Momentaufnahmen zur Nieder-Liebersbacher Schulgeschichte

Bis Ende des 18. Jahrhunderts gingen die Nieder-Liebersbacher Kinder in die konfessionellen Schulen in Birkenau. Durch die starke Bevölkerungszunahme ergab sich zu Anfang des 19. Jahrhunderts die Notwendigkeit, der Gründung einer katholischen und späterhin einer evangelischen Schule im Ort. Nieder-Liebersbach war eine der finanzschwächsten Gemeinden mit der höchsten Steuerbelastung im Umkreis. So nimmt es nicht Wunder, dass die schulischen Verhältnisse in der sog. alten Schule, die zwei Schulräume hatte, recht erbärmlich waren. Erst durch den Bau eines neuen Schulgebäudes 1884 trat eine Besserung ein. Hinreichend ist bekannt, dass Lehrer oft Klassen mit über 100 Kindern zu betreuen hatten und zwangsläufig einer solchen Situation nicht gerecht werden konnten. Es kam wiederholt vor, dass sog. „Schulvikare“, die ihre Lehrerausbildung noch nicht abgeschlossen hatten, auf solche unbeliebten Stellen versetzt wurden, um überhaupt einen Mindeststandard zu gewährleisten. So war wegen ständiger Überforderung der Lehrkräfte ein gelegentliches Fehlverhalten eine fast zwangsläufige Folge.

Selbst rabiater Umgang zwischen dem katholischen und evangelischen Schullehrer waren nicht ausgeschlossen, was eine Episode aus dem Jahr 1887 zeigt.

Einige Dokumente, die sich mit dieser Problematik beschäftigen, sollen nachfolgend auszugsweise wiedergegeben werden. Es besteht zwar kein direkter zeitlicher Zusammenhang, doch lassen sich so die jeweiligen Zeitumstände erahnen.

Beschwerde des Schulverwalters Simon Knobloch 1849

„Nieder-Liebersbach, den 18. November 1849

Betr.: die ev. Schule zu Nieder-Liebersbach

An wohllöblichen Schulvorstand daselbst, Bericht des Schulvikars Simon Knobloch (Lehrer von 1848-50) von da.

Seit dem Beginn der Winterschule wurde die katholische Schule zu Nieder-Liebersbach schon oft ausgesetzt, die Folge davon war, dass nicht geläutet wurde und auch von den ev. Schulkinder nur der kleinere Teil oder gar keine kommen oder doch wenigstens daheimbleiben bis 9 Uhr. Zu diesem Übelstande gesellen sich noch andere, nämlich dass bei dem anhaltenden Regenwetter der Regen an mehreren Stellen der Stubendecke durchdringt und mir das Schulzimmer herabfließt, und dass ich schon vor wenigstens 14 Tagen Großherzoglichen Bürgermeister, sowie vor wenigen Tagen den Schulvorstandmitglied Müller gebeten habe für Kleinmachung des Holzes sorgen zu wollen, was bis jetzt noch immer nicht geschehen ist.

Wohllöblicher Ortsschulvorstand wird daher gebeten, diesem Übelstande baldigst abhelfen zu wollen

Knobloch, Schulverwalter“

Die „Misshandlung“ von Elisabetha Gräber

Anfang Dezember 1874 erschien Georg Gräbers Witwe auf der Bürgermeisterei und bat um die schriftliche Aufnahme einer Beschwerde. Der katholische Lehrer Johann Metzger (Lehrer in Nieder-Liebersbach vom 1.5.1872-20.5.1875) hätte ihre Enkelin Elisabetha Gräber derart malträtiert, „dass ich schlimme Dinge für das Kind befürchte“. Schon das Jahr zuvor hatte es einen ähnlichen Vorfall gegeben, der die Einschaltung eines Arztes erforderlich machte. Bürgermeister Adam Emig hielt es für angebracht, Kreiswundarzt Kunz von Birkenau einzuschalten, der ein ärztliches Attest zu Papier gebracht, das auszugsweise lautet:

