzbacher Str. durch die Fa. Schuchmann ist erfolgt. Die Schlußabrechnung lautet über

DM      18.040,05

Die Kosten der Stützmauer betragen DM      24.663,–

Die Gemeindevertreter beschlossen mit 6/2 Stimmen bei der Berechnung der Anliegergebühren in der Sulzbacher Str., dass von der vorgelegten Rechnung der Stützmauer nur die Böschung in Ansatz zu bringen ist.

  1. Die Mustersatzung des Hess. Gemeindetages wurde verlesen und beraten. Bei ‚ 8 wurde ein Änderungsvorschlag verlesen.

Die Satzung soll nach nochmaliger Beratung in der nächsten Sitzung beschlossen werden.

  1. Der zurückgegebene Bauplatz Bauplatz Hortsch soll zunächst dem Adam Jeck und Hans Schmitt schriftlich angeboten werden. Der Preis für den Bauplatz wurde einstimmig auf 12 DM qm festgesetzt. Der Bauplatz soll nach sozialen Gesichtspunkten an Ortseinwohner vergeben werden. Die Bewerber sollen eine Finanzierung vorlegen. Außerdem soll zur Auflage gemacht werden dass innerhalb einer bestimmten Frist gebaut werden muß.
  2. Es wurde über die Anbringung einer Ortstafel beraten. Die Ortstafel soll auf dem Grundstück der Gemeinde, Hauptstraße 100 angebracht werden. Ende der Sitzung 24.00 Uhr.

Gemeindevertretersitzung am 16.6.1971

  1. Genehmigung des Protokolls von der letzten Gemeindevertretersitzung am 28.4.1971
  2. Berichte der Ausschüsse
  3. Vergabe eines Auftrages zur Lieferung von Leitplanken
  4. Planungseinleitung des Genehmigungsverfahrens Hauptsammler
  5. Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Kreisausschuss Bergstraße und der Gemeinde NL
  1. Aufnahme von Darlehen
  2. Änderung der Verbandssatzung Abwasserverband Vorderes Weschnitztal
  3. Antrag der CDU Fraktion
  4. Antrag des Verkehrsvereins
  5. Antrag des Herrn Reufsteck
  6. Antrag von Bürgern in der Waldstraße
  7. Genehmigung einer Straßensatzung nach dem KAG
  8. Informationen, Anträge, Mitteilungen.

Das Protokoll wurde vom Sitzungsleiter Lüdeke eröffnet und die Beschlußfähigkeit festgestellt.

  1. Das Protokoll der Gemeindevertretersitzung vom 28.4.1971 wurde mit 6 Stimmen und einer Enthaltung genehmigt.
  2. Die Vorsitzenden des Bauausschusses, Gv Gg. Kadel, und des Haupt- und Finanzausschusses, Gv. E. Helth berichteten über die zwischenzeitlich stattgefundenen Ausschusssitzungen, über welche Protokolle vorhanden sind.
  3. Die Gemeindevertreter entsprachen einstimmig der Empfehlung des Gemeindevorstandes und stimmten der Auftragserteilung an die Fa SISTRA für 48 Meter Leitplanken zum Preise von 2.493, 50 DM für die Rosenstraße zu. Außerdem soll die Rosenstr. Für den Anliegerverkehr beschränkt werden. Nach der Beseitigung der Gefahrenstelle Stützmauer Jeck soll dann nochmals über die Beschränkung der Straße entschieden werden.
  4. Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses beschließt das Plenum einstimmig die Einleitung des Genehmigungsverfahrens und die Aufstellung der Finanzierung im Einvernehmen mit dem Wasserwirtschaftsamt. Aufgrund der allgemein angespannten Finanzlage des Landes soll Zinsbeihilfe beantragt werden.
  5. Die Gemeindevertreter stimmten einstimmig der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Kreis Bergstraße und der Gemeinde bezüglich der Rückgabe des Lehrerwohnhauses zu. Bei dieser Gelegenheit wurde bemängelt, dass die zweite Lehrerwohnung noch immer leersteht.

Die Gemeinde kann in dieser Angelegenheit erst nach Eintragung ins Grundbuch etwas unternehmen. Sobald das Lehrerwohnhaus sich wieder im Besitz der Gemeinde befindet, soll die Wohnung wieder vermietet werden.

6.1 Für den Erwerb des dem KiGa gegenüberliegenden Wohnhauses Riederer ist ein Finanzierungsbedarf in Höhe von DM 50.000 erforderlich. Die Kosten hierzu sind bereits im Nachtragshaushaltsplan für das Rj. 1970 veranschlagt. Nachdem der Erwerb über den Kapitalmarkt vollzogen werden soll, hat die Bezirkssparkasse Heppenheim ein Darlehen Heppenheim ein Darlehen zu folgenden Konditionen angeboten: Zinssatz 7,5 %, Auszahlungskurs 100 %, Tilgung in beliebigen Raten innerhalb von 4 Jahren. Sobald die Marktlage es zulässt, ist die Sparkasse bereit, dieses Darlehen in ein langfristiges umzuwandeln.

Die Zinsen und die Tilgung dieses Darlehens aus der im Haushalt bereitgestellten Invest.Steuer, die für das Wasserwerk abzuleiten ist, bestritten werden, weil der Haushaltsansatz zu hoch veranschlagt worden ist und dadurch die Mittel für Zinsen und Tilgung freiwerden. Es wurde einstimmig beschlossen, das Darlehen zu obigen Bedingungen auszunehmen.

6.2 Die Gemeindevertretung beschloss einstimmig, die folgenden Darlehen kurzfristig aufzunehmen:

a) für den Straßenbau DM 39.000

b) für den Unimog DM 31.000

c) für die Bachverrohrung DM 17.500

Zinssatz 7,5 %, Auszahlungskurs 100 %, Bearbeitungsgebühr 2 %, Tilgung 1 % p. a. zuzüglich ersparter Zinsen oder mit festen 1/2jährlichen Tilgungsbeträgen, verteilt auf eine Laufzeit von 20 Jahren.

Die im o. H. Plan veranschlagten Mittel für den Kauf des Unimog müssen lt. Anweisung des Landratsamtes im a.o.H. Plan untergebracht werden. Die dadurch freiwerdenden ordentlichen Mittel sind für den Straßenbau zu verwenden. Dadurch ermäßigt sich das für den Straßenbau vorgesehene Darlehen um DM 31.000.

Für die Bachverrohrung ist für den gesamten Darlehensbetrag in Höhe von 117.000 DM eine Zinsbeihilfe beantragt in Höhe von 3 – 3,5 %.

Die Aufnahme des Darlehens für den Ausbau des Hauses Riederer soll zurückgestellt werden, bis die Planung und ein Kostenvoranschlag dafür vorhanden sind. Außerdem soll beim Kreisjugendpfleger zur Erlangung eines Zuschusses gestellt werden.

  1. Die Gemeinde soll nach der neuen Verbandssatzung des Abwasserverbandes Unteres Weschnitztal 4 ordentliche Vertreter in die Verbandsversammlung entsenden. Der Anlass zur Änderung dieser Satzung war, dass man den Gemeinden Reisen und Hornbach auch nach Eingliederung in die Gemeinde Birkenau eine Mitarbeit in der Verbandsversammlung ermöglichen möchte. Die seitherigen Vertreter waren Fritz Dietrich und Erich Helth. Ersatzleute waren Albert Guth und Georg Klein. Die Gemeindevertretung stimmt der Berufung der seitherigen Ersatzleute als ordentliche Vertreter der Verbandsversammlung Abwasserverband zu. Gleichzeitig wurden hierzu die erforderlichen 4 Stellvertreter ernannt und zwar: Erst Kadel, Nächstenbacher Str., Gv. Ernst Dietrich, Gv. Willi Dietrich, Gv.Klaus Emmerich. Der Beschluss war einstimmig.
  2. Lt. Bericht des Bürgermeisters findet am 30.6.1971 in der Sporthalle eine öffentliche Gemeindevertretersitzung mit einem Beauftragten des Hess. Gemeindetages statt. Der Hess. Gemeindetag entsendet zu dieser Sitzung Herrn Oberverwaltungsrat Ramb. Die Gemeindevertreter sehen den Antrag als erledigt an.

8.2 Es wurde festgestellt, dass in der Haupt-, Finanz- und Bauausschusssitzung unter Anwesenheit des gesamten Gemeindevorstandes am 14.5.1970 beschlossen wurde, dass der Geländestreifen der Parzelle 272 zum Preise von 2,50 DM je qu. zu veräußern ist. Die Vertreter stützten sich darauf, dass die Vereinbarung zwischen der Fa. Petersen und der Gemeinde für den Geländeerwerb schon länger als drei Jahre zurückliegt und deshalb sieht man den qm-Preis als gerechtfertigt an.

8.3 In dieser Angelegenheit ist bei der Verwaltung bis heute keine Beschwerde eingegangen. Bei der Asphaltierung der Straße waren damals Herr Emig und der ortskundige Josef Helfert dabei. Der Gemeindevorstand wurde beauftragt, mit den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke wegen der Beschwerde zu sprechen und ggf. eine Einigung zu erzielen Evtl. muß der Weg neu vermessen werden. Der Antrag wurde mit 7/1 Stimmen an den Gemeindevorstand überweisen.

8.4 Für die fehlenden Grenzsteine im Neubaugebiet ist ein HHAnsatz im Rj. 1971 bereitgestellt worden. Das Plenum war der Auffassung, daß diese Anregung überholt sei.

Die im Neubaugebiet fehlenden Grenzsteine sollen bei der Errichtung der Einfriedigung des Grundstücks gesetzt werden.

8.5 Für die Aufstellung von zusätzlichen Bekanntmachungskästen ist eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass bereits früher Kästen aufgestellt wurden, ohne die rechtliche Grundlage dafür zu schaffen.

Dieser Antrag wurde einstimmig dem Gemeindevorstand zur Erledigung überwiesen.

8.6 Die Anregung einer weiteren Sirene am Anwesen Helth, Schillerstraße wurde ins Auge gefasst. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, über die Kreisinspektion das Anliegen zu überprüfen und das Weitere zu veranlassen. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

8.7 Die Gemeindevertreter beschlossen einstimmig von der Einmündung der Nächstenbacher Str. ca 30 Meter (bis zum Anwesen Lennert) Parkverbotsschilder aufzustellen.

  1. Der Antrag des Verkehrsvereins wegen einer Bezuschussung in Höhe von 1.000 DM für die Fremdenverkehrswerbung wurde an den Haupt- und Finanzausschuss einstimmig überwiesen.
  2. Das Plenum schließt sich einstimmig der Empfehlung des Gemeindevorstandes an und stellt den Antrag des Herrn Arno Reufsteck wegen Erwerbung gemeindeeigenen Geländes bis zur Genehmigung des Flächennutzungsplanes zurück, weil für dieses Gebiet ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll.
  3. Bezüglich des Einspruchs von Bürgern der Waldstraße gegen das Bauvorhaben Jürgen Petersen wurde festgestellt, dass das Vorhaben im Rahmen der Baunutzungsordnung von Seiten der Gemeinde befürwortet wurde. Das weitere liegt im Ermessen des Bauaufsichtsamtes. Der Einspruch wird auf Beschluss der Gemeindevertreter (7/1 Stimmen) an die Aufsichtsbehörde weitergeleitet.

Grundsätzlich wurde festgestellt, daß für dieses Gelände ein Bebauungsplan im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde aufgestellt werden soll. Hierzu ergingen bereits beim Erörterungstermin am 27.4.1971 entsprechende Anregungen und Vorstellungen von den Trägern öffentlicher Belange.

Punkt 12 wurde einstimmig zurückgestellt, weil die Straßensatzung erst bei einer Ausschusssitzung diskutiert werden soll.

Zu diesem Punkt gab Bgm Schulz die folgenden Informationen:

a) Vermessung Reisener Höhe.

Vor dem Ausbau der Reisener Straße wurde seinerzeit mit den anliegenden Grundstückseigentümern die Vereinbarung getroffen, dass das für den Ausbau der Verbindungsstraße nach Reisen erforderliche Gelände für den Straßenbau abgetreten werden muß. Es wurde vereinbart, dass nach Abschluss der Bauarbeiten eine Vermessung durchgeführt wird. Nach Aufstellung des Meßbriefes und der Beurkundung der zu erwerbenden Fläche soll der vereinbarte Grundstückspreis gezahlt werden. Trotz unserer verschiedentlichen Bemühungen wurde erste jetzt die Vermessung vorgenommen.

b) Beitritt zum Landesverkehrsverband

Aufgrund des Beschlusses der GemVertreter wurde der Aufnahmeantrag der Gemeinde in den Landesverkehrsverband gestellt. Es wurde zwischenzeitlich mitgeteilt, dass die Gemeinde seit dem 1.3.1971 als Mitglied aufgenommen worden ist. Diesbezüglich fand bereits am 12.5.1971 ein Ortstermin statt. Die anwesenden Herren Bürgermeister Bröhl und Borchers versicherten, eine Stellungnahme auszuarbeiten und uns ein Protokoll zugehen zu lassen. Dabei soll erreicht werden, dass die Gemeinde als Erholungsort anerkannt wird.

c) Hydrantenschilder

Die Hydrantenschilder wurden zwischenzeitlich angebracht.

d) Schulweg

Die Beschilderung am Aufgang zur Schule, Schulweg, ist inzwischen angebracht worden.

e) Schuldenstand

Der im Modellvorschlag für die gebietliche Neugliederung der Gemeinden im Kreis Bergstraße für die Gemeinde ausgewiesenen Schuldenstand wurde zwischenzeitlich

berichtigt. Aufgrund unserer Anfrage an das Hess. Innenministerium wurde uns mit Schreiben vom 11.33.1971 mitgeteilt, dass der Schuldenstand der Gemeinde zum 31.8.1968 bei einer Einwohnerzahl von 1.467 DM 115, 30 pro Einwohner beträgt. Der in der Modellplanung ausgewiesene Schuldenstand ist damit unrichtig angegeben worden.

f) Weg zum Hochbehälter

Bezüglich des Geländeerwerbs für den Weg zum Hochbehälter hatte sich der Bürgermeister nochmals mit der Nass Sieldl. Gesellschaft in Verbindung gesetzt. Der mit Schreiben der Nass Siedl.G. vom 8.4.1971 geforderte Preis von 4 Dm je qm. Wurde laut Schreiben vom 18.5.1971 auf DM 2 je qm. herabgesetzt. Mit dem Ausbau des Weges wurde bereits begonnen.

g) Auffahrt der Reisener Str.

Infolge der aufgetretenen Frostschäden ist die Auffahrt der Reisener Straße erheblich beschädigt, so dass eine teilweise Erneuerung vorgenommen werden muß. Die im Dienstvertrag mit der Deutschen Bundespost stehende Fa. Kronauer, Mannheim, wurde beauftragt, die Arbeiten unverzüglich aufzunehmen, nachdem der augenblickliche Zustand eine Unfallgefahr darstellt.

h) Altenfahrt

Am 3. Juli 1971 findet nachmittags mit der Fa. Mühlhäuser eine Altenfahrt statt. Wir im vergangenen Jahr sollen alle alten Mitbürger über 70 Jahre dazu eingeladen werden.

i) Verlegung der Ortsdurchfahrt

Aufgrund unseres Antrages hat das hess. Straßenbauamt mitgeteilt, dass die Verlegung der Ortsdurchfahrt genehmigt worden ist. Der Antrag wurde im Hinblick auf den Ausbau der Kreisstraße 11 gestellt, damit vom Baulastträger, dem Kreis Bergstraße für Kanal und Randsteine die entsprechenden Zuschüsse Gewährt werden müssen.

j) Kanal an der alten Schmiede

Zur Regelung der Vorflut soll der im Rahmen der Bachverrohrung mit verlegte Orts-Entwässerungskanal an der alten Schmiede verlängert werden. Die Weiterverlegung des Kanals soll bis auf die Höhe des Kindergartens erfolgen, weil durch entsprechende Tieferlegung ein geregelter Abfluss gewährleistet werden kann.

k) Vermessung der K11

Vom Hess. Straßenbauamt wurde die Vermessung der K 11 inzwischen vorgenommen. Die Planung soll im August d. J. fertiggestellt sein.

l) Feldweg am Rod

Der Feldweg im Rod wurde fertiggestellt. Der übrige Feldwegebau soll bis zur Verabschiedung des Landeshaushalts zurückgestellt werden, weil mit einem Zuschuss des Landes gerechnet wird.

m) Wasserstelle Friedhof

Am Friedhof wurde eine zweite Wasserzapfstelle angebracht. Dies ist nur eine vorläufige Regelung. Nach Fertigstellung der Leichenhalle soll die Friedhofanlage neu geplant werden.

n) Vergabe des zurückgegebenen Bauplatzes

Der zurückgegebene Bauplatz wurde ausgeschrieben. Es haben sich vier Bewerber gemeldet.

o) Schuttplatz

Um die wilde Ablagerung von Müll, hauptsächlich von Bewohnern aus Nachbargemeinden zu verhindern, soll der Müllplatz bald möglichst eingezäunt werden. Bis zur Einzäunung soll durch Schilder das wilde Ablagern verboten werden. Nu an bestimmten Tagen soll der Müllplatz für Ortseinwohner geöffnet sein.

