Abschrift der Chronik (G. Körner)

Vorbemerkung

Unter „Liebersbach/Schulen/Katholische Schule/Chronik der katholischen Schule“, finden sich auf dieser Seite 110 Scans, die Auskunft über das katholische Schulwesen geben. Das Hineinvertiefen in diesen durchweg gut lesbaren handschriftlichen Text ist auf die Dauer doch recht anstrengend. Deshalb wurde der Text nachstehend übertragen.

Die Schulchronik enthält auch Ortsgeschichte aus erster Hand. Sie wurde von dem kath. Lehrer Johann Wenicker, der im November 1887 nach Nieder-Liebersbach versetzt wurde, begonnen und bis zu seiner Versetzung an die katholische Schule in Birkenau im Jahre 1908 von ihm fortgeführt. Er versuchte dabei, die Anfänge der kath. Schulgeschichte von 1809 beginnend (vorher fand der evangelische bzw. katholische Schulunterricht in Privathäusern statt) festzuhalten.

Lehrer Wenicker engagierte sich darüber hinaus besonders im Zusammenhang mit dem Bau der heutigen kath. Kirche in Nieder-Liebersbach (damals meist als Kapelle bezeichnet). Er zeichnet dabei ein ausführliches Bild unter welchen ärmlichen Umständen dieses Ziel schließlich erreicht wurde. Er war als Schriftführer des Baukomitees tätig.

Wenicker schildert anschaulich auch den mühsamen Schulalltag in meist überfüllten Klassen, Vertretungen, auch der damals tätigen ev. Schullehrer, den Ausbruch der Diphtherie und Beschwerden von Eltern, deren Kinder von den Lehrern angeblich überhart „gezüchtigt“ wurden. Ab etwa 1897 erfolgen Einträge über Schulgeschehen nur noch recht sporadisch. Die Einträge von 1900 – 1957 beschränken sich fast ausschließlich auf den Wechsel der Lehrerinnen und Lehrer bzw. auf die Stärke und Aufteilung der Schulklassen. Der besseren Übersichtlichkeit wegen wurden gelegentlich „Überschriften“ eingefügt.  Sonst ist der Text unverändert geblieben.

Günter Körner (23.2.2015)


(angefangen 1887 mit Rückblick seit 1809)

Geschichtlicher Rückblick 1809 – 1884

Die Schulverhältnisse und die Namen an der Schule wirkenden Lehrer haben vom Anfange des laufenden Jahrhunderts ab in Erfahrung gebracht werden können.

Das alte kleine Schulhaus steht links in der Sulzbacher Straße sogenannten Hintergasse und dient jetzt als Privatwohnung. Von seinem ehemaligen Zwecke zeugt noch jetzt die Inschrift der über dem Eingange angebrachten Holztafel: „Hier ist der Tempel der unschuldigen Jugend, wo sie gebildet wird zu Christen und nützlichen Bürgern, wie es ihr Brauch mitbringet. Der Segen des Herrn sei über dem Hause, damit Gutes verrichtet werde.“ So heißt es da.

Über die Zeit der Errichtung des Gebäudes gibt die angebrachte Tafel der nebenan stehenden  evangelischen Schule Aufschluss. Dort liest man: „Dieses Haus hat erbaut die Gemeinde Nieder-Liebersbach im Jahre Christi anno 1809. Der Schultheiß war Adam Schmitt, der Zimmermann war Michael Dietrich. Hier steht dieses Haus in Gottes Hand, der bewahre es vor Wasser und Brand.

Dreißig Jahre lang von 1810- 1840 wirkte als Lehrer an der hiesigen Schule Andreas Fritz, ein geborener Liebersbacher (Großvater des jetzigen Bürgermeisters Emig mütterlicherseits). Im Jahre 1840 wurde derselbe pensioniert; die Pension bestand lediglich in Naturalien. Fritz starb am 6. Juni 1849. Während der ersten Jahre seines Ruhetandes verwaltete dessen Sohn Jakob Fritz die hiesige katholische Lehrerstelle. Im Jahre 1845 wurde derselbe nach dem benachbarten Mörlenbach versetzt und Lehrer Burk zu seinem Nachfolger ernannt. Schon nach einem Jahre, 1846, nahm Lehrer Keilmann dessen Platz ein. Allein auch dieser Lehrer verließ in demselben Jahre den Ort seiner Tätigkeit und Schulverwalter Rieth aus Büdesheim, Kreis Bingen versah ½ Jahr lang diese Stelle. Er starb in den Ferien an Typhus, den er aus Liebersbach nach Hause mitbrachte bei seinen Eltern in Büdesheim.

J.B. Häling wurde sodann Lehrer an hiesiger Schule, welcher bis 1852 vorstand. Von 1852 – 1858 wirkte Lehrer Wagner hier. Sein Nachfolger war Fuhry (+ im Herbst 93 in Bechtolsheim bei Wörrstadt in Rheinhessen), der acht Jahre lang hier tätig war. Nach seinem Weggange wurde der Gemeinde ein anderer Lehrer Wilhelm Buchinger gegeben, der von 1866 bis zum Ausbruche des deutsch-französischen Krieges hier wirkte.

Von 1870 ab bis 1875 entfaltete Joh. Metzger an rege Tätigkeit in Erziehung und Unterricht bei der hiesigen Jugend. Sein Amtsnachfolger Adam Maurer blieb drei Jahre hier, von 1875 – 1878.

Jos. Dahlmann versah sodann nicht ganz 1 Jahr lang die hiesige Schule. Ihm folgte der Schulverwalter Johannes Müller von Heppenheim, dem die Stelle bis 1. Mai 1886 übertragen blieb.

Schulhausneubau

Schon lange fasste der Schulsaal die stetig sich mehrende Kinderzahl nicht mehr; auch in gesundheitlicher Hinsicht entsprach er den Anforderungen nicht, die an ihn gestellt werden mussten. Deshalb entschloss sich die Gemeinde aus eigenem Antriebe zu einem Schulhausneubau. Zu diesem Zwecke kaufte sie einen Teil des Gartens des Landwirtes Hübner und so konnte mit der Ausführung begonnen werden. Mit der Leitung der Arbeiten war Herr Baumeister Kabey aus Rimbach betraut. An Stelle des jetzigen Schulgartens stand früher das alte Gemeindehaus. Im Herbste 1884 waren die Arbeiten beendet. Am 9. November genannten Jahres war die feierliche Einweihung.

Nieder-Liebersbach hatte alles aufgeboten, um dieses Fest auch festlich  zu gestalten. Die Straßen glichen einer Fichtenallee, von der sich die Fahnen und Fähnchen der geschmückten Häuser prächtig abhoben. Von nah und fern waren sie herbeigeeilt, die Festgäste; ein unabsehbarer Zug bewegte sich nach dem festlich bekrönten Schulhause, voran die Schüler mit ihren Lehrern, den Jungfrauen, mit dem Schlüssel Baumeister, Vertreter Großherzoglicher Schulkommission, sodann Musik, die verschiedenen Vereine etc.

In feierlicher Weise übergab Herr Baumeister Kabey Herrn Kreisschulinspektor Seib den Schlüssel und dieser unter trefflichen, beherzenswerten Worten an Herrn Bürgermeister Emig, der die Pforte aufschloss. Mehr als 70 Festgäste beteiligten sich am darauf folgenden Festessen in der Emig‘schen Wirtschaft. Für Jung und Alt, für Hoch und Niedrig war dieser Tag ein Tag der Freude.

So war denn das Gebäude seiner Bestimmung übergeben und freudig zogen Lehrer und Schüler in dasselbe ein. Nicht lange jedoch unterrichtete Lehrer Müller in demselben. Am 1. Mai 1886 wurde er Ohmes, Kreis Alsfeld versetzt und zu seinem Nachfolger der Schreiber vorstehender Zeilen Adam Geis aus Orb bestimmt.

Zu Anfang des neuen Schuljahres 1886/87 betrug die Schülerzahl der katholischen Schule 121.

Zum allgemeinen Bedauern verließ dieser  tüchtige und eifrige Lehrer schon am 1. November 1886 die Gefilde Liebersbachs und verzog in das benachbarte Mörlenbach. Auf ihn folgte Karl Zechmeister, ein geborener Bayer, der schon  nach acht Tagen die Schulstelle Nieder-Liebersbach mit Seidenbuch vertauschte. An seiner Stelle trat der Schulverwalter Joseph Egger ebenfalls aus Bayern. Doch auch für diesen hatte das Scheidestündlein geschlagen und mit dem 1. Mai des Jahres 1887 wird ein neuer Jünger der Pädagogik der Schule Glück und Segen bringen. (den 22. 4.87 Lehrer Egger)

Lehrer Wenicker kommt nach Nieder-Liebersbach

Durch hohes Ministerialdekret vom 16. April 1887 wurde der Schulgehilfe an der Gemeindeschule zu  Gundenheim im Kreis Worms Johann Wennicker aus Büdesheim im Kreise Bingen zum Verwalter der kath. Schule zu Nieder-Liebersbach ernannt und am 2. Mai durch Herrn Pfarrer Weber in Gegenwart des Schulvorstands in den Dienst eingewiesen.

Pfarrer Weber geht

Am 12. November 1887 waren es zwanzig Jahre, dass Hochwürden Herr Pfarrer Adam Weber die Pfarrei Birkenau und damit auch die Stelle eines Vorsitzenden der katholischen Schule Nieder-Liebersbach übernahm. Während dieser Zeit wirkten 9 Lehrer an dieser Schule:

  1. Wilhelm Buchinger aus Wies-Oppenheim 1866-1870
  2. Johann Metzger aus Heppenheim 1870-75
  3. Adam Maurer aus Nieder-Liebersbach 1875-78
  4. Joseph Dahlmann aus Herresheim von 1878-79
  5. Frz. Müller aus Heppenheim 1879 bis Frühjahr 1886
  6. Adam Geis aus Orb (Kurhessen) 1.5. – 1.11.1886
  7. Karl Zechmeister aus Augsburg 1. -8.11.1886
  8. Joseph Egger aus Burgau (Schwaben) 8.11.86 – 26.4.1887
  9. Wenicker aus Büdesheim i/Rh. Seit 1.5.1887

Und Herr Pfarrer Weber war den Lehrern nicht nur ein gerechter Vorgesetzter, sondern auch ein liebender, treuer Freund stand mit denselben stets im besten Einvernehmen. Nichts hielt ihn ab, allwöchentlich am Dienstagmorgen seiner Pflicht als Religionslehrer in Liebersbach nachzukommen. Man fand ihn an freudestrahlend in der Mitte der treuen Kinderschar unterrichtend und belehrend. Rührend war der Abschied, den er heute Morgen von seinen geliebten Schulkindern nahm. Mit kurzen Worten ermahnte er sie, fleißig, brav und fromm zu bleiben, seine Ermahnung jederzeit vor Augen zu haben und treu zu erfüllen. Er beschenkte dann noch jedes einzelne Kind mit einem kleinen Andenken, und erteilte ihnen allen seinen priesterlichen Segen. Es war ein harter, schwerer Abschied, kein Auge in der Schule war tränenleer. Wir rufen unserem treuen Seelsorger nach „Auf Wiedersehen !“ und wünschen, dass es ihm vergönnt sein möge, noch viele Jahre gesund und wohlbehalten, glücklich und zufrieden zu wirken. Das walte Gott !

Nieder-Liebersbach, am 12. November 1887 Wenicker; Lehrer


Pfarrer Schmitt kommt

Heute, am 18. November 1887, stellte sich der Nachfolger des Herrn Pfarrer Webber, der neu ernannte Herr Pfarrer Schmitt, den Kindern der Liebersbacher Schule vor.

J.H. Wenicker


Durch Verfügung Gr.(oßherzoglichen) Kreis-Schul-Kommisssion Heppenheim vom 22. November 1887 wurde der Gr. Bürgermeister Johann Emig II dahier zum stellvertretenden Vorsitzenden des kath. Schulvorstandes zu N.-Liebersbach ernannt.


Unterm 26. November 1887 wurde die kath. Schulstelle Nieder-Liebersbach im Gr. Regierungsblatte zur definitiven Besetzung ausgeschrieben.

Durch Verfügung Gr. Kr.-Sch.-Kommission Heppenheim vom 18. Januar 1888 wurde Herr Pfarrer Schmitt in Birkenau zum Vorsitzenden des kath. Schulvorstandes zu N.-Lieberbsach ernannt.


Am 20. Januar 1888 erschien die Liste der Bewerber u die kath. Schulstelle zu N.-Liebersbach. Beworben haben sich:

  1. Schulverwalter Matthäus Schmid zu Herbstein, Kreis Lauterbach
  2. Schreiber dieser Zeilen, Johann Wenickere, Schulverwalter in N.-Liebersbach

Die katholische Schule wird zweiklassing

Am 9. März 1888 wurde die einklassige kath. Volksschule zu Nieder-Liebersbach einer Visitation Gr. Kreis-Schul-Kommission Heppenhem unterzogen (anwesend die Herren Gr. Amtmann  Buhmann, Gr. Kr. Schulinspektor Seib und Hochw. Dekan Sickinger). Resultat: die Schule hat sich gebessert.

Darmstadt, am 19. März 1888

Zu Nr.M.J.5853

Betreff: Die Errichtung der II. Lehrerstelle bzw. Schulklasse an der kath. Schule zu Nieder-Liebersbach, Kreis Heppenheim

Das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz, Abteilung für Schulangelegenheiten an

Großherzogliche Kreisschulkommission Heppenheim

Unter Wiederanschluss der Anlagen Ihres Berichts vom 3. d.M. benachrichtigen wir Sie, dass Gr. Ministerium des Innern und der Justiz die beantragte Errichtung einer neuen – der II. Lehrerstelle bzw. Schulklasse an der katholischen Schule zu Nieder-Liebersbach und in Berücksichtigung der ungünstigen Vermögensverhältnisse dieser Gemeinde und ihren Angehörigen ferner genehmigt hat, dass diese neue Stelle bis auf Weiteres ständig offen gelassen und nur mit dem für einem Schulverwalter erforderlichen Gehalt vom 700 Mark jährlich dotiert werde. Zugleich hat. Gr. Ministerium des Innern und der Justiz mit Rücksicht jener besonderen Verhältnisse der Gemeinde Nieder-Liebersbach zur Aufbringung ihrer Lehrergehalte, neben dem bereits bewilligten Staatsbeitrag von 960 Mark, einen weiteren Beitrag von 480 Mark im Ganzen also 1440 Mark bewilligt. Und wird wegen Auszahlung dieses erhöhten Beitrags das Erforderliche beantragt werden, sobald die neue Stelle tatsächlich ins Leben getreten sein wird. Wir sehen nunmehr Ihrem baldigen Berichte darüber entgegen, ob  für die Letztere bereits vom Beginn des neuen Schuljahres an ein Schulverwalter ernannt werden kann.

Gez. v. Knorr

de Beauclair


An den kath. Schulvorstand zu Nieder-Liebersbach

Obiger Erlass geht Ihnen zur Einsicht unter dem Bemerken zu, dass die neue Klasse mit dem nächsten Schuljahre ins Leben treten wird.

Die beifolgenden Besoldungsnoten wollen Sie von Schul- und Ortsvorstand anerkennen lassen und nach geschehener Beglaubigung durch Gr. Bürgermeisterei alsbald zur Genehmigung vorlegen. In die beiden letzten Rubriken derselben ist das Zutreffende über Lehrerwohnung und Heizung de Schulzimmers vorher einzutragen.

Schulverwalter Wenicker werden Sie zur Aufstellung neuer Stundenpläne für die beiden Klassen nach Maßgabe des Amtsblattes Nr. 14 von 1887 veranlassen und dieselben baldigst einsenden.

Anl.: 4 Besoldungsnoten

Heppenheim, den 9. April 1888

Gr. Kreisschulkommission Heppenheim gez. Greiff

13.4.1888 Wenicker

1887/88 die katholische Schule zählt 122 Kinder/Wenicker


Durch Allerhöchste Dekret Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Hessen und bei Rhein vom 11. April 1888 wurde der Schulverwalter Johann Wenicker zum definitiven Lehrer der katholischen Schule zu Nieder-Liebersbach ernannt.


Am 18. April 1888 wurde Lehrer Wenicker durch Herrn Pfarrer Schmitt in seinen Dienst eingewiesen.

Am demselben Tage stellte sich der neu ernannte Verwalter an der katholischen Schule Johannes Gebhardt aus Bürstadt, seither in Obertshausen, Kreis Offenbach dem Schulvorstande in Nieder-Liebersbach vor.

Am 7. Mai wurde Schulverwalter Gebhardt in seinen Dienst eingewiesen.


Schulstatistik

Die kath. Schule hier zählte am Anfange des Schuljahres 1888/89 106 Kinder.

Die I. Klasse von Lehrer Wenicker unterrichtet, zählt 51 Kinder;

Die II. Klasse unter der Leitung des Lehrer Gebhardt stehend, wird von 55 Kindern besucht.


Altes Schulhaus wird renoviert

Da die Arbeiten im alten Schulhause noch nicht beendet sind, so werden beide Klasen im kath. Schulsaal im neuen Schulhaus unterrichtet.

Am 1. Juni 1888 wurde das renovierte alte Schulhaus von der II. Kath. Schulklasse bezogen, und kann der Unterricht von jetzt an regelmäßig gehalten werden.

Vom 5. September ab erteilten die beiden kath. Lehrer von Nieder-Liebersbach an 3 Wochentagen nachmittags von 1 – 4 Uhr Unterricht an der Knabenschule zu Birkenau für den beurlaubten Lehrer Hartleb daselbst; doch fiel in Liebersbach keine Stunde aus, weil die Lehrer, die an diesen Tagen ausfallenden Stunden nach einem genehmigten Plane auf die andern Tage verlegten. Jeder der beiden Lehrer erteilt wöchentlich 39 Stunden Unterricht.

Am 26. Oktober stellte sich der seither in Heppenheim a.d.B. verwendete Schulverwalter Fenen als Gehilfe des Lehrers Hartleb vor und hört die interimistische Verwaltung der kath. Knabenschule zu Birkenau durch die kath. Lehrer Nieder-Liebersbachs mit dem 27. Oktober a. c. auf, da der neu ernannte Gehilfe seinen Dienst mit dem 29. Oktober übernimmt.

27.10.H.J. Wenicker

Zu Nr. M.J. 27944

Darmstadt, am 14. November 1888

Betr.: Die Versehung der Lehrerstelle a. d. kath. Schule zu Birkenau im Kreis Heppenheim

Das Gr. Ministerium des Innern und der Justiz, Abteilung für Schulangelegenheiten an

Gr. Kr.-Schulkommission Heppenheim auf den Bericht  vom 7. d. Monats

Abschriftlich nachstehende Verfügung teilen wir Ihnen zur Nachricht und Bedeutung der Interessenten mit. I.V. Haus

An Großherzogliche Hauptstaatskasse

Wir haben dem Schullehrer Johann Wenicker, zu Nieder-Liebersbach und dem Schulverwalter Johannes Gebhardt zu Nieder-Lieberbach, Kreis Heppenheim für Versehung der Lehrerstelle an der kath. Schule zu Birkenau, im Kreise Heppenheim, während der Erkrankung des Schullehrers Hartleb daselbst in der Zeit vom 5. September bis 27 Oktober (incl.) d. J. zusammen die entspringende Rate aus einer jährlichen Renumeration von 500 Mark bewilligt und beauftragen sie, diesen Betrag an die Genannten zu gleichen Teilen auszuzahlen und zu Lasten des Budgets für 1888/89 unter Kapitel 46 Titel 2 „Beiträge zu Besoldungen der Volksschullehrer, Schullehrer-Pensionsfond“ in Ausgabe zu verrechnen.

Gez. de Bauclair

Rv. An den kath. Schulvorstand zu Nieder-Liebersbach zur Einsichtnahme und Bedeutung der Interessenten.

Heppenheim, den 17. November 1888 gez. Gräff

18.11.1888 pro copia H.J. Wenicker

Am 20. Dezember 1888 Kreisschulkommissionsprüfung in der II. Klasse der kath. Volksschule. Anwesend Gr. Amtmann Buhmann, Gr. Kreisschulinspektor Seib, Gr. Dekan Sickinger, Hochwürden und der gesamte Schulvorstand von Nieder-Liebersbach.

Resultat der Visitation: Die Schule ist in gutem Zustand

21.12.1888/H.J. Wenicker

Am 15.1.1889 Prüfung der evangelischen Schule.

Schule wegen Diphterie des Lehrers geschlossen

Vom 22. Januar 1889 bis 28. Januar incl. war die erste Klasse der kath. Schule wegen Krankheit des Lehrers Wenicker geschlossen. (Die ev. Schule 18.1. bis 28. Januar incl.)

Die desfallsige Verfügung lautete: Heppenheim, am 23. Januar 1889

Betr.: Diphtherie in Nieder-Liebersbach

Das Gr. Kreis-Gesundheitsamt Heppenheim an Gr. Kreisamt Heppenheim

Nach Anzeige ist Lehrer Wenicker zu Nieder-Liebersbach seit gestern an diphtheritischer Mandelentzündung erkrankt. Im Hinblicke darauf, dass auch Lehrer Lack zur Zeit wegen Erkrankung seiner Kinder an Diphtherie an der Schule ferne gehalten ist, dürfte die Schließung der dortigen Schule eintreten, bis nach abgelaufener Krankheit in beiden Familien die vorgeschriebene Desinfektion der Krankenzimmer durch Ausschwefelung vorgenommen ist, und zwar sollen die betreffenden Zimmer beider Lehrer durch Verbrennen je ½ Kilo Stangenschwefels 4 Stunden lang ausgeschwefelt, dann gründlich ausgelüftet und Fußboden, Holzverkleidung, Türen, Fenster mit heißer Lauge oder Wasser abgewaschen werden. Die Bett- und Leibwäsche der Erkrankten soll nach Außergebrauchstelllung sofort von anderer Wäsche getrennt in kochendem Wasser 1/2Stunde lang ausgekocht, dann gründlich ausgewaschen und ausgelüftet werden.

Erst nach Vollzug dieser Maßregeln, deren Ausführung wir durch die dortige Ortspolizeibehörde überwachen zu lassen bitten, darf von den beiden Lehrern der Schulbesuch wieder vorgenommen werden.

Wir ersuchen Gr. Kreisamt ergebenst, dass das Weitere gefälligst veranlassen zu wollen.

Gez. Dr. Lehr

Gr. Kreisschulkommission zur weiteren Veranlassung ergebenst mitzuteilen

Heppenheim, den 24. Januar 1889

Gr. Kreisamt Heppenheim gez. Gräff

Nach Anordnung des Aussetzens der bezeichneten Schule an GR. Kreisamt ergebenst zurück.

Heppenheim, den 24.1.1889

Gr. Kreisschulkommission Heppenheim gez. Gräff.

Geht R. v. an Gr. Bürgermeisterei Nieder-Liebersbach zur Einsicht, Bedeutung der Interessenten nach Art: 349 – 352 des Polizeistrafgesetzes und § 327 deutschen Strafgesetzbuches zur polizeilichen Überwachung des Vollzugs hiermit ausdrücklich getroffenen Anordnung und zur dem nächstigsten Befolgsanzeige.

Heppenheim, den 25. Januar 1889

Großherzogliches Kreisamt Heppenheim gez. Gräff

Pro Copia 26.1.89 H.J. Wenicker


Lehrer Wenicker bestraft Philipp Stephan

Abschrift

Geschehen Heppenheim, den 9. März 1889

Es erscheint Georg Stephan von Nieder-Liebersbach und erklärt:

Lehrer Wenicker, bei welchem mein Sohn Philipp, geb. 1. März 1876, in die Schule geht, hat letzterem gestern mehrere Schläge auf die Hände gegeben wegen Lärmens im Schulzimmer. Außerdem schlug der Lehrer meinem Sohn mit einem Stocke mehrmals über den Rücken, weil er sogleich nicht aufstand, als ihn der Lehrer zum Antworten aufrief. Mein Sohn hörte die Frage des Lehrers, wusste aber nicht, dass an ihn die Frage gerichtet war. In seiner Nähe sitzt ein anderer Knabe, der auch Stephan heißt.

Da durch die Schläge auf den Rücken mehrere Stellen rot angelaufen sind, so wünsche ich Untersuchung der vorgenommenen körperlichen Züchtigung. Auch hoffe ich, dass Vorkehrungen getroffen werden, damit mein Sohn von ähnlichen Misshandlungen in der Zukunft bewahrt bleibe.

  1. g. und unterschrieben gez. Georg Stephan

zur Beglaubigung gez. Seib, Schulinspektor

Wird Rv. Dem kat. Schulvorstand zu Nieder-Liebersbach zum Berichte nach Vernehmung des Lehrers zugesandt.