„Auf Requisition Großherzoglicher Bürgermeisterei begab ich mich nach der Wohnung der Tochter der Barbara Gräber in Nieder-Liebersbach und fand das 14jährige alte Mädchen mit weinenden Augen im Bette sitzend, klagend über große Schmerzen auf der Brust und Rücken, sowie am linken Arm, der etwas angeschwollen war. Nach fortgesetzter Untersuchung ergab sich, dass der Rücken von den Schulterblättern an bis gegen die unteren Rippen mit Blutunterlaufungen, welches durch die Einwirkung eines harten Tatinstruments hervorgebracht zu sein scheint, bedeckt war.“

Lehrer Johann Metzger wurde zu einer Stellungnahme aufgefordert, die neben seiner Rechtfertigung auch die sozialen Verhältnisse beleuchten:

„Betreffendes Kind wurde von dem unten bezeichneten Lehrer der katholischen Schule zu Nieder-Liebersbach anfangs Dezember vorigen Jahres wegen eines großen Fehlers bestraft. Es ist dieses neben seinen anderen fünf Geschwistern, ein uneheliches Kinder und wächst hier bei seiner Großmutter ohne jede gute Erziehung auf, während seine Mutter zu Mannheim in einer Fabrik arbeitet. Betreffendes Kind ist schon zu haarsträubenden Dingen fähig als: Zur Unsittlichkeit, zur Landstreicherei, zum Stehlen und dergleichen. Wegen eines dieser Fehler wurde das Kind von mir bestraft, natürlich mit einem harten Instrumente und zwar mit einem ganz gewöhnlichen Stock. Stattgefundene Bestrafung war durchaus keine Misshandlung, was aus folgendem ersichtlich sein mag. Ungefähr um 9 Uhr wurde das Mädchen bestraft und war sodann noch bis 12 Uhr unter meiner Aufsicht. Während dieser Zeit bemerkte ich an dem Kinde durchaus gar nichts, was auf eine vorhergegangene Misshandlung schließen ließ. Die Geschwister dieses Kindes sagten mir schon am Nachmittag, dass sich das betreffende Kind nicht zu Bette haben legen wollen, sondern dass es seine Großmutter dazu genötigt habe. Dasselbe sagte genanntes Kind, als es wieder zur Schule kam. Woher das Anschwellen des Armes kam, weiß ich nicht, nur das solches durch die stattgefundene Strafe nicht entstand. Auch bin ich der festen Meinung, dass das Kind kein Brustweh hatte, sondern dass seine Klage nur geheuchelte Vorstellung war; denn derartige Dinge versteht dieses Kind sehr gut.

Blutunterlaufungen kommen wohl bei jedem Schlage vor, nur mit dem Unterschiede, dass solche bei einem Kinde mehr beim anderen weniger bemerkbar sind.

Nach der Schule lief die Großmutter des Kindes zu Herrn Bürgermeister Emig und schimpfte daselbst über mich. Herr Bürgermeister ließ mich hierauf kommen und fiel mich ebenfalls mit sehr schroffen und unpassenden Redensarten an.

Ich erwiderte ihm ganz ruhig, dass hierüber der Schulvorstand und die Kreisschulkommission zu entscheiden habe, was ihn beleidigt haben möchte, denn hierauf ließ Herr Bürgermeister den Arzt kommen, was durchaus nicht nötig war.

Ich bin der festen Überzeugung, dass ich durch die Bestrafung betreffenden Kindes nur getan habe, was mir meine Pflicht vorschrieb.