Der Gemeindevertretervorsitzende schloss die Sitzung um 22.30


Gemeindevertretersitzung vom 30.6.1971

Tagesordnung: Anhörung eines Beauftragten des Hess Gemeindetages über die gebietliche Neuregelung auf der Gemeindeebene

GvVorsitzender Lüdeke eröffnete die Sitzung und begrüßte die anwesenden Gemeindevertreter, die interessierten Ortseinwohner und besonders Herrn Oberverwaltungsrat Ramb vom Hess. Gemeindetag. Herr Lüdeke betonte, dass der Gemeindevorstand mit Herrn Ramb einen Fachmann gewonnen hätte, der wirklich über die vielfältigen Probleme der gebietlichen Neuordnung umfassende Auskunft erteilen könnte.

Gv Emmerich bemängelte, dass auf der Tagesordnung nicht vermerkt sei, dass diese Sitzung auf Antrag der CDU Fraktion zustande gekommen sei. Gv Vorsitzender Lüdeke bemerkte, dass sich bereits vor dem Antrag der CDU die Gemeindevertreter für einen solchen Informationsabend ausgesprochen hätten.

Herr Ramb bedankte sich für die einleitenden Worte. Er stellte fest, dass die Gebietsreform ein sehr schwieriges Problem sei, das selbst Fachkräften einiges Kopfzerbrechen bereite. Herr Ramb betonte, dass der Hess. Gemeindetag den Gemeinden nur Orientierungshilfe leiste. Er nimmt keinerlei Stellung zu politischen Problemen; er ist nur im Rahmen der Rechtsvertretung tätig. Die Aussagen zur Gebietsreform sind vielfältig und widersinnig. Nach Meinung des Gemeindetages kann der Plan der Gebietsreform nicht bis 1972 eingehalten werden, weil man in 2 bis 3 Jahren keine umfassende Neugliederung vornehmen kann. So wurden z. B. in Rheinland-Pfalz 6 – 7 Jahre vorgesehen, ebenso in Nordrhein-Westfalen, in Bayern will man sich bis in die 80er Jahre Zeit lassen. Diese Erfahrungen der Nachbarländer wurden von Hessen nicht genutzt. Man hat zu spät erkannt, dass man so einschneidende Änderungen nicht innerhalb von 2 Jahren vornehmen kann.

Die Gebietsreform ist ein langsamer Prozess und verlangt insbesondere einen systematischen Aufbau und einen logisch durchdachten Plan. Voraussetzung für die Gebietsreform ist eine durchsichtige umfassende Modellplanung. Hessen hat kein umfassendes Modell, die Modellplanung ist nicht vollständig. Zudem hat die Modellplanung durch die neuen Kreismodelle ihre Ausdruckskraft verloren. Der massive politische Widerstand der Kreise verstärkt sich, das war auch zu erwarten.

Innenminister Bielefeldt sprach bisher immer nur von 500 Gemeinden in Hessen nach der Gebietsreform. Bei einer kürzlichen Pressekonferenz gestand Ministerpräsident Oswald 800 bis 1000 Gemeinden zu. Dadurch herrscht zur Zeit völlige Konzeptionslosigkeit.

Die Gemeinden werden durch Versprechungen (erhöhte Zuschüsse usw.) zu Zusammenschlüssen gedrängt, damit man später keine einschneidenden gesetzlichen Maßnahmen zu ergreifen braucht.

Erhöhte Schlüsselzuweisungen werden nur noch an Gemeinden bis 1500 Einwohner gezahlt.

Bei einer Fusion unserer Gemeinde mit einer anderen Gemeinde kann also bei einer Einwohnerzahl von 1600 keine erhöhte Schlüsselzuweisung eingebracht werden.

Die größten Probleme treten erst nach der Fusion der Gemeinden auf. Die gemachten Versprechungen können oft von der Großgemeinde nicht eingehalten werden. Die Gemeinden können nicht zur Einhaltung gezwungen werden. Die Aufsichtsbehörde kann die Großgemeinde lediglich auffordern, ihre Versprechungen einzuhalten. Die gemachten Zusagen haben keinerlei verwaltungsgerichtliche Durchsetzungskraft. Es ist noch zu erwähnen, dass in einer Großgemeinde Gebühren und Steuergleichheit herrschen muß. Zugeständnisse können nur in der Übergangszeit, d. h. In den ersten 2 bis 3 Jahren gemacht werden.

Man erkennt inzwischen, dass die Reform gewisse politische Auswirkungen haben kann. Der Zeitplan kann nicht eingehalten werden. Die Reform kann in dieser Zeit nicht durchgeführt werden.

Zunächst werden hauptsächlich Kreise von der Gebietsreform erfasst, in denen durch die Kreisreform keine einschneidenden Änderungen erfolgen. Der Kreis Bergstraße gehört zu diesen Kreisen. In unserem Kreis soll die Gebietsreform so schnell wie möglich durchgeführt werden.

Bezüglich der Möglichkeiten für Nieder-Liebersbach machte dann Herr Ramb noch die folgenden Ausführungen:

Der von verschiedenen Seiten geäußerte Wunsch einer Fusion mit Mörlenbach hat wohl kaum Chancen zur Verwirklichung, weil dies in der Modellplanung nicht vorgesehen ist. Der Kreistag werde hierzu voraussichtlich seine Zustimmung nicht geben. Danach müßte sich dann der Hess. Landtag damit beschäftigen. Auch von dieser Seite ist eine Genehmigung für eine Fusion mit Mörlenbach nicht zu erwarten.

Bei einem Zusammenschluss mit Birkenau bestehen dagegen keinerlei Schwierigkeiten. Dies ist in der Modellplanung vorgesehen und einer Genehmigung des Kreistages und des Innenministeriums steht nichts im Wege.

Nach den letzten Äußerungen von Ministerpräsident Oswald haben aufstrebende Gemeinden ab 1500 Einwohner noch eine Chance selbständig zu bleiben.

Lt. Aussage von Herrn Ramb ist auch Herr Mutzke vom Hess. Gemeindetag der Ansicht, dass Nieder-Liebersbach durchaus seine Selbständigkeit behalten könnte. Falls Nieder-Liebersbach sich dazu entschließen sollte, wird der Hess. Gemeindetag sich mit allen gegebenen und rechtlichen Mitteln dafür einsetzen. Gv Lüdeke bedankte sich bei Herrn Ramb für sein gutes und sachliches Referat. Er betonte, dass die Ausführungen äußerst interessant und zeitnah waren.

In der anschließenden Diskussion hatten die Gemeindevertreter die Möglichkeit, über die offenen Fragen zu diesem Thema mit Herrn Ramb zu sprechen.

Gv Willi Dietrich zeigte sich wie alle anderen Gemeindevertreter erstaunt über die Ausführungen bezüglich der Selbständigkeit der Gemeinden, weil Nieder-Liebersbach von den politischen Parteien nahegelegt worden war, sich Birkenau anzuschließen. Selbst die Oppositionspartei hatte durch Herrn Wagner empfohlen, sich zu fusionieren. Er betonte, dass er und die Gemeindevertreter immer die Selbständigkeit der Gemeinde haben erhalten wollen. Nieder-Liebersbach will mit allen Mitteln versuchen, so lange wie möglich selbständig zu bleiben.

Gv Andolfatto war der Meinung, dass die Länderneugliederung doch vor der Gemeidnereform erfolgen sollte. Außerdem ist er überzeugt, dass Nieder-Liebersbach durch den Ausbau der B 38 über Nieder-Liebersbach doch eine reelle Chance zur Selbständigkeit hat. Herr Ramb sagte, dass die Länderneugliederung eine politische Angelegenheit und eine Aufgabe des Bundesrates sei.

Gv Helth fragte, zu welchen Bedingungen Nieder-Liebersbach selbständig bleiben könnte und welche Folgen negativer Art dies haben könnte.

Herr Ramb sagte, das ganze wird einen Kampf geben, den der Hess. Gemeindetag zusammen mit Nieder-Liebersbach führen wird. Wenn Nieder-Liebersbach seine Selbständigkeit zumindest für die nächsten 10 – 15 Jahre erhalten will. Auch Landrat Dr. Lommel muß natürlich dafür gewonnen werden.

Gv. Emmerich stellte fest, dass der Richtwert der Einwohnerzahl für eine Gemeinde 3000 – 5000 gewesen sei. Dies treffe doch für uns nicht zu. Ebenso erwartet er Schwierigkeiten mit dem Vorschaltgesetz.

Herr Ramb erläuterte, dass der Richtwert 3000 – 5000 auf der Aussage von Innenminister Bilefeldt basiert. Dem gegenüber stehen die jüngsten Äußerungen von Ministerpräsident Oswald von 800 – 1000 Gemeinden in Hessen. Dadurch werden sich die Größenverhältnisse entsprechend ändern, so dass für Nieder-Liebersbach mit 1600 Einwohnern durchaus die Möglichkeit zur Selbständigkeit offen bleibt.

Bezüglich des Vorschaltgesetzes kann mit Hilfe des Hess. Gemeindetages eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Zum Abschluss bezeichnete Gv Vorsitzender Lüdeke diese Sitzung als die interessanteste dieser Legislaturperiode.


Bauausschuss 5.7.1971

  1. Tiefenklingerweg
  2. Haus Riederer
  3. Feldwegebau
  4. Vorlage von Bauanträgen
  5. Verschiedenes

1 a) Die Ortsbesichtigung hat ergeben, dass sich die im Bebauungsplan als Geltungsbereich festgesetzte Fläche ein Gewerbegebiet für die Unterbringung von örtlichen Gewerbetreibenden anschließen soll.

1b) Die Vergabelung soll aufgehoben werden, d. h. die obere Straße (Tiefenklingweg) soll mit der untersten Straße (Reisener Straße) am Ende als Ring geschlossen werden.

1c) Mit dem Grundstückseigentümer Herrn Spreng soll verhandelt werden, dass nach Möglichkeit eine Anbindung an den Reisener Weg hergestellt werden kann. Eine weitere Ausnutzung der Bebauung würde danach angestrebt werden, d. h. die alte Straße wird in dem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes einbezogen.

1d) Mit Herrn Stalf soll verhandelt werden, mit dem Ziel, den Stichweg zur Reisener Straße zu verbreitern.

Für die Bebauung des Grundstückes Stalf wird vorausgesetzt, dass neben der Geländeabtretung zur Straßenverbreiterung der Bebauungsplan beschlossen sein muß. Danach will man einer Teilung zustimmen.

1e) Mit Herrn Franz Helfert ist wegen der Straßenverbreiterung zu verhandeln.

  1. Die Gartenanlage soll sofort hergerichtet werden. Der Schuppen ist auszumauern und dem Kindergarten als Absteller zur Verfügung zu stellen.

Die Fa. Klein soll beauftragt werden, den Schuppen auszumauern. Bevor eine Planung für den Umbau des Anwesens Riederer aufgestellt wird, ist mit den Nachbarn aus Gründen des Baupolizeirechts zu verhandeln.

  1. Mit Schreiben vom 30. Juni 1971 hat das Landeskulturamt Hessen die Bewilligung zur Förderung des landwirtschaftlichen Wegebaues zum Antrag vom 22.10.1970 erteilt.

Der Ausschuss war der Ansicht, dass mit der Fa. Klein über die Abgabe eines Angebots zu verhandeln ist, weil der Umfang der Maßnahme nicht in eigener Regie erfolgen kann.

  1. Bauantrag des Herrn Werner Wacker, Neckarhausen, Gutenbergstraße, Wohnhausanbau in Flur 4, Nr. 393

Bauantrag der HEAG Darmstadt, Trafostation am Kinderspielplatz in Flur 4,Nr. 404/4.

Den Anträgen wurde zugestimmt.

Verschiedenes

  1. Für den Bau der Stützmauer in der Rosenstraße wurde die Fa. Gg. Klein zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.

Das Angebot, das mit einem Endbetrag von DM 33.874,98 abschließt, wurde in Ordnung befunden.

Der Antrag soll wegen der Terminplanung sofort erteilt werden. Der Antragsbeschluss wird in der nächsten Gemeindevertretersitzung nachgeholt.

  1. Zur Herstellung der Auffahrt in der Reisenerstr. wurde der Fa. Kronauer Mannheim, zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.

Der Ausschuss vertrat die Auffassung, davon Abstand zu nehmen, da aller Wahrscheinlichkeit ein Ausbau der Straße im nächsten Rechnungsjahr im Raum steht.


Gemeindevertretersitzung 26.7.1971

  1. Widersprüche
  2. Vergabe eines Bauplatzes
  3. Vergabe von weiteren Bauplätzen
  4. Halbjahresbericht
  5. Über- und außerplanmäßige Ausgaben im Rj. 1971
  6. Feldwegebau
  7. Bauantrag Ehmann
  8. Müllbeseitigung
  9. Verschiedenes

1a) Widerspruch des Herrn Silber vom 13.7.1971 kann nicht abgeholfen werden, weil die angeführten Gründe nicht ausreichen. Die im Schreiben vom 30.6.1971 dargelegten Gründe wurden zwischenzeitlich durch die Gemeindeverwaltung als unwahr zurückgewiesen. Beim damaligen Abbruch der Garage in der Sulzbacher Str. wurde vereinbart, dass wenn die Zufahrt zum Grundstück in der Balzenbacher Str. asphaltiert werden sollte, die Gemeinde den Unterbau zur Verfügung stellen wird. Mit Schreiben vom 13.7.1971 hat Herr Silber Widerspruch eingelegt, mit dem Hinweis, dass die Begründung nachgereicht werden soll. Der Gemeindevorstand stellt dazu fest, dass das Rechtsmittel innerhalb von 4 Wochen nach Ausstellungsdatum des Bescheides einzulegen ist.

1b) Widerspruch Mager, Sulzbacher Str.

Gegen den Bescheid vom 2.6.71 wurde Widerspruch erhoben mit der Maßgabe, dass das Gebäude in der Sulzbacher Str. seit Jahren an das Abwasser nicht angeschlossen sei. Nach unserer Satzung besteht für die bebauten Grundstücke ein Anschluss und Benutzungszwang. Der Gemeindevorstand war der Auffassung, daß die dargelegten Gründe nicht ausreichen, dem Widerspruch abzuhelfen.

1c) Widerspruch Krimm, Sulzbacher Str.

Mit Schreiben vom 30.6.1971 erhebt Herr Krimm Widerspruch gegen den Bescheid vom 2.6.1971. Er führt an, dass die Gründe nachgereicht würden. Nachdem ein weiterer Aktenvorgang nicht vorliegt, vertritt der Gemeindevorstand die Ansicht, im voraus dem Widerspruch nicht abzuhelfen.

  1. d) Widerspruch Franz Jäger

Der Gemeindevorstand war der Auffassung, die Unterlagen an den Anhörungsausschuss des Landrates weiterzureichen, um eine Klärung herbeizuführen.

  1. Der Gemeindevorstand gibt die Empfehlung an die Gemeindevertretung unter den vorliegenden Bewerbern Herrn Hans Jost den Zuschlag zu erteilen. Gemäß Beschluss der Sitzung vom 28.6.1971 wird der Preis auf 12 DM je qm festgesetzt. Bei Vertragsabschluss sind gleichzeitig die Anliegerleistungen mit zu entrichten.
  2. Das gemeindeeigene Grundstück im Altenacker, Flur 4 Nr. 270 soll geteilt werden. Neben dem bereits festgelegten Bauplatz sollen zwei weitere erschlossen werden. Nach Vorlage des Messergebnisses sollen die drei Bauplätze öffentlich ausgeschrieben werden. Als Bewerber kommen nur Nieder-Liebersbacher Bürger infrage.
  3. Der Halbjahresbericht für das Rj. 1971 wurde besprochen. Der Gemeindevorstand gibt der Gemeindevertretung die Empfehlung, dem Bericht in der vorliegenden Form zuzustimmen.
  4. Nach der Empfehlung des Gemeindevorstandes kann den über- und außerplanmäßigen Ausgaben für 1970 zugestimmt werden. Der Fehlbetrag in Höhe von DM 202,07 wird im Rj. 1971 aufgefangen.
  5. Laut Bescheid vom 30.6.1971 erhält die Gemeinde vom Land Hessen für Unwetterschäden einen Zuschuss von 20.000 DM für Feldwegebau. Der Kreisausschuss stellt aus dem Ausgleichsstock weitere 4.000 zur Verfügung. Von der Firma Kilian liegt ein Angebot für die Instandsetzung von 300 Meter Wachtweg vor über DM 26.945,25. Der Antrag wird unter Ausnutzung der günstigen Wetterlage an die Fa. Kilian sofort erteilt. Die Genehmigung der Gemeindevertretung wird nachträglich eingeholt.
  6. Der Antrag des Herrn Ehmann wird nur unter der Voraussetzung des Schreibens vom 31.3.1971 vom Gemeindevorstand genehmigt.
  7. Der vom Kreis Bergstraße bei der Errichtung der neuen Müllbeseitigungsanlage zur Verfügung gestellte Müllplatz von Lampertheim wird nicht in Anspruch genommen.

9 a. Der Bericht des Landesverkehrsverbandes über die Besichtigung von Nieder-Liebersbach liegt inzwischen vor. Darin wird empfohlen, Nieder-Liebersbach nach Bereitstellung eines Aufenthaltsraumes das Prädikat `anerkannter ErholungsortA zu erteilen.

9 b. Nach einer Pressemeldung der `Odenwälder ZeitungA herausgegeben vom Landratsamt Bergstraße, soll in diesem Jahr die Gebietsreform im Kreis Bergstraße den Abschluss finden.

Der Gemeindevorstand vertrat die Auffassung, den bereits begangenen Weg beizubehalten und die Abschlussgesetze des Hess. Innenministeriums abzuwarten, nachdem für die Gemeinde keine finanziellen Vorteile zu erwarten sind (Schlüsselzuweisungen).

Ende der Sitzung 18:30.