Heppenheim, den 9. März 1889

Gr. Kreisschulkommission Heppenheim, gez. Gräff


Herrn Pfarrer Schmitt, Birkenau

Für die richtige Abschrift J.H. Wenicker

Nieder-Liebersbach, den 14. März 1889

Betr. Körperliche Züchtigung

An Großherzogliche Kreisschulkommission Heppenheim

Der unterzeichnete Lehrer erlaubt sich Gr. Kreis-Schulkommission im obigem Betreffe Folgendes mitzuteilen:

Es ist wahr, dass Philipp Stephan am 8. März letzthin wegen Lärmens im Schulzimmer während der Pause 4 Schläge auf die Hände bekam. Auch wurde derselbe später mit dem Stocke auf den Rücken gestraft: 1. Weil er überhaupt nicht aufstand, als die Frage wiederholt an ihn gerichtet war. Derselbe wusste recht gut, dass an ihn die Frage gerichtet war, der andere Stephan saß damals nicht in seiner Nähe; denn der bestrafte Stephan war der 1. in der vordersten Bank. Die Plätze liegen 3 Meter voneinander und auch nicht in derselben Richtung vom Platze des Lehrers aus, von einer Verwechslung kann also keine Rede sein. Zweitens wurde fraglicher Schüler gestraft wegen fortgesetzter Unaufmerksamkeit und Faulheit. Derselbe ist im 7. Schuljahre und sitzt bei den Kindern des 5. Schuljahres. Zu bemerken erlaube ich mir noch, dass Stephan meistens träumend in der Schule sitzt. Interesse zeigt er keines und kann auch keines zeigen, denn es ist ferners bekannte Tatsache, dass die Eltern der beiden Schüler (?), der als Nebengeschäft Kirchweihmusikanten mit ihren Knaben abends oft bis 11, 12 Uhr zu Hause üben. Dass dann die Kinder am anderen Morgen müde und abgespannt zur Schule kommen und deshalb dem Unterrichte nicht folgen können, liegt auf der Hand. Ich gestatte mir deshalb Gr. R. Schulk ganz ergebenst zu bitten, durch irgend eine Maßregel dahin wirken zu wollen, dass den Eltern das Üben von Musik mit ihren Kindern in diesen nächtlichen Stunden untersagt werde, da ich fast gezwungen bin, den Knaben die Zeit die ihnen zur Erlernung ihrer Hausaufgaben versagt wird, in der Schule zu geben. Indem ich Gr. Kr. Schulk. noch bemerke, dass ich den Knaben wohl betraft, aber durchaus nicht misshandelt habe, verbleibe ich

Euer Gr. Kreis-Schulkommission ganz ergebener gez. J. Wenicker

Für die richtige Abschrift J.H. Wenicker

Mit dieser Erklärung war die Sache erledigt.

Nieder-Liebersbach, am 5. Mai 1889

Am 29.6. 1889 wurde Lehrer Wenicker vom Gr. Kreisschulinspektor in Heppenheim ermahnt, in Zukunft  vorsichtig zu sein, damit nicht wieder  Anzeige gegen ihn erhoben werde.


Schulstatistik

Am Anfange des Schuljahres 1889/90 zählte die kath. Schule 104 Kinder

Die erste Klasse (Lehrer Wenicker) 22 Knaben und 27 Mädchen = 49 Kinder

Die zweite Klasse (Vikar Gebhardt) 28 Knaben und  24 Mädchen= 55 Kinder

Nieder-Liebersbach, 6. Mai 1889 J.H. Wenicker

Durch allerhöchstes Dekret vom 22.6.89 wurde Schulverwalter Joh. Gebhardt zum definitiven Lehrer an der kath. Schule in Fürth i. O. ernannt. Er verließ die Schulstelle in Nieder-Liebersbach am 1. Juli 1889. Mit ihm verliert die Gemeinde einen tüchtigen und pflichttreuen Lehrer, sieht man sein Scheiden allgemein sehr ungern.

Am 2. Juli wurde der neu ernannte Schulverwalter Nikolaus Bleß aus Heppenheim durch Lehrer Wenicker in seinen Dienst  eingewiesen.


Heppenheim , 17. August 1889

Betr.: zehnwöchiger Militärdienst des Schulgehilfen Eckert zu Birkenau

Eilt !

Die Gr. Kreisschulkommission Heppenheim an den kath. Schulverwalter zu Birkenau:

Auf den Bericht vom 7. L. Mts. Benachrichtigen wir Sie, dass die Schule des Rubrikaten während der Abwesenheit durch den evangelischen Lehrer Schmidt zu Birkenau und die beiden kath. Lehrer zu Nieder-Liebersbach dergestalt zu versehen sind, dass jeder der obigen Lehrer wöchentlich sechs Unterrichtsstunden in der bezeichneten Schule übernimmt. Eine Kürzung des Unterrichts in den Klassen der kath. Schule zu Nieder-Liebersbach soll wegen dieser Veranlassung nicht stattfinden.

Wir empfehlen Ihnen von den betreffenden Lehrern einen interimistischen Stundenplan für die kath. Knabenschule in Birkenau aufstellen zu lassen und denselben in zwei Exemplaren hierher vorzulegen. Auch werden Sie zugleich anzeigen, mit welchem Tage die Versehung der erwähnten Schule begonnen hat. Für die beiden Schulklassen zu Nieder-Liebersbach sind ebenfalls Unterrichts-Stundenpläne aufzustellen und in 2 Exemplaren  einzusenden.

I.V. gez. Buhmann

Vom 20. August bis 29. Oktober wurden die kath. Knabenschule zu Birkenau durch kath. Lehrer in Liebersbach und den ev. Lehrer Schmidt in Birkenau verwaltet. In der kath. Schule zu Liebersbach fiel keine Unterrichtstunde aus, da die betr. Stunden auf die anderen Tage gelegt waren. Jeder der obengenannten Lehrer erteilte in Birkenau wöchentlich 6 Stunden Unterricht.

29.10.89 Wenicker


N.M.J. 28379 Darmstadt, am 9. November 1889

Betr.: Die Versehung der Lehrerstelle an der kath. Schule zu Birkenau im Kreise Heppenheim. Das Großherzogliche Ministerium des Innern von der Justiz, Abteilung für Schulangelegenheiten an

Gr. Kreisschulkommission Heppenheim, auf den Bericht vom 2. D. Mts., abschriftlich nachstehende Verfügung teilen wir Ihnen zur Nachricht und Bedeutung  der Interessenten mit

Gez. v. Knorr

Wir haben dem Schullehrer Johann Wenicker zu Nieder-Liebersbach und dem

Schulverwalter Nikolaus Bleß zu Nieder-Liebersbach im Kreise Heppenheim für Versehung der Lehrerstelle an der kath. Schule zu Birkenau im Kreise Heppenheim, während der Einberufung des Schulgehilfen Eckert daselbst zu militärischen Übungen in der Zeit von 7 Wochen im Sommer und Herbste des Jahrs zusammen die entsprechende Rate aus jährlich 340 Mark, dreihundertvierzig Mark  als Remuneration bewilligt und beauftragen Sie, diesen Betrag an die Genannten zu gleichen Teilen auszuzahlen und zu Lasten des Budgets für 1888/89 unter Titel 2 „Beiträge zu Besoldungen der Volksschullehrer Pensionsfond“ in Ausgabe zu verrechnen.

Gez. Knorr / gez. Beauclair

Rv. Dem kath. Schulvorstand zu Nieder-Liebersbach zur Einsicht und Benachrichtigung der Interessenten mitzuteilen.

Heppenheim, den 14. November 1889

Großherzogliche Kreisschulkommission Heppenheim gez. Gräff

17.11.89 pro Copia J.H. Wenicker


Fortbildungsschule

Abschrift

Nieder-Liebersbach, 27. Nov. 1889

Betr.: Besuch der Fortbildungsschule seitens der Schüler, die die Gewerbeschule in Weinheim besuchen.

An Gr. Sch. C. Heppenheim

Bericht der Lehrer an der Fortbildungsschule zu Nieder-Liebersbach. Die ergebenst unterzeichneten Lehrer an der Fortbildungsschule zu Nieder-Liebersbach erlauben sich Gr. Kr. Sch. C. Folgendes ergebenst vorzustellen:

Der Schüler der Gewerbeschule in Weinheim Michael Stephan, Sohn des Zimmermanns Georg Stephan dahier, erklärte uns, nachdem wir ihn aufgefordert, die hiesige Fortbildungsschule zu besuchen, dass er nicht komme, weil auch die Schüler der Gewerbeschule in Weinheim, die in Birkenau wohnten, nicht zum Besuche der dortigen Fortbildungsschule anhalten würden.

Wir bitten deshalb Gr. Kr. Schulkommission ganz ergebenst, das Weitere in dieser Sache veranlassen zu wollen, und verbleiben

Einer Gr. Kr. Sch. C. ganz ergebene Lehrer gez.: Lack, Wenicker, Bleß


Wird Rv. Dem Vorstand der Fortbildungsschule zu Birkenau zur Äußerung über die abgestrichene Stelle zugesandt.

Heppenheim, den 30. November 1889 Gr.Kr.Sch.C. Heppenheim gez. Gräff

v. 15.12.

Birkenau, den 4. Dezember 1889

Auf obige Verfügung wird ergebenst berichtet, dass so viel uns bekannt ist, die Schüler, welche die Gewerbeschule besuchen, von dem Besuche der Fortbildungsschule befreit sind.

Gr. Bürgermeisterei Birkenau gez. Oehlschläger

G. 11./12. 1889

I.Verfügung Gr. Schl.C. an den Vorstand der Fortbildungsschule zu Birkenau.

Auf den Bericht vom 4. D. Mts. Wird Ihnen bemerkt, dass der Besuch einer Gewerbeschule nicht allein für sich schon von dem Unterrichte der Fortbildungsschule befreit. Die betreffenden Knaben zu Birkenau sind deshalb von Ihnen zum sofortigen Besuche der dortigen Fortbildungsschule anzuhalten und haben Sie über den Erfolg zu berichten. Den Lehrern der Fortbildungsschule zu Birkenau ist von dieser Verfügung Kenntnis zu geben.

Post exp. Rv. An den Vorstand der Fortbildungsschule zu N.-Liebersbach, ebenmäßiger Behandlung des Knaben Michael Stephan.

Gr.Kr. Sch.C. Heppenheim gez. Gräff v. 15.1.

Pro Copia 15.12. H.J. Wenicker


Schulbibliothek

Schon im Herbste des Jahres 1887 wurde größtenteils aus Mitteln der Kreiskasse zu Heppenheim Schülerbibliotheken in den einzelnen Gemeinden errichtet, auch nach Nieder-Liebersbach kam eine solche. Zum Bibliothekar wurde Lehrer Lack ernannt. Diese Bibliothek wurde aber von den kath. Kindern nicht benützt, weil sie einige Werkchen von Nirietz enthielt, die (nach Aussage der Vorsitzenden unseres Schulvorstandes) eine Verhöhnung der kath. Kirche enthalten. Jetzt erhält aber die kath. Kirche dahier eine Schülerbibliothek. Die desfallsige Verfügung lautet:

Heppenheim, 20. Dezember 1889

Das Gr. Kreisamt Heppenheim an Gr. Bürgermeisterei Nieder-Liebersbach

Zum Zwecke der Erweiterung der Jugendbibliothek der kath. Schule zu Nieder-Liebersbach haben wir verschiedene Jugendschriften angekauft, die nebst einem Verzeichnis derselben von der Lehrmittelanstalt zu Bensheim in den nächsten Tagen zugehen werden.

Sie wollen die Sendung dem Lehrer Wenicker übergeben und dem Vorsitzenden des Schulvortandes davon Mitteilung machen. Bis 15. Januar nächsten Jahres erwarten wir Anzeige über den Vollzug obiger Auflage.

Gez. Gräff pro Copia Wenicker 29/12.89

Am 4.1.90 kam die Bibliothek, sie enthält 30 Werkchen und wurde in der kath. Schule aufgestellt. 5.1.90 We.


Abschrift Nieder-Liebersbach, den 20. Januar 1890

p. 21./1.90

Betreffend: Abänderung des Stundenplans für die I. Schulklasse zu Nieder-Liebersbch für die Zeit von Januar bis Ostern.

An Gr. Kreisschulkommission Heppenheim; Bericht des katholischen Schulvorstandes zu Nieder-Liebersbach.

Damit die Erstkommunikanten aus der Schule des Herrn Lehrers Wenicker dem Communion-Unterrichte, welcher an den nicht schulfreien Nachmittagen in Birkenau von 3-4 Uhr gehalten wird, teilnehmen können, ohne dass der Unterricht in Nieder-Liebersbach verkürzt werde, glauben wir Gr. Kreisschulkommission für die Zeit vom 1. Januar bis Ostern folgende Änderung es Stundenplans in der Klasse zu Nieder-Liebersbach zur geneigten Genehmigung unterbreiten zu sollen:

Montags und Donnerstags wäre die Religionsstunde 11-12 Uhr morgens auf die 2te Stunde nachmittags für resp. Handarbeiten von der 2.ten Sunde mittags auf die 4te Stunde morgens zu verlegen.

dienstags und freitags dürfte die Singstunde von 2 Uhr Mittags auf die 4te Stunde morgens mittwochs und samstags verlegt werden.

Auf diese Weise würde der Schulunterricht für die 1. Klasse in N.-Liebersbach keine Beeinträchtigung erleiden, und die Kinder aus Birkenau und den Filialorten würden ihre Zeit nicht nutzlos zuzubringen haben.

Wir erlauben Gr. Kreisschulkommission die vorgeschlagene Änderung während des Erstkommunikanten-Unterrichts von 1. Januar bis Ostern jedes Jahrs gefälligst genehmigen zu wollen.

Für den katholischen Schulvorstand gez. Schmitt Pfr.


Rv An den kath. Schulvorstand zu Nieder-Liebersbach

Die nachgesuchte Genehmigung wird erteilt.

Heppenheim, den 21. Januar 1890 Gr. Kreisschulkommission Heppenheim

V. 15.2. gez. Gräff

Für richtige Abschrift 23./1.90 H.J. Wenicker


Verlosung zu Gunsten des Baues der Kirche

Kapellenbau !

p. 31./3.90

Nieder-Liebersbach, am 30.3.1890

Betr.. Verlosung zum Besten des Kapellenbaues in Nieder-Liebersbach

An Großherzogliche Kreisamt Heppenheim

Die ganz ergebenst Unterzeichneten erlauben sich Gr. Kreisamte folgendes vorzustellen:

Die kath. Gemeinde dahier ist genötigt, ihre dem Verfalle nahe Kapelle durch einen Neubau zu ersetzen. Die erg. U. beabsichtigen zur leichteren Beschaffung der Mittel hierzu demnächst eine Verlosung an Mobiliengegenständen  zu veranstalten.

Es sollen im Ganzen 6600 Lose zu 30 Pf. ausgegeben werden. Der Gesamtwert der auszuspielenden Gegenstände beträgt laut  anliegender Taxation M 1.293,90 Pf.

Die erg. U. bitten Gr. Kreisamt, die zur Verlosung erforderliche Genehmigung gütigst erteilen und die Erlaubnis zum Vertrieb der Lose im ganzen Großherzogtum gefälligst erwirken zu wollen.

Tag und Stunde, wie auch der Ort der Verlosung werden wir rechtzeitig Gr. K.A. zu Anzeige bringen.

Indem die Unterzeichneten der Gewährung ihrer Bitte entgegensehen, verbleiben einem Gr.Kr. Amte ergebenst

Unterzeichne sind: Emig Bürgermeister und Wenicker, Lehrer


Rv NL 31.III.1890

Geht sv mit Anl. An den kath. Kirchenvorstand Birkenau zur Einsicht, Äußerung und entsprechenden Beschlussfassung, sowie weiteren Behandlung der Angelegenheit. Es ist sich das Nähere über die Notwendigkeit des fraglichen Kapellenbaues und die Höhe der hierzu  bereits vorhandenen Mittel auszusprechen und überhaupt ein eventueller Antrag auf Genehmigung eingehend zu motivieren.

Gr. Kreisamt Heppenheim gez. Gräff


Birkenau,  den 20. April 1890

Betr.: Verlosung zum Besten des Kapellenbaues zu Nieder-Liebersbach

An Großh. Kreisamt Heppenheim; Bericht des kath. Kirchenvorstandes zu Birkenau

Er kath. Kirchenvorstand zu Birkenau glaubt sich im rubr. Betreff bezüglich des Kapellenbaues zu Nieder-Liebersbach folgendermaßen äußern zu sollen:

Wie in dem anliegenden Gesuch um Genehmigung einer Verlosung zum Besten des Kapellenbaues zu Nieder-Liebersbach angedeutet wird, dass die dortige Kapelle dem Einsturz nahe ist und ein Neubau dringend geboten, so können  wir nur als der Wahrheit gemäß attestieren. Nicht lange mehr wird es dauern und die Kapelle muss polizeilich geschlossen werden, um etwaige Unfälle zu verhüten.

Die alte Kapelle hatte bisher die Bestimmung privatem wie öffentlichen Gottesdienste zu dienen, war aber sehr im Raume beschränkt, so dass sie nur den geringsten Teil der Teilnehmer an diesen Andachten  fassen konnte. Da die Notwendigkeit eines Neubaus außer allem Zweifel ist, und nicht althergebrachte Gottesdienste und religiöse Übungen in dieser Gemeinde ein plötzliches Ende haben sollen, so ist gewiss angezeigt, bei der Frage des Neubaues auch die Größenverhältnisse der zu erbauenden Kapelle der dortigen Bevölkerung entsprechend ins Auge zu nehmen und zu bestimmen

Die Kosten hierfür würden sich nach Angabe der hierüber befragten Baumeisters auf 5 – 6000 Mark belaufen. Die jetzt vorhandenen Mittel betragen circa 1800 Mark. Die zur Bausumme noch fehlenden Mittel können beschafft werden durch freiwillige Beiträge, Schenkungen, durch Verlosungen von Wertgegenständen, die zu diesem Zwecke bereits von Wohltätern gegeben worden sind beziehungsweise noch gegeben werden. Im äußersten Notfalle könnte noch durch eine Kapitalaufnahme zu Lasten der kath. Gemeinde zu Nieder-Liebersbach erbracht werden.

Hauptsächlich durch eine oder mehrere solcher Verlosungen glauben wir jedoch, dass die katholische Gemeinde Nieder-Liebersbach eine zweckentsprechende Kapelle erhalten könne, ohne damit einer diesbezüglichen neuen Schuldenlast bedrückt zu werden.

Wir erlauben uns somit, Gr. Kr. Amte ergebenst zu bitten, denn von Seiten der kath. Gemeinde zu N.L. um eine Verlosung zum Besten  des dortigen Kapellenbaues gemeinhaft willfahren zu wollen.

Der kath, Kirchenvorstand

Gez. Schmitt, Pfr, gez. Emig Bürgermeister, gez. Peter Emig, gez. L. Fries II, gez. L. Heckmann

Pro Copia J. Wenicker 20. IV. 1890


Heppenheim, am 13. Mai 1890

Betreffend Verlosung zum Besten des Kapellenbaues zu Nieder-Liebersbach

Das Gr. Kreisamt Heppenheim an Verlosungs- Comitee Herrn Bürgermeister Emig und Lehrer Wenicker zu Nieder-Liebersbach

Bevor wir in rubicierter Angelegenheit Gr. Ministerium des Innern und der Justiz Vorlage machen, empfehlen wir Ihnen, zunächst den Wert der im beifolgendem Verzeichnis aufgeführten Ausspielungsgegenstände durch Bescheinigung eines Sachverständigen nachzuweisen. Gez. Gräff

Pro Copia Wenicker 20.5.1890

Das hiesige Ortsgericht unterschrieben am 20. Mai Taxation der Verlosungsgegenstände, unterzeichneten Taxa: Emig, Hübner, Stäckler, Kadel unterzeichneten die Taxation. Nachdem die Akten am 21. nach Heppenheim gegangen, kam unterm 8.6.1890 folgende Entscheidung:

Zu Nr. M.J. 14321, Darmstadt, am 30. Mai 1890

Betr.: Veranstaltung von Verlosungen innerhalb des Großherzogtums.
Das Gr. Ministerium des Innern und der Justiz an Gr. Kreisamt Heppenheim

Auf Bericht vom 20. D. Mts. benachrichtigen wir Sie unter Rückschluss der Akten, dass es zunächst der Angabe, in welchem Bezirk  die Lose vertrieben werden sollen, ferner der Vorlage eines die näheren Bestimmungen über die Art und Weise, sowie der Zeit der Verlosung und deren sämtlichen Kosten enthaltenden Verlosungsplanes bedarf, der von dem Verlosungskomitee zu unterschrieben ist.

In Vertretung gez. von Knorr gez. Fey

Geht Rv. An Gr. Bürgermeister Emig zu Nieder-Liebersbach zur weiteren Veranlassung des Erforderlichen nah Maßgabe vorstehenden Erlasses und demnächstigen weiteren Vorlage.

Heppenheim, 6. Juni 1890

Gr. Kreisamt gez. Gräff pro Copia J.H. Wenicker 8.6.1890


Nieder-Lieberbach, am 8. Juni 1890

Betr.: Veranstaltung einer Verlosung zu Nieder-Liebersbach

An Gr. Kreisamt Heppenheim – Bericht des Verlosungs-Komitees zu Nieder-Liebersbach behufs Erledigung der Auflage vom 6. L. Mts. erlauben wir uns Gr. Kreisamt hiermit den Plan zur Verlosung zum Besten des hiesigen Kapellenbaues zu senden. Indem wir bitten, die Aktenstücke Gr. Ministeriums zu übermitteln, verbleiben wir einem Gr. Kreisamte ergebenste Mitglieder des Verlosungskomitees.

Unterzeichnet sind; Emig, Bürgermeister, J.H, Wenicker, Bürner, P. Emig

Verlosungsplan zum Besten des Kapellenbaues zu Nieder-Lieberbach.

Das unterzeichnete Verlosungskomitee beabsichtigt  zum Besten des Kapellenbaues in der Gemeinde Nieder-Liebersbach eine Verlosung von Mobiliargegenständen aller Art vorzunehmen und entwarf zur Verlosung folgenden Plan:

Es sollen im Ganzen 6600 Lose a 30 Pfennige ausgegeben werden und kommen 300 Gewinne im Einzelwert von 60 Pfennigen bis 45 Mark zur Verlosung. Der Gesamtwert der Gewinngegenstände beträgt nach der Abschätzung 1293 Mark 90 Pfennige. Auf 22 Lose fällt ein Gewinn. Die Lose sollen in den beiden südlichen Provinzen des Großherzogtums (Starkenburg und Rheinhessen) vertrieben werden und kommen auf je 10 Lose ein Freilos. Die Verlosung findet endlich unter polizeilicher Aufsicht in einem Schulsaal dahier an einem noch näher zu bestimmenden Sonntage des Monats September oder Oktober d. J., sobald die Lose verkauft sind, statt. Tag und Stunde, sodann der Ort der Verlosung teilen wir Gr. Kreisamte Heppenheim rechtzeitig mit. Die Kosten der Verlosung, Steuer etc. werden aus bereit vorhandenen Mitteln des Baufonds bezahlt. Und werden außer Stempel .., Druck und Versand die Lose ausgestellt zu Nieder-Liebersbach. Unterzeichnet sind: Emig, Bürgermeister, H.J. Wenicker. Bürner. P. Emig

8.6.1890 pro Copia H. J. Wenicker


Schulstatistik

De katholische Schule zu Nieder-Liebersbach zählte am Anfange des Schuljahres 1890/91 96 Kinder, und zwar 46 Knaben und 50 Mädchen.

Klasse I 18 Knaben und 32 Mädchen = 50 Kinder- H.J. Wenicker

Klasse II 28 Knaben und 18 Mädchen = 46 Kinder N. Bleß


Neuer Leichenwagen

Die Gemeinde Nieder-Liebersbach erhielt um Ostern 1890 einen neuen Leichenwagen, derselbe kostet 464 Mark und wurde in der Gemeinde selbst gebaut. Er wurde am 19. April 1890 erstmals gefahren, und zwar  wurde Johann Adam Schmittinger an diesem Tage zur letzten Ruhe bestattet.

Seither wurden die Leichen auf gewöhnlichen Erntewagen ohne Leitern nach Birkenau transportiert. Die Särge waren dann mit Stricken, Ketten und Hebeln auf dem Wagen befestigt und über das Ganze ein Totentuch geworfen. Ich vergesse in meinem Leben nicht, wie mir schauderte, als ich zum ersten Mal am 4.5. 1887 die Leiche des Simon Gölz II (ein Schwager des genannten Schmittinger) aus demselben Hause transportieren sah. Jetzt werden die Verstorbenen doch auf eine des Menschen würdige Weise zum Friedhof gebracht.

55.1890 J.H. Wenicker


Verlosung zum Kirchenbau

Kapellenverlosung: Geht R. zurück unter der Empfehlung gemäß beifolgenden Ministerialerlass, in dem Verlosungsplan die Kosten anzugeben, welche durch die Verlosung entstehen.

Heppenheim, 12. Juni 1890

Gr. Kreisamt Heppenheim gez. Gräff

Pro Copia We.

Nachdem ein Verlosungsplan der in roter Tinte geschriebenen nachgetragen war, wurden die Akten am 13.8. wieder abgeschickt.

Nieder-Liebersbach 20.6.1890

Zu No. M.J. 16044 Darmstadt, am 18. Juni 1890

Betr.: Veranstaltung  von Verlosungen innerhalb des Großherzogtums

Das Gr. Ministerium des Innern und  der Justiz an Gr. Kreisamt Heppenheim

Auf Bericht vom 14. D.M. erwidern wir Ihnen, unter Rückschluss Ihrer Akten, dass es zunächst des Nachweises bedarf,  ob und warum die Gemeinde nicht in der Lage ist, die Mittel zu dem Kapellenbau, die nicht beträchtlich erscheinen, ganz oder wenigstens zum größten Teil selbst aufzubringen. Wäre dies nicht der Fall. So würde die Verlosung auf Verwertung der wohl zum größten Teil geschenkten Gewinngegenstände der Hauptsache nach zu beschränken und für Absatz der Lose ein kleinerer Bezirk vorzusehen sein.

Gez. Finger gez. Fey

H. 20.6.1890

Geht R.v. an Gr. Bürgermeisterei Nieder-Liebersbach zum Bericht und zur Vernehmung des Gemeinderats, ob du warum die Gemeinde nicht in der Lage in die Mittel zu dem Kapellenbau ganz oder teilweise aufzubringen. Den gehörig motivierten Beschluss wollen sie sodann mit Bericht vorlegen. Gr. Kreisamt Heppenheim Gräff

Für die Abschrift H.J. Wenicker, 22.6.1890


Lokale Feiertage

Birkenau, den 2.6.1890

Betr.: Feier des Johannistages in Nieder-Lieberbach

An Gr. Kr. Ch.C. Heppenheim

Bericht des evang. Schulvorstandes zu N.-Liebersbach

Am Johannistag, 24.6.1890 als einen lokalen Feiertag von Nieder-Liebersbach soll nach einem Beschluss des Schulvorstandes die Schule dort ausfallen. Der Herr Lehrer wird die ausgefallenen Schulstunden nachhalten. Gez. Strack

Rv. An den ev. Schulvortand zu Nieder-Liebersbach fällt an obigem Tage der Schulunterricht aus, so ist der betr. Tag, der vom Schulvorstand zu bestimmenden Ferien zuzurechnen¸ dagegen kann das Nachhalten der ausgefallenen Unterrichtsstunden nicht gestattet werden.