Johann Metzger Lehrer“

Die örtliche Schulkommission wurde ebenfalls um eine Stellungnahme gebeten, die die Schilderung des Lehrers im Kern bestätigt:

„Das fragliche Kind, welches bis 15. September laufenden Jahres das 14te Lebensjahr vollendet, ist das älteste von 4 unehelichen Kindern, die bei der Witwe des Georg Gräber, ihrer Großmutter, in Pflege und Erziehung sind. Bei der Armut, Kränklichkeit und Altersschwäche der Witwe Gräber ist es gar nicht denkbar, dass diese Kinder eine gesunde Pflege, geschweige eine ordentliche Erziehung erlangen können. Die Folge ist, dass diese Kinder meist sich selbst überlassen sind, auf den Bettel herumziehen, öfters die Schule versäumen und so nichts Gutes lernen. Fragliche Elisabetha Gräber ist in früheren Jahren oft Tage und Wochen lang auf dem Bettel herumgestrichen und wurde schon oft auf frechen Lügen ertappt und kleiner Felddiebstähle überführt. Wenn bei solchen Vorkommnissen der Lehrer dieses Kind zu strafen, ja selbst mit einem harten Instrument zu züchtigen für gut fand, so wollte derselbe gewiss nur seiner Pflicht hinsichtlich der Schulzucht genügen und lag ihm eine Misshandlung sicher fern. Wir sind der unmaßgeblichen Ansicht, dass zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Zucht in der Schule der Stock keineswegs verbannt werden darf, und dass in geeigneten Fällen, zur Verhütung größerer Vergehen bei solchen Kindern, wie Elisabetha Gräber ist, eine körperliche Züchtigung nur die heilsamste Wirkung haben kann.“

Die Großherzogliche Kreisschulkommission entschied, dass Lehrer Metzger „seine Pflicht hinsichtlich der Schulzucht im vorliegenden Fall genügte, und ihm die Absicht, eine Misshandlung fernlag.“ Ermahnte den Pädagogen jedoch, sich in Zukunft doch etwas zurückzuhalten.

Der anonyme Brief

Mit einer ähnlichen Problematik beschäftigt sich ein anonymer Brief, der sich über den Lehrer Bauer auslässt, und in Dialekt geschrieben ist:

„Nidder-Liebersbach, 20. Januar 1895

Liber Herr Kreisrad, unser Lehrer Bauer schlägt doch die Kinder zu arch. Die Leut habe sich schon oft drüber beklagt, aber es wird imer schlächter. Wen ihn eins verklagt so könnes die Kinder kar nicht mehr aushalten. Nacher ist er erst recht krob und unbarmherzig, das er die kleine Kinder bei dem ariche kalte Weter in den Hausgank gewissen hatt. Die Leut getrauhe sich abher nicht den Lehrer zu verklagen, weil sonst die Kinder noch mehr gemißhandelt werde. Wenn der einmal anfangt, kennt er sich kar nicht mehr. Vor Weinnachte ißt der katolisch Parre auch vorbei gange, wie er die Kinde so arich geschlage, den kennte sie frache und dem Stein sein Bu hat er auch so arch geschlage und die habe ihn verklagt und gestern hat er zwei kleine Kinde arich geschlage und hat sie an Brunne geschickt und das hatt der Bürgermeister geseh und hatt die Kinder gefracht wie so se blute dehn und der kanns auch sachen. Die Leit wolle die Kinder nicht mer in die Schul schicke, weil mihr noch so kein krobe Schullehrer gehatt habe. Lieber Herr Kreisrad sorche Sie doch davor und sage dem Bauer er soll die Kinder nicht so misshandeln.

Eine Mutter“

Nach den vorhandenen Akten wurde dieser Brief, ohne eine weitere Veranlassung zu den Akten genommen.