Gemeindevertretersitzung

  1. Genehmigung des Protokolls von der Gemeindevertretersitzung vom 16.6.71 und 30.6.1971
  2. Bericht der Ausschüsse
  3. Halbjahresbericht
  4. Vergabe eines Bauplatzes
  5. Straßensatzung nach dem KAG (kommunalen Abgabegesetz)
  6. Beschluss über die Festsetzung des Beitrages für den Ausbau der Sulzbacher Str.
  7. Vergabe von Bauarbeiten
  8. Flächennutzungsplan der Gemeinde
  9. Beschluss über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben nach 21 HGO für das Rj. 1970
  10. Schreiben des Herrn Landrates wegen Gebietsreform
  11. Verschiedenes, Anfragen und Mitteilungen

Das Protokoll von der Gemeindevertretersitzung vom 16.6.71 muß wie folgt geändert werden:

  1. Die Verwendung der Sirene am Anwesen Helth, Sudetenstraße bei Feueralarm wurde ins Auge gefasst. Im Übrigen wurde das Protokoll vom 16.6. mit 4 Stimmen und einer Enthaltung genehmigt.
  2. Gv Helth berichtete über die am 28.6.1971 stattgefundenen Haupt- und Finanzausschusssitzung .

Der Bericht über die BA-Sitzung wurde einstimmig zurückgestellt wegen Abwesenheit des Vorsitzenden Gg. Kadel


Halbjahresbericht über die Finanzlage der Gemeinde Nieder-Liebersbach im Rechnungsjahr 1971

Nach ‚ 30 GemHVO vom 27.1956 hat der Gemeindevorstand der Gemeindevertretung nach dem Stand vom 30. Juni eines jeden Rechnungsjahres einen Bericht über die bisherige Ausführung des Haushaltsplanes und über die voraussichtliche Entwicklung bis zum Abschluss des Rechnungsjahres zu erstatten.

Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1971 wurde am 28 April 1971 verabschiedet. In Einnahme und Ausgaben schloss der ordentliche Teil mit je 654.621,– DM und war somit ausgeglichen.

Nach Abschluss der Bücher im ersten Halbjahr kann gesagt werden, dass bei der seitherigen Abwicklung auf der Einnahmenseite die veranschlagten Haushaltsansätze insbesondere im Einzelplan 6 nicht erreicht worden sind.

Dies ist darauf zurückzuführen darauf, dass noch verschiedene Arbeiten auszuführen waren und deshalb die Herausgabe der Bescheide erst im Juli erfolgen konnte. Es wird angenommen, dass sich im zweiten Halbjahr die Eingänge der Erschließungsbeiträge entsprechend dem Ansatz realisieren. Die übrigen Haushaltsstellen bewegen sich im Rahmen des Ansatzes.

Im Einzelplan 9 sind die Zuweisungen aus der Einkommenssteuer durch einen fehlerhaften Verwaltungsakt ausgeblieben. Nach dessen Berichtigung ist mit dem Eingang der Zuweisungen im dritten Quartal zu rechnen.

Auf der Ausgabeseite konnten alle Ausgaben termingerecht geleistet werden.

Die übrigen Haupteinnahmepositionen wie Gewerbesteuer, Grundsteuer und die Schlüsselzuweisungen des Landes sind im ersten Halbjahr fast in der veranschlagten Höhe eingegangen.

Der außerordentliche Haushalt weist eine Summe in Höhe von DM 327.000,– auf.

Im Ersten Halbjahr wurden im a. o. H. von den folgenden Maßnahmen bereits Zahlungen geleistet.

Ausgaben:                   Einnahmen:

  1. Straßenbau 37.297,07 DM 39.000,–
  2. Ankauf eines Unimog 32.481,27 DM 31.000,–
  3. Bachverrohrung 38.186,92 DM 52.000,–
  4. Kanalbau 9.562,23 DM 10.000,–
  5. Ankauf Haus Riederer 2.775,–   DM 50.000,–

120.301,29 DM          182.000,–

Das aufgeführte Bild zeigt, welche Maßnahmen sich in der Abwicklung befinden.

Der Bau der Leichenhalle wird in diesem Jahr im Rohbau fertiggestellt.

Die Verwaltung hofft, dass durch Mehreinnahmen, die im Laufe des Rechnungsjahres erwartet werden und durch Weniger-Ausgaben, die durch sparsame Haushaltsführung erzielt werden, den in der Haushaltssatzung vorgesehenen Ansatz für den Kindergarten zu verringern.

Es wird jedoch für zweckmäßig gehalten, im Laufe des Monates Oktober den ersten nachtrag zu erstellen.

Die Kassenlage im ersten Halbjahr

Die Kasse war im Berichtszeitraum in der Lage, alle Zahlungen termingerecht zu leisten, allerdings unter teilweiser Inanspruchnahme des in der Haushaltssatzung festgelegten Kassenkredits.

Allgemeines

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Entwicklung der diesjährigen Haushaltwirtschaft erkennen läßt, dass der Abschluss des Rechnungsjahres 1971 unter Beachtung der Grundsätze äußerster Sparsamkeit keinen Fehlbetrag anzeigen wird.


Nieder-Liebersbach , den 12. Juli 1971

Der Gemeindevorstand

Bezüglich der Leichenhalle teilte Bgm Schulz mit, dass ein Angebot hierfür vorliegt. Dieses erscheint allerdings zu hoch. Die Firma wurde um nochmalige Überprüfung gebeten. Danach sollen dann noch verschiedene andere Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert wrden.. Wegen der Größe des Projekts will man mittlere Baufirmen anschreiben.

Die Leichenhalle soll in herkömmlicher Bauweise, nicht in Fertigteilen hergestelltw erden. Der Bgm. Rechnet mit dem Baubeginn Anfang Oktober 1971.

Die im o.a.H. Vorgesehenen DM 25.000 für den Kindergarten sollen eingespart werden. Im nächsten Jahr sollen hierfür im ordentlichen Haushalt Mittel bereitgestellt werden.

Der Halbjahresbericht wurde einstimmig genehmigt.

  1. Der Bewerber Hans Jost erhält für das Grundstück in Flur 4, Nr. 281 den Zuschlag. Der Bauplatz wird aufgrund einer Empfehlung des Fa und Hauptausschusses mit DM 12 je qm festgesetzt.
  2. Der ‚ 8 der Straßensatzung nach dem KAG wurde nochmals diskutiert. Die Gemeindevertreter haben einstimmig die Änderung des ‚ 8 akzeptiert. Der ‚ 8 lautet nunmehr wie folgt:

Anmerkung: Es folgt über eine Seite der erwähnte Wortlaut

  1. Die Sulzbacher Straße ist inzwischen fertiggestellt. Die Gemeindevertreter haben einstimmig festgestellt, dass die Sulzbacher Str. dem innerörtlichen Durchgangsverkehr dient und den Hebesatz auf 50 % festgesetzt.

7a. Die Gemeindevertreter bestätigen einstimmig die Auftragserteilung an die Fa. Gg. Klein zur Errichtung der Stützmauer in der Rosenstraße am Anwesen Jeck. Die Gemeinde ist als Straßenträger nach dem Ergebnis des Anhörungstermins beim Landratsamt und lt. Auskunft des Hess.  Gemeindetages hierzu verpflichtet. Der Angebotsendbetrag der Fa. Klein lautet über DM 33.874,98.

7b. Die Gemeinde erhielt vom Hess Ministerium f. Landwirtschaft und Umwelt lt. Bewilligungsbescheid vom 30.6.1971 für die Beseitigung für Unwetterschäden an landw. Wirtschaftswegen DM 20.000 als verlorenen Zuschuss. Außerdem bewilligte der Kreisausschuss Bergstraße DM 4.000 aus dem Kreisausgleichsstock.

Auf Weisung des BA wurde von der Verwaltung ein Angebot eingeholt für die Instandsetzung von 300 m Wachtweg. Das Angebot der Fa. Kilian lautet über 26.945,26. Die Gemeindevertreter beschlossen einstimmig der Fa. Kilian den Auftrag zu erteilen.

  1. Der Flächennutzungsplanentwurf, bearbeitet von der Hess. Landgesellschaft, liegt jetzt vor. Die gewünschten Änderungen wurden jetzt ausgeführt.

Um das Verfahren zu beschleunigen, fand am 28.4.1971 ein Anhörungstermin der beteiligten Behörden und der Träger der öffl. Belange statt. Hiermit wurde den Einspruchswünschen Genüge getan und die Ansicht der Behörden gehört.

Der Entwurf wird nun den beteiligten Behörden zur Stellungnahme zugeschickt. Danach wird er nochmals der Gemeindevertretung vorgelegt. Dieser Beschluss war einstimmig.

  1. Das Plenum war einstimmig der Ansicht, daß die über und außerplanmäßigen Ausgaben dem Haupt- und Finanzausschuss zur Übermittlung vorgelegt werden sollen.
  2. Mit Schreiben vom 21.7.1971 fordert der Herr Landrat unseres Kreises die betreffenden Gemeinden und auch Nieder-Liebersbach dazu auf, den Zusammenschluss der Gemeinden nach dem Modell noch in diesem Jahr vorzunehmen. Laut Auskunft des Hess. Min. des Innern ist die Ansicht, daß Gemeinden über 1500 EW selbständig bleiben können, nicht zutreffend.

Dadurch liegen jetzt der Gemeinde zwei gegenteilige Stellungnahmen zur Gebietsreform vor. Vor allen Dingen ist es wichtig, den Herrn Landrat für das Anliegen der Gemeinde zur Erhaltung der Selbständigkeit zu gewinnen.

Gv Emmerich war der Ansicht, man solle im Rahmen einer internen Sitzung oder sogar einer Bürgerversammlung mit dem Herrn Landrat sprechen und ihm unsere Standpunkte darlegen. Sollte es sich dabei ergeben, dass es keine Möglichkeit zur Selbständigkeit gibt, dann wäre zu überlegen, welchen Stand eine zwangseingemeindete Gemeinde hat. Der Stand einer freiwillig eingetretenen Gemeinde in eine Großgemeinde sei zweifellos besser.

Der Bürgermeister ist der Ansicht, daß es keine gute Art ist, dass die Abschlussgesetze noch nicht vorliegen. Er ist der Ansicht, dass der Hess. Gemeindetag nun für uns tätig werden sollte. Er hat Herrn Ramb angeschrieben. Dieser befindet sich aber zur Zeit in Urlaub.

Auch Gv Willi Dietrich war der Auffassung, daß man beim Landratsamt und der Aufsichtsbehörde um Verständnis für die Wünsche der Gemeinde bitten solle.

Am Ende der Diskussion wird einstimmig der Beschluss gefasst:

Der Gemeindevorstand soll in dieser Angelegenheit mit dem Hess. Gemeindetag und dem Landratsamt in Verbindung treten, um die Interessen der Gemeinde zu wahren.

Die Gemeindevertreter sollen über den Stand der Dinge auf dem Laufenden gehalten werden.

  1. Der Bürgermeister gab noch die folgenden Informationen. Lt. Bescheid des Hess. Ministers für Landwirtschaft und Umwelt beträgt der Landeszuschuss für das Anwesen Steinmann 50.000 DM, der Gemeindeanteil beträgt DM 30.000. Zwischenzeitlich wurde am Anwesen Steinmann das Backhaus abgerissen. In einer der nächsten Sitzungen soll diskutiert werden, was mit dem Wohnhaus geschehen soll. Evtl soll eine Anlage für die Kinder geschaffen werden. Dadurch treten natürlich finanzielle Belastungen auf. Der Landesverkehrsverband macht vor der Anerkennung der Gemeinde als `anerkannter ErholungsortA noch die Auflage, dass ein Schreib- und Lesezimmer eingerichtet werden muß.

Dies soll im Rathaus geschehen. Gv Emmerich fragte an, warum die Gemeinde keine Mittel für den Fremdenverkehr bekommen habe.

Der Bürgermeister berichtete, dass er im Jahre 1970 einen Antrag gestellt habe für den Parkplatz auf dem Weg zu Ramser. Der Antrag wurde für 1972 erneuert. Das Schreiben des Herrn Ludwig wegen der Ableitung von Wasser im Bereich seines Grundstückes wird vom Gemeindevorstand erledigt.

Ende der Sitzung 22.30.


Gemeindevorstand 9.9.1971

  1. Widersprüche
  2. Antrag des Herrn Martin
  3. Anlieger Nächstenbacher Str.
  4. Antrag der CDU-Fraktion – Änderung der Hauptsatzung
  5. Kosten für den Erwerb des Hauses Riederer
  6. Bauvoranfrage Petersen
  7. Restanweisung des Zuschusses an die kath. Pfarrgemeinde
  8. GEMA-Kerwe 1971, Vers. Des Festzuges
  9. Sporthalle
  10. Fremdenverkehr
  11. Verschiedenes
  1. Frau Amalie Jeck legt gegen den Erschließungskostenbescheid vom 14.7.1971 fristgemäß Widerspruch ein. Sie begründet der Widerspruch damit, dass ihr Grundstück von der Rosenstr. nur durch einen schmalen Pfad erreicht werden kann. Der Haupteingang zu ihrem Grundstück ist von der Hauptstr. her.

Dem Widerspruch wird nicht abgeholfen. Die Verwaltung wird angewiesen, den Widerspruch zur Entscheidung dem Anhörungsausschuss weiterzuleiten.

Herr Lothar Roggatz unterrichtet die Gemeindeverwaltung, dass an seinem Grundstück kein Wasser- und Abwasseranschluss vorhanden ist, obwohl er seiner Zeit die Anschlussgebühr bezahlt hat. Er macht darauf aufmerksam, daß er die Anliegergebühren nicht bezahlt, bevor die Anschlüsse nicht hergestellt sind. Sollte die Fa. Beikert die Anschlüsse innerhalb einer Woche nicht hergestellt haben, wird die Fa. Geiß mit den Bauarbeiten beauftragt.

Die nachgereichte Begründung zum Widerspruch Franz Jäger wird an den Anhörungsausschuss weitergeleitet.

Der Widerspruch der Fa. Petersen wird an den Haupt und Finanzausschuss verwiesen.

Frau Gerda Becker bittet um Stundung der Anliegergebühren im monatlichen Raten von 100 DM. Dem Antrag kann nicht entsprochen w erden. Die Anliegerksoten sollen bis Ende des Jahres 1971 bezahlt sein.

Herr Grünewald bittet um Erlass der Müllabfuhrgebühren in Höhe von 8,BDM, weil er im Haushalt seiner Tochter, der Familie Thilen wohnt, Herr Grünewald soll mitgeteilt werden, dass Einzelpersonen grundsätzlich zur Müllgebühr veranlagt werden und ein Erlass nicht möglich ist.

  1. Für Herrn Martin bestand eine Vorbemerkung im Grundbuch zum Erwerb des Anwesens Steinmann. Seinerzeit war mit Herrn Martin vereinbart worden, daß, falls er auf die Vorbemerkung verzichtet, die entstandenen Kosten von der Gemeinde übernommen werden. Die Kosten des Herrn Martin belaufen sich auf 305 DM. Sie sollen von der Gemeindekasse bezahlt werden.
  2. Drei Anlieger der Nächstenbacher Str. beschweren sich darüber, dass am Ende der Nächstenbacher Str. von dem nicht asphaltierten Teil ständig Sand auf die asphaltierte Straße geschwemmt würde. Sie bitten wegen der Unfallgefahr Abhilfe zu schaffen.

Den betreffenden Anliegern soll unter Hinweis auf die Straßenreinigungssatzung mitgeteilt werden, dass die momentane finanzielle Lage der Gemeinde keine Weiterführung des Asphaltes nicht zulässt.

  1. Zwecks Anbringung von Bekanntmachungskästen im Neubaugebiet soll die Hauptsatzung geändert werden.
  2. Frau Hedwig Knapp bittet um Bezahlung des Anwesen Riederer. Mit Frau Knapp soll ein Zinssatz vereinbart werden, bis die Summe am Ende des Jahres bezahlt werden kann.
  3. Die Fa. Petersen macht eine Bauvoranfrage zum Bau einer zweiten Produktionshalle. Der Gemeindevorstand empfiehlt dem Bauausschuss der Bauvoranfrage zuzustimmen.
  4. Der kath. Pfarrgemeinde soll der Restbetrag des Zuschusses für den KiGa in Höhe von 4.000 DM überweisen werden.
  5. Der Gemeindevorstand gibt die Zustimmung, daß die GEMA und die Versicherung des Festzuges für die Kerwe seitens der Gemeinde bezahlt werden soll.
  6. Der Gemeindevorstand gibt die Empfehlung, die Sporthallenplanung an die Kommunalabteilung weiterzuleiten, um den Termin für die Antragstellung nicht zu versäumen.
  7. Dieser Punkt wurde fallengelassen.

A) Die Rechnung der Fa. Kilian für den Wachtweg ist eingegangen. Sie lautet über DM 28.061,07. Die Rechnung wurde vom Straßenbauamt überprüft und für richtig befunden.

b) Die Gemeinde verzichtet auf das Vorkaufsrecht beim Verkauf des Grundstückes der Eheleute Silber im Flur 5, Nr. 16 und beim Verkauf des Grundstücks am Heiligenberg in Flur 14 des Herrn Kibbert.

c) die Leichenhalle wurde von Bürgermeister Schulz submissioniert. Es sind 4 Angebote eingegangen für die Herstellung des gesamten Rohbaues und zwar:

1) von der Fa. Schäck, Worms                        DM      178.155

2.) von der Fa. Gauss, Darmstadt                   DM      166.004,94

3.) Von der Fa. Weber, Michelstadt               DM      175.737,42

4.) von der Firma Schuchmann, Darmstadt   DM      152.955,78

Vom Landratsamt wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass beim Bau einer Leichenhalle für Gemeinden mit weniger als 2.000 Einwohnern DM 114.000 bezuschussungsfähig sind. Somit wäre ein Zuschuss von DM 10.032 zu erwarten.