Heppenheim, den 6. Juni 1890

Großh. Kreis Schulkommission Heppenheim gez. Gräff


19.6.1890 An Gr.Kr. Sch.C. Heppenheim

Nach einer Mitteilung des früheren Vorsitzenden der kath. Schulvorstandes zu Nieder-Liebersbach fällt daselbst infolge kath. Lokalfeiertage an 5 Tage die kath. Schule aus. Auf  Anordnung des ev. Schulvorstandes sind seither nur an 2 Lokalfeiertagen die Stunden in der ev. Schule ausgefallen. Demnach hatten die von den Schulvorständen festgesetzten Ferien in beiden Schulen ganz die gleiche Dauer.

Wir ersuchen Gr. Kr.Sch.C. gehorsamst um Aufschlusse über diese Diskrepanz.

Birkenau, den 18.6.1890, für den Schulvorstand gez. Strack

Rv. Dem kath. Schulvortand zu Nieder-Liebersbach zur Äußerung.

Eppenheim den 19. Juni 1890

Gr.Kr.Sch.C. gez. Gräff

Pro Copia J.H. Wenicker


Darauf erwiderte der kath. Schulvorstand, dass in Nieder-Liebersbach nicht 5 sondern nur 4 örtliche Feiertage bestehen, und dass wir nur die uns gesetzlich zustehenden Ferien angesetzt hätten. J.H. Weinicker

NB Der 5. Feiertag, den Pfr. Strack meint, ist der in der kath. Kirche allgemein gefeierte Maria Himmelfahrtstag, der uns durch das Schulgesetz frei gegeben ist.


Verlosung zum Kirchenbau

Nieder-Liebersbach, 19. Juli 1890

Betr.: Kapellenbauverlosung, Gemeinderatsprotokoll

Auf hohe Verfügung Gr. Kr. Amts von 20. Juni d. J. in obigem Betreff erlaubt sich der heute auf vorschriftsmäßige Einladung versammelte Gemeinderat das Nachstehende zu erwidern:

Wie schon in früheren Berichten mitgeteilt, ist die hier vorhandene Kapelle in einem solchen Zustande, dass sie dem Einsturz droht und in allernächster Zeit der Zugang in dieselbe polizeilich verboten werden muss, außerdem steht dieselbe noch ganz nahe beim neuen Schulhause, dicht an der Ortsstraße und erweckt in ihrem jetzigen Zustand bei jedem Vorübergehenden ein unangenehmes Gefühl. Renovierbar ist dieselbe durchaus nicht mehr. Die finanziellen Verhältnisse der hiesigen Gemeinde sind wohl dem Gr. Kr. Amte genügend bekannt und glauben nur einige Punkte anführen zu sollen:

Die Gemeinde Nieder-Liebersbach baute im Jahre 1885 ein neues Schulhaus für 16.000 Mark. Im Jahre 1888 wurde das alte Schulhaus umgebaut und eine neue Lehrerstelle neu errichtet. Im Jahre 1889 wendet die Gemeinde zur Herstellung des Verkehrsweges gegen Oberliebersbach 3200 Mark auf usw. Diese noch verschiedenen kleinen Ausgleichsbeträge, welche zu den außerordentlichen Ausgaben zu rechnen sind, waren notwendig und haben die hiesige Gemeinde schwer genug belastet, und wir können daher desselben nicht auch noch auch die Kosten eines Kapellenbaues, welcher ebenfalls eine Notwendigkeit ist, aufbürden. Die hiesige Gemeinde hat jetzt schon fast die höchsten Kommunalumlagen des Kreises, es sind nämlich auf 1 Mark Kommunalsteuerkapital 51 Pfennige von den Ortseinwohnern zu entrichten.

Die hiesige Gemeinde ist aus den angeführten Gründen nicht im Stande, die Kosten des Kapellenbaues zu tragen, auch nicht zum größten Teil und ist genötigt, andere Wege zu suchen, um das noch fehlende Baukapital aufzubringen.

Es werden ja jederzeit zu den verschiedenartigsten Zwecken Verlosungen gestattet, und da wir mit unserem Gesuch gewiss nur einen guten Zweck verfolgen, so bitten wir Gr. Kreisamt, unseren Antrag unterstützen zu wollen, als nur, denn nicht anders die Verlosung resp. Losvertrieb für den Kreis Heppenheim zu genehmigen werden.

Dieser Bericht war vom Bürgermeister, Beigeordneten und sämtlichen  Gemeinderatsmitgliedern unterschrieben.

Daraufhin wurde untern … 1890 die Verfügung genehmigt, der Vertrieb der Lose aber auf den Kreis Heppenheim beschränkt.

Am 30. November fand die Verlosung statt, und wurden fast sämtliche Gewinne bis Neujahr abgeholt. H.J. Wenicker


Prüfung an der kath. Schule

Unterm 3. Februar 1891 wurde die I. katholische Schulklasse durch Großh. Kreisschulkommission Heppenheim unter Zuziehung des Herrn Dekan Schmitt aus Fürth einer Visitation unterworfen; das Resultat heißt: Die Schule hat sich im Vergleiche mit den Wahrnehmungen der Prüfung am 9.3.1888 bedeutend gebessert.

Bei der Prüfung waren anwesend die Herren:

  1. Amtmann Buhmann
  2. Schulinspektor Seib
  3. Dekan Schmitt, Fürth
  4. Pfarrer Schmitt, Birkenau
  5. Bürgermeister Emig
  6. Schulvorstand Franz Bürner
  7. Schulvorstand Joh. Helmling

Schulvorstand Frz. Stäckler fehlte mit Entschuldigung.


Gründung eines Männergesangvereins 1891

Unterm 27. Januar 1891 trat in hiesiger Gemeinde ein Männergesangsverein ins Leben. Die Leitung dieses Vereins wurde dem Lehrer Wenicker übertragen.

Zur Übernahme eines Gesangsvereins ist nach Art. 51 das Volksschulgesetz von dem Lehrer die Genehmigung der Kreisschulkommission einzuholen. Lehrer Wenicker richtete deshalb folgendes Schreiben an Gr. Kreisschulkommission Heppenheim.

Betr.: Betreibung von Nebengeschäften, hier die Leitung eines Gesangsvereins

An Großherzogliche Kreisschulkommission Heppenheim. Ergebenste Bitte des Lehrers Wenicker in N.-Liebersbach

Der ergebenst unterzeichnete Lehrer erlaubt sich, Großh. Kreisschulkommission Heppenheim folgendes vorzustellen:

In Nieder-Liebersbach hat sich unterm 27. Januar dieses Jahres (1891) ein Männergesangsverein gebildet, der es sich zur Aufgabe gestellt, schlechte Lieder aus dem Volkmunde zu verbannen und zur Hebung eines sittlich schönen Volksgesanges das Seine beizutragen. Die Leitung dieses Vereins soll der Unterzeichnete übernehmen.

Da nach Artikel 51 des Volksschulgesetzes (Amtsblatt No. 3 von 1885) hierzu die Genehmigung Gr. Kreisschulkommission  eingeholt werden muss, so erlaubt er sich die ergebenste Bitte:

Groß. Kreisschulkommission wolle ihm die zur Übernahme erforderliche Genehmigung erteilen und verbleibt

Einer Großßh. Kreisschulkommission ergebenster Wenicker, Lehrer


An die Großherzogliche Kreis-Schulkommission Heppenheim

Bericht des katholischen Schulvorstandes zu Nieder-Liebersbach

Wir haben gegen vorstehendes Gesuch des Lehrer Wenicker nichts zu erinnern.

Nieder-Liebersbach, den 6. Februar 1891, für den katholischen Schulvorstand, gez. Schmitt, Pfr.


Rv An den katholischen Schulvorstand zu Nieder-Liebersbach

Die von Lehrer Wenicker erbetene Genehmigung zur Leitung eines Gesangsvereins zu Nieder-Liebersbach auf Widerruf unter der Voraussetzung erteilt, dass der Schuldienst durch das fragliche Nebengeschäft in keiner Weise geschädigt werde.

Wir empfehlen Ihnen, obigen Lehrer hiervon in Kenntnis zu setzen.

Heppenheim, den 8. Februar 1891

Gr. Kreisschulkommission Heppenheim, gez. Gräff

Gelesen Nieder-Liebersbach, 11. Februar 1891 H.J. Wenicker.


Schulstatistik

Am Schlusse des Schuljahres 90/91 wurden aus der kath. Schule Nieder-Liebersbach 18 Kinder entlassen, und zwar 14 Mädchen und 4 Knaben; 4 Kinder sind im Laufe des Jahres verzogen, es blieben deshalb am Schlusse nur noch 74 Kinder.

Nieder-Liebersbach, 25.4.1891 H.J. Wenicker

Anfang des Schuljahres 1891/92 kamen nur 7 Kinder in die kathol. Volksschule (unter diesem Jahrgange herrschte große Sterblichkeit. Die kathol. Schule zählt also am Anfang des neuen Schuljahres nur 81 Kinder:

Die I. Klasse 20 Mädchen und 19 Knaben = 39 Kinder

Die II. Klasse 18 Mädchen und 24 Knaben = 42 Kinder

Summe            38 Mädchen       43 Knaben=  81 Kinder

Die erste Klasse von Lehrer Johann Wenicker, die

Zweite Klasse von Schulverwalter Nikolaus Bleß unterrichtet. 5.5.1891


Tragisches Unglück

Am 28. September 1891 (am ersten Tage der Herbstferien) war der Schüler der I. Klasse, Georg Stäckler, Sohn des Schreinermeisters Franz Stäckler VI, mit seiner Mutter und seinen jüngeren Geschwistern auf dem Felde „im Bürgels“  mit Kartoffelausmachen beschäftigt. Etwa um 2 Uhr ging der Knabe nach Hause und holte den Wagen mit 2 Kühen bespannt aufs Feld. Da sie mit der Arbeit noch nicht fertig waren, spannte er die Kühe ab, um sie mit seinem 7jährigen Bruder gemeinsam zu weiden. Dabei beging er die Unvorsichtigkeit, sich die Leine, die der einen Kuh um die Hörner geschwungen war, um sein rechts Handgelenk zu schnallen. Noch nicht lange hatte er sie so geweidet, als das Tier aus uns unbekannter Ursache scheu wurde und durchging, den hilflosen Knaben hinter sich her schleifend. So gings über Stoppeläcker etc. etc. bis ins Dorf am Schulhause vorbei, bis vor die Wohnung des Bürgermeisters; erst hier konnte sie etwa um drei Uhr von dem nachspringenden Schneider Simon Helmling eingeholt und angehalten werden. Der Knabe war aber bewusstlos und dem Sterben nahe. Alle Versuche, den Knaben zum Bewusstsein zurück zu bringen, waren vergeblich, nach etwa 5 Minuten hauchte er seine junge Seele in die Hände seines Schöpfers aus. Am 30. September wurde er schon begraben, betrauert von der ganzen Gemeinde. Seine Schulkameraden widmeten ihm als Zeichen der Liebe einen schönen Kranz. Durch den Tod dieses fleißigen Schülers ging die Schülerzahl der I. Klasse auf 38 zurück.

Nieder-Liebersbach, am 1. Oktober 1891, H.J. Wenicker


Schulbibliothek

Unterm 23.1. 1891 wurde die Schülerbibliothek in der I. Kasse der katholischen Schule auf Kosten der Gemeinde, das Geld wurde an dem für 1891/92 aufgestellten Voranschlag gespart, um 10 Bändchen erweitert und besteht die Bibliothek nunmehr aus folgenden Bändchen. Am 4.1.1890 aus Mitteln der Gr. Kreisschulkommission:

Nr. d. BücherTitel der BücherVerfasser der Bücher Bemerkungen
1Die beiden SavojardenbübleinHorn
2Das Geheimnis des SchreibtischsBraun
3Gottfried, der junge EinsiedlerChr. v. Schmid
4Tausend und eine NachtWerner
5Unveränderlich treuZiegler
6Zar und ZimmermannWeisner
7Eroberung von KonstantinopelW.A. v. Horn
8Ludwig, der kleine AuswandererChr. v. Schmid
9Frisch gewagt ist halb gewonnenFranz Hoffmann
10Ein furchtbares HimmelsfahrtsfestGustav Nieritz
11Alwin und TheodorJakobs
12Der WaldläuferE. Trautmann
13Leben und Taten
14Wen Gott lieb hat
15ChlodwigKuhn
16Der WeihnachtsabendChr. von Schmid
17Recht bestehtRoth
18Gott führt alles wohlRichard Rother
19Turmbau von HalligenOttokar Schupp
20Joseph Schwarzmantel
21Dragoner und KurfürstWürdig
22MädchenlebenGreif-Ingelow
23Er führt es herrlich hinausRichard Roth
24Der TolpatschRoth
25HeimgebrachtWeitner
26ChristrosenWeitner
27ZitherklausGrosch
28Max HerrnfriedGrosch
29Alexander WenzikoffGustav Nieritz
30Pompejis letzte TageGutav Nieritz
aufGemeindekosten angeschafft 23.1.1892
31KanarienvogelChr. v. Schmid
32HopfenblütenChr. V. Schmid
33BlumenkörbchenChr. von Schmid
34Rosa von Tannenburg
35Rosenstolz
36Ferdinand
37Thimoteus
38Fridolin
39Klara
40Genoveva

Kapellenbau zu Nieder-Liebersbach

Am 20. März 1892 fand im I. Schulsaale dahier eine Generalversammlung katholischer Männer der Gemeinde statt. Das Comitee zur Erbauung bestehend aus den Herren: Pfarrer Schmitt, Bürgermeister Emig, Lehrer Wenicker, Gemeinderat Franz Bürner und Kirchenvorstand Peter Emig, worauf anwesend; nachdem Lehrer Wenicker, Rechner des Kapellenbaues, die  einzelnen (seit 26. Dezember 1886 bis 18. März 1892) eingegangenen Gelder verlesen, die Rechnung geprüft auf 27 M Pfg. (fehlt) festgestellt war (Mark Pfg. finden sich als Gemeindebeitrag ebenfalls auf der Kreditkasse) ward zur Versteigerung der zurückgebliebenen Verlosungsgewinne geschritten und wurden M Pfg. gelöst.

Damit der Kapellenbau aber zustande kommen kann, ist es unbedingt nötig, dass neue Quellen gefunden werden und als eine solche schlug Bürgermeister Emig dem Herrn Pfarrer seine vom Bischof auszuschreibende Kirchenkollekte in allen Pfarreien unseres Bistums vor (Herr Pfarrer mag die nötigen Schritte tun). Soll der Bonifaziusverein um einen Beitrag angegangen werden, und soll das Gesuch damit begründet werden, dass unsere Gemeinde sehr arm, außerdem 2,8 Kilometer von Birkenau entfernt liegt, einzelne Höfe, die zur Gemeinde zählen 4 Kilometer, ja selbst 4,2 Kilometer von der Pfarrei entfernt liegen. Trotzdem unsere Gemeinde schon aus Sparsamkeitsrücksichten sich vor einigen Jahren zur Einführung der Gemeindeschulen hätte entschließen müssen, errichtete sie im Mai 1888 eine 3. Schulklasse (II. Kath.) und wurde damals in keiner Weise von einem kathol. Verein unterstützt (Auch hier soll Herr Pfr. die nötigen Schritte unternehmen).

Soll Hr. Pfr. in Verbindung mit Kirchenvorstand und Gemeinderat Sorge tragen, dass der kathol. Gemeinde aus allgemeinen Kirchenbaukasse (    ) ein unverzinsliches Darlehen von etwa 15.000 Mark bewilligt werde (auch in dieser Beziehung sollen Schritte getan werden. Bemerkt sei übrigens noch, dass der Kapellenbauplatz mit 833 Mark schon im Juni v.J. aus der Kapellenkasse durch Lehrer Wenicker bezahlt wurde. N.L. 21.3.1892, H:J Wenicker


Schulstatistik

Unterm 28 März 1892 wurde der Unterricht in der katholischen Volkschule dahier um 7 Uhr morgens begonnen.

Am Ende des Schuljahres 1891/92 wurden aus der katholischen Schule 11 Kinder entlassen.

(5 Knaben und 6 Mädchen) H.J. Wenicker

Am Anfange des Schuljahres 1892/93 wurden in der kath. Schule 11 Kinder aufgenommen. H.J. Wenicker

In dem Jahrgange, der am Anfange des Schuljahres aufgenommen  wurde, herrschte wieder große Sterblichkeit, 2 Kinder waren geboren, nur 11 wurden aufgenommen, einer war  weg gezogen. H.J. Wenicker

Am Ende des Schuljahres waren in

Klasse I           21 Knaben und           20 Mädchen    Lehrer Wenicker

Klasse II         22 Knaben und           17 Mädchen    Schulverwalter Bleß

Sa.                   43 Knaben                  37 Mädchen               = 80 Kinder


Neues Rechenbuch

Unterm 4.5.1892; Bericht des kath. Schulvorstandes an die Kreisschulkommission, dass in Zukunft statt des Löser’schen Rechenbuchs das von Niepoth-Funk in der kath. Schule nach und nach zur Einführung kommen. Die Gr. Kreisschulkommission genehmigte den Beschluss und schaffen sich deshalb die Abteilungen Ib IIa das IV resp. III Nipoth-Funk’sche Rechenheft an. Der Verleger (Herr Emil Roth in Gießen erbietet sich nun, die Löser’schen Hefte, die in den Abteilungen Ia und IIb vorhanden waren, gegen Niezeth’sche einzutauschen. Von diesem Anerbieten Gebrauch nehmend, sandte der Lehrer unterm 21.5. dieselben ein und erhielt unterm 24.5. dafür Niepoth‘sche Rechenhefte, so dass von diesem Zeitpunkte an in der I. kath. Klasse alle Kinder Niepoth’sche Hefte in Händen haben.

H.J. Wenicker


Schulbibliothek

Heppenheim, am 29. August 1892

Betr.: Jugendbibliotheken

Die Großherzogliche Kreisschulkommission Heppenheim an Gr. Bürgermeisterei Nieder-Liebersbach

Zur Erweiterung der Jugendbibliothek der kath. Schule zu Nieder-Liebersbach haben wir verschiedene Jugendschriften angekauft, die Ihnen nebst Verzeichnis derselben von der Lehrmittelanstalt Bensheim in den nächsten Tagen zugehen werden.

Sie wollen die Sendung Lehrer Wenicker übergeben und dem Vorsitzenden des Schulvorstandes davon Mitteilung machen. Bis 1. Oktober d. J. erwarten wir Anzeige über den Befolg obiger Auflage.

Gez. v. Grancy 2.9.1892 H.J. Wenicker

Unterm 4.9.1892 kamen 30 Bändchen für die Jugendbibliothek, da es aber dieselben waren, die wir am 4. Januar 1890 bekommen hatten, so berichtete Herr Pfarrer Schmitt an Gr. Kreisschulkommission 7.9.1892 Daraufhin wurde er aufgefordert, die Büchlein zurückzusenden. Und Lehrer Wenicker sandte sie unterm 26.9. an Gr Sch.C. zurück.


Aufwandsentschädigung für Impfaktion

Abschrift

Nieder-Liebersbach, am 10. September 1892

Betr. Diätenverzeichnis; An Gr.Kr. Amt Heppenheim

Bericht der Gr. Bürgermeisterei N.L. Anlage 1

Das anliegende Diätenverzeichnis senden wir Gr. Kr. Amte zur hochgefälligen Zahlungsanweisungsermächtigung ergebenst ein, gez. Emig


R.v. Gr. Kreisgesundheitsamt Heppenheim zur gefäll. Äußerung über die von Hr. Wenicker gemachte Angabe hinsichtlich der geleisteten Hilfe.

Großh. Kr. Amt Heppenheim gez. v. Grancy


Br. M. An Großh. Kreisamt Heppenheim ergebenst zurück:

Wir bestätigen hiermit, dass Lehrer Wenicker in den beiden Impfterminen am 4. Und 11. Juli zu Nieder-Liebersbach, welche je ¾ Stunden dauerte, die nach § 4 der Instruktion zur Ausführung des Impfgesetzes (Reg. Blatt Nr. 25 von 1875) verlangte Kontrolle und Aufsicht über die Impflinge geleistet hat.

Heppenheim, den 25. September 1892

Großh. Kreisgesundheitsamt Heppenheim gez. Dr. Haberkorn


Rm Großh. Kreisgesundheitsamt Heppenheim unter dem ergebensten Ersuchen mitzuteilen, gefälligst angeben zu wollen, ob Wenicker in Gemäßheit des § 10 der Instruktion als Protokollführer fungiert hat.

Heppenheim 28. September 1892 Gr. Kr. Amt Heppenheim, I.V. gez. Buhmann


Br. M. An GrKr. Amt Heppenheim wieder ergebenst remittiert mit dem Bemerken, dass Hr. Wenicker die Aufsicht in dem Impftermin führte und insofern als Protokollführer fungierte, als er die einzelnen Impflinge nach der Impfung in der Liste bezeichnete und die Schüler der Reihe nach vorführte – Der § 10 der uns zu Gebote stehenden Instruktion zu dem Reichsimpfgesetz behandelt diesen Gegenstand nicht.

Heppenheim, den 30. September 1892.

Gr. Kr. Gesundheitsamt Heppenheim, gez. Dr. Haberkorn


Br. M. o p. zum Gr Kreisgesundheitsamt daher nochmals mit der ergebensten Anfrage zu übersenden ob Hr. Wenicker(nicht wie irrtümlich angegeben in § 10 der Instruktion, sondern ob derselbe) die im Gesetz vom 25. Mai 1875 Art. 3 Reg. N. 28 genannte Schrifthilfe geleistet hat. Nur in diesem Falle ist Lehrer Wenicker zum Bezuge der liquidierten Gebühren berechtigt.

Heppenheim, 6. Oktober 1892, Großh. Kreisamt Heppenheim gez. von Grancy


An Gr Kreisamt Heppenheim

In Beantwortung gefälliger Anfrage beehren wir uns ergebenst mitzuteilen, dass Hr. Wenicker die oben genannten Dienstleistungen verrichtet hat, und wir seine Anwesenheit in den Terminen, wie an anderen Orten auch, las Pflichtgeschäft des Lehramts entsprechend der Instruktion zum Impfgesetz angesehen haben.

Eine eigentliche Schreibhilfe ist in unserem Impftermin nicht erforderlich, da die Listen fertig sind und in diesen von dem Vertreter der Gemeinde beziehungsweise dem Lehrer nur die geimpften Kinder mit einem Bleistiftzeichen markiert werden.

Heppenheim, den 10. Oktober 1892

Gr. Kreisgesundheitsamt Heppenheim; gez. Dr. Haberkorn

Geht Rv. An Gr. Bürgermeisterei Nieder-Liebersbach zur Bedeutung des Lehrers Wenicker, dass der Aufsatz von Gebühren bei fragl. Geschäft nicht gerechtfertigt erscheint, da er nicht im Sinne des § 11 der Instruktion die Ausführung des Impfgesetzes (Reg. Blatt Nr. 25) Schreibhilfe geleistet hat. Wir vermögen deshalb das eingereichte Gebührenverzeichnis nicht zu dekretieren.

Heppenheim, 12. Oktober 1892 Gr. Kreisamt Heppenheim gez. v. Grancy

Pro Copia H.J. Wenicker 14.10.1892


Beschwerde gegen Lehrer Bleß

Abschrift

Heppenheim, den 24. Oktober 1892

Betr.: Beschwerde des Leonhard Maurer 1, Nieder-Liebersbach gegen Schulverwalter Bleß von da

Leonhard Maurer 1 v. N.L. erscheint mit einer im zehnen Jahre stehenden Tochter Eva und erhebt gegen den rubr. Schulverwalter folgende Klage:

„Lehrer Bleß hat heute morgen meine Tochter Eva, weil sie eine Rechenaufgabe nicht lösen konnte, mit eine Stock auf den Rücken und den rechten Arm geschlagen, aus demselben Grunde hat er sie an den Backen mit den Händen gedrückt, dass die dadurch entstandenen Verletzungen noch sichtbar sind. Ich wünsche Untersuchung der Sache und Bestrafung des Lehrers Bleß.“

De Besichtigung des Kindes ergab:

  1. An beiden Backen je eine blaurote Stelle in der Größe eines Markstückes,
  2. Auf dem rechten Arme und auf dem Rücken je eine kleine rote Selle, die bezüglichen Verletzungen sind dem Augenscheine nach durch Schlagen mit einem Stocke entstanden.

z. B. gez. Seib, Kreisschulinspektor


R.v. An den kath. Schulvorstand zu Nieder-Liebersbach zum Bericht unter Beschluss einer dem beklagten Schulverwalter abzugebenden Erklärung.

Heppenheim, den 24.10.1892; Gr. Kreisschulkommission Heppenheim gez. Grancy

Heppenheim, den 25.10.1892

Betr. Beschwerde gegen Schulverwalter Bleß von Nieder-Liebersbach wegen Misshandlung des Schulknaben Johannes Stäckler daselbst

Erscheint Georg Stäckler von Nieder-Liebersbach und bringt folgendes vor:

„mein Sohn Johannes, der 9 Jahre alt ist, wurde am verflossenen Freitag von Lehrer Bleß an den Backen und der linken Hand misshandelt. Auf die dadurch entstandenen Verletzungen bin ich von anderen Leuten gestern aufmerksam gemacht worden. Ich mache von der fraglichen Misshandlung Anzeige, damit gegen den Lehrer eingeschritten werde. Wegen harter Misshandlung meines Sohnes durch Lehrer Bleß hatte ich schon öfters zu klagen.“

Der miterschienene Sohn des Georg Stäckler gibt auf Befragen an, dass er von Lehrer Bleß am letzten Freitag in der Schule mit einem Stock auf die Hände geschlagen und außerdem an den Backen geschlagen und außerdem an den Backen genommen und daran gegerrt worden sei, weil er die Aufgaben beim Kopfrechnen nicht habe machen können. Bemerkt wird, dass sich an den Backen des Knaben ziemlich große bläuliche Flecken befanden, ein gleicher Flecken war auf dem Rücken der linken Hand sichtbar.

z.B. gez. Seib Kreisschulinspektor; wird R.v. dem kath Schulvorstande in Nieder-Liebersbach mit dem Auftrag zugesandt, dem Schulverwalter Bleß von der Beschwerde Kenntnis zu geben und die von demselben darauf erfolgende Erklärung mit Bericht vorzulegen.