Streit zwischen zwei Lehrern

Gelegentlich kam es zwischen den Lehrern selbst zu Meinungsverschiedenheiten, Beleidigungen oder gar Handgreiflichkeiten. So geschehen 1887 zwischen dem ev. Lehrer Adam Lack (1879-93) und dem kath. Lehrer Josef Egger (1886-87). Dabei ging es allerdings um private Probleme, die sich aus der gemeinsamen Wohnsituation im Obergeschoss des Schulhauses ergaben. Am 30. März 1887 beschwert sich Lehrer Lack bei der Kreisschulkommission in Heppenheim über seinen Kollegen Egger:

„Ich war gestern Abend mit meiner Frau in dem Nebenzimmer des Herrn Bürgermeisters, (Anmerkung: Bürgermeister Johannes Emig, Inhaber der Wirtschaft „Zur Rose“), wo ich gewöhnlich an 2 Abenden zu sein pflege. An jenem Abend unterhielten wir uns allein mit Herrn Bürgermeister, der gerade an unserem Tische zu Nacht speiste.

Mein Kollege Egger, der sich damals in dem anstoßenden Wirtslokale befand, trat plötzlich ein, um mit mir Streit zu suchen, indem er mir vorwarf, ich habe an einer Türe im Schulgange, die wir gemeinschaftlich benutzen, das Schloß abgeschlagen, worauf ich ihm erwiderte, dass sei nicht wahr, indem seine Aussage vollständig auf Unwahrheit beruhte. Egger nannte mich sofort einen Lügner, sprang auf und versetzte meiner Frau, die neben mir saß einen Stoß auf die Brust, dass sie gegen die Ecke fiel und nannte sie dazu noch ein schlechtes Mensch und griff dabei mich an, wobei er mir meine Kleider zerriss. Nur durch das Einschreiten des Herrn Bürgermeisters, der demselben erklärte, dass solche Beleidigungen unstatthaft seien und ihn wiederholt aufforderte das Zimmer zu verlassen, wurden weitere Tätlichkeiten durch den im trunkenen Zustande befindlichen Lehrer Egger verhindert, da er denselben mit Gewalt aus diesen Zimmer entfernte. Während dieses Aktes trat auch die Schwester des Egger ein und schimpfte ebenfalls. Daraufhin sah ich mich veranlasst mit meiner Frau mich zu entfernen.

Egger ließ sich auf diese Zurechtweisungen hin nicht mäßigen und schrie dann in der öffentlichen Wirtschaft bei mehreren Personen: „Der Lack ist ein Lausbub, schlechter Bub, Lumpenbub, ein Hosenscheißer, Saukerl usw.“ und rief, indem er seinen Spazierstock schwang „wenn ich ihn kriege, drehe ich ihm die Gurgel rum, dass er die Kränk hat, ich will ihm eins versetzen, dass er auch einen Bayer endlich richtig kennenlernt!“

Als ihn wegen seines längeren Schimpfens und ungebührliches Verhaltens auch in der Wirtschaft Ruhe geboten und er aufgefordert wurde sich zu entfernen, schrie er laut: „Ich frage nach niemand, nach keinem Teufel nicht!“. Bei den letzteren Ausschreitungen in der Wirtschaft waren etwa zehn Personen vorhanden, die hoher Behörde auf Verlangen nähere Mitteilungen machen werden.

Da ich mit meiner Familie und Lehrer Egger in einem Hause wohne und von demselben mit Rücksicht auf sein gegen mich ausgestoßenen Drohungen weitere Angriffe befürchte, so bitte ich Großherzogliche Kreisschulkommission wolle geeignete Veranlassung zu meinem Schutze in dieser Angelegenheit treffen und verharre hoher Behörde.“

Lehrer Lack führte acht Zeugen einschließlich des Bürgermeisters als Zeugen an.