Der Gemeindevorstand empfiehlt dem BA und der Gemeindevertretung den Auftrag zum Bau einer Leichenhalle der Fa. Schuchmann, Darmstadt zu erteilen.

  1. D) der Bauplatzkauf des Hans Peter Jost soll in der nächsten Woche protokolliert werden.
  2. e) Am Anwesen Peperl soll ein Anschluss an die Wasserleitung hergestellt werden.

Anfrage von Herrn Lüdeke:

Bezüglich der Gebietsreform teilte der Bürgermeister mit, dass sich der Herr Landrat in Kur befinde und von Hess. Gemeindetag noch keine Antwort erfolgt sei.

Der Beschluss der Parkverbotsschilder in der Reisener Straße soll geändert werden, weil diese nur einseitig angebracht wurden. Außerdem wurde angeregt, die Straße für Lastwagen nur im Anliegerverkehr freizugeben.

Es wurde das Verbundpflaster am Schulweg erinnert. Evtl. sollen im Neubaugebiet Briefkästen und eine Fernsprechzelle angebracht werden.

Den Bewohnern des Neubaugebiets soll die Straßenreinigungssatzung ausgehändigt werden.

Zur Stützmauer Klattner liegt inzwischen ein Bauantrag auf der Gemeindeverwaltung vor.

Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung die Bauleitung für die Leichenhalle zu vergeben.

Ende der Sitzung 19:30


Bau- und Finanzausschusssitzung 23.9.1971

  1. über- und außerplanmäßige Ausgaben Rj. 1971
  2. Angebote Leichenhalle
  3. Bauvorhaben Petersen
  4. Abrechnung Feldweg Wacht
  5. Antrag Gewerbegelände Herrn Hans Klos
  6. Verwendung des Anwesens Steinmann
  7. Vorlage von Bauanträgen
  8. Verschiedenes
  1. Bei der letzten GV-Sitzung wurden die über- und außerplanmäßigen Ausgaben 1970 an den Haupt- und FAaussschuss zur Überprüfung verweisen. Es ging vor allem um den Nachweis von 26.000 DM für die Sulzbacher Str.

Dazu machte der Kassenverwalter, Herr Gräber, die folgenden Ausführungen:

Im Haushaltsplan des Rj. 1970 waren für den Ausbau der Sulzbacher Str. keine Mittel vorgesehen. Die Veranschlagung für den Ausbau wurde im a.o.H. des Rj 1971 vorgenommen. Obwohl die Verrechnung im a.o.H. erfolgt ist, hat die Kasse wegen des fehlenden Ansatzes die Ausgaben im ordentlichen Haushalt übernommen.

Damit ist der Nachweis der über- und außerplanmäßigen Ausgaben erbracht.

Der Haupt- und Fa-Ausschuss hat dem Gemeindevorstand einstimmig Entlastung erteilt.

Für den Bau der Leichenhalle liegen vier Angebote für den Ausbau vor und zwar:

1) von der Fa. Schäck, Worms                        DM      178.155

2.) von der Fa. Gauss, Darmstadt                   DM      166.004,94

3.) Von der Fa. Weber, Michelstadt               DM      175.737,42

4.) von der Firma Schuchmann, Darmstadt   DM      152.955,78

Wegen der einfachen Innenausstattung betragen die Rohbaukosten ca 60 % der Bausumme. Die Baugenehmigung wird in den nächsten Tagen erwartet. Mit dem Bau soll im Laufe des Monats Oktober begonnen werden. Der aus den Rj. 1970 zur Verfügung stehende Betrag von 150.000 soll in diesem Jahr verbaut werden. Vom Kreis ist ein Zuschuss von ca. DM 10.000 zu erwarten/Leichenhallen sind bei Gemeinden unter 2000EW mit 140.000 bezuschussfähig.

Beim Leichenhallenbau ist z. Zt. mit einem cbmPreis von ca. DM 170 zu rechnen.

Der Bürgermeister wurde beauftragt, Angebote für den Innenausbau (z.B. Kühlanlage) einzuholen, damit der Bedarf für das Rj. 1972 in etwa abgeschätzt werden kann.

Die Ausschussmitglieder empfehlen einstimmig der GV der Fa. Schuchmann Darmstadt den Zuschlag zu erteilen. Nach der Auftragserteilung will der Bürgermeister die Kalkulationsunterlagen anfordern. Die Ausschussmitglieder sprachen sich einstimmig dafür aus, die Bauleitung der Leichenhalle zu vergeben.

Für die Planung, Statik und Ausschreibung wurden von Bgm. Schulz bereits ca. 60 % der Architekten und Ing-Leistung erbracht.

Nachdem sich in unserer Gemeinde kein geeigneter Architekt befindet, wurde Herr Architekt Ostheimer, Lorsch von Bgm Schulz für den Bauantrag vorgeschlagen.

Sollten sich die Kosten für die Bauleitung des Herrn Ostheimer im Rahmen von 4 % der Bausumme (ca DM 250.000 DM) bewegen, kann der Bürgermeister Herrn Ostheimer sofort

den Zuschlag erteilen. Andernfalls soll von Herrn Ostheimer ein Angebot vorgelegt werden. Der Vorschlag wurde mit einer Gegenstimme angenommen.

  1. Die Rechnung der Fa. Kilian für den Wachtweg liegt inzwischen vor. Sie lautet über 28.061,07 DM. Die Rechnung wurde vom Straßenbauamt überprüft und für richtig befunden. Der Verwendungsnachweis wurde bereits geführt. Der Ausbau des Wachtweges wurde nach Absprache mit den Ortslandwirten vorgenommen.
  2. Die Fa. Petersen richtet eine Bauvoranfrage zum Bau einer zweiten Halle an die Gemeinde. Gemeindevorstand und BA geben einstimmig die Empfehlung, der Bauvoranfrage zuzustimmen.

Gv. Andolfatto machte den Vorschlag, diesen Punkt in der GV-Sitzung öffentlich zu behandeln. Der Vorschlag wurde mit 3/1 Stimmen angenommen.

  1. Herr Hans Klos bittet um ein Grundstück zum Bau einer Lagerhalle. Außerdem teilt er mit, daß er am alten Schuttplatz der Gemeinde Gerüststangen gelagert hat, weil ihm kein anderer Lagerplatz zur Verfügung steht. Nach Genehmigung des Flächennutzungsplanes soll ein Ortsbauplan aufgestellt werden. Danach soll dann über ein entsprechendes Grundstück entschieden werden. Der bisherige Lagerplatz am alten Schuttplatz kann bis auf Widerruf beibehalten werden, allerdings ohne Lagerhalle.
  2. Über den Abbruch des Wohnhauses Steinmann wurde diskutiert. Dort soll nach Abbruch eine Anlage, evtl. ein Kinderspielplatz geschaffen werden. Man kam überein, in diesem Jahr in dieser Sache nichts mehr zu unternehmen.

Den Gemeindevertretern soll ein Lageplan für das Grundstück überlassen werden, damit geeignete Vorschläge für die Verwaltung gemacht werden können.

  1. Neubau eines EinfamHauses in der Weinbergstraße46, Flur 4, 375, Karl und Brigitte Neff. Viernheim.

Aus städtebaulichen Gründen wurde das Baugesuch abgelehnt.

Wohnhausumbau des Heinz Dörsam, Hauptstraße 12, Flur 4, Nr. 41/a. Gegen das Baugesuch bestanden keine Einwände.

Wohnhausneubau mit Garage des Hans Kohlmann , Hauptstraße 110, Flur 1,(81

Der Antrag wurde mit einer Enthaltung genehmigt.

Einfriedigung des Jos, Klattner, Balzenbacher Str. Das Einvernehmen konnte nicht hergestellt werden.

Gegen den Bauantrag der Kath. Emmerich, Nachtrag bestanden keine Einwände.

Herrn Ernst Kadel wurde seinerzeit beim Bau der Rosenstraße von Bgm. Hofmann zugesagt, dass die Einfriedigung seines Grundstücks, falls er für die Straße Gelände abtritt, von der Gemeinde bezahlt wird. Die Einfriedigung soll auf Kosten der Gemeinde erstellt werden.

Die Firma Petersen legt gegen den Anliegerbescheid Widerspruch ein. Sie bittet wegen der Höhe um einen Nachlass. Es wurde festgestellt, dass bei der Fa. Petersen nach der Satzung verfahren wurde. Der Haupt und Finanzausschuss vertrat die Auffassung, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz gewahrt bleiben soll und ein Nachlass nicht gerechtfertigt ist. Bezüglich Erstellung Ortsbauplan Froschgasse teilte der Bürgermeister mit, dass Herr Stalf wegen der Anbindung an seinem Grundstück um Stellungnahme gebeten wurde. Auch mit Herrn Spreng wurde diesbezüglich gesprochen, er war allerdings nicht damit einverstanden.

Am 3. Oktober will der Musikverein Vitznau anlässlich seiner Deutschlandreise ein Stand Konzert geben. Von der Gemeinde sollte ein Empfang und ein Umtrunk zur Verfügung gestellt werden.

Herr Helth teilte mit, dass das Anwesen Silber, Sulzbacher Straße, noch nicht an den Kanal angeschlossen hat. Die Familie Silber wird sofort aufgefordert anzuschließen.

Anfragen des Herrn Lüdeke. Die Gemeinde Birkenau hatte den Weg zum Müllplatz gesperrt. Es wird an das Verbundpflaster Schulweg erinnert. Die Allmenden östlich Altenacker sollen in Ordnung gebracht werden.

Den neuen Bildern soll die Straßenreinigungssatzung zugänglich gemacht werden.

Die Bepflanzung am Hochbehälter soll bald vorgenommen werden.

Wieweit dies die Chronik von Dr. Simon ?

Ende der Sitzung 24 Uhr.


Gemeindevorstand vom 18.10.1971

  1. Nachtrag zum Haushalt für das Jahr 1971
  2. Aufnahme von Darlehen
  3. Waldwirtschaftsplan
  4. Geländeankauf
  5. Antrag der Firma Hasn Walz
  6. Grundstücksteilung
  7. Bau einer Verbindungsstraße nach Mörlenbach
  8. Bauvorhaben Jürgen Petersen
  9. Umbettung von Gräbern
  10. Schließung des Müllplatzes
  11. Altennachmittag
  12. Verschiedenes
  1. Der ersten Nachtrag zum Haushaltsplan 1971 wurde eingehend beraten. Seitens des Gemeindevorstandes bestehen keine Einwände. Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung dem ersten Nachtrag zuzustimmen.
  2. Der Gemeindevorstand empfiehlt die Aufnahme der folgenden Darlehen:
  3. Wasserversorgung DM 61.000
  4. Wirtschaftswege DM 10.000
  5. Bachverrohrung DM 52.000
  6. Aus dem ordentlichen Haushalt DM 10.000

DM 133.000

  1. Der Waldwirtschaftsplan wurde vorgelegt. Er schließt mit einem voraussichtlichen Überschuss von DM 179 ab. Der Gemeindevorstand empfiehlt dem Plenum, dem Waldwirtschaftsplan zuzustimmen.
  2. Der Gelände angekauft zum Ausbau der Balzenbacherstraße von Lothar Stäckler aus dem Jahre 1961 ist bis heute noch nicht reguliert. Die Verwaltung soll diesen Betrag mit den Kanal Anschlussgebühren des Lothar Stäckler in Höhe von DM1250 verrechnen.
  1. Die Firma Walz, Birkenau fragt an, ob in unserer Gemeinde Gelände zum Bau von Fabrikationshallen zur Verfügung steht. Der Firma Walz ist abzuschreiben.
  2. Der Gemeindevorstand stimmte der Grundstücksteilung des Herrn Rottermann in Flur 4 Nr. 228/22 zu.
  3. Der Kreisausschuss Bergstraße teilte dem Gemeindevorstand mit, dass die Bundesbahn der Errichtung einer Bahnbuslinie Mörlenbach – Bonsweiher – Nieder-Liebersbach nach Ausbau der Verbindungsstraße nach Mörlenbach ablehnend gegenübersteht.
  4. Der Widerspruch der Bürger der Waldstraße gegen das Bauvorhaben Jürgen Petersen ist auf Veranlassung des Kreisbauamtes von der Gemeinde zurückzuweisen.
  5. Wegen dem Bau der Leichenhalle ist die Umbettung von sechs Gräbern auf dem Friedhof notwendig geworden. Der Gemeindevorstand stimmt der Umbettung zu.
  6. Nach Schließung des Birkenauer Müllplatzes wird unser Müllplatz immer stärker von Bewohnern aus Nachbargemeinden benutzt. Der Gemeindevorstand beschließt daher, unseren Müllplatz ebenfalls zu schließen, damit die Müllabfuhr der Gemeinde bis zur Fertigstellung der Kreis Müllaufbereitungsanlage in Lampertheim gesichert ist.
  7. Der Alten-Nachmittag der Gemeinde soll in diesem Jahr bereits am 7.11.1971 stattfinden. Die Bewirtung soll wie im vergangenen Jahr mit Kaffee und Kuchen sein. Es soll eine Kapelle verpflichtet werden eventuell Hauskapelle des TSV Bürstadt, Kapelle Edelweiß oder Kapelle Angert.

Der Gesangsverein Sängerlust und die Kunstkraftsportgruppe des Sportvereins sollen zur Gestaltung der Veranstaltung beitragen.

  1. Der Gemeindevorstand stimmte dem Antrag zur Hergabe einer Grenzerklärung für den Garagenbau des Herrn Bernert, Hauptstraße zu. Der Bürgermeister teilte mit, dass er bei der Neusetzung von Grenzsteinen im Neubaugebiet genau prüfen wird, ob die Grenzsteine beim Bau von den Eigentümern entfernt wurden. In diesem Fall ist die Grenzsteinsetzung seitens der Eigentümer zu bezahlen.

Herr Stennes teilte mit, das wäre an den Gemeindevorstandssitzungen, die bereits um 17 Uhr beginnen, aus beruflichen Gründen nicht teilnehmen kann.


Finanzausschusssitzung vom 18.10.1971

  1. Beratung des ersten Nachtrages zum Haushaltsplanrechnungsjahr 1971
  2. Aufnahme von Darlehen
  3. Waldwirtschaftsplan Rechnungsjahr 1972
  4. Verschiedenes
  1. Der erste Nachtrag zum Haushaltsplan 1971 wurde beraten bezüglich des Grundstücksverkaufs für den Erwerb des Hauses Riederer, Haushaltsstelle 463.350, trat die Frage auf, ob der Verkauf der gemeindeeigenen Parzellen in Flur 4, Altenacker eine spätere Erschließung der Gemeinde-Allmenden im Altenacker nicht erschwert. Nach einer Ortsbesichtigung soll darüber entschieden werden, ob das Grundstück verkauft werden soll, oder ob die fehlenden DM 50.000 als Darlehen aufgenommen werden sollen.

Der Finanzausschuss entfiel der Gemeindevertretung dem vorgelegten  ersten Nachtrag zum Haushaltsplan 1971 zuzustimmen, Jedoch soll die Haushaltsstelle 763.350 mit einem Sperrvermerk versehen werden. Der Beschluss war einstimmig.

  1. Der Finanzausschuss entfiel dem Plenum einstimmig die Aufnahme der folgenden im Nachtragshaushalt aufgeführten Darlehen.
  1. Wasserversorgung DM 61.000
  2. Wirtschaftswege DM 10.000
  3. Bachverrohrung DM 52.000
  4. Aus dem ordentlichen Haushalt DM 10.000

DM133.000

Gemeindevertretervorsitzende Lüdeke fragt an, ob dazu noch die 50.000 DM aus der Haushaltsstelle 463.350, als insgesamt DM 183.000 aufgenommen werden könnten.

Nach Meinung des Bürgermeisters ist dies möglich, es ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Pro-Kopf Verschuldung bedeutend höher steigt.

  1. Der Waldwirtschaftsplan 1972 wurde vorgelegt.

Einnahmen      DM 4650,–

Ausgaben        DM 4471

Überschuss      DM   179

Der Finanzausschuss entfiel der einstimmig der Gemeindevertretung den Waldwirtschaft -Plan 1972 zuzustimmen.

  1. Bezüglich des Wasseranschlusses am Grundstück Pepperl und Apfelbach teilte der Bürgermeister mit, dass der Anschluss an die Wasserleitung Silber vorgenommen wurde.

Laut Satzung geht die Wasserleitung in das Eigentum der Gemeinde über, auch wenn sie von privaten Personen verlegt wurde.

Durch den Wasseranschluss sind von den Grundstückseigentümern Pepperl und Apfelbach erhebliche Anschlussgebühren zu erwarten. Außerdem ist der Wasserbedarf nicht unerheblich.

Die Baustelle Friedhofshalle ist eingerichtet, mit dem Bau soll in der nächsten Woche begonnen werden.

Die Umbettung von sechs Gräbern ist notwendig geworden, der Gemeindevorstand hat seine Genehmigung hierzu erteilt.