Heppenheim, den 25.10.1892 Gr. Kreisschulkommission Heppenheim gez. v Grancy


Nieder-Liebersbach den 3.11.1892

Betr. Beschwerde gegen Schulverwalter Bleß von N..L. wegen Misshandlung des Schulknaben Johann Stäckler daselbst

An Gr. Kreisschulkommission Heppenheim

Auf obige Beschwerde habe ich Folgendes zu erwidern:

Der Schulknabe J.M. wurde allerdings am genannten Tage bestraft, aber nicht aus dem Grunde, „wie er eine Aufgabe beim Kopfrechen nicht habe machen können“, wie derselbe fälschlich angibt, sondern wegen fortgesetzter Unaufmerksamkeit und Teilnahmslosigkeit beim Unterricht. Über genannte Eigenschaften des Schülers habe ich seit Beginn des Schulunterrichts stets Klage zu führen, so dass ich schon oft veranlasst gewesen wäre, denselben in eine untere Abteilung zurück zu versetzen. So stellte ich am Freitag, 21. Oktober wiederholt sehr leichte, vorher bereits beantwortete Fragen an ihn, aber jedes Mal ohne Erfolg. Der Schüler zeigte sich immer wie aus den Wolken gefallen, während andere Schüler bis um die 2. Abteilung hinter ihm, die betr. Fragen richtig beantworteten.

Was die Klage des Vaters über angebliche harte Behandlung seins Sohnes betrifft, so ist dieselbe durchaus unbegründet, und bezieht sich auf Arreststrafen, die ich aus folgenden Gründen zu geben voriges Jahr veranlasst war.

Damals wandte sich der Beschwerdeführer an Herrn Bürgermeister Emig, als Mitglied des Schulvorstandes, und erklärte, er lasse seinen Sohn keinen Arrest geben, weil er ihn außer der Schulzeit sehr notwendig brauche, ich solle ihn körperlich strafen.

Überhaupt muss ich bemerken, dass der Knabe nach seiner eigenen Aussage sowie nach meiner Beobachtung zu Hause derart angestrengt ist, dass ihm zum Lernen keine oder doch nur ungenügende Zeit übrig bleibt. Dabei wird in Gegenwart der Kinder zu Haus fortwährend über Schule und Lehrer geschimpft, was zur Folge hatte, dass genannter Schüler mir ins Angesicht zu äußern wagte:“ Ich bleibe nicht da, mein Vater hat’s gesagt.“

Welches Interesse der Vater für den Unterricht und die Schule überhaupt zeigt, beweist, dass er seinen Sohn von Klassenspaziergängen absichtlich fernhält, um ihn zu Hause oder auf dem Felde verwenden zu können.

Berteffs an rubr. Bestrafung muss ich bemerken, dass dieselbe nach meinem Dafürhalten keineswegs derart gewesen sein kann, dass merkliche Spuren zurückbleiben konnten. Wenn schließlich der Vater nach seiner Angabe erst durch Leute veranlasst, Beschwerde wegen Misshandlung seines Sohne führt, so scheint mir die Angelegenheit mehr den Charakter einer gemeinen Hetze zu tragen, um dessen gütige Berücksichtigung bei Beurteilung d rubr. Falles ich Gr. Kr.Sch.C. ganz ergebenst bitte.

Gez. Bleß, Schulverwalter


Lehrer Bleß wird beleidigt

Nieder-Liebersbach, 3.11.1892

Betr.: Beschwerde des Leonhard Maurer 1 in Nieder-Liebersbach gegen Schulverwalter Bleß von da

An Gr. Kreisschulkommission Heppenheim

Bezüglich obiger Beschwerde erlaube ich mir folgende Erklärung anzugeben:

Schon öfters war ich beim Unterricht veranlasst, die 10jährige Tochter des Beschwerdeführers wegen Unaufmerksamkeit und träumerischen Hinbrüten tadeln und mit Arrest zu bestrafen. So stellte ich derselben am Vormittag des 2.Oktober mehrmals leichte Aufgaben beim Kopfrechnen, welche sie nicht zu lösen im Stande war, obwohl sie dieselben ihren Anlagen gemäß hätte lösen können. Sie kümmerte sich trotz mehrmaliger Warnung um den Unterricht  in ihrer Abteilung nicht im Geringsten. Die oben angeführten Strafmittel hatten keinen Erfolg und so sah ich mich gezwungen, derselben mit einem leichten Stöckchen einige Schläge über den Rücken zu geben, wobei auch einer unabsichtlich auf den Arm des Mädchens gekommen sein mag. Als sie aber durch wiederholte Unaufmerksamkeit mich in gerechte Aufregung verssetzte, drückte ich sie mit dem Daumen und Zeigefinger etwas an den Backen. Dass dadurch sowie durch das kaum nennenswerte Stöckchen sichtliche Spuren zurückbleiben konnten, ist mir unbegreiflich. Tags darauf betrachtete ich die fraglichen Stellen an den Backen des Mädchens; konnte aber kaum noch etwas entdecken.

Gez. N. Bleß, Schulverwalter

Nieder-Liebersbach, 3. November 1892

Betr.: Bitte des Schulverwalters Bleß dahier um gerichtliche Verfolgung des Nachtwächters Leonhard Maurer I von hier wegen Beleidigung

An Gr. Kreisschulkommission Heppenheim

Der ergebenst Unterzeichnete erlaubt sich, Großherzoglicher Kreisschulkommission Folgendes vorzutragen:

Am Nachmittag des 24. Oktober d. Jahres wandte sich der Nachtwächter Leonhard Maurer von hier wegen angeblicher durch mich erfolgter Misshandlung seiner Tochter Eva beschwerdeführend an Herrn Bürgermeister Emig, als Mitglied des Schulvorstandes.

Zur Abgebung meiner Erklärung ließ mich Herr Bürgermeister Emig auf sein Amtszimmer bescheiden, wo Maurer bereits meiner harrte, um über mich herzufallen. Gleich nach meinem Eintritt war die Art und Weise seine Beschwerde vorzutragen die, dass er wie wütend die Faust gegen mich ballte und mich mit den gemeinsten Schmähungen überhäufte, von denen er erst infolge des Einspruchs des Herrn Bürgermeisters meistens abließ. Die gelindesten Ausdrücke waren noch folgende „Sie Grobian Sie Sauhirt, Sie wären besser Sauhirt geworden als Schullehrer, da hätten Sie den Schweinen die Beine entzwei schlagen können u. a. m.

Durch seine gemeinen und in höchsten Grad beleidigenden Äußerungen kann ich als Lehrer und zumal sie in Gegenwart seiner Tochter, als meiner Schülerin und des Herrn Bürgermeisters gefallen sind, unmöglich auf mir beruhen lassen.. Da ich aber nicht mit denselben Waffen wie Maurer kämpfen kann, bin ich gezwungen in dieser Angelegenheit den Schutz meiner vorgesetzten Behörde Gr.Kr.Sch.C. die ergebenste Bitte zu richten:

Gr.Kr.Sch.C. wolle deswegen Gerichtsverfolgung des Leonhard Maurer I von hier in dieser Angelegenheit das Erforderliche gnädigst veranlassen.

Mit vorzüglicher Hochachtung gez. N. Bleß, Schulverwalter


Die Plätze der kath. Lehrer von Nieder-Liebersbach in den Kirche in Birkenau

Den Lehrern Liebersbachs ist in Birkenau seinerzeit ein Platz in der Kirche angewiesen worden, durch den Pfarrer. Dieser Platz blieb nur in den seltensten Fällen den Lehrern zugänglich Als der Schreiber dieser Zeilen seinerzeit den Pfr. bat, er möge doch Sorge tragen, dass dieser Platz für die Lehrer frei bleibe, erklärte er, dass die Kriche in Birkenau für die Pfarrgemeinde zu klein sei und dann kommen auch noch die Löhrbacher herein, die seien müde, wenn sie kämen, und könne man ihnen nicht verwehren, wenn die etwa freie Plätze einnähmen. Seitdem nun auf der Kinscherf‘s Mühle in Birkenau die Herren Heinz und Warthorst wohnen, seit Sommer dieses Jahres, wird die Bank in der sich die Plätze der Lehrer befanden, von dieser Familie eingenommen, und wenn sie beim Erscheinen dieser Familie schon besetzt sein sollten, von dem Kirchendiener (in wessen Auftrag, weiß ich nicht) gesäubert. Außerdem übt die Pfarrköchin in die Kirche unter den Volks- und Fortbildungsschülern ein Regiment, das den Lehrern, falls er vorne anwesend sein sollte, empören muss. Kommen noch späte Kirchenbesucher, so werden die Schulkinder einfach aus den Bänken herausgejagt, und die Plätze von diesen Gottesträudelern eingenommen. Das geschieht schon seit einiger Zeit und kann dem Pfr nicht unbekannt sein, trotzdem geschieht es ruhig weiter.

Die beiden Liebersbacher Kirchenvorstandsmitglieder (Bürgermeister und Peter Emig) wandten sich deshalb an den Pfarrer mit folgender Bitte an den Pfr. „Auf Wunsch der hiesigen Pfarrangehörigen ersuchen wir Sie, unseren beiden Lehrern einen besonderen entsprechenden Platz in der Kirche zur Beaufsichtigung der Schulkinder reservieren zu wollen, wie dies auch in anderen Kirchen der Fall ist. Auch bemerken wir, dass sich Leute beschwert haben über das sonderbare Ausweisen der Schulkinder aus den Bänken durch den Kirchendiener.“


Darauf folgende Antwort vom Pfr.:

Birkenau, den 8. November 1892

An die Herren Kirchenvorstandsmitglieder Bürgermeister Emig und Peter Emig zu Nieder-Liebersbach.

Auf Ihre freundliche Zuschrift vom 7. November l. J. beehre ich mich zu erwidern; dass ich mich von ganzen Herzen freue, Ihre wohl berechtigten Wünsche entgegenzunehmen und mich der festen Hoffnung hingeben zu dürfen, dass auch meinem Wunsche von Seiten der Herren Lehrer entsprochen werde. Ich habe im Interesse der Kinder für den 2ten Lehrer den obersten Platz in der ersten Bank bestimmt zur Beaufsichtigung der kleineren Schulkinder, und für den 1. Lehrer von Nieder-Liebersbach den ersten Platz in der dritten Bank reserviert zur Beaufsichtigung der größeren Kinder. Ich werde dies auch zur Kenntnis der Pfarrgemeinde bringen, damit in Zukunft diese Anordnung allseitig beachtet werde.

Schließlich erlaube ich mir die Bitte, die beiden Herrn Lehrer von Nieder-Liebersbach Mitteilung von dieser Bestimmung machen zu wollen.

Hochachtungsvollst gez. Schmitt Pfr.

Den Herren Lehrern Wenicker und Bleß zur gefälligen Kenntnisnahme mitgeteilt.

Nieder-Liebersbach, den 10.November 1892

Gez. Emig. Bürgermeister

Nieder-Liebersbach, 10. November 1892

An Herrn Bürgermeister Emig in Nieder-Liebersbach mit dem ergebensten Bemerken zurück, dass wir in der Kirche unsere Plätze hatten, die aber in letzter Zeit stets anderen Personen angewiesen wurden. Ehe man andere Plätze bestimmt, möge man uns einmal hören. Wir glauben in diesem Verlangen vollkommen berechtigt zu sein, da auch wir dem Herrn Pfarrer immer und in jeder Weise entgegenkommen. Am Mittwoch bot sich zu dieser Besprechung die beste Gelegenheit. Hätten wir von fraglicher Angelegenheit an diesen Tage schon Kenntnis gehabt, so hätten wir mit Herrn Pfarrer gerne darüber gesprochen, besprach doch auch Herr Pfarrer den Fall vorher mit Leuten, die doch damit gar nichts zu tun haben.

Hochachtungsvollst gez. H.J. Wenicker, gez. N. Bleß

Dem Vorsitzenden des Kirchenvorstandes Herrn Pfarrer Schmitt zur gefälligen Einsicht mitgeteilt

Nieder-Liebersbach, den 11. November 1892, Hochachtungsvollst gez. Emig, Bürgermeister

Daraufhin nahm Herr Pfarrer, nachdem die angeordneten Plätze in den Bänken der Buben von den Lehrern nicht angenommen wurden, seine Anordnung am 19.1.1892 zurück. Und ließ den Lehrern sagen, sie möchten in der Kirche hingehen, wohin sie wollten.

Am 5, Januar 1893 erhielt der evangelische Lehrer Lack definitives Dekret auf die II. Lehrerstelle in Offenthal im Kreis Offenbach; er war hier seit Mai 1879, und wurde am 188 (fehlt) angestellt.

Am 24, Januar 1893 reiste Lehrer Lack ab am 25. desselben Monats kam ein neuer Lehrer mit dem Schulverwalter Fr. Weber aus Erbach im Odenwald, vorher, seit 6 Wochen vor Weihnachten in Offenthal, vorher seit Mai 1892 in Rüsselsheim im Kreis Groß-Gerau.


Am 26. Januar 1893 wurde die II. Kath. Schulklasse einer Visitation durch GR. Kreisschulkommission Heppenheim unterworfen. Gegenwärtig Gr Kreisrat v. Grancy. Der gesamte kath. Schulvorstand, Gr. Schulinspektor Seib, Herr Pfarrer Schmitt. Resultat: In sämtlichen Fächern gut, Im Rechtschreiben im Ganzen gut.

Die Schule befindet sich in sehr gutem Zustande.


Nachtwächter Maurer bezahlt eine Strafe wegen Beleidigung

Der Nachtwächter Leonhard Maurer wurde wegen Beleidigung des Lehrers Bleß vom Schöffengericht in Fürth zu 20 Mark und sämtlichen Kosten verurteilt.

Siehe Seite 48 dieses Buches. H.J.W.

Schulverwalter Bleß erhielt wegen der Züchtigung der Tochter des Leonhard Maurer an seinem Prüfungstage einen Verweis durch Gr. Kreisschulkommission in Gegenwart des Schulvorstandsvorsitzenden, Herrn Pfarrer Schmitt.

Siehe Seite 48 dieses Buches


Schulstatistik

Die Schülerzahl der kath. Schule lässt sich seit 1878 von welcher Zeit an Listen vorhanden sind, feststellen, sie betrug.

1.KlasseJahrAnzahl2.KlassenJahrAnzahl
79/80102
80/81106
81/82102
82/83104
83/84113
84/85114
85/86115
86/87121
87/88122
89/90104
90/9196
91/9281
92/9380
94/9472
94/9574
95/9669
96/9778
97/9882

Diphtherie in Nieder-Liebersbach

Nr. Kr. G.A.H 4 Heppenheim, den 3. Januar 1893

Betr.: Diphtheritis in Nieder-Liebersbach

Das Kr. G. Amt Heppenheim an

Gr. Kr. Sch. C. Heppenheim

Nach soeben eingelaufenen Nachricht ist im Schulhause zu Nieder-Liebersbach bei der Ehefrau des Lehrers Wenicker Diphtheritis aufgetreten.

Wir beehren uns ergebenst um Weiterverbreitung der Krankheit zu verhüten, zu beantragen, dass der Lehrer Wenicker von der Schule fernbleibt, und, falls Letzterer in der Schule selbst wohnt, diese überhaupt bis zur Desinfektion der Wohnung nach Ablauf der Krankheit ganz geschlossen wird.

Gez. Dr. Haberkorn


Eilt !

B. Heppenheim 4.1.1893

Gr. KrsSch an den ev. Schulvorstand zu Nieder-Liebersbach. Die Ehefrau des Lehrers Wenicker in Nieder-Liebersbach ist an Diphtheritis erkrankt weshalb das Gr. Kreisgesundheitsamt beantragt hat, den Schulunterricht in dem neuen Schulhause zu Nieder-Liebersbach bis nach Ablauf der Krankheit und nach Desinfektion der Wohnung obigen Lehrers auszusetzen. Wir setzen Sie mit dem Auftrage hiervon  in Kenntnis, die evang. Schule in Nieder-Lieberbach für die fragliche Zeit zu schließen und den Wiederbeginn des Unterrichts anzuzeigen.

Post exp -Rv an den kath. Schulvorstand zu Nieder-Liebersbach mit dem gleichen Auftrag.

Gr Kreisschulkommission Heppenheim gez. Grancy

W. 15.1.

Pr. 6.1.1893 Herrn Lehrer Wenicker zu Nieder-Liebersbach zur Kenntnisnahme und Darnachachtung

F.d. kath. Schulvorstand gez. Schmitt Pfr.


An  den kath. Schulvorstand mit dem Bemerken ergebenst zurück, dass ich von obiger Verfügung Kenntnis genommen.

N.L. 7.1.93 gez. Wenicker, Lehrer

Am 9. Januar wurde die Wohnung geschwefelt und am 16. Januar durfte der Unterricht in beiden Schulklassen wieder beginnen H.J.W.


Lehrer Wenicker vertritt den Organisten

Nieder-Liebersbach, am 15 Februar 1893

Betr.: Vergütung für Versehung des Organistendienstes

An katholischen Kirchenvorstand zu Birkenau

Bericht des Lehrers Wenicker zu Nieder-Lieberbsbach.

Der unterzeichnete Lehrer versah, wie wohllöblichen Kirchenvorstande wohlbekannt, auf Geheiß des Herrn Pfarrers Schmitt, Hochwürden, nach dem Tode des Lehrers Hartleb bis zur Wiederbesetzung der Stelle in Birkenau den Organistendienst, und zwar vom 1. April – 1. Mai 1892 inclusive

Ich spielte 4 Fastenandachten am 1.,5.,8. und 12. April; 6 Sonn- und Feiertagsämter am 3.,10., 17.,18., 24., und 1. Mai.

6 Sonn- und Feiertagsnachmittagsgottesdienste am 3.,10.,17.,18., 24., April und 1. Mai.

3 Frühgottesdienste an den Kartagen 14.,15., 16.4. 3 Abendgottesdienste (gleiche Daten wie vor).

Und bitte den Kirchenvorstand mir für diese 22 Dienstleistungen in Birkenau den Betrag von jedesmal einer Mark zu gewähren, ein Betrag, der in Anbetracht der (3 km) Weges von N.L. nach Birkenau nicht zu hoch gegriffen sein dürfte.

Außerdem spielte ich 4 Wambolt‘sche und 1 Flößer‘sche Stiftung und bitte mir hierfür ausgeworfenen Beträge gefälligst anzuweisen.

Hochachtungsvollst J. H.Wenicker, Lehrer

Daraufhin bat der Pfr. dem Lehrer 16 Mark 57 Pfg. und erklärte sich Letzterer um des lieben Friedens Willens hiermit einverstanden.

1.3.1893 H.J. Wenicker


Kapellenbau

Unser seitheriges Gotteshaus, die Kapelle ist baufällig und ist durch die Baubehörde aufgegeben, dieselbe zum 1. Juni  niederzulegen. Reparaturfähig ist dieselbe nicht mehr, die üblichen Fastenandachten müssen z.Zt. im Schulsaale gehalten werden.

Nieder-Liebersbach zählt ca. 800 Einwohner, darunter 500 Katholiken, 2 kath. Und eine evang. Schulklasse. Mit Rücksicht auf den ständigen Zuwachs ist es nötig, dass der Neubau so groß wird, dass derselbe mindestens 300 Personen aufnehmen kann.

Es sind viele alte Leute hier, welche den ganzen Winter über keine Hl. Messe hören, weil sie den weiten Weg nach Birkenau (nahezu 3km) nicht machen können.

Wenn die neue Kapelle entsprechend eingerichtet wird, so könnte wenigstens an einem Wochentage gelegentlich, wenn der Herr Geistliche seinen Religionsunterricht in den Schulen  erteilt, eine Hl. Messe hier gehalten werden. Desgl. auch die an den hiesigen Osterfeiertagen bestellten Ämter.

Der projektierte Bau ist zu 17.000 Mark veranschlagt, Das Komitee hat bis jetzt rund 3500 Mark Sammlungen, Verlosung usw. zusammengeschafft, nebst dem Kaufpreis für den Bauplatz, welcher bereits bezahlt ist mit 830 Mark.

Wir beabsichtigen, wenn eine Kollekte genehmigt wird, demnächst noch eine Verlosung zu veranstalten, welche einen Reingewinn von etwa 2000 Mark liefert, Simultankirche wünschen wir nicht und die katholischen Einwohner sind mit Kommunalumlagen schon höchst belastet, da die Gemeinde vor 9 Jahren ein neues Schulhaus bauen und erst vor 5 Jahren wieder eine II. kath. Schulklasse errichten musste, um keine Kommunalschulen zu erhalten. Die hiesigen Katholiken sind fast lauter arme Leute, und kann der Gemeinde nicht mehr viel zugemutet werden.

Wenn jetzt mit dem jetzigen Barbestande, dem Ertrag einer Kollekte, einem Beitrag des Bonifaziusvereins und dem Ertrag einer Verlosung etwas über die Hälfte des Baukapitals erreicht wird, so beabsichtigen wir, mit dem Bau der Kapelle im nächsten Herbste Anstalten zu treffen, und im nächsten Frühjahre zu beginnen. Das Fehlende soll aus einem etwa vorhandenen Fond gegen Amortisierung beschafft werden.

Die Fuhren etc. leisten hiesige Katholiken unentgeltlich. Die hiesigen Katholiken waren, wie immer anerkannt, stets eifrige Christen und gute Kirchenbesucher, und es ist daher gerade bei den Hiesigen, nur auf Umsturz  alles Guten berechneten Strömungen besonders  notwendig, alles zu tun, was zur Erhaltung der Hl. Religion nötig ist.


Bericht des Kapellen-Baukomitees zu Nieder-Liebersbach

Nieder-Liebersbach, den 3. März 1893

Betr. Den Neubau einer Kapelle zu Nieder-Liebersbach.

An Hochwürdigsten Herrn Bischof Dr. Haffner zu Mainz Ergebenstes Bittgesuch der katholischen Gemeinde zu Nieder-Liebersbach

Gehorsamst Unterzeichneten wage es, Ew. Erzbischöfliche Gnaden in einer dringenden Angelegenheit ergebenst bittend zu nähern und vorstellig zu werden. Es befindet sich in unserer Filialgemeinde Nieder-Liebersbach eine dem heiligen Wendelinus geweihte Kapelle, in welcher zu gewissen Zeiten, z.B. in der Hl Fastenzeit Andachten durch den Lehrer oder an Sonntagnachmittagen durch andere Männer solche gehalten werden. Wie Ihnen hochwürdigster Herr Bischof aus dem Jahre 1887, wo Sie gelegentlich der Hl Firmung auch unsere Gemeinde mit hochehrendem Besuch beehrten und beglücken, bekannt sein dürfte, war die Kapelle damals schon sehr baufällig, es sprachen Ew. Gnaden damals den ernstgemeinten Wunsch aus, bei Ihrem nächsten Besuche eine andere und geräumigere Kapelle hier sehen zu können. Die alte Kapelle ist jetzt nicht mehr reparaturbedürftig, vielmehr ist und durch die Baubehörde aufgegeben worden, dieselbe bis 1. Juni d.J. niederzulegen. Unser Wille und eifriges Bemühen ist es wohl schon lange, an die Stelle des alten ein würdiges Haus des Gebets und der Andacht zu errichten, und wünschten wir dasselbe so geräumig herzustellen, dass es ca. 300 Personen zu fassen vermöchte Der projektierte Bau aber würde einen Kostenaufwand von ungefähr 17.000 Mark erfordern.

Diese erforderlichen Gelder aus eigenen Mitteln und Kräften aufzubringen, ist uns jedoch bei der notorischen Armut der hiesigen Katholiken schlechterdings unmöglich, da wir ohnehin durch den Neubau eines Schulhauses sehr mit Schulden belastet sind und neuerdings zur Vermeidung der Kommunalschulen eine 2. Katholische Schulklasse errichten mussten und dadurch zu neuen ständigen Ausgaben verpflichtet und genötigt wurden. Wir sind deshalb auf die Barmherzigkeit guter Menschen und auf Freundeshilfe angewiesen, wenn wir nur einigermaßen unser Ziel erreich wollen, ohne diese Hilfe müssten wir unsern so sehnlichen Wunsch, bald ein schönes Gotteshaus, in welchem  manchmal auch an Wochentagen, an welchen der jeweilige Geistliche aus Birkenau seinen Religionsunterricht in der Schule hält, eine H Messe gehalten werden könnte, auf lange, ja unabsehbare Zeiten verschieben.

Zu diesem unserem Kummer würde sich dann noch die Befürchtung gesellen, wegen unserer Armut, Ohnmacht und Hilflosigkeit von den Andersgläubigen verhöhnt und verspottet zu werden. Diesem allen aber könnte durch Unterstützung von Außen vorgebäugt und unsern alten … (ein Wort) d.h. Konfessionsgenossen, den älteren Katholiken, denen der Kirchgang nach Birkenau fast unmöglich gemacht ist, die Freude werden, bisweilen dem Hl. Messopfer beiwohnen zu können.

