Kopie der Urkunde, mit der Johann Emig II 1874 die Erlaubnis zum Betrieb einer Zapfwirtschaft in Nieder-Liebersbach erteilt wurde. Die Zapfwirtschaft erhielt den Namen „Zur Rose“
Übertragung der Urkunde in die heutige Schreibschrift:
Dem Johann Emig II von Nieder-Liebersbach wird hiermit die polizeiliche Erlaubnis zum Betrieb einer Zapfwirtschaft in seinem Hause No. 43 unter der Bedingung erteilt, dass er den über dieses Gewerbe bestehenden polizeilichen Vorschriften stets aufs pünktlichste nachzukommen hat.
Zugleich wird die Zurücknahme dieser Conzession angedroht, falls man die Wirtschaft zum Tummelplatz von Trunkenbolden oder zur Begünstigung der Lüderlichkeit und Unsittlichkeit machen sollte.
Heppenheim, dem 29. September 1874
Großherzogliches Kreisamt Heppenheim
Im Juli 1898 wurde von Johannes Emig II an das Großherzogliche Kreisamt Heppenheim ein Gesuch gestellt zur Übernahme der auf den Namen seiner Mutter betriebenen Schankwirtschaft.