Ende der Sitzung 22 Uhr


Gemeindevertretersitzung vom 22.10.1971

  1. Genehmigung des Protokolls von der Sitzung vom 13.8.1971
  2. Vergabe von Bauleistungen
  3. Über und außerplanmäßige Ausgaben im Rechnungsjahr 1970
  4. Erster Nachtrag zum Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1971
  5. Aufnahme von Darlehen
  6. Waldwirtschaftsplan für das Rechnungsjahr 1972
  7. Bauvoranfrage
  8. Antrag auf Geländeerwerb
  9. Anfragen, Informationen und Mitteilungen
  1. Im Protokoll der Sitzung vom 13.8.1971 muss es unter Punkt 4 heißen: Der Bauplatzpreis wurde auf DM 12 pro Quadratmeter festgesetzt. Im Übrigen wurde das Protokoll der Sitzung vom 13.8.1971 einstimmig genehmigt.
  2. Bei der Submission der Rohbauarbeiten für die Leichenhalle lagen vier Angebote vor. Das niedrigste Angebot kommt von der Firma Schuchmann, Darmstadt und lautete über DM 152.955,78. Die Differenz zum Höchstbietenden beträgt DM 25.200.

Gemeindevertreter Willi Dietrich bittet um Auskunft, ob die Architektenleistungen in dem obigen Preis enthalten seien.

Hierzu erklärte der Bürgermeister, dass für die Bauleitung Herr Architekt Ostheimer, Lorsch, bei der Bau- und Finanzausschusssitzung vom 22.9.1971 empfohlen wurde.

Das Honorar des Herrn Ostheimer beträgt voraussichtlich vier Prozent der Bausumme von 250.000 DM. Die übrigen Ingenieur und Architektenleistungen in Höhe von ca. DM 18.000 für Planung Statistik und Ausschreibung wurde von Bürgermeister Schulz bereits erbracht.

Die Gemeindevertretung beschloss einstimmig, dem Niedrigstbietenden in der Firma Schuchmann, Darmstadt, den Auftrag in Höhe von DM 152.955,78 für den Bau der Leichenhalle zu erteilen.

  1. Die Gemeindevertretung beschloss einstimmig, Mehr- beziehungsweise Weniger Ausgaben aus dem Rechnungsjahr 1970 soll gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die Zustimmung zu erteilen. Der im Rechnungsjahr 1970 eingetretene Fehlbetrag in Höhe von DM 202,07 wird im Haushalt des Rechnungsjahres 1971 aufgefangen.
  2. Der ersten Nachtrag für den Haushalt des Rechnungsjahres 1971 wurde beraten. Nach eingehenden Beratungen war man der Auffassung, dass man den Verkauf der drei vor den Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegenden gemeindeeigenen Grundstücke für den Erwerb des Hauses Riederer zurückstellen sollte, bis geklärt ist, ob das Gelände für die Erschließung des neuen Baugebietes im Altenacker benötigt wird.

Frau Knapp soll bis zur Bezahlung des Kaufpreises für das Haus Riederer Zinsen bezahlt werden.

Die Gemeindevertreter beschlossen mit 5: 1 Stimmen die Haushaltsstelle 463 aus dem ersten Nachtrag zum Haushaltsplan 1971 herauszunehmen und bis zum zweiten Nachtrag zurückzustellen.

Übrigen wurde der erste Nachtrag zum Haushaltsplan 1971 Rock einstimmig genehmigt.

  1. Die Gemeindevertreter beschlossen einstimmig die Annahme der folgenden Darlehen gemäßen Nachtragshaushaltsplan Nr. 1
  2. Wasserversorgung DM 61.000
  3. Wirtschaftswege DM 10.000
  4. Bachverrohrung DM 52.000
  5. Aus dem ordentlichen Haushalt DM 10.000

DM133.000

Die Konditionen sind wie seither 7,5% Zinsen, 100 % Auszahlung, einmalige Bearbeitungsgebühr zwei Prozent, festen Tilgungsbeträgen für eine Laufzeit von 20 Jahren.

  1. Der Waldwirtschaftsplan 1972 wurde vorgelegt.

Einnahmen      DM 4650,–

Ausgaben        DM 4471

Überschuss      DM   179

Und einstimmig genehmigt.

  1. Die Firma H. Klos bittet die Gemeinde um einen Lagerplatz. Nach Genehmigung des Flächennutzungsplanes und Erstellung eines Ortsbauplanes soll über ein Grundstück für die Fa. H. Klos entschieden werden.

Das zur Zeit zur Ablagerung von Gerüst-Material zugewiesene Gelände am alten Schuttplatz wird vorübergehend vorbehaltlich bis auf Widerruf zur Verfügung gestellt. Eine Gerätehalle auch als fliegender Bau, darf nicht errichtet werden. Der Beschluss war einstimmig.

  1. Der Bürgermeister berichtete:

Nach Schließung des Birkenauer Müllplatzes wird unser Müllplatz immer stärker von Bewohnern aus Nachbargemeinden benutzt.

Auf Beschluss des Gemeindevorstandes vom 18. Oktober 1971 wird unser Müllplatz ebenfalls ab sofort gesperrt. Für Ortseinwohner. ist der Müllplatz samstags von 9 bis 15 Uhr geöffnet.

Die Baustelle Friedhof ist inzwischen eingerichtet. Erdarbeiten sind vollzogen. Bei guter Witterung soll der  Rohbau noch in diesem Jahr erstellt werden.

der Vertrag zwischen den Kreis Bergstraße in der Gemeinde über den Rückerwerb des Lehrerwohnhauses liegt inzwischen vor.

Auf Anregung von Gemeindevertreter Andolfatto sollen am Grundstück Hauptstraße 100 Die Querstangen entfernt werden, damit Kinder und Fußgänger hinter der Barriere dem Verkehr ausweichen können.

Im Übrigen soll das Grundstück 1972 hergerichtet werden.

Gemeindevertreter Emmerich wies auf die Dringlichkeit einer Beratung über die gebietlichen Neugliederung hin. Der letzte Termin für den freiwilligen Zusammenschluss der Gemeinden ist der 15.11.1971. Außerdem werden im Jahre 1972 die Abschlussgesetze für den Kreis Bergstraße erwartet. Ende der Sitzung 21 Uhr 15.


Gemeindevorstandssitzung am 25. November 1971

  1. Gebietsreform
  2. Sporthallenbau
  3. Verschiedenes

zu Beginn der Sitzung stellte der Bürgermeister dem Gemeindevorstand den Leiter der Friedhofshalle, Herrn Ostheimer vor.

Herr Ostheimer erläuterte den Anwesenden anhand der Pläne das Bauvorhaben. Der Bau ist so weit fortgeschritten, dass bei guter Witterung bis Weihnachten das Dach fertig sein könnte. Die bereits vorliegenden Ausschreibungen decken sich mit den Kalkulationen, sodass voraussichtlich die Bausumme von 250.000 DM nicht überschritten wird.

Es soll versucht werden, während des Winters mit dem Innenausbau zu beginnen. Die hierfür erforderlichen Mittel  sollen im zweiten Nachtragshaushalt aus den weniger Ausgaben bereitgestellt werden.

  1. Der Bürgermeister verlas einen Brief des hessischen Gemeinde-Tages. Der hess. Gemeinde-Tag macht die Gemeinde darauf aufmerksam, dass nach den letzten Aussagen von Ministerpräsidenten Oswald Gemeinden in der Größenordnung von 1500 Einwohnern nur dann Überlebenschancen hätten, wenn besondere strukturelle Verhältnisse vorliegen und sich größere Verwaltungseinheiten deshalb nicht anbieten, weil es die räumlichen Gegebenheiten nicht zulassen. Nach der Gebietsreform sollen in Hessen ca. 500 Gemeinden sein. Voraussichtlich soll der Kreis Bergstraße bis zur nächsten Kommunalwahl im Oktober 1972 neu geordnet sein.

Außerdem legte ein Schreiben des Landrates vom 19.11.1971 vor. Der Landrat teilte der Gemeinde mit, dass die Einwohnerzahl der Gemeinde laut Angaben des statistischen Landesamtes vom 27.5.1970 genau 1500 betrug.

Voraussichtlich führen die Einwohnerzahlen vom 27.5.1970 bei der Ermittlung der Schlüsselzuweisungen für 1972 zugrundegelegt, weil die Einwohnerzahlen P. 31.12.1970 für das ganze Land Hessen voraussichtlich nicht mehr rechtzeitig festgestellt werden könnten.

Unter diesen Umständen hätte die Gemeinde Nieder-Liebersbach bei einem freiwilligen Zusammenschluss mit der Gemeinde Birkenau (Text ist so !) bis 31.12.1971 soll eine Gemeindevertretersitzung um am Freitag den 3.12.1971 eine Bürgerversammlung stattfinden. Danach soll mit Birkenau verhandelt werden.

  1. In Wiesbaden wurde über den Sporthallenbau Verhandlungen geführt. Für unsere Gemeinde wird eine Halle von 18 mal 33 Meter genehmigt. Nach der Festsetzung von Höchstpreisen für Sportstättenbau ist die Halle mit DM 700.000 veranschlagt. Hiervon wird mit 50 Prozent vom Land und 15 Prozent vom Kreis bezuschusst.

Nachdem die Gemeinde im rot-weiß Sportprogramm ganz vorne steht, ist der Hallenbau für das Jahr 1973 zu erwarten. Bei den Grundstücksverhandlungen mit Herrn Kraft sind Schwierigkeiten aufgetreten.

Da hier gibt der Gemeindevorstand der Gemeindevertretung die Empfehlung zu überprüfen, ob die Sporthalle nicht auf das gemeindeeigene Gelände Sulzbacher Straße 3 gebaut werden kann.

  1. Die Teilung des Grundstückes von Herrn Hans Helmling, Sulzbacher Straße, Flur Nr. 1,307, stimmte der Gemeindevorstand zu.

Bauausschusssitzung vom 25.11.1971

  1. Sporthallenbau
  2. Ausbau der Straße nach Mörlenbach
  3. Vorlage von Bauanträgen
  4. Verschiedenes

In Wiesbaden wurden von Herrn Architekten Diefenbach und dem Bürgermeister Verhandlungen geführt über den geplanten Sportstättenbau mit Herrn Ministerialrat Heinz Fallack.

Die Landesregierung ist bereit für Nieder-Liebersbach doch eine Ausnahme zu gewähren, weil die Vielseitigkeit des Sportvereins zu einer Halle in der Größenordnung von 12 x 24 Meter, die unserer Gemeinde nach dem Landesprogramm zusteht, nicht ausreicht. Der Gemeinde wurde einer Halle mit 18 -mal 33 Meter genehmigt. Im Förderungsprogramm des Landes ist hier führen Höchstbetrags mit DM 560.000 veranschlagt.

Darüber hinaus ist die Landesregierung bereit, den Betrag um weitere DM 140.000 aufzustocken, um damit den Bau einer Bühne zu ermöglichen. Der Gesamtbetrag in Höhe von DM 700.000 soll bei den Baukosten nicht überschritten werden. Grundsätzlich ist man bereit, die Bausumme in Höhe von DM 700.000 zu genehmigen. Hiervon werden ca. 50 Prozent vom Land und 15 Prozent vom Kreis bezuschusst. Mit dem Hallenbau kann im Jahre 1973 gerechnet werden.

Nachdem die Grundstücks-Verhandlungen mit Herrn Kraft wegen seiner Forderungen auf Schwierigkeiten gestoßen sind, hat man die Überlegungen angestrebt, ob die neue Halle nicht auf dem von der Gemeinde erworbene Grundstück Sulzbacher Str. 3 errichtet werden kann. Diese neue Situation hat sich ergeben, nachdem die Gemeinde im Jahre 1971 das Grundstück von Herrn Steinmann erworben hat.

Der Bauausschuss so einstimmig der Auffassung, dass diese neuen Gesichtspunkte überprüft werden sollten.

Mit dem Architekten soll eine Besprechung herbeigeführt und die Planung schnellstens vorangetrieben werden.

Bei den Verhandlungen mit Herrn Kraft über den Erwerb seines Grundstückes nördlich des Sportplatzes wurde von ihm die Forderung erhoben den Grundstückspreis mit DM 6 je Quadratmeter in Anwendung zu bringen. Eine überschlägliche Berechnung hat ergeben, dass die Kaufsumme 36.000 betragen würde.

Von der Gemeindeverwaltung wurden diesbezüglich mit dem Forstamt Birkenau Verhandlungen aufgenommen. Von dieser Seite wäre man unter Umständen bereit, entsprechendes Gelände zur Verfügung zu stellen, um den Sporthallenbau zu fördern. Wird von Seiten des Fiskus von Quadratmeterpreis von 1,50 DM zugrundegelegt, müßte die Gemeinde dann noch weitere DM 9000 an Herrn Kraft entrichten.

Hier anwesenden Vertreter hielten ist deshalb für angebracht, eine Bebauung des Grundstückes Sulzbacher Straße zu befürworten und schnellsten voranzutreiben.

  1. Der Kreisausschuss Bergstraße kannte den Gemeindevorstand mit, dass die Bundesbahn der Errichtung einer Bahnbuslinie Mörlenbach – Bonsweiher – Nieder-Liebersbach nach Ausbau der Verbindungsstraße nach Mörlenbach ablehnend gegenübersteht.

Der Bauausschuss ist der Ansicht, dass mit der Bundesbahn weiter verhandelt werden sollte, weil die anwesenden Vertreter der Meinung sind, dass bis zur Fertigstellung dieser Straße die Gemeinde in der Einwohnerzahl weiterhin wächst.

Nach dem Programm der hessischen Landesregierung `Hessen 80″ ist unser Raum als Verdichtungs-Raum ausgewiesen. Anhand dieser Tatsache kann sich die Gemeinde der Auffassung des Landratsamtes nicht anschließen. Die aufgeführten Mehrkilometer hält der Bauausschuss für sachlich unbegründet.

Nach dem ohnehin zwei Busse in beiden Richtungen während der Spitzenzeiten auf der B 38 in Richtung Weinheim – Fürth oder Waldmichelbach verkehren, kann ohne weiteres zugemutet werden, dass im Verdichtungsraum der Großgemeinde Birkenau eine Fahrt über Nieder-Liebersbach geführt wird.

  1. Neubau einer Garage Wilhelm Trautmann, Balzenbacherstraße. Es bestanden keine Einwände.

Umbau und Aufstockung eines Wohnhauses Michael Winkler, Reisener Straße. Der Bauausschuss stimmte zu.

Neubau eines Mehrfamilienhauses Kurt Melüh, es bestanden keine Einwände.

Der Einbau eines Schornsteins beim Anwesen Fr Bundschuh wurde genehmigt.

  1. Die Wanderkarte Nieder-Liebersbach wurde vorgelegt und besichtigt.

Gemeindevertretersitzung vom 30.11.1971

Aussprache über die Gebietsreform

Gv Vorsitzender Lüdeke Eröffnete die Sitzungen wies daraufhin, dass es sich um eine Dringlichkeitssitzung handelt und damit die Frist gewahrt worden ist.

Gemeindevertreter Andolfatto lehnte eine nicht-öffentliche Sitzung ab. Er sei der Ansicht, dass die Öffentlichkeit bei einem so wichtigen Thema nicht ausgeschlossen sein dürfte. Außerdem könnten nach der HGO keine Beschlüsse gefasst werden.

Auch Gemeindevertreter Helth zwar der Auffassung, dass keine Beschlüsse gefasst werden könnten.

Gv Lüdeke wies daraufhin, dass wir es lediglich um die Gründung einer Verhandlungskommission für den Grenzänderungsvertrag ginge und um einen Informationsabend für die Gemeindevertreter.

Er bat um Abstimmung, ob die Sitzung stattfinden oder ob eine neue öffentliche Sitzung einberufen werden sollte. Die Abstimmung ergab, dass eine neue Sitzung einzuberufen sei und zwar am Mittwoch den 8. Dezember 1971.

Der Bürgermeister verwies auf die Wichtigkeit dieser Angelegenheit, nachdem es in der letzten Woche durch Verhandlungen mit dem Landratsamt zu neuen Gesichtspunkten gekommen sei.

Er vertrat die Auffassung, dass die Bildung einer Verhandlungskommission beraten werden sollte, jedoch müsste bis zum endgültigen Bescheide die Bürgerversammlung abgewartet werden. Erst dann kann sich die Gemeindevertretung mit dieser Angelegenheit befassen und entscheiden, ob eine Kommission zum Grenzänderungsvertrag überhaupt tätig werden kann.

Ende des Sitzung 20 Uhr 20.


Gemeindevertretersitzung vom 8.12.1971

Gründung einer Verhandlungskommission für den Grenzänderungsvertrag

Gv Vors. Lüdeke eröffnete die Sitzung und stellte die Beschlussfähigkeit fest. Gemeindevertreter Emmerich schlägt vor, die Tagesordnung dahingehen zu erweitern, dass die Taktik der Verhandlungskommission festgelegt werden soll.

Dieser Punkt 2 wurde einstimmig in die Tagesordnung aufgenommen. Er ist in einem nicht-öffentlichen Teil zu behandeln.

  1. Die Gemeindevertreter sprachen sich einstimmig für folgende Kommission aus:

Bürgermeister Schulz, Ernst Kadel, Fritz Dietrich, Johannes Stennes, H. Lüdeke, Klaus Emmerich.

Fällt ein Mitglied aus, können die einzelnen Fraktionen einen weiteren Mann nachrücken lassen. Damit war der öffentliche Teil der Gemeindevertretersitzung beendet.

Nicht öffentlicher Teil 2

Ausgangspunkt für die Verhandlungen zu der Entwurf des Grenzänderungsvertrages, der früher auf dem Tisch des Hauses gelegen hatte, sein.

Es wurde festgestellt, dass noch in diesem Jahr der Beschluss bei der Gemeinde vorliegen muss, damit der Kreistag noch am 29.12.1971 über den Zusammenschluss beschließen kann. Das Inkrafttreten des Vertrages soll gem. ‚ 12 des Vertragsentwurfes erfolgen.