Das Komitee für den Kapellenbau hat durch Sammlungen, Verlosung und Schenkungen kleinere Summen nebst den Kaufpreis für den Bauplatz ein Kapital von rund 3500 Mark zusammengebracht. Wir beabsichtigen nochmals eine Verlosung zu veranstalten und hoffen dabei die Summe von 2000 Mark zu erzielen. Wenn Ew. Bischöfliche Gnaden geneigtest eine allgemeine Kirchenkollekte in der Diözese zu unserem Zwecke gestatten und eine Schenkung aus dem Bonifazius-Verein uns ermöglichen würden, so dass wir etwa die Hälfte der Bausumme und darüber zusammen hätten, würden wir die fehlende Summe gegen Amortisierung beschaffen können. So würden wir Hoffnung haben, mit dem nächsten Herbste zum Kapellenbau Anstalten zu treffen und mit dem nächsten Jahr denselben beginnen zu können.

Wir wagen es deshalb Ew. Bischöfliche Gnaden in aller Ergebenheit zu bitten:

Hochdieselbe wollen gnädigst gestatten und anordnen, dass für unseren Kapellenbau im Laufe dieses Jahres eine Kirchenkollekte in der Diözese abgehalten und aus dem Bonifaziusverein eine entsprechende Summe schenkweise zugesendet werde.

Wir geben uns der zuversichtlichen Hoffnung hin, mit unserer Vorstellung keine Fehlbitte getan zu haben und erharren mit der Untertänigkeit tiefster Ehrfurcht und Ergebenheit.

Euer bischöflichen Gnaden treu gehorsamste Diener

Emig, Bürgermeister

Joh. Emig, Franz Bürner, Wenicker Lehrer; gez. Schmitt, Pfr.


Lehrer Wenicker möchte eine Versicherungsagentur übernehmen

Nieder-Liebersbach, am 2. Juni 1893

Betr.: Betreibung von Nebengeschäften, hier Übernahme einer Agentur

An Gr. Kreisschulkommission Heppenheim

Ergebenste Bitte des Lehrers Wenicker in Nieder-Liebersbach

Der ergebenst Unterzeichnete erlaubt sich Gr. Kreisschulkommission das Folgende vorzutragen:

Die Gladbacher Feuerversicherungsgesellschaft erhielt von ihrem Agenten hier Kündigung du kann trotz eifriger Suche hier keine Agenten finden. Sie beauftragte Herrn Bürgermeister Emig, für das Ausfindigmachen eines geeigneten Mannes Sorge tragen zu wollen. Es findet sich hier Niemand. Bürgermeister Emig bat mich deshalb, die Agentur übernehmen zu wollen. Ich wäre dazu bereit, wenn ich von meiner Behörde hierzu die Erlaubnis erhielte und wage deshalb die ergebenste Bitte zu richten:

Hohe Behörde wolle mir, in Anbetracht dessen, dass in N.L. zu Nebenverdiensten keine Gelegenheit geboten und ich durch  Krankheit in meiner Familie schon recht bedeutende Ausgaben hatte, die Erlaubnis geneigtest erteilen.

Eine Gewährung meiner Bitte entgegensehend, bin ich einer Gr. Kreis-Schulkommission ergebenster Wenicker, Lehrer

Heppenheim, am 7. Jun 1893

Betr.: Betreibungen Nebengeschäft, hier Übernahme einer Agentur

Die Gr. Kreisschulkommission Heppenheim an den kath. Schulvorstand zu Nieder-Liebersbach

Auf Bericht vom 2ten l. Mts.  eröffnen wir Ihnen, dass der Betrieb der Agentur einer Feuerversicherungsanstalt sich für Lehrer nicht eignet und das Gesuch des Lehrer Wenicker um die Erlaubnis zur Übernahme einer solchen Agentur deshalb abschlägig beschieden werden muss.

Sie wollen den genannten Lehrer hiervon in Kenntnis setzen

Gez. v. Grancy


Nieder-Liebersbach, den  23. August 1893

Betr.: Die Errichtung und Einrichtung der Fortbildungsschulen

An Gr. Kr. Schulkommission Heppenheim; Bericht des Vortandes der Fortbildungsschule in Nieder-Liebersbach

In der Anlage senden wir Gr. Kr.Sch.C das Schülerverzeichnis und die Stundepläne für die nächste Unterrichtsperiode.

Gez. Emig

B Rv. An den Vorstand der Fortbildungsschule Nieder-Liebersbach

Der Unterricht in der demnächstigen Fortbildungsschule ist von Lehrer Wenicker und Schulverwalter Bleß zu erteilen. Weshalb Sie die zurückfolgenden Stundenpläne entsprechend abändern lassen und dieselben sodann wieder einsenden wollen.

Anlage: 2 Stundenpläne

Heppenheim, den 28.8.1893 Gr. Kreisschulkommission Heppenheim.

I.V. gez. Buhmann

Betreff wie oben; N.L.: Bericht des Vortandes der Fortbildungsschule N.L.

Die nach der Verfügung Gr. Kr. Schulrates vom 28.8. d.Mts. abgeänderten Stundenpäne erlauben wir uns hiermit ergebenst einzusenden.

Gez. Emig.

Nieder-Liebersbach, am 1. November 1893

Betr.. Anfang des Unterrichts in der Fortbildungsschule; hier Festsetzung der Unterrichtszeit.

An Gr. Kreisschulkommission Heppenheim

Ergebenster Bericht des Vorstandes der Fortbildungsschule zu Nieder-Liebersbach


Bei Beginn der Fortbildungsschule gestern Abend ergab es sich, dass fünf hiesige Fortbildungsschüler in Weinheim beschäftigt sind und erst um 6 Uhr abends Feierabend bekommen. Diese können also unmöglich um 7 Uhr beim  Beginn des Unterrichts hier sein, und so sind Störungen und Unregelmäßigkeiten unvermeidlich. Um diese zu umgehen, haben wir beschlossen, den Unterricht erst um 7 ½ Uhr beginnen und 9 ½ Uhr schließen zu lassen und erbitten hierzu die Genehmigung Großh. Kreisschulkommission.

Für den Schulvorstand der Fortbildungsschule; gez. Emig, Bürgermeister


An den Vorstand der Fortbildungsschule zu Nieder-Liebersbach

Genehmigend zurück.3.11.1893

Großherzogliche Kreisschulkommission Heppenheim; gez. Grancy

15.11. Die Kenntnisnahme von vorstehender Zeitänderung bescheinigen

Nieder-Liebersbach, am 6. Nov. 1893

Die Lehrer der Fortbildungsschule

Gez. J. Wenicker, gez. N. Bleß


Schulbibliothek

Nieder-Liebersbach, am 11. November 1893

Sehr geehrter Herr Kreisschulinspektor !

Entschuldigen Sie gütigst, dass ich Sie mit einer Bitte beschäftige, meine Klasse bekam unterm 4. September 1892 als Erweiterung zur Bibliothek von Gr. Kr. Schulkommission 30 Büchlein. Es waren leider dieselben, die wir am 4. Januar 1890 erhalten haben. Herr Pfarrer Schmitt berichtete am 7. September 1892 darüber und bekam Umtausch. Ich wurde aufgefordert, dieselben an Gr. Kr. Sch.C. zurückzusenden und tat es am 22. September 1892. Da meine obersten Kinder, die in unserer Bibliothek befindlichen Bücher schon sämtliche mehrmals gelesen haben, so bitte ich Sie, sehr geehrter Herr Kreisschulinspektor mir für die unserer Bibliothek damals zugesandten und zurückgesandten Büchlein gütigst andere zuweisen zu wollen. Indem ich für die Ihnen durch mein Schreiben bereitete Beschäftigung nochmals um gütige Entschuldigung bitte, bin ich mit vorzüglicher Hochachtung.

Euer Hochwohlgeboren ganz ergebenster Lehrer Wenicker


Einführung der mitteleuropäischen Zeit

Birkenau, den 14. November 1893

Betr.: Die Einführung der mitteleuropäischen Zeit

An die GR Kreisschulkommission  Heppenheim

Bericht des kath. Schulvorstandes zu Birkenau und Nieder-Liebersbach

Wie es Gr.Kr.Sch.C. bekannt sein dürfte, gehören die hiesigen Einwohner, sowie die von N.L. fast ausnahmslos der arbeitenden Klasse an. Die Väter und erwachsene Kinder sind in Weinheim in den Fabriken beschäftigt und erhalten täglich ihr Essen zur Mittagszeit  durch die Mutter oder ihre schulpflichtigen Kinder. Durch die im Amtsblatte No. 6 vom 25. September dieses Jahres angeordnete Verschiebung der Unterrichtsstunden wird unseren armen Familien nicht nur kein Dienst geleistet, sondern vielmehr große Unverträglichkeiten und Entbehrungen auferlegt worden, die die Missstimmung, der ohnehin Unzufriedenen nur neue Nahrung zuführen würde. In Anbetracht dieser obwaltenden Umstände haben wir die kath. Schulvorstände von hier und Nieder-Liebersbach und auch die evangelischen fürs Beste befunden, in seitheriger Weise den Unterricht in den Schulen zu beginnen und zu schließen, zumal für die erste Stunde jeden Tages solche Lehrgegenstände angesetzt sind, die auch bei düsterer Witterung behandelt werden können. Die genannten Schulvorstände ersuchen deshalb Gr.Kr.Sch.C. von einer Abänderung des Schulbeginns gefälligst abstehen und es bei der seitherigen Ordnung belassen zu wollen.

Für die kath. Schulvorstände zu Birkenau zu Nieder-Liebersbach gez. Schmitt, Pfr.


Rv An den kath. Schulvorstand z Birkenau p.p.

Mit dem Vormittagsunterricht in den Zeiten Mitte November bis Ende Januar entgegen der Bestimmung des Amtsblattes Nr. 6 vom 25. September l. Jrs. Schon um acht Uhr anzufangen, kann nicht genehmigt werden, da ein solch frühzeitiger Unterrichtsbeginn den Schulunterricht schädigen würde. Es ist deshalb nach obigem Amtsblatt zu verfahren. Sollte der betr. Unterricht jedoch nicht 12 ½ Uhr ausgedehnt werden können, so wird eine Vormittagsstunde unter entsprechender Änderung des bestehenden Stundenplans auf den Nachmittag von 3-4 Uhr oder auch von 3 ½ – 4 ½ Uhr zu verlegen sein.

Heppenheim, den 16..11.1893

Gr. Krs. Schulkommission Heppenheim

Gez. v. Grancy

1.12. gesehen und gelesen

Für die kath. Schulvorstände von Birkenau und N-L. gez. Schmitt Pfarrer

Bei der kurzen Inspektion am 28.11.1893 nachmittags sagte Gr. Kreisschulinspektor, dass für die kath. Schulklasse in Bälde die Jugendbibliothek erweitert wird. (siehe Seite 60 d.B.)


Schulbibliothek

Zu Nr. Kr Sch. C. Heppenheim, am 8. Januar 1894

Betr. Jugendbibliotheken

Die Gr.Kr.Sch.Kommisssion an Gr. Bürgermeisterei Nieder-L.

Zur Erweiterung der Jugendbibliothek der kath. Schule in Nieder-Liebersbach haben wir verschiedene Jugendschriften angekauft, die Ihnen neben einem Verzeichnis derselben von der Lehrmittelanstalt zu Bensheim in den nächsten Tagen zugehen werden.

Sie wollen die Sendung dem Lehrer Wenicker geben und dem Vorsitzenden des Schulvorstandes davon Mitteilung machen. Bis 1. Februar lfd. Jahres erwarten wir Anzeige über den Vollzug der Auflage.

Am 27.1. erhält die Schule 27 Nr. als Erweiterung der Schülerbibliothek

H.J Wenicker

Ord.Nr.Titel der BüchleinVerfasserBemerkungen
41Prinz EugeniusHorn
42Benjamin Franklin
43Franz Drake
44Belagerung Wiens
45Arm und ReichFr. Hoffmann
46Die letzte SchuldHeinrich Grosch
49 !Heinrich v. EichenfelsCh. V. Schmidt
50Ostereier
51Des Reichtums NotNieritz
52Ich sh Dich schonJ. Hoffmann
53Stall, Strohnacht etv.Nieritz
54Über und unter der Erde
55Der König und der Müller
56Deutsch-franz KriegJ. Schmidt
57Richards Fahrt
58Der Christbaum
59Der Goldregen
60Dodo von RüdelinO. Schupp
61Eroberung Wiesbadens
62Der Städtemeister
47Das wahre GlückFr. Hoffmann
48RobinsonFr.Hofmann
63Recht bestehtRichard RothDie letzten 5 sind
64TäubchenChr. v. Schmidtschon in der
65Roth v. TannenfelsBibliothek von
66Genovevafrüher vertreten
67Eroberung KonstantinopelsHornH.J. Wenicker

Am 8. Februar soll eine Visitation durch Gr. Kreisschulkommission Heppenheim in der evangelischen Schule dahier stattfinden. Die letzte am 15. Januar 1889, es sind also 5 Jahre.

Die Prüfung dauerte von ¾ 10 bis beinahe ¾ 2 und soll gut ausgefallen sein.


Flegelhaftes Benehmen des Fortbildungsschülers Adam Jeck

Gr. Kr.Amt Heppenheim, Eingang am 5. Februar 1894

Notiz

Der Fortbildungsschüler Adam Jeck, Sohn des Johannes IV dahier, macht den Lehrern der Fortbildungsschule (durch sein flegelhaftes Benehmen) schon länger zu schaffen und wurde schon wiederholt durch Verweise seitens der Lehrer zurechtgewiesen.

Am 25.Januar war der Unterzeichnete genötigt, denselben wegen unerlaubten Durchstreichens eines Aufsatzes noch mit 1 Stunde Arrest zu bestrafen, die er aber wegen fortgesetzter frecher Äußerungen derselben verdoppeln musste. Dabei beruhigte sich aber genannter Schüler keineswegs, sondern artete jetzt erst recht aus, setzte meinen Ermahnungen fortgesetzt den größten Widerstand entgegen. Zuletzt nahm seine Rohheit einen derartigen Charakter an, dass ich versucht tätlich gegen denselben einzuschreiten. Als ich nun zu diesem Zwecke die Schulbank betrat, holte er mit der Schultafel nach mir aus und tat folgende Äußerung: „Wenn Du herkommst schlage ich Dir die Tafel an den Kopf.“

Das geschilderte Benehmen des Genannten bewirkte fast eine volle Stunde hindurch, die gröbste Störung des Unterrichts, so dass sogar in der Nähe des Schulhauses wohnende Leute aufmerksam wurden. Auf der Straße setzte derselbe seine Drohungen fort.

Als die geschilderten Vorgänge Störung des Unterrichts, Beleidigung und Bedrohung in sich schließen, so bitte ich um geeigneten Strafantrag.

Nieder-Liebersbach, den 3, Februar 1894

Gez. Nikolaus Bleß Lehrer.

Nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden des Vorstands der Fortbildungsschule zu Nieder-Liebersbach und mit Schulverwalter Bleß wird der Schulvorstand die Bestrafung des betr. Schülers auf Grund der über den Gebrauch der Disziplinarmittel in der Fortbildungsschule bestehenden Vorschriften in Erwägung nehmen.

Bei  Vzl in 4 Wochen gez. G.

Rv An den Vorsitzenden der Fortbildungsschule zu Nieder-Liebersbach zum Berichte, in welcher Weise die vorseitige Angelegenheit erledigt worden ist.

Heppenheim, den 133.1894

Gr. Kreisschulkommission Heppenheim; gez. von Grancy

W. 22.3.


Der kranke Lehrer Geißler

Der im Juli 1893 von Ober-Mumbach an die evangelische Schule hierher versetzte Lehrer Geißler leidet an Lungen- und Kehlkopftuberkulose und hatte deshalb in Mumbach schon 1 Jahr lang einen Gehilfen; auch hier musste er im letzten Winter verschiedentlich den Unterricht aussetzen und kam deshalb am 4. April 1894 um Kreisschulkommissionsurlaub ein.

Nieder-Liebersbach, am 4. April 1894

An Großherzogliche Kreisschulkommission Heppenheim; Ergebenster Bericht des Lehrers Geißler

Auf Grund meines Halsleidens bitte ich Gr. Kr. Sch. C. mir bis zum Schlusse des Schuljahres gütigst Urlaub zu erteilen zu wollen.

Ergebenst gez. Geißler

An Grßh. Kr. Sch.C.H. mit dem Ersuchen, um diesbezügliche Verfügung.

Birkenau, den 7.4.1894 Strack

Eilt !

  1. Der erbetene Urlaub wird erteilt
  2. Rv An den evang. Schulrat zu Nieder-Liebersbach zur Einsicht und Bedeutung des Bittstellers, sowie zur Äußerung darüber, in welcher Weise vielleicht durch den katholischen Lehrer zu N.L. die Schule versehen werden kann.

Heppenheim, 9.4.1894 Gr.Kr.Sch.C. gez. v. Grancy


Nieder-Liebersbach, am 12.. April 1894

Betr.: Interimistische Verwaltung der Schule des Lehrers Geißler

An den evangelischen Schulvorstand  dahier

Die unterzeichneten Lehrer teilen dem ev. Schulvorstande ergebenst mit, dass sie (vorbehaltlich der Genehmigung durch den katholischen Schulvorstand) bereit sind wöchentlich 14 Stunden, also jeder 7 Stunden Unterricht an der evangelischen Schule zu erteilen.

In der  I. kath. Schule fielen aus: 2 Stunden zeichnen, 2 St. Turnen, 2 Stunden Schönschreiben und eine Gesangsstunde;

Und in der II. Klasse: 2 Stunden Turnen, 2 St. Naturbeschreibung, 2 St. Geographie und 1 Stunde Singen.

In der evang. Schule hätte, da Herr Pfr. Stracke eine Religionsstunde übernimmt und 2 Stunden Industrie erteilt werden im ganzen wöchentlich 11 Stunden Unterricht.

Ein Stundenplan für die evang. Schule liegt bei.

Ergebenst gez. Wenicker, gez. N. Bleß


Heppenheim, am 13. April 1894

Betr.: Interimistische Verwaltung der evang. Schule zu Nieder-Liebersbach

Die Gr. Kr.Sch. C. Heppenheim an den kathol. Schulvorstand N.L.

Indem wir Sie benachrichtigen, dass Lehrer Wenicker und Schulverwalter Bleß zu Nieder-Liebersbach die evang. Schule daselbst wegen Erkrankung des Lehrers Geißler bis zum Schlusse des lfd. Schuljahres derart mit versehen sollen, dass jeder derselben in der genannten Schule wöchentlich sieben Stunden Unterricht erteilt, empfehlen wir Ihnen, den beiden Lehrern hiervon Mitteilung zu machen und dieselben zu veranlassen, sich wegen der fraglichen Versehung bei dem Vorsitzenden des evangelischen Schulvorstandes zu Nieder-Liebersbach zu melden.

Für die eigenen Klassen der Aushilfslehrer sind provisorische Stundenpläne aufzustellen und in je zwei Exemplaren vorzulegen.

Gez. v. Grancy

Die Verfügung an den evang. Schulvorstand Fath 3 Nrn

  1. Der eingesandte Stundenplan ist genehmigt
  2. Die obige Verfügung an den kath. Schulvorstand unter Rv
  • Ein Exemplar des Planes für die evangelische Schule ist noch einzureichen

Die beiden Lehrer meldeten sich am 15.4.94 bei Herrn Pfr. Strack, erklärten, dass sie am 16.4.94 den Unterricht in der ev. Schule und stellten ihre Stundenpläne auf.

Am Schlusse des Schuljahres 1893/94 hörte die interimistische Verwaltung in der evang. Schule auf.


Schulstatistik

Am Schlusse des Schuljahres 1893/94 wurden 12 Kinder, davon 7 Knaben und Mädchen aus der kath. Schule entlassen 28.4.1894

Am Anfange des Schuljahres 1894/95 wurden 14 Kinder in die kathol. Schule aufgenommen, 2 sind weg gezogen und 7 gestorben. Es befinden sich jetzt in:

Klasse 1 17 Knaben und 16 Mädchen = 33 Kinder

Klasse II 25 Knaben und 16 Mädchen = 41 Kinder

42 Knaben und  32 Mädchen = 74 Kinder

7.5.94

Unterm 10. Mai wurde für Lehrer Geißler an der ev. Schule eine Gehilfe, Ludwig Bauer aus Groß-Zimmern, ernannt und am 16. Mai in den Dient eingewiesen. Geißler hat vorerst ¼ Jhr Urlaub.


Lehrer Geißler verstirbt

Am 31. Juli 1894 starb Johann Heinrich Geißler, Lehrer an der hiesigen evangelischen Schule.

Er war geboren am 22. November 1848 zu Schlierbach im Kreise Dieburg aus der Volksschule seiner Gemeinde entlassen, bereitete er sich bei seinem Bruder, jetzt Lehrer Johannes Geißler in Mainz auf das Seminar vor, besuchte derselbe zu Friedbergen 1866-70.

Vom 23. Mai 1870 bis 7. August 1873 war er Vikar in Knoden-Schannenbach (Kreis Lindefels mit 250 fl. incl. Wohnung)

Nachdem er am 27. März 1872 seine Seminarabgangsprüfung bestanden hatte, kam er a 7. August 1873 als Verwalter der II. Stelle nach Wersau (Kreis Dieburg) mit 300 fl. Gehalt nebst Wohnung.

Im September 1874 verheiratete er sich dort mit der Tochter des dortigen Bürgermeisters (Margareta Frick) und blieb bis zum 16. November 1876, an welchem Tage er zum Verwalter der Stelle in Billings-Steinach (Kreis Dieburg) mit 45 Mark nebst Wohnung ernannt wurde.

Am 22.Okotber 1877 bestand er seine Staatsprüfung und schon am 15, Januar 1878 wurde er an der II. Stelle zu Raunheim (Kreis Groß-Gerau) definitiv mit 900 Mark nebst Dienstwohnung angestellt. Dort blieb er bis zum 25. Mai 1886, an welchem Tage er die Schulstelle zu Ober-Mumbach im Interesse des Dienstes übertragen bekam.

Am 20. Februar 1888 erhielt er eine staatliche Alterszulage von 150 Mark, am 22. September 1890 eine solche von 50 Mark, und unterm 8. November 1892 die dritte mit 150 Mark, so dass sich sein Gehalt jetzt auf 1250 Mark belief.

Im Jahr 1890 erkrankte er in Ober-Mumbach an Tuberkulose des Kehlkopfs und der Lungen, er war gezwungen sich von 1892 im Mai bis dahin 1893 Urlaub geben zu lassen. Während dieser Zeit befand er sich abwechselnd in Behandlung des Dr. Stöhr und der Heidelberger Professoren. Nachdem sich sein Leiden etwas gebessert aus dienstlichem Interesse am 13. Juli 1893 die evang. Schule in Nieder-Liebersbach, Hier konnte er nicht mehr mitarbeiten, er war schon Todeskandidat. Im Herbste vorigen Jahres ging er etwa 6 Wochen lang (3 -4 Mal wöchentlich) zur Kneippkur in den Pfälzerhof (Dr. Karillon) nach Weinheim, jedoch ohne Erfolg. Am 8. Februar 1894 wurde seine Schule einer Visitation unterzogen. Schon am 4.April musste er wieder Urlaub nachsuchen, weil er nicht mehr unterrichten konnte. Diesen Urlaub benutzte er zur täglichen Reise nach Heidelberg, nebenbei noch die Weinheimer Ärzte  Dr. Mittelstraß und Dr. Karillon konsultierend. Seine Schule wurde bis zum Schlusse des Schuljahres 1893/94 durch die beiden kath. Lehrer von Liebersbach versehen. Am 16. Mai erhielt er einen Gehilfen. Sein Leiden verschlimmerte sich mehr und mehr, trotzdem glaubte er Besserung zu verspüren, und erwirkte sich zur Kräftigung seiner Gesundheit einen Urlaub bis Februar 1895. Trotzdem er fast nicht mehr gehen konnte, fuhr er täglich nach Heidelberg und ließ sich am 20. Juli dort von Professor Jurnsch den Kehlkopf auskratzen. Am 1. Juli war er letztmals in Heidelberg, auf einem Wagen sitzend kam er heim. Zu seinem Leiden hatte sich trockene Rippenfellentzündung gesellt, und am 22 Juli  musste er Dr.Stöhr von Birkenau kommen lassen. Am 26 Juli konstatierte dieser die Fortsetzung der Tuberkulose auf Gehirn. Geißler war infolgedessen wirr und tobsüchtig. Am 26. Juli von morgens 4 Uhr bis abends ½ 6. abends. Dann kehrte das Bewusstsein bis zum 27 1/ 12, von jetzt ab kam er nicht mehr zu sich, wurde aber immer ruhiger und starb am 31. Juli 7 Uhr abends. Am 3. August wurde er begraben. Der Bezirksverein Birkenau, dem er im Juni beigetreten war, widmete ihm ein Kreuz und 16 Lehrer umstanden sein Grab mit seiner Witwe und 5 unversorgten Kindern. R.I.P.

Unterm 15. August rückte Schulgehilfe Bauer von der evang. Schule auf 10 Wochen zum Militär ein.


Militärdienst des ev. Lehrer Bauer

Gr.Kr. Amt Heppenheim Zu Nr. M.J.23356 Darmstadt am 8. August 1894

Betreffend: Militärdient des Schulgehilfen Ludwig Bauer zu Nieder-Liebersbach

Das Gr. Ministerium des Innern und der Jutiz, Abteilung für Schulangelegenheiten.

Gr. Kreisschulkommission Heppenheim.

Au den Bericht vom 28 v.M. erwidern wir Ihnen, dass für einen Schulgehilfen ein Stellvertreter nicht gesandt werden kann und wir Ihnen demnach überlassen müssen, durch Heranziehung der katholischen Lehrer zu Nieder-Liebersbach für Verwaltung der ev. Schulstelle während der Militärdienstzeit des Rubrikanten Sorge zu tragen.