Sein Widerpart Egger sah den ganzen Vorgang natürlich mit anderen Augen. Diese unterschiedlichen Stellungnahmen entbehren nicht einer gewissen unfreiwilligen Komik:

„Unterzeichneter fühlt sich gezwungen, den am letzten Dienstag-Abend stattgefundenen Streit in der Wirtschaft des hiesigen Bürgermeisters zwischen Unterzeichneten und Lehrer Lack, bzw. zwischen Frau Lack und meiner Schwester, sowie dessen Veranlassung näher zu beschreiben und Großherzoglicher Behörde zur Entscheidung vorzulegen: In den gemeinsamen Abort und zugleich in mein Wohnzimmer gelangt man durch einen Gang, der abgesperrt werden kann. Herr Lack entfernte den Schlüssel, so dass meine Schwester nur noch mit dem Ringelchen zur Nachtzeit absperren konnte. Herr Lack und Frau konnten jederzeit passieren, denn ein Verschluss ist nach dieser Beschreibung nur von innen möglich und hören wir es sogleich, wenn jemand an der Türe ist.

Des ungeachtet verdarb Herr Lack in boshafter, ich möchte sagen in bübischer Weise dieses Schloß: Zuerst schlug er den eisernen Kloben tiefer hinein, dass der Ringel nicht mehr verschoben werden konnte und als meine Schwester denselben wieder herauszog, zerstörte Herr Lack auf eine mir unbekannte Weise das Ringelschloß, während sich meine Schwester gerade in der Nachbarschaft aufhielt. Spuren eines angewandten Stemmeisens sind an dem Türschlosse noch zu bemerken. Auf diese Tat hin wurde meine Schwester stets von Herrn und Frau Lack höhnische belächelt, ja sie schnitten ihr vom Fenster aus Fratzen und allerlei Grimassen nach, wie es Buben machen, wenn sie Streit suchen. Auf all dieses war ich ruhig.

Dienstagabend befand sich Herr und Frau Lack im Nebenzimmer der Wirtschaft des hiesigen

Bürgermeisters. Meine Schwester und ich kamen auch dorthin und begaben uns in das gewöhnliche Gastzimmer. Als ich genannte Personen und Herrn Bürgermeister dort bemerkte, begab ich mich ebenfalls in das Nebengemach und brachte die beschriebene Geschichte vor. Um einen Streite auszuweichen, machte ich den Vorschlag, einen zweiten Schlüssel anzuschaffen. Allein Lehrer Lack protestierte dagegen, ja er ging sogar soweit, zu behaupten, meine Schwester selbst hätte das Schloß ruiniert. Diese infame Lüge brachte mich doch außer Fassung und ich bezeichnete ihn als Lügner, worauf seine Frau wie eine Furin aufsprang, als wollte sie mich anpacken. Ich schob sie von mir weg, worauf Herr Lack auch mich eindrang. Inzwischen trat meine Schwester herzu und nun entlud sich die ganze Wut der Frau Lack über deren Haupt; Sie scheute sich nicht meine Schwester als ein “gemeines Mensch“ zu heißen. Diese Beschimpfung war mir doch zu grell und ich wurde so heftig, dass ich Lehrer Lack öffentlich einen „Lausbuben“ nannte.

Es tut mir dieses nur leid, weil ich dieses in öffentlicher Gesellschaft und mit großer Heftigkeit gesagt habe. Ich glaube aber, dass dem kaltblütigen Menschen durch dieses Benehmen die Geduld ausging und ich bin fest überzeugt, dass Herr Lack den Streit nur gesucht hat, denn meine Schwester und ich haben ihn stets zu vermeiden gesucht, weil uns Lehrer Lack schon lange als ein boshafter Mensch geschildert wird.“ Am 6. April 1887 wurden die von Lehrer Lack angeführten acht Zeugen auf die Amtsstube des Bürgermeisters zur Vernehmung auf Samstag, den 9. 4. um 8 1/2 Uhr bestellt. Doch dazu kam es nicht. Ein Vermerk vom 7. April lautet: „Die Untersuchung gegen Schulverwalter Egger wird vorläufig eingestellt, da derselbe bei seiner heutigen Anwesenheit erklärt hat, um seine Entlassung aus dem hessischen Schuldienst einkommen zu wollen.“

Günter Körner (17.2.2015)