Es wurde angeregt, die Bezüge des Bürgermeisters um eine Stufe zu heben.

Ebenso soll über die künftige Stellung des Bürgermeisters verhandelt werden. Man will bestrebt sein, die Unterstützung zu erlangen, dass Bürgermeister Schulz die Stelle eines hauptamtlichen ersten Beigeordneten bekommt (Wahlbeamter).

Dem Kassenverwalter wird es wahrscheinlich freigestellt sein, ob er in Birkenau weiterbeschäftigt wird oder in den Ruhestand tritt.

Der Kern der Verhandlungen wird der Investitionsplan des zukünftigen Ortsteiles sein. Im Grenzänderungsvertrag sollen folgende Punkte unbedingt aufgenommen werden.

§ 6

  1. Errichtung der geplanten Sporthalle im Jahre 1973 als Leistungszentrum für den Kunstkraftsport. (Die Finanzierung ist gesichert).
  2. Die erhöhten Schlüsselzuweisungen sollen im zukünftigen Ortsteil Nieder-Liebersbach verwendet werden.
  3. Alle Erlöse aus Vermögensveräußerungen der Gemeinde Nieder-Liebersbach sollen im zukünftigen Ortsteil verbleiben.
  4. Ausbau der Gehwege
  5. Ausbau weiterer Straßen z. B. Riedackerweg , Weg zum Birkenau Schuttplatz.
  6. Erhaltung des Jagdbogens

§ 7

  1. Fertigstellung der Wasserversorgung
  2. Fertigstellung der im Bau befindlichen Friedhofshalle
  3. Fertigstellung des Kanalsnetzes einschließlich der Vorflut nach den Planungen Krimmelbein.
  4. Fertigstellung des Ausbaus des Hauses Riederer für den Kindergarten

Der zukünftige Ortsbeirat soll aus neun Mitgliedern bestehen.

Die Gemeinde Birkenau soll die Erhaltung der Grundschule Nieder-Liebersbach befürworteten.

Die ersten Verhandlungen mit Birkenau soll möglichst am Freitag, den 12.12.1971 stattfinden.

Informationen:

Am Dienstag den 14.12.1971 findet um 19 Uhr eine Sitzung des Haupt und Finanzausschusses statt. Um 20 Uhr folgt dann eine öffentliche Gemeindevertretersitzung. Ebenfalls am Dienstag um 15 Uhr findet die Abnahme der Straßen durch den Gemeindevorstand statt. Ende der Sitzung 22 Uhr 30.


Niederschrift

über die Sitzung der Verhandlungskommission der Gemeinden Nieder-Liebersbach und Birkenau zwecks Zusammenschluss der beiden Gemeinden am Freitag, den 10. Dezember 1971

Anwesend von Birkenau:

Bgm Flemming, Gv Gareis, Gg. Schmitt, Silchmüller, Kinscherf, Knörr

von Nieder-Liebersbach

Bgm Schulz, 1. BG E. Gg. Kadel, BG Stennes, Guth, BG Fr. Dietrich, Gv Vors. Lüdeke, Gv Emmerich

Bürgermeister Schulz begrüßte die anwesenden Vertreter der beiden Gemeinden. Er bezeichnete das folgende Gespräch als erste Kontaktaufnahme bezüglich der gebietlichen Neugliederung. Bisher waren die Nieder-Liebersbach Bürger nicht zu bewegen gewesen, einem Zusammenschluss beider Gemeinden zuzustimmen. Deshalb hatte man sich abwartend verhalten. Man wollte nicht als zerstrittene Gemeinde in die Muttergemeinde eintreten.

Bürgermeister Flemming legte einen neuen Entwurf des Grenzänderungsvertrages nach Vorstellung der Gemeinde Birkenau vor.

Die in §§ 1-5 sind gegenüber dem alten Entwurf des Landratsamtes unverändert geblieben. Im § 6, Entwicklungsplan gehen die Vorstellungen der beiden Gemeinden auseinander. Folgende Investitionsmaßnahmen sind nach Meinung der Gemeinde Nieder-Liebersbach unbedingt in § 6 aufzunehmen:

  1. Errichtung der geplanten Sporthalle im Jahre 1973 als Leistungszentrum für den Kunstkraftsport.
  2. Die erhöhten Schlüsselzuweisungen sollen im zukünftigen Ortsteil Nieder-Liebersbach verwendet werden.
  3. Alle Erlöse aus Vermögensveräußerungen der Gemeinde Nieder-Liebersbach sollen im zukünftigen Ortsteil verbleiben.
  1. Ausbau der Gehwege
  2. Ausbau weiterer Ortsstraßen z. B. Riedackerweg, Weg zum Birkenauer Schuttplatz
  3. Erhaltung des Jagdbogens
  4. Fertigstellung der Wasserversorgung
  5. Fertigstellung der im Bau befindlichen Friedhofshalle
  6. Fertigstellung des Kanalnetzes einschl. Vorflut nach den Planungen Krimmelbein
  1. Fertigstellung des Ausbaues des Hauses Riederer für den Kindergarten
  2. Fertigstellung der in Aufstellung befindlichen Ortsbaupläne

Im neuen Entwurf der Gemeinde Birkenau sind folgende Punkte als Investitionsmaßnahmen enthalten:

  1. a) Ausbau weiterer Ortsstraßen
  2. b) Fertigstellung des Kanalnetzes
  3. c) Verlegung eines Hauptsammlers von Rathaus zum Ortsausgang in Richtung Birkenau und Anschluss an den Gruppensammler des Abwasserverbandes
  4. d) Fertigstellung der Friedhofshalle
  5. e) Ausbau der Gehwege
  6. f) Weiterführung der in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne

Der für Nieder-Liebersbach so wichtige Bau einer Sporthalle ist in diesem § unter (1) im allgemeinen Text erwähnt und zwar:

„Die Gemeinde Birkenau ist um die Errichtung einer Sporthalle bemüht, sofern die finanziellen Voraussetzungen dafür geschaffen sind.“

Bürgermeister Flemming erwähnte, dass bei einer überschlägigen Zusammenstellung der erforderlichen Investitionen nach Berechnung von Birkenau mit einem Gesamtbetrag von DM 2.655.000,– zu rechnen sei. Birkenau sei darüber informiert, dass der Bau einer Sporthalle in Nieder-Liebersbach mittlerweile zu einem Politikum geworden sei. Wie soll dies alles finanziert werden. Zieht man die erhöhten Schlüsselzuweisungen ab, verbleiben immer noch für 1.8 Mio Maßnahmen, für die keine Finanzierung vorhanden ist.

Gv Kinscherf, Birkenau, wandte ein, dass von den erwähnten DM 170.000 Schlüsselzuweisungen noch die Kreisumlage abgezogen werden müsse.

BG Stennes erklärte, dass nach einer verbindlichen Angabe des Landratsamtes nach Abzug der Kreisumlage noch DM Mehrschlüsselzuweisungen verbleiben würden.

Bgm Schulz nahm zu den vorgesehenen Investitionsmaßnahmen wie folgt Stellung:

Das Straßennetz in Nieder-Liebersbach ist vollständig ausgebaut, lediglich zwei kurze Wegstrecken von ca. 100 Meter und zwar der Riedackerweg und der Weg zum Birkenauer Schuttloch sind noch auszubauen.

Das Kanalnetz ist zu 75 % fertiggestellt. Hierfür wurden früher keine Anträge auf Schuldendiensthilfe gestellt, so dass beim zweiten Bauabschnitt für den Hauptsammler DM 400.000 als Vorleistungen der Gemeinde in Ansatz gebracht werden. Für die Bachverrohrung am Rathaus hat die Gemeinde ebenso keine Zuschüsse erhalten. Eine Zinsbeihilfe für Baumaßnahmen in Höhe von 200.000 DM ist seitens des Landes in Aussicht gestellt, das gilt auch für die Kanalbaumaßnahmen.

Die Planung der Ortskanalisation und der Vorflut wurde vom Ing.Büro Krimmelbein durchgeführt und ist vollkommen abgeschlossen.

Die Finanzierung des Ausbaues der Gehwege ist gesichert und zwar durch Anliegerbeiträge lt. Satzung mit 75 %, der Rest ist durch Zuschüsse gedeckt.

Für den Bau der Friedhofshalle stehen im Haushalt 1971 DM 150.000 zur Verfügung. Im zweiten Nachtrag werden weitere DM 80.000 bereitgestellt. Als Kreiszuschuss werden ca. DM 10.000 erwartet. Der Kostenvoranschlag lautet über DM 250.000, so dass im Jahre 1972 noch mit Baukosten von DM 20.000,– gerechnet werden kann. Nieder-Liebersbach hätte 1972 keinen a.o.H. aufgestellt.

Bgm. Flemming erklärte, man habe sich in dem Vertragsentwurf daran gehalten, was damals von Nieder-Liebersbach an den Kreis herangetragen worden sei. Die Birkenauer Gemeindevertretung hat sich darüber unterhalten. Die Probleme sind in allen Ortsteilen die gleichen und in Birkenau selbst auch. Das wichtigste ist, die Ortskanalisation voranzutreiben, und sie möglichst in einem überschaubaren Zeitraum zu beenden.

Bgm. Schulz hat für die Kanalisation und Bachverrohrung ca. DM 500.000 Vorleistungen erbracht. Der Rest dürfte ebenso bei DM 500.000 liegen.

BG Stennes bemängelte des Passus Sporthalle als nicht zufriedenstellend.

Bgm. Flemming: Hier kann man sich nicht festlegen, man hat auf die Verteilung der Mittel keinen Einfluss.

Stennes: Eine Terminfestlegung sollte aber angestrebt werden, sonst sagt man später einfach, man sieht keinen finanziellen Weg diese Sporthalle voranzutreiben.

Bgm. Flemming hat erhebliche Bedenken, sich auf ein bestimmtes Jahr festzulegen. Solche Maßnahmen haben sich zu oft nicht nur um ein Jahr, sondern um mehrere Jahre verzögert. Birkenau ist nicht in der Lage Zusage zu geben, ohne zu wissen, ob die Finanzierung gesichert ist und ohne einen Pfennig Geld.

Bgm. Schulz Nach Bau der Halle soll angestrebt werden, in Nieder-Liebersbach ein Leistungszentrum für den Kunstkraftsport zu schaffen. Der Sportverein hat 400 Mitglieder. Es ist eine Halle von 18 x 33 m bereits genehmigt. Der Sporthallenbau ist der einzige Punkt im Investitionsprogramm, bei den Nieder-Liebersbach um Nachsicht bittet.

Bgm. Flemming: auch Birkenau sieht sich dem Problem des Baues einer Sporthalle gegenübergestellt. Es wird nicht abgelehnt, eine Sporthalle zu bauen, aber eine zeitliche Zusage kann von keiner Gemeindevertretung gegeben werden. Die Sporthalle ist eine wünschenswerte Maßnahme, sie soll gebaut werden, sobald die finanziellen Voraussetzungen geschaffen sind durch die Gewährung von öffentlichen Mitteln.

Bgm.Schulz: Die erhöhten Schlüsselzuweisungen sind eine zusätzliche Finanzierungsquelle. Damit sollte es möglich sein, die Sporthalle zu finanzieren. Außerdem ist ein gemeindeeigenes Gelände für die Sporthalle bereits vorhanden. Nieder-Liebersbach hätte die Sporthalle auf jeden Fall im jahre 1973 gebaut, das müßte der Großgemeinde doch möglich sein.

Gv. Lüdeke, Nieder-Liebersbach: Im Vertragsentwurf des Kreises steht die Sporthalle an erster Stelle. Es ist selbstverständlich, dass nur Investitionen durchgeführt werden können, wenn Geld vorhanden ist.

Flemming: Die von Birkenau aufgestellte Investitionsliste stellt keine Prioritätenliste dar. Er sieht die Punkte a – f als die wichtigsten Maßnahmen für die Gemeinde an, die auch durchgeführt werden müssen, wenn keine Zuschüsse bezahlt werden. Die Sporthalle wird gebaut werden, wenn die Mittel dafür vorhanden sind. Es sei noch zu bemerken, dass die Mittel aus dem Rot-Weisen-Plan nicht mehr auf einmal bezahlt werden, sondern ratenweise. Sollte ein Bauvorhaben vor der Genehmigung begonnen werden, werden keine Mittel mehr gezahlt. Es wäre also unverantwortlich, die Halle ohne die Genehmigung des Landes zu beginnen.

Bgm. Schulz: Wir haben klare Zahlen auf den Tisch gelegt. Die erhöhten Schlüsselzuweisungen von zwei Jahren betrage DM 340.000,B. Dazu kommen Grundstücksverkäufe, so dass sich  insgesamt DM 700.000,– ergeben. Damit wäre doch die Finanzierung gesichert.

Es ist ein großes Problem der Zukunft, die Menschen in ihrer Freizeit zu beschäftigen. Die Sporthalle ist aus diesem Grund ein vordringliches Problem.

Emmerich: Der Antrag von Nieder-Liebersbach läuft seit 1962. Nieder-Liebersbach steht an 6. Stelle in der Zuschussliste. Der Bau einer Sporthalle für Nieder-Liebersbach ist unumgänglich.

Man will sich nun beiderseits bemühen, einen Kompromiss für die Sporthalle zu finden. Evtl. kann man diesen Punkt in das Investitionsprogramm an erster Stelle setzten, ohne eine Jahreszahl zu bestimmen.

Bezüglich der Wasserversorgung erklärte Bürgermeister Schulz, dass diese abgeschlossen sei. Die Abrechnung ist aus steuerlichen Gründen noch nicht erfolgt.

Für den Ausbau des Hauses Riederer sind noch ca. 30.000 DM zur Verfügung zu stellen, ein Zuschuss wird beantragt.

Der Feldwegebau ist auch im wesentlichen abgeschlossen. Nur der Kühruhweg ist noch auszubauen.

Bgm. Flemming: Der Feldwegebau kann in den einzelnen Ortsteilen nicht festgelegt werden.

Was nötig ist, wird gemacht.

Ebenso ist es mit den Zuteilungen an die Vereine. Die Zuschüsse an die Vereine errechnen sich z. B. bei den Sportvereinen nach Stand der Schüler und jugendlichen Mitglieder der Vereine.

Der § 8 ändert sich nach dem Birkenauer Entwurf nur unter (2) a und zwar wird hier die „Verwaltung“ der Sporthalle gestrichen.

Der § 9 ist unverändert.

Beim § 10 fallen die Trauungen im Ortsteil weg. Für alle Ortsteile ist nur ein Standesbeamter und Stellvertreter vorhanden.

Deshalb ist es nicht möglich, in den einzelnen Ortsteilen Trauungen vorzunehmen.

Punkt 1 bis 5 werden ebenfalls aus dem alten Entwurf übernommen.

Zu § 5 ist noch folgendes zu sagen:

Herr Gräber ist 61 Jahre alt und ehrenamtlicher Kassenverwalter. Bei Ortszusammenschlüssen steht ihm nach 12 Dienstjahren der Ehrensold zu. Herr Gräber hat die 12 Jahre erreicht. Es soll mit Herrn Gräber gesprochen werden, ob er in den Ruhestand tritt, oder ob er in Birkenau weiterbeschäftigt wird. Das könnte dann allerdings nur in einer untergeordneten Stellung sein.

Frau Weinkauf und Frau Beck, beide BAT 7, werden übernommen.

In Nieder-Liebersbach wird eine Verwaltungsstelle eingerichtet, die halbtags besetzt wird.

Der Gemeindearbeiter, Herr Emig, soll vorläufig ganz in Nieder-Liebersbach bleiben, wahrscheinlich überhaupt.

Bezüglich des Bürgermeisters werde von Nieder-Liebersbach der Wunsch vorgetragen, Herr Schulz die Stelle eines hauptamtlichen ersten Beigeordneten zu übertragen (Wahlbeamter).

Bgm. Flemming: Der überwiegende Teil der Birkenauer Gemeindevertretung ist der Auffassung, dass ein hauptamtlicher erster Beigeordneter nicht erforderlich ist. Keine Gemeinde des Kreises in dieser Größenordnung hat einen hauptamtlichen Beigeordneten.

Birkenau hat die Vorstellung, Herr Schulz solle die gesamte Bauabteilung der Großgemeinde übernehmen. Sollte Nieder-Liebersbach dem Vertrag zustimmen, besteht auch der Abwasserverband nicht mehr. Das gehöre dann auch zu dem Aufgabengebiet von Herrn Schulz.

Bgm. Flemming war außerdem noch der Auffassung, dass es bezüglich der Bezahlung für Herrn Schulz leichter und besser sei als Berufsbeamter, wie als Wahlbeamter. Das sei auch noch eine finanzielle Frage. Ein Beigeordneter habe weit mehr Aufwendungen, wie ein Berufsbeamter.

BG Fr. Dietrich sagte, es sei der Wunsch der Bevölkerung, dass Bgm. Schulz 1. BG in der Großgemeinde würde.

Bgm. Flemming sagte nochmals, dass nicht zu erwarten sei, dass die jetzige Birkenauer Gemeindevertretung hier zustimmt.

Bis zu Wahl bilden Gemeindevorstand und Gemeindevertretung den Ortsbeirat von Nieder-Liebersbach. Später, nach den Neuwahlen, ergibt sich wahrscheinlich eine neue Besetzung. Vielleicht kann diese Stelle zu einem späteren Zeitpunkt geschaffen werden.

Bgm. Flemming Sollte in diesen strittigen Punkten, Sporthallenbau und Stellung von Herrn Schulz noch eine Einigung erzielt werden, ist dann damit zu rechnen, dass ein entsprechender Beschluss der Vertretungen für die Eingemeindung noch rechtzeitig möglich ?