Gez. v. Knorr gez. de Beauclair


Heppenheim 11.8.1894

I.Gr. KrsSch. An den kath. Schulvorstand zu Nieder-Liebersbach

Nach Verfügung Gr. Ministeriums des Innern und Justiz, Abteilung für Schulangelegenheiten vom 8. L. Mts. soll die ev. Schule zu Nieder-Liebersbach während der Abwesenheit des Rubrikanten  anlässlich seines Militärdienstes von  den kath. Lehrern daselbst versehen werden.

Wir bestimmen daher, dass Lehrer Weinicker und Schulverwalter Bleß obige Schule in der fraglichen Zeit ebenso mitversehen wie dies im April lfd, Jahres geschehen ist.

Sie wollen die Genannten hernach bedeuten und zwei provisorische Stundenpläne für die kath. Schule in je 2 Exemplaren einsenden.

Gez. J.W. Rohde

II.Post exp. von Nr. I Rv an den evang. Schulvorstand zu Nieder-Lieberbach zur Einsicht unter der Auflage, mit obigen Hilfslehrern in Benehmen zu treten und einen provisorischen Stundenplan für die ev. Schule in 2 Exemplaren einzusenden.

Gr. Kreisschulkommission Heppenheim

W. 20.8. gez. J.W, Rohde

Nieder-Liebersbach, am 16. August 1894

Betr.: Unterricht in der ev. Schule

An den kath, Schulvorstand von N.L.

Die unterzeichneten Lehrer erlauben sich von kath. Schulvorstande Folgendes vorzustellen:

Da nach Verfügung Gr. Ministeriums resp. Gr.Kr.Sch. C. di ev. Schule dahier während der Militärdientzeit des Schulgehilfen Bauer durch die kath. Lehrer versehen werden soll. So ist der Ausfall von 7 Stunden wöchentlich in jeder Klasse unvermeidlich.

Diesen Ausfall könnte man umgehen, wenn die ev. Kinder in die betreffenden Jahrgänge der kath. Klassen einrangiert würden. Der Vorsitzende des ev. Schulvorstandes und der Bürgermeister sind mit diesem Vorschlage für fragliche Zeit einverstanden.

Es bedürfte dann nur einer Verlegung, der Religionsstunde am Donnerstag von 10-11 auf 8-9 Uhr. Weil Herr Strack in dieser Zeit den Religionsunterricht erteilen will. Sonst würde auch der Plan der kath. Schulklassen bestehen bleiben.

Zu dieser Änderung wäre dann die Genehmigung bei Gr.Kr. Schulkommission einzuholen. Wir würden dieser interimistischen Regelung, die wir mit Gutheißen der Vorsitzenden der beiden Schulvorstände eingerichtet haben, bis zum Eintreffen der Verfügung Gr.Kr.Sch.C. einhalten.

Wir bitten deshalb den kath Schulvorstand bei Gr.Kr.Sch.C. das Weitere veranlassen zu wollen.

Gez. Wenicker, gez.Bleß

Wie oben !

An den ev. Schulvorstand

Nach der Verfügung Gr.Kr.Sch.C. sollen in der Zeit des Militärdienstes des Schulgehilfen Bauer durch die kath. Lehrer wöchentlich 14 Stunden in der ev. Schule dahier erteilt werden; 16 Stunden müssten alsdann wöchentlich ausfallen. Diesen Ausfall könnte man vermeiden, wenn der ev. Schulvorstand bei Gr.Kr.Sch.C. für diese Zeit die Genehmigung erwirkte, dass die ev. Kinder auf die beiden kath. Klassen verteilt und mit dieser gemeinsam unterrichtet würden. Da der Vorsitzende des ev. Schulvorstandes und der Bürgermeister vorbehaltlich der Genehmigung durch Gr.Kr.Sch.C. für fragliche Zeit mit obigem Vorschlage einverstanden sind, so haben mit Erlaubnis des Vorsitzenden des kath. Schulvorstandes die Kinder in dieser Weise verteilt und unterrichten sie gemeinsam mit unseren Kindern. Wir bitten also den ev. Schulvorstand zu dieser Einrichtung die Genehmigung  GrKr.Sch.C. einzuholen.

Gez. Wenicker, gez. Bleß

Nachdem obiger Antrag genehmigt wurde, besuchten die ev. Schulkinder in der Zeit vom 15, August bis 25.Okt. die beiden katholischen Schulklassen dahier.

Am 26. Okt. 1894 übernahm Schulverwalter Bauer wieder seine Schule und hörte ist diesem Tage das Interimistikum auf.

An demselben Tage verzog Frau Witwe Geißler nach Darmstadt

Am 14. November 1894 war Schulverwalter Bleß vor dem Verwaltungsgerichtshof in Darmstadt wegen Misshandlung des Kindes von Adam Kadel III.

An demselben Wege war Schulverwalter Bauer vor der GR. KrSch.C. wegen Misshandlung eines Kindes von Nikolaus Stein.

Der Verwaltungsgerichtshof erkannte zu recht, dass sich Lehrer Bleß durch die  am 21. Bzw 28 August v. J. an dem Schulkinde Adam Kadel zu N.L. vollzogenen körperlichen Züchtigung einer strafrechtlich zu verfolgenden Handlungsweise nicht schuldig gemacht hat. Und dass die Überschreitung der Bestimmungen hinsichtlich der in der Volksschule zulässigen Disziplinarmittel durch des Seitens der dortigen Kr.Sch.C. erteilten Verweis genügend gesichert ist.

Schulverwalter Bauer bekam einen Verweis.

Da Adam Kadel III dem Lehrer Bleß wegen einer 2, körperlichen Züchtigung nochmals verklagt hatte, bekam Lehrer Bleß vom Ministerium einen scharfen Verweis nebst 20 Mark Geldstrafe zugleich wurde ihm eine Strafversetzung angedroht, wenn er in einer ähnlichen Sache wieder verklagt werde.

Im November 1894 verklagten die Mitglieder des Schulvorstandes den Lehrer Bleß, er fange seinen Unterricht nicht zur Zeit an, versäume denselben viel durch sein Kochen im Zimmer, schlage die Kinder so arg, komme nicht mehr von Birkenau heim, sitze bis Mitternacht in den Wirtschaften etc. und baten um seine Versetzung.

Im Dezember 1894 kam eine Anfrage an den ev. Schulvorstand, ob einer Besetzung der ev.  Schulstelle ein Hindernis im Wege stehe. Der Schulvorstand vereinte das, bat aber, die Stelle noch ein Zeit lang vikarieren zu lassen.

Am Neujahrstag 1895 war die ev Lehrerstelle im Regierungsblatt zur Bewerbung ausgeschrieben.

Am 10 Januar 1895 erhielt Lehrer Bleß ein Dekret nach Unter-Schönmattenwag.

Auf die 2te kath. Schulstelle hier erhielt Lehrer Pörtner seither in Unter- Schönmattenwag ein Verwaltungsdekret und stellte sich am 12. Januar hier vor.

Weil die Mutter des Lehrers Bleß schwer erkrankt war, bekam Bleß Eraubnis seinen Überzug etwas aufzuschieben.

Am 18. Januar 1895 verließ er seine Stelle, die er seit 2. Juli 89 inne hatte. Während man das Scheiden seines Vorgängers Gebhardt allgemein bedauertem zog er ohne Abschiednehmen ab. Das Inventar übergab er den ev. Schullehrer Bauer.

Schulverwalter Pörtner zu Dromersheim im Kreis Bingen trat seinen Dienst am 20. Februar und wurde durch Lehrer Wenicker an diesem Tage in seinen Dienst eingewiesen. Er ist am 26. Dezember 1872 geboren, steht also im 23. Lebensjahre. Er besuchte die Präparandenanstalt in Wöllstein und das Seminar Alzey von 90-93. Im Herbst wurde er Verwalter in Unter-Schönmattenwag.

Schulverwalter Bauer a.d. evang. Schule hatte Anfang Januar den Knaben des Nikolaus Stein  durch Schläge an den Kopf auf den Rücken etc. misshandelt, er erhielt einen strengen Verweis und die Auflage, die Kosten der ärztlichen Untersuchung und des Zeugnisses (5 Mark) zu bezahlen.

Am 7. März 1895 wurde die 1. Kath. Schulklasse zu Nieder-Liebersbach einer Visitation durch Gr Kreisschulkommission  unterworfen. Anwesend waren Herr Kreisamtmann Dr. Rohde, Herr Kreisschulinspektor Seib, Hr. Pfarrer Schmitt und die Mitglieder des Schulvorstandes, Herr Bürgermeister Emig, Franz Bürner und Johannes Helmling II. Prüfungsdauer 9 ½ Stunden. Resultat: gut.

Noten:             Katechismus gut                                Rechnen an der Tafel i.g. gut

Bibl. Geschichte gut                          (im Kopfrechnen 1 Abtl. genügend)

Lesen gut                                           Raumlehre gut

Rechtschreiben i. g. gut                     Zeichnen gut

Sprachlehre i.g. gut                            Geographie sehr gut

Aufsatz gut                                        Geschichte gut

Naturbeschreibung gut                      Naturkunde gut

Gesang sehr gut                                 Handarbeiten gut

Am 13, März 1895 kam die Bewerberliste für die evang. Schulstelle, es hat sich nur 1 Bewerber gemeldet (Schulverwalter Schab aus Rüsselsheim; er steht in Raubach (Kreis Erbach).

Am Schlusse des Schuljahres 1894/95 wurden 12 Kinder (6 Knaben und 6 Mädchen aus der kath. Schule entlassen)                         27.4.1895

Schulstatistik

Am Anfang des Schuljahres  1895/96 wurden 7 Kinder in die kath. Schule aufgenommen, 3 sind verzogen und 5 sind gestorben. Es befinden sich jetzt in

Kl 1     19 Knaben                  12 Mädchen               = 31 Kinder

Kl 2     20 Knaben                  18 Mädchen               =38 Kinder

6.5.95  39 Knaben                  30 Mädchen               =69 Kinder

Unterm 30 Mai wurde dem Verwalter Bauer an der ev. Schulklasse dahier ein Dekret nach Wahlen (Kreis Heppenheim) ausgefertigt. Er erhielt es am 2. Juni 1895.

Am 6. Juni stellte sich der für die ev. Schule ernannte Verwalter Weiß hier vor; er wurde Ende Februar d. J. von Bonsweiher nach Grasellenbach am 31. Mai nach Wahlen und am 8. Juni hierher versetzt.

Am 8. Juni verließ Hr. Bauer die hiesige ev. Schulstelle, um nach Wahlen überzusiedeln.

Am Schlusse des Schuljahres 1895/96 wurden aus der kathol. Schule 5 Knaben und 2 Mädchen entlassen 1Knabe (Frz. Emig) kam im Sept. in die Mainzer Realschule; 1 Knabe (Seb. Knapp) kam im Oktober in die Besserungsanstalt Klein- Zimmern; 1 Mädchen kam von Mörlenbach (Barbara Dörsam)

Am Anfang des Schuljahres 1897/97 wurden 17 Kinder in die kath. Schule aufgenommen, 5 sind gestorben, 1 weg gegangen

Es befinden sich in

  1. Klasse 16 Knaben                  16 Mädchen    = 32 Kinder
  2. Klasse Zahlen fehlen                                     = 46 Kinder

4.5.96                                                                        = 78 Kinder

Am 4. Mai bekam der Lehrer der ev. Schule Herr Georg Weis aus Wimpfen, ein braver Herr, ein Dekret nach Darsberg bei Neckarsteinach. Am 20. April Hr. Heinrich Seipp, Lehrer in Hattenrod, Kreis Gießen, Dekret an die evang. Stelle. Heute, am 9. Mai 1896 verließ Hr. Weis den Ort seiner Wirksamkeit, in ihm verliert auch die kathol.  Gemeinde einen braven, verträglichen Mitbürger,, seit der Zeit seines Kommens verlor sich das in den letzten Jahren eingerissene, gespannte Verhältnis zwischen den Angehörigen der beiden Konfessionen. Herr Weis bekümmerte sich nicht um Gemeindeangelegenheiten, sondern widmete sich mit großem Eifer seiner Schule. Möge es ihm recht ergehen.

Herr Lehrer Seipp übernahm schon erkrankt die hiesige ev. Schule und musste im Herbst desselben Jahres 1896 ein Gehilfe beigegeben worden. Derselbe Adam Schwinn aus Beedenkirchen war vorher Gehilfe des Lehrers Lack in Offenthal (Lack war früher auf der hiesigen evangelischen Stelle)

Herr Schwinn kam an Weihnachten 25. November 1897 nach Ernsbach-Erbuch im Kreise Erbach als Schulverwalter – die 2te Schulstelle (ev. Schule) Bekam in der Person des Herrn Wilhelm Lang aus Lichtenklingerhof bei Siedelsbrunn wieder einen definitiven Lehrer. Herr Lang kam im Neujahr 1898 und blieb auf der Stelle bis Mitte Dezember 1905, wo er Dekret nach Sprendlingen bei Offenbach erhielt. An die evang. Stelle kam Herr Wilhelm Kreisel aus Sprachbrücken. Dieser verwaltete die Stelle bis 1. April 1906, an welchem Tage er zum Militär (Regiment 115 nach Darmstadt einrückte.

Mit Beginn des Schuljahres 1906 wurde Karl Schaaf aus Arensheim, Kreis Oppenheim  zum Verwalter der ev. Stelle ernannt.


Bauplan für die Kirche

27.6.1895 Betr.: Bauplan für die Kapelle

An den Hochw. Hr. Bischof

Die gehorsamst Unterzeichneten wagen es Ew. bischöfl. Gnaden in einer dringenden Angelegenheit ergebenst bittend zu nahen und vorstellig zu werden.

Wie denn hochw. Herrn Bischofe bekannt ist, besitzt die hiesige Gemeinde eine alte, baufällige, dem hl. Wendelinus geweihte Kapelle, welche nach Anordnung der Gr. Baubehörde noch in diesem Jahre bestimmt abgebrochen werden muss.

Die hiesigen Katholiken haben sich im Jahre 1887 auf die Aufforderung Ew. B. Gnaden zum Neubau einer Kapelle entschlossen und vor Jahren schon einen sehr gelegenen Platz angekauft.

Durch den Bau einer Eisenbahn von Weinheim nach Fürth  wurde ein fast neues, aus massiven roten Sandsteinen erbautes Gebäude veräußert, welches wir um einen sehr billigen Preis erworben haben. Das Material eignet sich sehr gut für uns, um zu einem billigen Gotteshaus zu kommen. Ohne diesen Gelegenheitskauf wären sicher noch Jahre verflossen, ohne dass es uns möglich gewesen wäre, mit unseren geringen Mitteln wieder zu einer Kapelle zu kommen.

Wir haben nun einen Plan fertigen lassen, in welchem Rücksicht auf die vorhandenen Baumaterialien genommen ist, so dass wir am billigsten durchkommen und doch ein schönes und geräumiges Gotteshaus erhalten.

Diesen Plan haben wir am 19. April d. J. Gr. Kr. H. vorgelegt, bis heute aber noch nicht zurückerhalten. Auf eine diesbezügliche Anfrage wurde uns mitgeteilt, dass sich der Plan bei dem bischöflichen Ordinariat in Mainz befinde. Das war vor längerer Zeit; auf diese Wese hörten wir, dass der Plan von Mainz noch nicht zurück sei.

Wenn der fragliche Bau in diesem Jahre noch ausgeführt werden soll, was in Anbetracht, dass das Holz etc. im Freien lagert und aller Witterung ausgesetzt, unbedingt nötig ist, wenn unsere Materialien  nicht verdorben und unbrauchbar werden sollen, so müssen wir so zeitig anfangen, dass wir vor den Winter unter Dach kommen. Das alles haben wir seinerzeit  in unserer Eingabe an Gr. Kr. klargelegt.

Eine schädliche Verschleppung dieser Sache müsste bei unseren Einwohnern unbedingt Missfallen erregen. Zumal sie schon ungeheuer viel für den Bau geopfert haben.

Andere Gemeinden, die Gotteshäuser bauen sollen, tun dafür nichts, sondern verwenden ihr Geld lieber zum Ankaufe von Vereinsfahnen, zu Abhaltung von Festlichkeiten. Unsere Vereine hier tun das nicht, sondern steuern zum Kapellenbau bei.

Mit Rücksicht auf unsere Opferwilligkeit und unseren streng kirchlichen Sinn wagen wir Ew. B. Gnaden in aller Ergebenheit zu bitten:

Hochdieselbe wollen gnädigst anordnen, dass der Plan für unseren Kapellenbau mit Rücksicht auf das vorhandene Baumaterial genehmigt und alsbald an uns zurückgeschickt wurde, so dass wir mit dem Bau bald beginnen können und unsere Ausgaben nicht umsonst gemacht haben.

Schluß, Kapellenbaumeister

Emig, Bürgermeister, Wenicker Lehrer, Fr. Bürner, Gemeinderat


Kr. H.20.4.1895                                                        N.L., den 17 April 1895

Betr.: Gesuch der  kath. Gemeinde N.L. um Erlaubnis zur Erbauung einer neuen Kapelle

An Gr. Kr. A. Heppenheim

Bricht der Gr. Bürgermeisterei N.L.

Gr. Kr.A. erlauben wir uns dem Gesuch obigen Betreffs das Nachstehende noch beizufügen:

Die hier vorhandene Kapelle ist baufällig und wird demnächst niedergelegt. Zur Aufführung eines anderen Baues hat die kath. Gemeinde von dem Bahnfiskus ein Gebäude in Weinheim erworben. Das Baumaterial ist bereits angefahren und lagert in Freien, ist also den Witterungsverhältnissen ausgesetzt und ist daher der bau möglichst zu beschleunigen, damit derselbe vor Herbste unter Dach kommt.

Bezüglich des Baues selbst bemerken wir, dass die Baukonstruktion des ehemaligen Gebäudes hinsichtlich des Daches in vollem Umfange beibehalten werden muss.

Wir bitten, die Genehmigung möglichst zu beschleunigen.

Für die kath. Gemeinde

Gez. Schmitt, Pfr. gez. Emig, Bürgermeister


Datum wie oben, Betreff wie oben.

An Gr. Kr. Amt Heppenheim

Bericht d. Gr. Bürgermeisterei N.L.

Die obengenannte kath. Gemeinde durch ihre Vertreter erklärte, sie beabsichtige eine neue Kapelle zu erbauen und bitte um Erwirkung der polizeilichen Bauerlaubnis. Dieselbe hat zugleich die in § 86 der Ausführungsverordnung zur allgemeinen Bauordnung vorgeschriebenen Pläne in doppelter Ausfertigung anfertigen lassen.

Indem wir dieselben hiermit einsenden, beantworten wir zugleich zum Zwecke der Begründung unserer kreisamtlichen Entscheidung über die Statthaftigkeit dieses Bauwesens die folgenden Fragen: Der Bauplan wurde einfach vorgelegt und kann dies Original nach erkannter Genehmigung bei den Akten aufbewahrt werden.

1Die Kapelle soll auf dem Eigentum der kath. Gemeinde  N.L. zu stehen kommen
2Neubau (ob abgebrannt oder veräußert ?Nein
3Das Gebäude soll an der Ortstraße (Kreisstr.) errichtet werden  in der Hautstraße
4Entfernt v.d. Eisenbahn, FriedhofNein
5Es liegt kein Ortsbauplan vor
6Die Straßen- und Baufluchtlinie ist an der Stelle bereits festgestellt
7Der Bau kommt auf einer Erhöhung zu stehen
8 Tore, Türen nach außen ?Nein
9Wasserlauf ? Über das Eigentum der Gesuchsteller
10Das Gebäude bleibt 2 Meter bzw. 50 von dem Nachbarsgrundstück entfernt
11Die Nachbarn sind Frz. Adam Kohl, Leonhard Heckmann und G.J. Schäfer, dieselben habeen gegen den Bau nichts einzuwenden
12Gebäude aus Holz und Steinen
13Mit Schiefer gedeckt
14Der Bau ist zu kirchlichen Zwecken bestimmt
15Abtritte nein
16BrunnenNein
17Greller AnstrichNein
18Polizeiliches Hindernis ?Nein

Mit Rücksicht auf diese Bemerkungen tragen wir auf hochgefällige Genehmigung dieses Gesuchs hiermit an.

Gr. Bürgermeisterei N.L. gez. Emig


Betr.: Gesuch der Gemeinde N.L. um Bauerlaubnis

Die unterzeichneten Nebenläger des betr. Bauplatzes erklären hiermit für sich und ihre Nachfolger, dass sie gegen die vorliegenden Pläne nichts einzuwenden haben, und dass sie ihr Gelände bis auf eine Entfernung von drei Meter niemals erbauen wollen.

N.L., den 17. April 1895 gez. Georg Jakob Schäfer, Frz. Adam Kohl

Zur Beglaubigung Gr. Bürgermeisterei N.L. gez. Emig

Gr. Hochbauamt Bensheim mit den ergebensten Ersuchen überreicht um gefällige Äußerung

Gr. Kreisbauamt Heppenheim gez. v. Gancy

In den Anlagen befindet sich ein Lageplan. Gesuchsteller dürfte zunächst den Bauplan vorzulegen haben.


Bensheim, den 25. April 1895 Gr. Hochbauamt gez. Jäger

Rm Gr. Hochbauamt Bensheim unter Anschluss des Planes ergebenst zu übersenden.


Heppenheim, den 26. April 1895 Gr. Kr. Amt Heppenheim

Gez. v. Grancy


Heppenheim  9.5.95

Betr.: Das Gesuch der kath. Gemeinde Birkenau, N.L. um die Erlaubnis in N.L. eine Kirche zu bauen.

In Gegenwart des Gr. Bauinspektors Jägers, Pfrs. Schmitt von Birkenau und des Gr. Bürgermeisters Emig zu N.L. und 2 weiterer Mitglieder des kath. Kirchenvorstandes wurde heute die alte Kapelle, der Bauplatz f. d. neue Kirche und das bereits angefahrene Material besichtigt. Der Kostenvoranschlag wurde übergeben.

Gez. Dr, Rohde


Der Revers müsste in doppelter Ausfertigung vorzulegen sein, einmal Kirchengemeinde und das 2. Exemplar f.d. Gr.Bürgermeisterei

Es ist uns nicht bekannt, ob die baufällige zu beseitigende Kapelle einen Altertums- oder kunsthistorischen Wert hat, ob nicht Teile am oder in derselben gewissen Kunstwert besitzen, welche bei dem Neubau Verwendung finden könnten. Als einen Mangel des Bauplans müssen wir bezeichnen, dass auf die Möglichkeit einer Heizung der Kapelle keine Rücksicht genommen ist.

Im Übrigen haben wir in baupolizeilicher Beziehung nicht zu erinnern.

Bensheim, den 27.April 1895

Gr. Hochbauamt gez. Jäger

Eing. 28.4.

Heppenheim, am 1.5.1895 An den kath. Kirchenvorstand N.L.

Wir beabsichtigen, Donnerstag 9.l.M. die Kapelle in N.L. zu besichtigen und laden Sie ein, um 8 1/2 Uhr von Birkenau mit uns dorthin zu fahren.

An das GR. Hochbauamt Bensheim.

Wir laden Sie erg. ein, Donnerstag 9. Lfd. Monats v, 7:33 mit uns zur Besichtigung der Kapelle nach N.L. zu fahren.

Landauer auf 7:33 an den Bahnhof bestellen.

Gez. v. Grancy gez. Rohde


Gr. Hochbauamt Bensheim u. R. zur gefälligen Äußerung darüber ergebenst mitgeteilt, ob und bzw. in welcher Weise das proj. Kirchengebäude in seiner äußeren Erscheinung etwas mehr gehoben werden könnte.

Heppenheim, den 9.5.95 Gr. Kr. Amt gez. v. Grancy

Anlage: Pläne, Bericht, Voranschlag


Änderung des Bauplans

Betr.: wie oben

An Gr. Kreisamt Heppenheim

Die Gemeinde hat einen alten Güterschuppen der Main-Neckar-Bahn auf dem Abbruch gekauft und das Material an die Baustelle f. d. Kapelle bringen lassen. Derselbe ist bei dem Bau derselben recht gut verwendbar. Darunter befinden sich auch die alten Dachbinder des Schuppens, welche ein Schiff als solche von unten sichtbar verwendet werden sollen. Ferner sind viele Gesimssteine einer Hohlkehle vorhanden, welche wie es scheint, die Veranlassung zur Ausarbeitung des Projekts der Kirche in gotischen Formen gegeben haben. In der Beziehung ist uns derselbe jedoch nicht zur Ausführung reif, da die Anordnung spitzbogiger Tür- und Fensteröffnungen allein nicht befriedigen, dürfte mit Rücksicht auf die Dachbinder, welche ja doch ohne Änderung wieder verwendet werden fehlen und die der Gemeinde zur Verfügung stehenden geringen Mittel, dürfte es sich empfehlen, von der Verwendung gotischer Formen ganz abzusehen und rundbogige Türen und Fenster, welche mit dem flachen Dach und den Dachbindern leichter in Einklang zu bringen sind. Dem Chor dürfte statt des polygonalen einfacher ein rechteckiger Abschluss mit großer Fensterrose zu geben sein.

Die Vorhalle im Turm ist zu klein, die Letztere könnte zum Teil  in das Langhaus geschoben werden und alsdann auf der einen Seite die Treppe zur Orgel, auf der anderen ein Raum zur Aufstellung f. d. Bahn (?) und dergleichen angeordnet werden. Bei richtiger der Torhallen auch dann mindestens 2 Eingänge in Wegfall kommen.

Das Mauerwerk der Fundamente erscheint teilweise zu stark und an manchen Stellen übermäßig tief heruntergeführt. Das Mauerwerk des Chors könnte jedenfalls schwächer gehalten werden.

Ferner dürfte die Möglichkeit der späteren Anlage an Heizvorrichtungen nicht außer Acht gelassen sein.

Gr. Hochbauamt Bensheim gez. Jäger

Pr. 22.5.95

B.O. 860

Heppenheim d. 20. Mai 1895

Werden die erwachsenen Akten nebst Plänen R.v. ergebenst dem bischöfl. Ordinariat zu Mainz zur gefälligen Kenntnisnahme und gutscheinender Rückäußerung übersendet.