Die letzte Kreistagssitzung ist am 20.12.71. Bis dahin müßte der Beschluss gefasst sein.

BG Stennes Nieder-Liebersbach sollte keine Einigung erzielt werden, gibt es keinen Zusammenschluss.

Die Verhandlungskommission trifft sich am kommenden Mittwoch, den 15.12.1971, in Birkenau.

Zuvor finden in beiden Gemeinden Gemeindevertretersitzungen statt, so dass die strittigen Punkte noch besprochen werden können.

Nieder-Liebersbach, den 13.12.1971


Gemeindevorstandssitzung am 14.12.1971

  1. Abnahme von Straßen, Neubaugebiet
  2. Ausweisende Stellenplanes
  3. Verschiedenes
  1. die Straßen im Neubaugebiet wurden abgegangen. Mängel wurden keine festgestellt, nachdem die Kurve in der Weinbergstraße zwischenzeitlich gehoben worden ist.

Die Abnahme erfasste folgende Straßen:

Im Mühlengrund, Blumenstraße, Rosenstr., Weinbergstraße, Waldstraße, Nächstenbacher Str.

(So weit in die Maßnahme in einbegriffen)

  1. Nach dem Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1971, indem die Stellenanhebungen für die Verwaltungsangestellten Weinkauf und Beck vorgesehen waren, erging folgender Beschluss:
  2. Die VA Gisela Weinkauf wird mit Wirkung vom 1.4.1971 nach BAT VII angehoben.
  3. Die VA Doris Beck wird mit Wirkung vom 1.10.1971 nach BAT 7 angehoben.
  1. Die Freiwillige Feuerwehr Hand beim Gemeindevorstand die Bereitstellung von Nutzholz für den Bau einer Bühne beantragt. Dem Antrag wurde stattgegeben unter der Bedingung, dass die Bühne auch allen anderen Vereinen gegen eine geringe Nutzungsentschädigung zur Verfügung gestellt wird.

Finanzausschuss vom 14.12.1971

Beratung des Nachtrags zum Haushaltsplan 1971 und des Nachtrags zum Stellenplan.

Nachtrag zum Haushaltsplan 1971 wurde eingehend beraten. Die Einnahmen im ordentlichen Haushalt erhöhen sich um DM 68.040 gegenüber einer Verminderung von DM 8.6 03.

Die Ausgaben erhöhen sich um139.054 DM gegenüber einer Verminderung von79.617 DM.

Der ordentliche Haushalt wird nunmehr in Einnahmen und Ausgaben auf DM 635.558 festgesetzt.

Der außerordentliche Haushalt erhöht sich in Einnahmen und Ausgaben 50.960 auf insgesamt DM 313.501. Dieser Betrag resultiert in der Hauptsache aus Grundstücksverkäufen für den Erwerb des Hauses Riederer.

Der Haupt und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Gemeindevorstand, II. Nachtrag zum ordentlichen Haushalt 1971 in der vorgelegten Form zu genehmigen.

Der außerordentlicher Haushalt und die Haushaltssatzungen wurden ebenfalls einstimmig genehmigen.

Der Nachtrag zum Stellenplan 1971 wurde gegenstandslos, da eine Aufstockung der Bezüge des Bürgermeisters nicht mehr möglich ist.


Gemeindevertretersitzung vom 14.12.1971

  1. Genehmigung der Protokolle
  2. Verabschiedung des Nachtrags zum Haushaltsplan 1971
  3. Stellenplan
  4. Grundstücksangelegenheiten
  5. Vergab von Bauleitung für die Friedhofshalle
  6. Antrag der Sportvereinigung
  7. Antrag des Verkehrsvereins
  8. Verschiedenes, Anfragen, Mitteilungen

Gv Vorsitzernder Lüdeke eröffnet die Sitzung und stellte fest, dass acht Gemeindevertreter unwissend waren.

GV Helth Schlägt vor, die Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil um den Punkt „Anwesen Steinmann“ zu erweitern. Außerdem sei der Punkt der Tagesordnung „Stellenplan“ gegenstandslos geworden und von der Tagesordnung zu streichen. Die Gemeindevertreter waren einstimmig mit der geänderten Tagesordnung einverstanden.

  1. Die Gemeindevertreter waren einstimmig damit einverstanden, dass auf eine Verlesung der Protokolle vom 22.10. und 30.11.1971 verzichtet werden könne.

Das Protokoll vom 22.10.1971 wurde einstimmig, das Protokolle vom 30.11.1971 mit einer Enthaltung genehmigt. Vom Protokoll vom 18.12.71 wurde der öffentliche Teil verlesen und dieser mit einer Enthaltung genehmigt.

  1. II. Nachtrag zum ordentlichen Haushaltsplan 1971 erhöhen sich die Einnahmen 68.040 gegenüber einer Verminderung um 79.671, sodass der ordentlichen Haushalt nunmehr in Einnahmen und Ausgaben 635.558 abschließt. Es ist gelungen einen Anteilsbetrag in Höhe von DM 82.000 an den aoH zu überführen, der für die Friedhofshalle verwendet werden soll.

Die Erhöhungen im außerordentlichen Haushalt in den Einnahmen und Ausgaben um DM 50.960 resultieren in der Hauptsache aus Grundstücksverkäufen für den Erwerb des Hauses Riederer. Der außerordentliche Haushalt schließt nunmehr in Einnahmen und Ausgaben mit DM 313.5 01 ab.

Gemäß der Empfehlung des Haupt und Finanzausschusses stimmte die Gemeindevertretung II. Nachtrag im ordentlichen und außerordentlichen Teil der 2. Nachtragssatzung im ordentlichen und außerordentlichen Teil und der 2. Nachtragssatzung des Haushaltsplanes 1971 einstimmig zu.

  1. Entfällt
  2. Die Gemeindevertretung Beschluss einstimmig, die Kanal Anschlussgebühren des Lothar Stäckler in Höhe von DM 1250 mit dem an die Gemeinde von Herrn Stäckler abgetretenen Gelände in Flur 1, Nr. 2/3, 255 qm zu verrechnen.
  3. Die Gemeindevertretung vergab einstimmig an Ostheimer, Lorsch, die Bauleitung der Leichenhalle. Sie entsprach damit der Empfehlung des Bau und Finanzausschusses. Das Honorar des Herrn Ostheimer beträgt nicht mehr als vier Prozent der Bausumme von 250000 DM.
  4. Die Sportvereinigung bittet die Gemeindevertretung mit Antrag vom 6.12.1971 um den Verkauf der gemeindeeigenen Parzellen Flur 1 Nr. 27. Dieses Grundstück wird der Sportvereinigung seit 1933 unentgeltlich zur Nutzung überlassen.

Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand einstimmig mit dem Verkauf der Parzelle an die Sportvereinigung. Es soll ein Anerkennungspreis von DM 200 gefordert werden. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

  1. Der Antrag des Verkehrsvereins vom 24.4.1971 auf Gewährung einer Bezuschussung des Vereins von weiteren DM 1000 war damals bis zur Beratung des Nachtragshaushaltsplanes zurückgestellt worden.

Die Gemeindevertretung einstimmig der Ansicht, dass den Verkehrsverein eine zusätzliche Zuwendung in Höhe von DM 500 zur Verfügung gestellt werden sollte.

  1. Hierzu ganze Bürgermeister folgende Erklärungen:

Der hessische Gemeindetag teilt der Gemeinde mit Schreiben vom 1.12.1971 mit, dass sich die Schlüsselzuweisungen in den Jahren 1972 und 1973 erhöhen werden. In den folgenden Jahren werden sie dann allerdings wahrscheinlich rückläufig sein. Im Jahre 1972 wird die Schlüsselzuweisungen der Gemeinde sich von DM 125000 auf ca. DM 190.000 erhöhen.

Der Kreis hat den Haushalt und den ersten Nachtrag zum Haushalt 1971 genehmigt.

Der Rohbau der Leichenhalle steht vor der Vollendung. Die Dachdecke wird in den nächsten Tagen eingezogen.

Dann glaubte Bürgermeister noch einen Bericht über den Stand der Verhandlungen mit Birkenau bzgl. Grenzänderungsvertrag.

Gv Lüdeke schloss den öffentlichen Teil der Sitzung.


Nicht-öffentlicher Teil

Der Bürgermeister berichtete, dass am Montag im sogenannten Melühhaus eine Ausweisung stattgefunden hat. Die Familie Schmidt hat seit dem Verkauf des Hauses an Frau Vogler keine Miete mehr bezahlt, sodass die Mietschulden sich auf DM 4500 belaufen.

Bei der Zwangs-Ausweisung war von der Familie Schmidt niemand anwesend.

Die Gemeinde war verpflichtet auf Grund des Obdachlosenrechts die Familie Schmidt wieder einzuweisen.

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt wurde eine Nutzungsentschädigung, die von der Gemeinde zutragen ist von DM 80 festgesetzt. Dies gilt bis 31.1.1972.

Die Familie Schmidt hat sieben Kinder. Es ist damit zu rechnen, dass dann wieder eine Ausweisung erfolgt. Nach der dritten Ausweisung ist die Gemeinde verpflichtet, die Familie zu übernehmen.

Die Gemeindevertreter waren einstimmig der Auffassung, dass sofort mit dem Abbruch des Wohnhauses auf dem ehemaligen Anwesens Steinmann begonnen werden sollte.

Das Protokoll vom nicht-öffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung vom 18.12.1971 wurde einstimmig genehmigt.

c) Im Laufe des Abends kaum Bürgermeister Flemming, Birkenau telefonisch das Ergebnis der Beratung der Birkenauer Gemeindevertretung wie folgt bekannt:

Die Errichtung einer Sporthalle im zeitlichen Rahmen der Bewilligung von Mitteln aus dem rot weißen Spottförderungsprogramm und zwar soll dieser Punkt als vordringliche Maßnahme unter a) eingebaut werden.

Die Gemeinde Birkenau hält die Schaffung einer Stelle eines hauptamtlichen Beigeordneten zum derzeitigen Zeitpunkt für nicht angebracht.

Die erhöhten Schlüsselzuweisungen können nicht in voller Höhe nicht im Ortsteil Nieder-Liebersbach verbleiben, sondern sind Bestandteil des gesamten Haushaltes.

Alle anderen Punkte sind akzeptiert.

Der Bürgermeister wurde beauftragt, vom Landratsamt die Fotokopien der Grenzeänderungsverträge der Gemeinten Reisen und Löhrbach mit Birkenau zu besorgen.

Ebenso solle versuchen, Herrn Oberamtsrat Schneider von der kommunalen Abteilung oder einen anderen maßgeblichen Herrn des Landratsamtes zu der am Mittwoch, den 15.12.1971 stattfindenden zweiten Sitzung mit Birkenau zu gewinnen.

Gv Lüdeke berief vorsorglich eine Dringlichkeitssitzung der Gemeindevertretung für Donnerstag, den 16.12.1971 21 Uhr ein Tagesordnung: Gebietsreform einschließlich Grenzänderungsvertrag.


Gemeindevorstand   14.12.1971

  1. Abnahme von Straßen im Neubaugebiet
  2. Ausweitung des Stellenplanes
  3. Verschiedenes
  1. Die Straßen im Neubaugebiet wurden abgelaufen. Mängel wurden keine festgestellt, nachdem die Kurve in der Weinbergstraße zwischenzeitlich gehoben wurde.

Die Abnahme erfasste folgende Straßen:

Im Mühlengrund, Blumenstraße, Rosenstr., Weinbergstraße, Waldstraße, Nächstenbacher Str.

(So weit in die Maßnahme in einbegriffen)

  1. Nach dem Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1971, indem die Stellenanhebungen für die Verwaltungsangestellten Weinkauf und Beck vorgesehen waren, erging folgender Beschluss:
  2. Die VA Gisela Weinkauf wird mit Wirkung vom 1.4.1971 nach BAT VII angehoben.
  3. Die VA Doris Beck wird mit Wirkung vom 1.10.1971 nach BAT 7 angehoben.
  1. Die Freiwillige Feuerwehr Hand beim Gemeindevorstand die Bereitstellung von Nutzholz für den Bau einer Bühne beantragt. Dem Antrag wurde stattgegeben unter der Bedingung, dass die Bühne auch allen anderen Vereinen gegen eine geringe Nutzungsentschädigung zur Verfügung gestellt wird.

Gemeindevertretersitzung vom 16.12.1971

Gebietsreform einschließlich Grenzänderungsvertrag

Wie es handelt sich um eine Dringlichkeitssitzung. Auf die verkürzte Ladungsfrist des ‚ 58 Abs. 1 HGO wurde in der Einleitung hingewiesen.

Gv Vors Lüdeke Eröffnete die Sitzung und und stellte die Beschlussfähigkeit fest.

Zunächst berichtete Bürgermeister Schulz über die letzte Sitzung der Verhandlungskommission.

Bezüglich der geplanten Sporthalle war Birkenau bereit, diese in das Investitionsprogramm aufzunehmen und zwar

  1. a) Errichtung der geplanten Sporthalle im zeitlichen Rahmen der Bewilligung von Mitteln aus dem rot-weißen Spottförderungsprogramm. Die Gemeinde Birkenau ist und die frühestmöglichen Bewilligung der Förderungsmittel bemüht.

Die geplante Sporthalle war das erste und einzige Anliegen der Gemeinde Nieder-Liebersbach an die Großgemeinde. Dennoch war hier nicht mehr herauszuholen.

Die erhöhten Schlüsselzuweisungen sind in erster Linie als Übergangsregelungen für beide Verwaltungen bestimmt, auch die Großgemeinde hat einen Anteil zu beanspruchen.

Bei den Investitionsmaßnahmen hat sich keine Änderung ergeben.

In § 5 Abs 2 konnte keine Einigung erzielt werden, die Übernahme erfolgt nach dem hessischen Beamtengesetz.

Danach verlas der Vorsitzende Herr Lüdeke den Grenz- Änderungsvertrag.

In der anschließenden Diskussion wurde von Gemeindevertreter Georg Kadel angeregt, dass die Erhaltung der Gemeindewaage noch angestrebt werden sollte.

Gemeindevertreter Emmerich sagte, nach dem Verlauf der stattgefundenen Verhandlungen sei damit zu rechnen, dass Birkenau bemüht sein werde, die vertraglichen Vereinbarungen einzuhalten.

Ein Teil der von Nieder-Liebersbach gestellten Forderungen sei ja durchgesetzt worden. Er ist der Meinung, dass dem Grenzänderungsvertrag zugestimmt werden sollte, da das Gesetz keine andere Möglichkeit lässt.

Gemeindevertreter Andolfatto sprach sich gegen den Vertrag aus. Er kritisiert in §1 die“`freiwillige Eingliederung“ und aus „Gründen des öffentlichen Wohles“.

Außerdem sieht der den Bau der Sporthalle nicht als gesichert an. Er bemängelt, dass das Ortsrecht von der Gemeinde bestimmt wird, ohne Einfluss des Ortsbeirates.

Der § 8, Ortsbeirat, sei zu kurz gefasst. Vor der Kommunalwahl besteht keine Möglichkeit, seitens des Ortsbeirates in einer Gemeindevertretersitzung der Gemeinde die Belange von Nieder-Liebersbach zu vertreten.

Gv Helth pflichtet Herrn Andolfatto im wesentlichen bei. Er bezeichnet die Handhabung der Gebietsreform als einen Schlag gegen die Demokratie

GV W. Dietrich fragte nach einer Möglichkeit, doch in nächsten Jahr ein Mitspracherecht in der Gemeindevertretung Birkenau zu bekommen. Diese Möglichkeit besteht nicht.

Um den Fraktionen Gelegenheit zur Aussprache zu geben, wurde die Sitzung kurz unterbrochen.

Der Bürgermeister machte darauf aufmerksam, dass das Abschlussgesetz bereits im Landratsamt vorliegt.

Gv Korgitta forderte zur Beschlussfassung auf:

  1. Die Gemeindevertretung Nieder-Liebersbach beschließt mit sieben Stimmen gegen eine Stimme bei der hessischen Landesregierung die Eingliederung der Gemeinde Nieder-Liebersbach in die Gemeinde Birkenau zu beantragen.
  2. Die Gemeindevertretung Nieder-Liebersbach beschließt mit sieben Stimmen gegen eine Stimme die Annahme des mit der Gemeinde Birkenau abgeschlossenen Grenz- Änderungsvertrages. Eine Ausfertigung des Vertragshandlungsentwurfs ist dem Sitzungsprotokoll beizuheften.

Die nächste Gemeindevertretersitzung soll voraussichtlich am Donnerstag, zum 30. Dezember 1970 stattfinden. Vorher soll noch eine Gemeinde-Vorstandssitzung gehalten werden.


Gemeindevorstand vom 23.12.1971

  1. Vorbereitung der Gemeindevertretersitzung am 30.12.1971
  2. Widmung und Straßen
  3. Grundstücksangelegenheiten
  4. Verschiedenes
  1. Der Gemeindevorstand kam überein die Richtfeier für die Friedhofshalle 29.12.1971 im Kaffee Ehret stattfinden zu lassen. Es ist ein Essen vorgesehenen mit Schnitzel, Kartoffel und Salat. Weiterhin erhält jeder eine besondere Gabe mit einem Zimmermannstuch. Der Bürgermeister der Großgemeinde Herr Flemming, befindet sich in Urlaub. Eine Einladung erübrigt sich deshalb.

Mit Herrn Hübner war schon mehrmals verhandelt worden bezüglich eines Grundstückes am Tannenbuckel. Die Gemeinde hatte seinerzeit im Einvernehmen mit Herrn Hübner von seinem Grundstück Felsensand, es war ein Geländeabgang von 211 qu. zu verzeichnen.

Hübner war anwesend. Es lag ein Schreiben der Eheleute Hübner für die Jahre 1968 bis 1971 vor, in welchen sie eine Nutzungsentschädigung für das Gelände für die Jahre 1968 bis 1971 für zwei Obstbäume und Futterernte in Höhe von DM 537,60 verlangen. Auf Befragen sagte Herr Hübner, er kenne nicht den genauen Inhalt des Schreibens, es sei von seinem Sohn Karl verfasst.

Der Gemeindevorstand kam überein und die Angelegenheit bei einer Ortsbegehung mit den Bauausschuss zu klären.

Gv Lüdeke brachte dem Gemeindevorstand ein Schreiben des Herrn Ludwig, Wein- Bergstraße zur Kenntnis, Herr Ludwig bittet, den Feldwege und seinem Grundstück zu schottern, weil durch den Fahrverkehr auf dem Feldweg die Straße vor seinem Grundstück immer stark verschmutzt sei.

Der Gemeindevorstand gibt die Empfehlung, die Angelegenheit auf dem Verwaltungsweg zu klären.

Gv Lüdeke gab bekannt, dass verschiedene Widersprüche zum Flächennutzungsplan bei ihm eingegangen sind. Der Bürgermeister war der Auffassung, dass nach wie vor der Gemeindevorstand als Widerspruchbehörde zuständig ist, und das während der Auslegungsfrist Anregungen und Bedenken beim Gemeindevorstand oder der Verwaltung zur Niederschrift gebracht werden können.

Der Gemeindevertretervorsitzende vertrat die Meinung, dass die an ihn gerichteten Schreiben der Gemeindevertretung zunächst zur Kenntnis gebracht werden sollten und sieht darin keinen Verfahrensfehler.

Gebietsreform Die Stellungnahme des Abschlussgesetzes liegt vor. In der Gemeindevertretersitzung soll darüber abgestimmt werden. Es soll überprüft werden, ob Herr Schulz zukünftig dem Ortsbeirat angehören wird. Der Gemeindevorstand beschließt die Widmung der Straßen im Neubaugebiet. Die Gemeindevertretung ist davon in Kenntnis zu setzen.

Bauplätze: Für die ausgeschriebenen drei Bauplätze haben sich acht Bewerber gemeldet und zwar: Joh. Schneider, Horst Terlick, Franz Wagner, Gerd Maas, Werner Bohrmann, Günther Jeck, K.H. Küster, Karl Jeck.

Die Grundstücksgröße der Bauplätze beträgt 722 Quadratmeter, 741 Quadratmeter und 1121 Quadratmeter.

Der Gemeindevorstand zog in Erwägung, eventuelle Reihenhäuser oder Doppelhäuser zu planen, um damit möglichst allen Bewerbern einen Bauplatz zu verschaffen.

Am Montag den 27.12.1971 soll ein Kontaktgespräch mit den Bewerbern stattfinden, dabei sollen die Vorschläge des Gemeindevorstandes unterbreitet werden.

Herr Schulz stellt den Antrag nach ‚ 125, Abs. 4 Hess. Beamtengesetz auf Anrechnung seiner Vordienstzeiten, das es für besondere Bewerber zulässt, die Vordienstzeiten für die Beamtenlaufbahn anzurechnen. Nach dem Gesetz wird bestimmt, daß erst ab dem 21. Lj. Dienstzeiten in Ansatz gebracht werden können. Hiernach wird nach dem Gesetz in Ansatz gebracht die Zeit vom 20.9.1949 bis 19.9.1953 als fördernde Berufsausbildung, sowie der Besuch der IngSchule und die anschließende Ausbildung bei einem Ing.Büro in der Zeit vom

3.9.1953 – 15.7.1956 (IngSchule) und vom

1.9.1956 – 30.5.1959 (BauIngBüro)

Nach dem Gesetz wird bestimmt, dass die Anerkennung der Vordienstzeiten gem § 120 Abs 4 HBG in Verbindung mit dem § 211 Abs. 3 in geheimer Abstimmung zu beschließen sind

Der Gemeindevorstand gibt dem Parlament die Empfehlung, der vorgenannten Regelung zuzustimmen.

Es soll noch eine Entscheidung über das Grundstück Flur 4, Nr. 272 herbeigeführt werden.

Die Verwaltung soll mit der Fa. Petersen Rücksprache nehmen, ob sie damit einverstanden ist, dass im Grundbuch ein Eintrag vorgenommen wird mit der Aussage, dass dieses Grundstück nur zum Bau von Wohnhäusern gemäß dem noch aufzustellenden Bebauungsplan als Pufferzone verwendet werden dürfen.

Der evangelischen Pfarrgemeinde sind für die Schwesternstation noch DM 600 zu bezahlen. Aus Kulanzgründen soll die katholische Pfarrgemeinde denselben Betrag bekommen.

Der Gemeindevorstandsbeschluss, sich an der Ausstattung des Jugendhauses mit DM 500 zu beteiligen, nachdem vom Land Hessen ebenfalls einen Zuschuss gezahlt worden ist.

In der Blumenstraße wurde der Wendehammer verbreitert.

Für die Abgabe des unter Schork einen Abschluss für Kanal und Wasser bekommen.

Der Eigentümer Horst Geiß soll auf Grund der Geländeabtretung auf Vorschlag des Gemeindevorstandes mit DM 20 je Quadratmeter abgegolten werden.

Herr Hans Kadel, Nächstenbacher Straße, wurde seinerzeit von Bürgermeister Hofmann zugesagt, dass für die Abgabe von Gelände zum Bau der Rosenstraße die Stützmauer an seinem Grundstück auf Kosten der Gemeinde wieder errichtet werden soll.

Der Gemeindevorstand schlägt vor Der Fa Klein den Auftrag zum Bau der Mauer zu erteilen.

Laut Mitteilung des Kreises lastet auf dem Schulhaus noch eine Hypothek von DM 25000.

Nach Rücknahme des Lehrer- Wohnhauses durch die Gemeinde wurde die Hypothek anteilmäßig der Gemeinde angerechnet mit 31,1 Prozent der Restschuld DM 1929.

Die Tagesordnung der Gemeindevertretersitzung vom 30.12.1971wurde wie folgt festgesetzt

  1. Protokolle der letzten Sitzungen
  2. Personalangelegenheiten
  3. Vergabe von Bauplätzen
  4. Beschlüsse über die Gebietsreform
  5. Grundstücksangelegenheiten
  6. Verschiedenes

Der Bürgermeister berichtete noch über die Widerspruchssache Jäger. Der Anhörungsausschuss hat zu Gunsten der Gemeinde entschieden.


Gemeindevorstand vom 28.12.1971

Vergabe von drei gemeindeeigenen Bauplätzen

Der Bürgermeister eröffnete die Sitzung und unterrichtete die Anwesenden über die Absichten der Gemeinde, die in der letzten Sitzung des Gemeindevorstandes behandelt worden sind.

  1. Es wurde vorgeschlagen, die drei gemeindeeigenen Grundstücke mit einem Reihenhaus komplex zu versehen.
  2. Nach Befragten der Anwesenden konnte keine Einigung dieserhalb erzielt werden
  3. Die Anwesendenherrn Günther Jeck, Bormann und Schneider sprachen sich gegen eine solche Bebauung aus.

Von den Anwesenden Günther Jeck, Bohrman und Perlick wurde danach Ihr Antrag zurückgezogen.

Von Seiten des Gemeindevorstand des wurde versichert, dass die Bewerbung für die Umlegung der Gemeindeallmenden aufrechterhalten wird. Günther Jeck lehnte deshalb ab, weil er beabsichtigt, einen Handwerksbetrieb im neuen Baugebiet zu errichten.

Der Gemeindevorstand will bei der zukünftigen Vergabe dahin wirken, dass Herr Jeck seinen Handwerksbetrieb errichten kann.

  1. Die restlichen Bewerber stimmten einer Doppelhausbebauung nach unseren Vorstellungen zu. Es wurde vereinbart, dass eine neue Vermessung der Grundstücke herbeigeführt wird.

Vom Altenackerweg ausgehend erklärte sich Herr Schneider unter Karl Jeck bereit, eine Doppelhausbebauung vorzunehmen.

Herr Maas übernimmt das Hanggrundstück, während Herrn Küster das dritte Grundstück zugeteilt worden ist.

Es ist beabsichtigt, bis Mitte Januar das Plenum und den Beteiligten eine Bebauungsskizze über die Bebaubarkeit der Grundstücke vorzulegen.

Gibt auf Platz Bewerber erklärten sich mit der Regelung einverstanden, dass die Bauplatz DM 12000 noch in diesem Jahr an die Gemeinde zu entrichten sind.


Gemeindevertretersitzung 30.12.1971

  1. Protokolle der letzten Sitzungen
  2. Personalangelegenheiten
  3. Vergabe von Bauplätzen
  4. Beschlüsse über Gebietsreform
  5. Gundstücksangelegenheiten
  6. Verschiedenes

Herr Lüdeke eröffnete die Sitzung und stellte die Beschlussfähigkeit fest.

Gv Helth fragte an, ob ein Antrag beim Vorsitzenden vorliegt.

Dies war nicht der Fall.

Die Tagesordnung wurde einstimmig um folgende Tagesordnungspunkte erweitert:

5a) Regelung der Vorflut

5b) Bauanträge

5c) Haus Riederer

  1. Die Protokolle der Gemeindevertretersitzungen vom 14.11. und 16.12. 1971 wurden einstimmig genehmigt.
  2. Bezüglich der Anerkennung der Vordienstzeiten des Bürgermeisters wurde der vorliegende Beschlussvorschlag des Gemeindevorstandes in geheimer Wahl einstimmig angenommen:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Nieder-Liebersbach erkennt folgende von Bürgermeister Schulz in der Privatwirtschaft verbrachten Zeiten gemäß ‚ 125 Abs. 4 HBG i. V. m. dem ‚ 211 Abs. 3 auf Grund der Förderlichkeit für die Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Nieder-Liebersbach Als ruhegehaltsfähig an. Die Berufsausbildung des Bürgermeisters war während seiner Amtszeit für die Gemeinde förderlich und nutzbringend.

  1. Vier Jahre bei der Firma Gebrüder Knauer und Renner und Butsch, Mannheim (15.9.49 – 15.9.1953)

2.) Staatsbauschule Darmstadt und Ingenieurbüro Schott, Mannheim (15.9. – 15.7.1956 und 1.9.1956 – 31.5.1959)

3.) Der Bürgermeister berichtete über die Zusammenkunft mit den Bauplatzbewerbern aus den ausgewiesenen drei Bauplänen sollen nun vier Bauplätze ausgewiesen werden. Mit den Bewerbern wurde die Regelung getroffen, dass noch im Januar DM 12.000 pro Platz an die Gemeinde zu entrichten sind, damit die Angelegenheit noch in diesem Rechnungsjahr abgeschlossen wird.

Die Gemeindevertretung beschloss einstimmig, den Bewerbern, Karl Jeck, Johann Schneider, Gerd Maass und Karlheinz Küster den Zuschlag zu erteilen.

  1. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Neugliederung hessischer Gemeinden und Landkreise wurden nach langer Diskussion folgender Abstimmungsergebnisse erzielt.

I Kreisgebietsreform

  1. Sind Sie damit einverstanden, dass der Landkreis Bergstraße in seinen derzeitigen gebietlichen Umfang erhalten bleibt? Sieben Ja-Stimmen, eine Enthaltung
  2. Sind Sie unbeschadet der Regelung des “ 11 Abs. 2 der hessischen Landkreis O., wonach der Kreistag den Sitz der Kreisverwaltung bestimmt, mit dem Vorschlag die Kreisverwaltung in der Stadt Heppenheim an der Bergstraße zu belassen einverstanden?

Sieben Ja -Stimmen, eine Enthaltung

II Gebietsreform

  1. Sind Sie mit dem der in der Modellplanung für eine abschließenden gebietlichen Neugliederung auf der Gemeindeebene im Landkreis Bergstraße vorgeschlagenen Zusammenschluss ihrer Gemeinde mit anderen Gemeinden-Eingliederung ihrer Gemeinde einverstanden?

Sieben Ja -Stimmen, eine Nein-Stimme

Begründung: weil wir dadurch eine erhöhte Schlüsselzuweisung erhalten

  1. Sind Sie damit einverstanden, dass die durch Zusammenschluss entstehende Gemeinde den in der Modellplanung vorgesehenen Namen erhält?

Sieben Ja-Stimmen, eine Enthaltung.

  1. Bis zur Verbreiterung des Wendehammers in der Blumenstraße haben die Grundstückseigentümer Horst Geiß und Karl Schock eine Geländeabtretung an die Gemeinde befürwortet.

Bereits früher wurde mit dem Eigentümer Schork Vereinbart, das sind dafür im Zuge des Ausbaues der Kreisstraße 11 ein Wasser- und Kanalanschluss zur Grundstücksgrenze verlegt wird.

Beim Grundstückseigentümer Geiß ist eine Fläche von 46 Quadratmeter an die Gemeinde abgetreten worden Der Gemeindevorstand schlägt vor, die Angelegenheit mit DM 20 je Quadratmeter abzugelten. Die Gemeindevertretung war einstimmig einverstanden.

5a. Unser Antrag zur Regelung der Vorfluthand beim Regierungspräsidenten in Darmstadt zur Überprüfung und Genehmigung vorgelegen. In Übereinstimmung mit der hessischen Straßenbauverwaltung wurde festgelegt, dass die im Bereich der Kreisstraße 11 befindlichen Brücken nach den Vorschriften der NATO unter Bundeswehr gebaut werden müssen.

Nachdem diese Maßnahme in die Straßenbaulast der hessischen Straßenbauverwaltung fällt, ist dafür eine Umplanung erforderlich, deren Kosten die Gemeinte zutragen hat.

Die Gemeindevertretung beschloss einstimmig, der Fa. Krimmelbein die Änderung des Vorhabens zu übertragen. Die Kosten betragen laut Angebot der Fa Krimmelbein DM1400 und sind in Rechnungsjahr 1972 aufzufangen.

5b) Folgende Bauanträge wurden einstimmig befürwortet:

  1. Rudolf Schuster, Ringstraße, Bau einer Doppelgarage
  2. Hans Jost, Wohnhausanbau in der Waldstraße
  3. Gemeinnützige Selbsthilfebaugenossenschaft Birkenau, Wohnhaus in Flur 4,321, Wein- Bergstraße

5c) Nach langer Diskussion wurde folgende Beschluss einstimmig gefasst. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig dem Kuratorium Jugendhaus in der Verwendung des Hauses Riederer freie Hand zu lassen.

  1. Der Gem Vertreter Vorsitzende Lüdeke gab den Inhalt von Briefen an die Gemeindevertretung bekannt, die Einsprüche vom Flächennutzungsplan beinhalten. Es handelt sich dabei um folgende Absender:

Günther Ludwig, Gerh. Rottermann, Peter und Gabriel Müller, Erwin Radke, Manfred und Ursula Poweileit, Irmgard Freudel, Dr. Ing. Frendel, Waltraud Kügler, Hedwig Schmuck, Hugo Mück, R. Mechnig, Rosemarie Ludwig,

Weiterhin oder Eein Schreiben von Ludwig Weinbergstr. zur Kenntnis gebracht.

Sämtliche Schreiben wurden dem Gemeindevorstand zur Erledigung weitergereicht.

Gemeindevertreter Andolfatto fragten nach dem Bebauungsplan Reisener Straße (Froschgasse), Altenackerweg und der der Grundstücksangelegenheit Helmling, Sulzbacher Straße.

Die Bebauungspläne konnten noch nicht aufgestellt werden, weil der Flächennutzungsplan bei den entsprechenden Behörden noch nicht genehmigt ist.

Herrn Johann Helmling, Sulzbacher Straße wurde von vom Gemeindevorstand die Teilung seines Grundstücks genehmigt, weil der Gemeinde beim Bau der Sulzbacher Straße durch Gelände-Abtretung ohne Vorbehalte und bei der Errichtung der Trafostation von Herrn Helmling Entgegenkommen gezeigt wurde.

Gv. Helth Machte auf den Straßeneinbruch zum Grundstück Mildenberger und auf die Dringlichkeit der Planung der Sporthalle aufmerksam.

Gv. Vors. Lüdeke nahm das Jahresende 1971 und die dreijährige Funktion der Gemeindevertretung zum Anlass eines Schlusswortes.

Der führte aus, dass nach Genehmigung der Eingliederung von Nieder-Liebersbach nach Birkenau durch den hessischen Landtag Beigeordnete und Gemeindevertretung als Ortsbeirat bis zur nächsten Kommunalwahl tätig bleiben. Unter dem Hinweis auf die grundsätzlichen Bemühungen der Gemeindevertretung, die auch von Bürgermeister Schulz beeinflusst wurden, dankte der Gemeindevertretervorsitzende im Namen der Gemeindevertretung und der Beigeordneten den Bürgermeister und wünschte ihm für seinen weiteren Lebensweg alles Gute. es wurde dem Bürgermeister Erinnerungsgeschenk und Blumen überreicht.

Frau Compernass überreichte im Namen der FDP und als Neubürgerin ein Geschenk.

Oberbürgermeister Schulz dankte mit bewegten Worten und versicherte Bürger und Amt in guter Erinnerung zu behalten.

Die Sitzung wurde um 21 Uhr 15 vom Vorsitzenden mit den guten Wünschen für das neue Jahr für alle Anwesenden und Ortseinwohner von Nieder-Liebersbach geschlossen.