Wir erlauben uns anzufügen, das die vom Kirchenvorstand eingereichten Pläne uns in künstlerischer Beziehung wenig befriedigen, insbesondere ist das Äußere der Kirche wenig ansprechend. Der Vorschlag des Hochbauamts bessert die Sache wohl nicht viel, wie es überhaupt schwierig sein wird, bei den gegebenen Verhältnissen der Dachkonstruktion und bei dem geringen Baukapital etwas Richtiges zu schaffen.

Anl. Pläne und Akten; Gr. Kreisamt v. Grancy

Mainz, den 27. Juni 1895

Betr.: Erbauung einer kath. Kirche zu N.L.

Das bischöfl. Ordinariat zu Mainz an Gr. Kreisamt Heppenheim

Au die mittels Rescript vom 20. V. Monats uns übermachten Unterlagen im obigem Betreffe haben wir uns veranlasst gesehen, das Projekt dem Kirchbau in N.L. unter Berücksichtigung der von dem Hochbauamte Bensheim erhobenen Ausstellungen, umarbeiten zu lassen und begleiten den neuen Entwurf mit den Akten hierbei zurück.

Wir verkennen mit Ihnen nicht die Unmöglichkeit einer völlig befriedigenden Lösung; allein wir glauben in der Umgestaltung offenkundige Missstände beseitigt und eine erträgliche Auskunft angebahnt zu haben. Wir halten dabei an der Verbindung des Turmes mit der Haupteingangsseite fest. Dabei würde jedoch die auf Bl. B gegebene Behandlung, welche jener der Längsseite entspricht, zur Ausführung zu bringen sein. Hinsichtlich der Kosten bewegt sich der verbesserte Vorschlag in den Grenzen der ersten Vorlage, so dass wir uns wohl der Erwartung hingeben dürften, dass die Umarbeitung Ihre Zustimmung und bei der kath. Gemeindevertretung Annahme finden werde.

I.V. Nostadt gez. Moser

Heppenheim, 1.7.1895

An Gr. Bürgermeisterei N.L.

Sie erhalten anbei den Plan Ihrer projektierten Kirche zurück. Demselben liegt von dem bischöfl. Ordinariat entworfener Plan bei, der unsere Billigung findet. Auch hinsichtlich der Kosten bewegt sich der verbesserte Vorschlag der ersten Vorlage. Sie wollen hiervon der kath. Gemeindevertretung Kenntnis geben und eine Äußerung derselben veranlasse. Stimmt dieselbe den neuen Plänen zu, so wäre richtiger Plan und Voranschlag vorzulegen. Erneuerung des Gesuchs um Baugenehmigung wäre aber nicht erforderlich. Sollte von Seiten der Kirchenvertretung nochmals mündliche Verhandlung gewünscht werden, so sind wir hierzu bereit.

Anbei: alle Pläne, Voranschlag15.7. gez. von Grancy

Pläne sind in Ausarbeitung gez. v. W. gez. von Grancy

Heppenheim,  13.7.1895

Bürgermeister Eig von N.L.  übergibt die neuen entworfenen Pläne mit dem Bemerken, dass diese die Genehmigung des Kirchenvorstandes gefunden hätten und der Bitte die Sache tunlicht zu fördern.

Gez. Dr.Rohde

Geht u. R. unter Anschluss der Pläne an GR. Hochbauamt Bensheim zur gefälligen Äußerung und mit dem ergebensten Ersuchen, dieselben demnächst dem bischöfl. Ordinariat gelangen zu lassen. Letzteres wird nur um eine ebenmäßige geneigte Äußerung ersucht.

Anlage: Pläne Heppenheim, den 17.7.1895 Gr.Kr. Amt gez. v. Grancy

17.7. Wir haben bei den nunmehr vorliegenden Plänen nichts Wesentliches zu erinnern.

Nur in 2 Punkten dürfte vielleicht eine kleine Verbesserung noch möglich sein. Der eine Punkt betrifft da Dach des Chors. Hier dürfte in Frage kommen, ob die Frontlinie derselben nicht unterhalb der Firstlinie des Chor (soll wohl  heißen des Schiffs) anzuordnen wäre.

Der andere Punkt betrifft die Fenster des Chors. Hier würden wir statt der  eingezeichneten Fenster, welche einen größeren Eindruck machen, entschieden Radfenster vorziehen, welche bei entsprechender Ausstattung, wohl einen reichvolleren Kirchlicheren Eindruck hervorbringen dürften.

Einer Erteilung der Bauerlaubnis dürfe nichts im Wege stehen.

Bensheim, den 17.Juli 1895 Gr. Kreisbauamt gez. Jäger.


Nieder-Liebersbach, am 17. Juli  1895

Neubau einer kath. Kirche in N.L.

An das bischöfl. Ordinariat in Mainz

Ergebenstes Gesuch der Vertreter der Gemeinde N.L.

Anlagen: Pläne und die entstandenen Aktenstücke

Dem bischöfl. Ordinariate Mainz erlauben sich die ergebenst unterzeichneten Vertreter der kath. Gemeinde N.L. hiermit die nach den Angaben der kirchlichen Behörde angefertigten Pläne nebst den darauf bezüglichen Akten mit der ergebensten Bitte übersenden, dieselben nach stattgehabter Einsichtnahme gutzuheißen und uns dieselben bald gefälligst wieder zu returnieren. Der gütigsten Erfüllung ihrer Bitte sehen entgegen

Einem hochwürdigsten Ordinariate

Ergebenste Vertreter der Gemeinde N.L.

Vergabe der Arbeiten

Am 11. Juli 1895 wurden unsere Pläne genehmigt und Bürgermeister Emig brachte sie gleich  von Mainz mit zurück.

Am 19. Wurde der Bau zur Submission ausgeschrieben.

Am 31. Juli war Submissionseröffnung und wurden die Arbeiten an folgende Übernehmer vergeben:

1.       Mauerarbeiten an die Jac. Schnatz II u. Jac. Schnatz III aus Gernsheim
2.      Steinhauerarbeit an Georg Schütz aus Hammelbach, Adam Schwöbel = Reisen
3.      Zimmermannarbeit: an Georg Stephan hier und Jacob Halbaub von Hemsbach
4.      Schlosserarbeit an Gebr. Michel, Rimbach und Adam Bürner III hier
5.      Schreinerarbeit an Ph. Eckert in Rimbach
6.      Glaserarbeit an Hohenadel in Mörlenbach
7.      Dachdeckerarbeit an M.Kuhn in Weinheim
8.      Die Lieferungen  B. (?) Gehbauer in Fürth
9.      Tüncherarbeit an Peter Schneider in Eberstadt10.  Die Stützmacher von Johann Gräber II hier

Am 16. August fingen Adam Hübner III und Georg Schmitt III mit dem Graben der Fundamente an.

Grundsteinlegung

Am 22. September wurde der Grundstein durch Hrn. Dekan Adam Fr. Engelhardt aus Heppenheim gelegt. Da die Witterung im Herbst des Jahres1895 recht günstig war, nahmen die Arbeiten raschen Fortschritt, nur der Steinhauer Schütz in Hammelbach brachte manchmal Verzögerung in den Arbeiten. Die Maurer arbeiteten bis 9 Tage vor Weihnachten, auch die Zimmerleute am Dach und der Dachdecker auf Schiff und Chor. Am Kaisertage (27. Januar 1896) wurde mit dem Aufschlagen des Turmes begonnen und am 29. Januar das Kreuz auf den Turm gepflanzt. Anfangs Februar wurde der Turm vom Dachdecker gedeckt.

Dann ruhten die Arbeiten bis Anfang Mai 1896, es erschienen nun Tüncher und Schreiner. Die Baukomitee-Mitglieder kauften am 14. Mai von der ev. Gemeinde Nieder-Olm 3 Stahlgussglocken für 150 Mark. Dieselben wurden am 19. April von Herrn Stadtpfarrer Dr. Kayser in Weinheim unter Assistenz  des Herrn Pfr. Uhl Weinheim, Hoffmann Ober-Abtsteinach, Schmitt Birkenau und Herrn Kaplan Krastel Mörlenbach geweiht und erhielten die Namen: I. Maria, II. Wendelinus, III Johannes. Nach der Weihe sang die Gemeinde „Großer Gott“ und die Glocken sandten zum ersten Mal ihre freundlichen Grüße durch das Tälchen. Eine ungeheure Menschenmenge aus nah und fern hatte sich versammelt und der trefflichen Predigt des guten Stadtpfarrers gelauscht.

Zeitungsbericht hierzu:

Nieder-Liebersbach 23 September. Gestern Nachmittag fand hier die feierliche Grundsteinlegung zu unserer neuen Wendelinus-Kapelle durch den Herrn Dekan Dr. Engelhardt aus Heppenheim, dem vier Geistliche assistierten, statt. Die frohe Stimmung der Liebersbacher zeigte sich schon durch den reichlichen Flaggenschmuck und das reichliche Zieren der Häuser mit Kränzen und Waldesgrün. Eine ungeheure Menschenmenge hatte sich eingefunden, um an der Feier teilzunehmen Vom neuen Schulhause resp. Dem verfallenen Wendelinuskapellchen setzte sich die Prozession in Bewegung. Nach der Weihe hielt Herr Dekan die Festpredigt. Als Vorspruch hatte er Jesaias 4,6 gewählt: „Es wird sein eine Zeit zum Schatten gegen die Sonnenstrahlen, zum Schutz- und Zufluchtsort  bei Sturm und „Regengüssen“. Er führte in seinem Vortrage zwei Punkte aus: Die neue Kapelle soll sein ein Haus zur Stärkung und Befestigung des christlichen Glaubens, des frohen Gottvertrauens, der heiligen Gottesfurcht und der werktätigen christlichen Liebe, sie soll aber auch sein eine Zeit des frommen Gebets. Nach der Predigt trug ein gemischter Chor das Lied: „Ein Haus voller Glorie schauet weit über alle Land“ vor. Das Tedeum beschloss die schöne und erhabene Feier. Am Abend hatte der hiesige Männergesangsverein ein Konzert, verbunden mit theatralischen Aufführungen, veranstaltet, dessen Ertrag als schönes Sümmchen dem Baufond zu Gute kam.

Schenkungsurkunde

Die Mitglieder des unterzeichneten Komitees zur Erbauung einer katholischen Kirche zu Nieder-Liebersbach schenken hiermit der römisch katholischen Filialgemeinde Nieder-Liebersbach das Grundstück, Gemarkung Nieder-Liebersbach  das Grundstück, Gemarkung Nieder-Liebersbach Fl. I Nr. 46 3/10 Bauplatz am Schwemsacker, nebst der im Jahre 1895/96 darauf erbauten Kirche mit sämtlich vorhandenem Inventar unter der Bedingung, dass die genannte kath. Filialgemeinde die noch auf dieser Kirche ruhende Bauschuld, in Worten achtzehntausend Mark nebst den noch zu zahlenden Zinsen übernimmt und die sämtlichen durch diese Schenkung entstehenden Kosten trägt.

Nieder-Liebersbach, den 8. Dezember 1896

Das katholische Kirchenbaukomitee

Emig, Bürgermeister, H.J Wenicker, Lehrer, Frz. Bürner, Peter Emig

Zur Beglaubigung

Großherzogliches Ortsgericht Nieder-Liebersbach

In Vertretung des Vorstehers, Hübner, Gerichtsmann (LS)

N.L. den 8. Dezember 1896, Betr.: Schenkung d. kath. Kirchenbaukomitees an die römisch kath. Filialgemeinde daselbst.

An Gr. Kr. Amt Heppenheim

Bericht der Gr. Bürgermeisterei N.L.

Laut angeschlossener Schenkungsurkunde schenkt das kath. Kirchenbaukomitee zu Nieder-Liebersbach an die römisch katholische Filialgemeinde daselbst die in der Urkunde verzeichneten Immobilien nebst den Bauten, welche sich darauf befinden.

Indem wir Gr. Kr.A. das betreffende Aktenstück vorlegen bitten wir um hochgefällige weitere Veranlassung zur Genehmigung zur event. Ausführung des Vertrags. Emig

An den kath. Kirchenvorstand Birkenau mit dem Ersuchen eine gefällige Äußerung zur Schenkungsurkunde

Heppenheim, 14. Dezember 1896 Gr. Kr. Amt gez. v. Grancy

Betr.: wie oben                                              Birkenau, 20. Dezember 1896

An Gr. Kreisamt Heppenheim

Bericht des kath. Kirchenvorstands Birkenau

Auf Mitteilung Gr. Kr. Amts vom 14. L. Mts. in rubr. Angelegenheit erlauben wir uns ergebenst folgendes zu  erwidern:

Gegen die Schenkung selbst bzw. das Annehmen unter den in der Schenkungsurkunde erwähnten Bedingungen von Seiten der Gemeinde N.L. haben wir nichts einzuwenden. Wir bitten jedoch Gr.Kr. Amt Kenntnis zu nehmen, das eine eigene kath. Gemeinde Nieder-Liebersbach bis jetzt noch nicht existiert und die Filialgemeinde kein kooperatives Recht besitzt. Sollte die betreffende Schenkung deshalb geschehen können, so wäre zunächst die Bildung einer eigenen Konfessionsgemeinde bzw. Wahl eines eigenen Kirchenvorstands und Erwählung eines eigenen Kirchenrechners notwendig und ersuchen hohe Behörde, das hierzu Notwendige zu veranlassen. Da die Bildung einer eigenen Konfessionsgemeinde, soweit uns bekannt, die Allerhöchste Genehmigung Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs erfordert, so bitten wir um gefällige Mitteilung, bei welcher Behörde und durch wen ein entsprechendes Gesuch  einzureichen ist.

Sulzbach

Geht nebst Anlagen an die Gr. Bürgermeisterei N.L. die Ausführungen dieses Berichts sind zutreffend, das Gesuch um Erteilung von Kooperationsrechten an die kath. Filialgemeinde N.L. bzw. um Genehmigung zur Bildung einer solchen bis jetzt nicht bestehenden Gemeinde müssen von dem kath. Kirchenvorstand zu Birkenau als dem Stellvertreter der in Nieder-Liebersbach wohnenden Parochianen resp. von der Gemeinde N.L. von beiden gemeinsam ausgehen. Die Bildung einer eigenen Filialgemeinde N.L. mit Kooperationsrechten scheint uns aber vorerst wenig Zweck zu haben, die Sache könnte einfacher in der Weise erledigt werden, als die Kirchengebäude der kath. Kirche Birkenau mit der Bestimmung geschenkt würde, dass dieselbe das Schenkungsobjekt, sobald aber eine kath. Kirche oder Filialgemeinde N.L. gebildet wird, an diese fernerhin zu geben habe.

Wer ist übrigens z. Zeit Eigentümer der Kirche und des Grundstücks ? Das kath. Komitee ist keine juristische Persönlichkeit, kann kein Eigentum haben, ehr auch keines verschenken. Nach der einschlägigen Bauakte würde das Komitee von allen Beteiligten als ein solches der Gemeinde angesehen, ob der politischen oder Kirchengemeinde, ist nicht ganz klar.

Heppenheim, 24. Dezember 1896 Gr.Kr. Amt v. Grancy


Heppenheim, am 23. Januar 1897

Betr.: Die Bildung einer katholischen Filialgemeinde Nieder-Liebersbach

Der Gr. Bürgermeister von Nieder-Liebersbach erscheint und erklärt:

Alle katholischen Einwohner von Nieder-Liebersbach haben sich zum Zweck der Erbauung der neuen Kirche vereinigt und die nötigen Mittel durch Beiträge, Sammlungen und einer Anleihe aufgebracht. Vier katholische Einwohner von Nieder-Liebersbach und Herr Pfarrer Johannes Schmidt von Birkenau wurden zu Mitglieder eines Komitees bestimmt, das alle erforderliche Handlungen vorzunehmen hatte und sich Kirchenbaukomitee nannte. Wie aus den anliegenden Grundbuchauszug hervorgeht, ist das Grundstück, auf welchem die neue Kirche steht, auf den Namen des Kirchenbaukomitees im Grundbuch eingetragen. Es ist nun der Wunsch und die Absicht aller katholischen Einwohner von Nieder-Liebersbach, dass eine katholische Filialgemeinde gebildet werde, die den Zweck haben soll, Eigentümerin der neuen Kirche zu werden, während die Katholiken der Gemeinde nach wie vor Parochianen von Birkenau bleiben und zu den Ausschlägen für die dortige Kirche herangezogen werden sollen. Die Bildung der Filialgemeinde soll den weiteren Zweck haben, dass ihre Mitglieder die Mittel für die Unterhaltung pp. der neuen Kirche und für die Abhaltung der Gottesdienste in derselben aufbringen. Es soll ein eigener Voranschlag über die Einnahmen und Ausgaben der neuen Kirche durch einen zu bildenden katholischen Kirchenvorstand Nieder-Liebersbach aufgestellt werden, dessen Vorsitzender er kath. Pfarrer von Birkenau sein würde. Die neue Kirchengemeinde soll die durch anleihen kontrahierte Schulden für den Kirchenbau von ca. 18.000 Mark übernehmen, ihr sollen etwaige Schenkungen für die neue Kirche zufallen da sie hat die Ausgaben für dieselbe einschließlich der Verzinsung und Tilgung des Anlehens, zu bestreiten, was alles im Voranschlag zum Ausdruck kommen soll. Im Namen des Kirchenbaukomitees und allen katholischen Einwohner der Gemeinde schließe ich mich dem Antrag des katholischen Kirchenvorstandes vom 10. dieses Monats an.V.g.u.u.

Gez. Emig, Bürgermeister

Zur Beglaubigung gez. v. Grancy

Nachträglich erklärt der Bürgermeister Emig noch:

Durch die Bildung einer Filialgemeinde soll dem Pfarrer von Birkenau keinerlei Verpflichtung zur Abhaltung von Gottesdiensten in Nieder-Liebersbach auferlegt werden.

V.g.u.u. gez. Emig, Büürgermeister

Zur Beglaubigung v. Grancy

Beschl. Geht nebst Anagen R.v. an den katholischen Kirchenvorstand zu Birkenau zur weiteren Äußerung.

Gr. Kreisamt gez. v. Grancy


Pfarrer Sulzbach kommt nach Birkenau

Zeitungsartikel:

Aus Birkenau geht uns folgende Erklärung zu: Auf die Notiz „Aus dem Kreise Heppenheim“, (Mainzer Journal Nr. 8) bezüglich der Vorgänge bei Einführung des Unterzeichneten als Pfarrer von Birkenau ersuche ich verehrliche Redaktion folgendes aufzunehmen: Zunächst erkläre ich, dass ich mit dem bezeichneten Artikel nicht zu schaffen habe, dass derselbe nach sofort eingezogener Erkundigung auch von keiner der beteiligten Persönlichkeiten veranlasst ist. Zu der Sache selbst sei mitgeteilt, dass ich am 7. Dezember vorigen Jahres ein Gesuch an Groß. Kreis-Schulkommission Heppenheim um Dispens von Schulunterricht für den 15. Dezember vorigen Jahres (Tag der Einführung) richtete. Gr. Kreis-Schulkommission antwortete unter dem 9. Dezember v. J., dass dem betreffenden Gesuch nicht entsprochen werden kann, da „nach dem Amtsblatt der Gr. Oberstudien-Direktion vom 18. Oktober 1873 die Schule –  von den Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen abgesehen – um kirchliche Zwecke willen nicht ausgesetzt werden darf und obige Feierlichkeit (Pfarrinstallation) eine Ausnahme hiervon nicht genügend begründe.“

Auf wiederholtes Drängen hiesiger Katholiken sprach ich bei. Gr. Kreisschulkommission persönlich vor, und es wurde schließlich dem Lehrer und Organisten Herrn Gruber dahier Urlaub gewährt. Unterdessen suchen die Herren kath. Lehrer von Nieder-Liebersbach bei dem Unterzeichneten als Vorsitzenden des Schulvortandes um Urlaub nach, wurden aber von ihm bedeutet, dass er sich in dieser persönlichen Angelegenheit nunmehr ganz passiv verhalten müsse, dass er aber nichts dagegen hätte, wenn Herr Bürgermeister Emig in Vertretung den Urlaub bewillige. Letzteres geschah mit dem Bemerk, dass es sich hier um die Person des Vorsitzenden selbst handle. Das Urlaubsgesuch wurde mir von der Behörde mit der Anfrage übersandt, ob ich Herrn Bürgermeister Emig für diesen Fall mit meiner Stellvertretung beauftragt hätte. Ich antwortete in dem den Lehrern mitgeteilten Sinne. Daraufhin erließ Gr. Kreisschulkommission unter dem 31. Dezember v. J. an den kath. Schulvorstand zu Nieder-Liebersbach folgende Verfügung:

Auf Ihren Bericht vom 17. L.M. eröffnen wir Ihnen folgendes: Nach unserer Verfügung vom 9. Dezember l. J. Dispens von Schulunterricht betreffend, war der Unterricht an den kath. Schulen zu Birkenau und Nieder-Liebersbach anlässlich der Installationsfeier am 15. gen. Monats nicht auszusetzen. Demzufolge durfte den Lehrern obiger Schulen ohne anderweitige Begründung kein Urlaub für den bezeichneten Tag gegeben werden. Hiernach waren die Lehrer N. N. auf ihr Urlaubsgesuch zu bedeuten. Die Verweisung an Bürgermeister Emig erschien deshalb nicht gerechtfertigt.

Dies ist der Hergang der Angelegenheit, den ich um jeder falschen Beurteilung vorzubeugen, hiermit der Öffentlichkeit übergebe.

Birkenau, den 1. Januar 1897. Sulzbach, Pfarrer

Nieder-Liebersbach 13. Januar. Morgen verlässt Herr Lehrer Pörtner unsere Gemeine, um seine Tätigkeit in seinem neuen Berufsorte Hechtsheim aufzunehmen. Mit ihm verliert die Gemeinde einen Mann, der in den 2 Jahren seines Hierseins, sich sowohl durch seine Arbeit in der Schule, als auch durch seinen geraden Sinn und sine Pünktlichkeit in dienstlicher und religiöser Beziehung die Hochachtung der ganzen Einwohnerschaft erwarb. Leider ist unsere Gemeinde nicht in der Lage, das ständige Vikariat in eine definitive Stelle umzuwandeln, sonst hätte sie diese tüchtige Lehrkraft durch feste Anstellung sich gesichert. Wir wünschen dem Scheidenden in seinem nunmehrigen Wirkungskreise die Einwohner ebenso angetan sein mögen, wie es hier der Fall war. Sein Nachfolger, Herr Keil aus Biblis wird am Freitag hierher kommen.

Am 14. Januar 1897 kam Schulverwalter Pörtner als Gehilfe für den beurlaubten Oberlehrer Heyder nach Hechtsheim und an die II. kath. Stelle kam Schulverwalter Adam Keil aus Biblis, der vorher ¾ Jahr in Offenbach/M. Schulgehilfe gewesen.

Darmstadt, am 8. April 1897

Z.Nr. M.J. 6144

Betr.: Die Bildung einer kathol. Kirchengemeinde zu Nieder-Liebersbach

Das Gr. Ministerium des Innern an das bischöfliche Ordinariat in Mainz auf Bericht vom 4. v. Mts.

Die nachstehende Abschrift teilen wir Ihnen zur Nachricht mit.

InVertretung v. Knorr

Abschrift an Gr. Kreisamt Heppenheim

Nachdem von dem bischöflichen Ordinariat zu Mainz die Bildung einer katholischen Kirchengemeinde in Nieder-Liebersbach beschlossen worden ist, haben Seine Königliche Hoheit der Großherzog mittels Allerhöchster Entschließung vom 7. d. Monats hierzu allergnädigst zu erteilen geruht.

Wir überlassen Ihnen das Erforderliche, insbesondere nach Maßgabe der Vorschriften des Edikts, die Organisation der Kirchenvorstände evangelischer und katholischer Konfession betreffend vom 6. Juni 1832 zu veranlassen.

Dr. Rohde

Dem Kirchenvorstand zu Birkenau Reskr. Zur Kenntnis und zur Mitteilung nach Nieder-Lieberbach.

Mainz, den 12.April 1897

Das bischöfliche Ordinariat B. Erler

An den ev. Schulvorstand zu Nieder-Liebersbach

Den ev. Schulvorstand zu Nieder-Liebersbach wird hiermit pflichtgemäß berichtet, dass der Unterzeichnete zu einer 10wöchigen militärischen Übung vom 15.September 1897 beordert ist.

Nieder-Liebersbach, am 13. August 1897

Gez. Schwinn, Lehrer

An Gr. Kreisschulkommission Heppenheim zur Kenntnisnahme.

Birkenau 15.8.1899

Für den ev. Schulvorstand gez. Strack

Rv An den ev. Schulvortand zu Nieder-Liebersbach wieder zurück mit der Empfehlung, wegen Versehung der Schule die kath. Lehrer zu N.L. mit dem kath. Schulvorstand daselbst in Benehmen zu treten und sodann Vorlage zu machen.

Heppenheim, den 17. 8. 97 Gr. Kreisschulkommission I.V. g.v. Werner

Rv. An den kath. Schulvorstand in Nieder-Liebersbach mit dem ergebensten Ersuchen um dies bezüglichen Vorschlag.

Birkenau, den 19.8.97

Für den ev. Schulvorstand Strack


Wird dem ev. Schulvorstand mit dem ergebensten Bemerken zurückgereicht, dass die ersten Jahrgänge der ev. Schule mit der II. kath. Schulklasse und die älteren Jahrgänge mit der ersten kath. Schulklasse unterrichtet werden können. Zu diesem Zwecke wäre dem Lehrer Keil der ev. Schulsaal zu überlassen.

Birkenau –Nieder-Liebersbach, 19. August 1897

Für den kath. Kirchenvorstand

Gez. Sulzbach, Pfarrer


An die Gr. Kreisschulkommission Heppenheim mit dem Bericht, dass wir gegen den Vorschlag des kath. Schulvorstandes von Nieder-Liebersbach nichts einzuwenden haben und ihn daher Gr. Kreisschulkommission zur Genehmigung vorlegen.

Birkenau, den 22.8.1897 Für den ev. Schulvorstand gez. Strack

Rv An den ev. Schulvorstand in Nieder-Liebersbach

Indem wir die vorgeschlagene Versehung der ev. Schule zu N.L. genehmigen, empfehlen wir Ihnen, das weitere Erforderliche zu veranlassen.

Heppenheim, den 24.8. 1897

Gr. Kreisschulkommission

Gez. v. Werner


Rv. An den kath. Herrn Lehrer in Nieder-Liebersbach mit dem Ersuchen, den Unterricht der ev. Schüler in der genehmigten Weise zu erteilen.

Birkenau, den  1.9.1897

Für den Schulvorstand gez. Strack

Wird dem katholischen Schulvorstand dahier zur gefälligen Weitergabe mit dem Bemerken überreicht, dass wir von der Verfügung Gr. Kreisschulkommission Kenntnis genommen und die ev. Schulkinder während dem Militärzeit ihres Lehrers mit unseren Kindern unterrichten werden. Der Unterricht wird nach unseren genehmigten Stundenplänen erteilt, ein Aufstellen neuer (interimistischer) Pläne ist nicht erforderlich, und die Angelegenheit also für uns geregelt ist.

Nieder-Liebersbach, den 3. September 1897

Die katholischen Lehrer

H.J. Wenicker, Adam Seib.


Lehrer Wenicker wird kath. Kirchenrechner 

Heppenheim, den 26. August 1897

Betreffend: Wahl eines Kirchenrechners

Das Großherzogliche Kreisamt Heppenheim an den kath. Kirchenvortand zu Nieder-Liebersbach

Nachdem dem Lehrer Wenicker seitens der Gr. Kreisschulkommission die Genehmigung zur Annahme der Stelle eines Kirchenrechners erteilt worden ist, finden wir die fragliche Wahl nicht zu beanstanden. Sie werden demselben veranlassen, die von ihm zu stellende Kaution zu hinterlegen und den Genannten auf Mittwoch, den 8. d. Monats vormittags zur Verpflichtung auf unser Büro vorladen.

Von Hinterlegung der Kaution wollen Sie uns Kenntnis geben und weiter einen Beschluss des Kirchenvortands über die dem Rechner zu gewährende Vergütung herbeiführen.

Dem Rechner ist alsbald eine Instruktion, welche in der Buchhandlung des Staatsverlags zu Darmstadt zum Preise von 30 Pfennigen zu haben ist, beschaffen.

I.V.  gez. von Werner


P 1 1.9.1897 Rv. An Herrn Lehrer Wenicker in Nieder-Liebersbach zur Kenntnisnahme.

Birkenau, 4. September 1897  gez. A. Sulzbach, Pfarrer

Die Kenntnisnahme bescheinigt

Nieder-Liebersbach, den 4. September 1897 H.J. Wenicker, Lehrer


Glöcknerdienst

Nieder-Liebersbach, den 5. Mai 1897

Gr. Kreisamt

Wie wir gehört haben, soll an der kath. Kirche in Nieder-Liebersbach ein Glöckner auf Gemeindekosten angestellt werden. Die Evangelischen in Nieder-Liebersbach legen hiergegen Protest ein und erklären. Dass die Anstellung und Bezahlung des Glöckners rein Kirchensache bleiben soll, weil aber so aller Anlass zu Streitigkeiten am besten vermieden wird.

Das gemeinheitliche Geläute soll wie seither mit der Gemeindeglocke geschehen, die auf der alten Kapelle hängt. Und da die Kapelle baufällig ist, soll die Glocke ans Schulhaus aufgehängt werden.

Gez. Adam Hübner, Georg Jeck III, Johannes Jeck IV, Johannes Kolmer, Adam Kadel IV, Johannes Jeck VII, Adam Jeck I, Michael Reinig, Nikolaus Stein, Andreas Hübner II, Peter Müller, Nikol. Müller II, Adam Jeck V, Adam Jeck IV, Michael Kadel, Georg Nikolaus Müller, Peter Jeck, Peter Jeck III Witwe, Adam Schäfer, Georg Kadel, Adam Zehrbach, Leonhard Jeck IV, Nikolaus Hübner IV, Philipp Jeck V, Mihael Jüllich, Johann Frey.

Betr.: Glöckner zu Nieder-Liebersbach

B. R,v. an Gr. Bürgermeisterei Nieder-Liebersbach

Gelegentlich der Verhandlung über den Voranschlag 1897/8 erklärte Gr. Bürgermeister Emig. Dass die kath. Gemeinde Nieder-Liebersbach die Mitbenutzung der Kirchenglocke durch die Evangelischen ohne eine Vergütung gestatte und der Glöckner verpflichtet sei, auch bei kirchlichen Anlässen Evangelischer zu läuten. Dasselbe gelte für das s.g. Gemeindegeläute. Da nun eine Beschwerde vorliegt, bedürfen wir einer urkundlichen Erklärung des betreffenden Kirchenvorstandes.

Wir beauftragen Sie daher eine solche Erklärung zu erwirken und uns solche vorzulegen. Heppenheim Gr. Kreisamt I.V. gez. v. Werner

Nieder-Liebersbach, 6. September 1897

Betr.: Glöckner zu Nieder-Liebersbach

An Gr. Kreisamt Heppenheim

Bericht des kathol. Kirchenvortands Nieder-Liebersbach

Von Seiten Gr. Bürgermeisters Nieder-Liebersbach wurde uns die Mitteilung, dass bei Gr. Kreisamt eine Beschwerde eingegangen sei bezüglich des Geläuts auf hiesiger katholischen Kirche. Was eine Beschwerde in dieser Angelegenheit bedeuten soll, ist uns nicht erklärlich. Das sog. bürgerliche Geläute fand seither auf der inzwischen baufällig gewordenen Kapelle statt und wurde mit Zustimmung des kath. Pfarramts Birkenau unter Wahrung aller Rechte der Kirchengemeinde auf ihr Geläut, also besonders des Rechts jederzeitigen Kündigung auf die kath. Kirche übertragen. Es war selbstverständlich, dass dem Glöckner für seine Bemühung eine entsprechende Vergütung zu Teil wurde und dürfte der im Gemeindevoranschlag angesetzte Betrag von 45 Mark für ein dreimaliges Geläut nicht zu hoch sein. Der kath. Gemeinde entsteht dabei noch der Nachteil, dass ihre Glocken abgenutzt werden, wofür keinerlei Vergütung beansprucht wurde.

Wir haben trotzdem des allgemeinen Interesses wegen das Geläut gestattet und soll dieses auch in Zukunft geschehen, verwahren wir uns aber ganz entschieden gegen etwaige Vorwürfe von Intoleranz, Störung des konfessionellen Friedens. Überhaupt erlauben wir uns die ganz ergebene Bemerkung, dass wir Privatpersonen keinerlei Einfluss auf das Geläut gestatten können, da hier nur Bürgermeisterei und kath. Kirchenvorstand in Betracht kommen. Wir hätten überhaupt eher etwas Dankbarkeit, als einen Protest bei Gr. Kreisamt erwartet.

Was das Geläut bei Todesfällen betrifft, so erledigt sich dieses durch den im Jahr 1862 zwischen Gr. Oberkonsistorium und bischöflichem Ordinariate abgeschlossenen Vertrag. Wonach in Gemeinden, wo die eine Konfession keine Kirche besitzt die andere in genannten Fällen das Geläute zu gestatten hat. Eine entsprechende Vergütung ist gewiss auch hier am Platze.

In anderweitigen evangelischen kirchlichen Zwecken können wir unsere Zustimmung nicht geben, behalten uns jedoch vor, in vorkommenden Fall mit dem ev. Pfarrer aus Birkenau zu unterhandeln.

Gez. A. Sulubach, Pfarrer, Emig, A. Klein, Franz Schäfer, Franz Bürner

Mit Beginn des Schuljahres 1901/02 bekam Herr Schulverwalter Adam Keil ein Dekret als Schulverwalter nach Viernheim in wird er in hiesiger Gemeinde nur höchst verloren – er war ein pflichttreuer eifriger Lehrer und ein offener, treuer Kollege der Amtsgenossen.

An die 2te Schule kam Johannes Ertel aus Westhofen, der von Mai 1901 bis 1. Oktober 1903 die Schule verwaltete. An diesem Tage rückte er zum Militär (118er in Worms) ein, um seinen Militärdienst zu absolvieren. Ertel war ein großer Kinderfreund.

Da in Hessen Lehrermangel eingetreten, erhielt Fräulein Helene Becker aus Klein-Winternheim Dekret an die 2te kath. Schulstelle, sie trat ihre Dienst am 22. Oktober 1903 an und blieb an der Stelle bis nach den Ernteferien 1907, an welchem Termin sie nach Viernheim versetzt wurde. Fleißig und treu waltete sie ihres Dienstes in N.L.

Die 2te Stelle wurde von den beiden anderen Lehrern vom …(fehlt) bis 1907 (genaues Datum fehlt) mitverwaltet, dann kam Fräulein Franziska Lorenz aus Amberg (Bayern) Dekret und trat … 1907 ihren Dienst an. Sie erteilte 14 Tage Unterricht und reiste seelenvergnügt in die Herbstferien. Am Schluss bekam sie Dekret nach Heppenheim a. d. Bergstraße.


Besichtigung des Turnunterrichts

Heppenheim, den 11. Juli 1901

Betr.: Besichtigung des Turnunterrichts im Kreis Heppenheim am 24 und 25. Mi ds. Jahres.

Die Gr. Kreisschulkommission Heppenheim an den kath. Schulvorstand Nieder-Liebersbach

Au dem von Gr. Turninspektor an Gr. Ministerium des Innern, Abteilung für Schulangelegenheiten erstatteten Bericht in rubr. Betreff teilen wir Ihnen Nachstehendes zur Beachtung bzw. Bedeutung der betr. Lehrer mit:

Bei Schulverwalter Ertel sind Unterricht und Leistungen kaum genügend. Befehle und Übungen sind kraftlos. Die Schüler haben weder Haltung noch Aufmerksamkeit.

Bei Lehrer Wenicker sind Unterricht und Leistungen im Ganzen gut.

Auf dem Schulhof dürfte sich die Anpflanzung von Bäumen empfehlen. Das Klettergerüst ist im lebensgefährlichem Zustand.“

Am 28. Oktober kam Herr Nikolaus Wagner aus Mainz von Heppenheim als Verwalter an die 2te kath. Schule.

Am Beginn des Schuljahres 1908/09 kam Herr Karl Schaaf aus Arensheim, der die ev. Stelle 2 Jahre verwaltet hatte als Schulverwalter nach Wörrstadt im Rheinhessen, an die ev. Stelle kam Herr Johann Meffert aus Fremersheim Kr. Alzey als Verwalter.

Versetzung des Lehrers Wenicker nach Birkenau Am 1. November 1908 verließ der Lehrer der 1. Kath. Schulklasse Johannes Wenicker nach 21 1/2jähriger, für die hiesige Gemeinde überaus segensreicher Wirksamkeit Nieder-Liebersbach. Er erhielt eine Lehrerstelle an der kath. Schule zu Birkenau.

Dem Schulverwalter N. Wagner dahier wurde die 1. Kath. Schulstelle zur Verwaltung übertragen. Am 1. November 1908 kam Herr Richard Roth aus Schwabenheim an der Selz von Birkenau als Verwalter an die hiesige 2. Kath. Schulklasse

Durch Dekret vom 28. Januar 1909 wurde der Schulverwalter N. Wagner zum Lehrer der hiesigen 1. Kath. Schulstelle ernannt.

Ostern 1911 verließ der Schulverwalter Joh. Meffert die ev. Schule, um sich an der Kunst- und Gewerbeschule zu Mainz zum Zeichenlehrer auszubilden. Sein Nachfolger wurde Schulverwalter Georg Hahn aus Worms.

Im November 1910 wurde der Vorsitzende des kath. Schulvorstandes Herr Pfarrer Adam Sulzbach zu Birkenau nach Rüdesheim bei Bingen versetzt. Sein Nachfolger wurde Herr Pfarrer Philipp Lambert aus Laubeheim bei Mainz.


Der Ausbruch des I. Weltkriegs

Der Ausbruch des Weltkrieges hatte auch für den hiesigen Schulbetrieb ganz empfindliche Störungen in Gefolge. Der Lehrer Wagner musste am 8. März 1915 zum II. Ersatz-Btl. des Leibregiments 117 4 Komp. Auf den Griesheimer Sand bei Darmstadt einrücken. Die beiden hiesigen Schulen wurden deshalb vorübergehend in eine gemeinsame verwandelt. Schulverwalter Roth verwaltete die Oberklasse, Schulverwalter Hahn die Unterklasse.

Im Sommer 1915 war meistenteils nur vormittags Unterricht, und an den Vormittagen gingen die Schüler sehr oft hinaus, um Teeblätter zu sammeln. Die Nachmittage waren frei, damit die Kinder bei den Feldarbeiten helfen konnten.

Der Fortbildungsunterricht fiel während des Krieges aus.

Am 14.Januar 1916 wurde Lehrer Wagner als dauernd garnisonsunfähig vom I. ErsatzBtl. 117 wurde zur Aufnahme des Schulbetriebes entlassen.

Schulverwalter Hahn wurde jetzt zur Artillerie nach Darmstadt eingezogen und rücke nach seiner Ausbildung von hier aus ins Feld.

Lehrer Wagner übernahm die Oberklasse, Schulverwalter Roth die Unterklasse der gemeinsamen Schule. Schulverwalter Kadel von Birkenau erteilte an der hiesigen ev. Schule den Religionsunterricht.

Am 3. Januar 1917 wurde Lehrer Wagner abermals eingezogen  zum Landwehr Ersatz Btl. 87 auf den Friesheimer Sand. Am 1. April wurde dieses Batl. Nach Höchst am Main verlegt.

Am 17. Juli rückte Wagner hinaus ins Feld nach Frankreich. Er kam als Krankenträger zur Sanitätskompagnie 517, welche der fliegende 21. Reservedivision zugeteilt war.

Schulverwalter Roth übernahm  im Januar 1917 wieder die Oberklasse, Fräulein Margarete Bugert aus Viernheim die Unterklasse.

An Ostern 1917 wurde Schulverwalter Roth als kriegsdefinitiv nach Gaualgesheim bei Bingen versetzt.

Dem Schulverwalter Heinrich Köppel aus Kiliansstätten bei Hanau, in (tätig) Zotzenbach wurde an Ostern 1917 die ev. Schulstelle dahier definitiv übertragen. Er übernahm an Stelle des versetzten  Schulverwalters Roth die Oberklasse.

Am 15. März 1918 kam Lehrer Wagner aus Frankreich wieder nach Hause und übernahm an Ostern wieder die Oberklasse.

Fräulein Bugert kam als Gehilfin des beurlaubten Lehrers Gruber nach Birkenau. Lehrer Köppel übernahm die Unterklasse. Nach den Ernteferien 1918 wurde die gemeinsame Schule wieder aufgelöst und die beiden Konfessionsschulen weder hergestellt. Lehrer Köppel übernahm seine ev. Schule. An der kath. Schule übernahm Lehrer Wagner wieder die 1. Klasse. Die Verwaltung der 2. Klasse wurde dem Abiturienten Adam Mandel aus Mühlheim am Main übertragen.

An Weihnachten 1918 verließ Mandel Nieder-Liebersbach wieder, um sein Studium an der Universität Frankfurt/Main aufzunehmen.

An seine Stelle trat Schulverwalter Jakob Tousssaint aus Mainz von Hambach am 6.Januar 1914. Im November 1919 wurde der Fortbildungsschulunterreicht wieder aufgenommen. Die Vergütung für eine Unterrichtsstunde betrug 4 Mark. An Ostern 1920 erhielt der Lehrer an der ev. Schule, Heinrich Köppel eine Lehrerstelle an der Volksschule zu Weiterstadt. Schulverwalter Adam Kadel aus Reisen wurde daraufhin die ev. Schulstelle zur Verwaltung übertragen.

Duch Dekret vom 12. August 1920 erhielt Schulverwalter Jakob Toussaint eine Lehrerstelle zu Viernheim. Nach den Herbstferien trat er seine Stele dort an. Wegen Beurlaubung des Herrn Schulrates Judith trat diese Verzögerung ein. Er musste durch die Kreisschulkommission erst bestimmt werden, welcher Schulverwalter von Viernheim nach Liebersbach versetzt werden sollte.

Während der Herbstferien erhielt Schulverwalter Franz Kohl aus Nieder-Liebersbach in Viernheim die Verwaltung der hiesigen 2.kath. Schulstelle übertragen.

Laut Dekret v. 11.11.1920 wurde dem Lehrer der I. kath. Schulklasse, Herrn Nikolaus Wagner, eine Lehrerstelle an der Volksschule zu Heppenheim a. d. B. übertragen. Am 20. XI 1920 verließ derselbe nach 13jähriger, äußerst fruchtbringender Tätigkeit Nieder-Liebersbach. An seine Stelle trat Schulverwalter Wilhelm Meixner aus Mainz, seither in Heppenheim verwandt.

Da Herr Wagner frühestens erst März 1921 in Heppenheim eine Wohnung erhält, zieht sich die def. Neubesetzung der Stelle bis zu diesem Zeitpunkte hinaus. Die Stelle wurde am 2. Februar 1921 ausgeschrieben.

Am 17. Februar 1921 fand in beiden Klassen der kath. Schule eine Religionsprüfung durch Herrn Geistl. Rat Mitschler, Heppenheim, statt.

Da sich der Ablauf der Bewerberfrist für die Schulstelle niemand gemeldet hat, wird sie vorläufig durch Herrn Lehrer Meitner weiter verwaltet.

August 1921 — nach Ablauf der Bewerberfrist meldete sich Herr Lehrer Simon z. Zt. Unter-Flockenbach auf die Schulstelle zu Nieder-Liebersbach.

Nov. 1921 kam Schulverwalter Joh. Simon aus Unter-Schönmattenwag, seither Schulverwalter in Unter-Flockenbach war die Stelle definitiv übertragen. Schulverwalter Meixner wird nach Unter-Flockenbach versetzt.

Nach den vorliegenden Listen über Betragen, Fleiß, Aufmerksamkeit, Leistungen und Versäumnisse der Kinder war Lehrer Simon (später Dr. Simon) bis zum Ende des Schuljahres 1931/32 erster Lehrer an der zweiklassigen katholischen Volksschule in Nieder-Liebersbach. Als zweite Lehrer erscheinen in den Listen die Lehrerin Eva ohr, Lehrer Sculler und Lehrerin M.Meyer.

Zu Beginn des Schuljahres 1932/33 wird Ernst Röder erster Lehrer an der kath. Volksschule Nieder-Liebersbach, zweite Lehrkraft ist die Lehrerin M. Meyer.

Zur gleichen Zeit wirkte an der einklassigen v. Volksschule N.L. Adam Kadel (seit 1920) als Lehrer. Dieser Zustand blieb bis Ende des Schuljahres 1933/34. Mit Beginn des Schuljahres 1934/35 wurden die beiden Konfessionsschule in N.L. in eine dreiklassige Volksschule (Simultanschule) umgewandelt. Schulleiter wird Lehrer Adam Kadel, die zweite Klasse unterrichtet der Lehrer Ernst Röder und die dritte Klasse die Lehrerin M. Meyer.

Die dritte Klasse wir im Januar 1935 von der Lehrerin A. Beichler übernommen.

Am 30. November 1935 verlässt Lehrer Röder N.L. An seine Stelle kommt der Schulverwalter Heil bis 1939. Der Zweie Weltkrieg 1939/45 brachte auch an der Volksschule N.L. Einschränkungen mit sich. Beginnend mit dem Jahr  1940/41 wird die Schule zweiklassig. Die erste Klasse (Oberstufe) unterrichtet Lehrer Kadel, die zweite Klasse (Unterstufe und Mittelstufe) die Lehrerin A. Beichler. So blieb es bis zum Zusammenbruch 1945.


Nach dem II. Weltkrieg

Im Dezember 1945 wurde der Unterricht wieder aufgenommen. Zunächst unterrichtete Lehrer Hübner die beiden Klassen (Kl. I = 1- 4 Schuljahr), (Kl. II = 5- 8 Schj.) abwechselnd.

Zu Beginn des Schuljahres 1946/47 wurde die Volksschule N.L. wieder dreiklassig und von drei Lehrkräften verwaltet: die I. Klasse (1. Und 2. Schj.) von der Lehrerin Hildegard David, die II.Klasse(3.,4.und 5 Sch.j) vom Lehramtsanwärter H.W. Weigand) und in der II. Klasse (6.,7. Und 8. Schj.) unterrichtete der Schulhelfer Johannes Scholz. Die II. Klasse übernahm während der Kurzausbildung des Lehramtsanwärters H.J. Weigand vom 19. Mai 1947 an die Lehramtsanwärterin Maria Krimm. Im Schuljahr 1947/48 unterrichtete die I. Klasse (1. Und 2. Schj.) Lehrerin Hildegard David, die II. Klasse (3., 4., und 5. Schj.) Lehramtsanwärterin Maria Krimmm und die II. Klasse (6.,7. Und 8. Schj. Lehrer H.W Weigand.

Während dieses Schuljahres weilte der Schulhelfer Johannes Scholz zur Kurzausbildung am Pädagogischen Institut in Jugenheim a. d. B.

In den Nachkriegsjahren herrschte auch in N.L Not und Elend. Um dieser Not zu begegnen, wurde durch Vermittlung der amerikanischen Besatzungsmacht den Kindern täglich Schulspeisung in der Schule verabreicht.

Im Schuljahre 1948/49 wurde der Lehramtsanwärter H.W. Weigand versetzt. Seine Klasse übernahm der Lehrer Georg Schanz, der zugleich mit der Leitung der Schule bestimmt wurde.

Durch den Zustrom von Heimatvertriebenen nach N.L. erhöhte sich die Schülerzahl derart, dass zu Beginn des Schuljahres 1949/50 die Volksschule N.L. eine vierte Klasse erhielt und an der Schule vier Lehrkräfte tätig waren. Die I. Klasse (1. und 2. Schj.) unterrichtete die Lehrerin Hildegard David, die II. Klasse (3. und  4. Schj.) der Lehrer Hans Wagner, die III. (5. und 6. Schj.) der Lehrer Johannes Scholz und die IV. Klasse (7. und 8. Schj.) der Lehrer Georg Schanz, Es musste Schichtunterricht eingeführt werden. Für Zwischenstunden (Religion, Handarbeit für Mädchen usw.) stellte Pfarrer Müller die Baracke auf dem Kinderschulplatz zur Verfügung.

In diesem Jahr erhielt die Schule auch neues Schulmöbel: an Stelle der langen, alten Achtsitzerbänke traten Tische und Stühle. Auch im Schuljahr 1950/51 blieb die Schule vierklassig und die Verteilung der Klassen und der Lehrkräfte blieb die gleiche wie im Vorjahre.

Am 19. Juni 1950 wurde der Lehrer Johannes Scholz nach Nieder-Roßbach Kr. Friedberg versetzt und seine Klasse (5. und 6. Schj) übernahm der apl Lehrer Paul Zywitzki.

Im Schuljahre 1951/52 wurde die Volksschule N.L. wieder dreiklassig, da die Schülerzahl durch die Abwanderung der Heimatvertriebenen in die benachbarten Industriestädte zurückgegangen war. Sie war von 167 im Schuljahre 1950/51 auf 148 gesunken. Nun unterrichtete in der I. Klasse (1,2,3, Schj) die Lehrerin Hildegard David. An der II. Klasse (4,5,6 Schj) der Lehrer Hans Wagner, in der III. Klasse (7.,8. Schj.) der Lehrer Georg Schanz. Zu Beginn des 2. Halbjahres des Schuljahres 1950/51 wurde mit Zustimmung des Schulrates in Heppenheim als 6. Schuljahr der II. Klasse zugeteilt. Der apl. Lehrer Paul Zywitzki behielt wohl die eine Lehrerwohnung in N.L. unterrichtete aber an der Volksschule Fehlheim bei Bensheim.

Auch im Schuljahr 1952/54 war die Volksschule N.L. dreiklassig und wurde von 128 Schülern besucht. Zu Beginn dieses Schuljahres wurde die Lehrerin Hildegard David nach Mörlenbach versetzt und ihre Klasse übernahm der apl Lehrer Paul Zywitzki (1,2,3, Schj).Die II. Klasse (4.5 Schj) unterrichtete Lehrer Georg Schanz und die III. Klasse (6,7,8 Schj.) Lehrer Hans Wagner.

Lehrer Hans Wagner wurde a, 31. März 1952 zum Hauptlehrer ernannt und mit der Leitung der Volksschule N.L. beauftragt.

Im Schuljahre 1953/54 wurde die hiesige Volksschule von 121 Kindern besucht. Die blieb dreiklassig. Zu Beginn des Schuljahres wurde der apl. Lehrer Paul Zywitzki versetzt und an seine Stelle kam der Lehrer Emil Stodulka. Er übernahm die I. Klasse(1- 3 Schuljahr), die II. Klasse (4,5 Schuljahr) unterrichtete Lehrer Georg Schanz und die II Klasse (6,7,8 Schuljahr) Hauptlehrer Hans Wagner.

Lehrer Stodulka wurde am 20. Mai 1953 nach Ober-Abtsteinach versetzt. An die Volksschule N.L. kam am 2 Juni 1953 die Lehrerin Christine Rücker.

Im Schuljahre 1954/55 besuchten die Volksschule N.L. 119 Schüler und die Schule hatte 3 Klassen. Die I. Klasse umfasste das 1 und 2. Schuljahr und wurde von  der Lehrerin Christine Rücker unterrichtet, die II Klasse (3,4,5 Schuljahr) unterrichtete Lehrer Georg Schanz und die III. Klasse (6,7,8 Schuljahr) Hauptlehrer Hans Wagner Es wurde Schichtunterricht durchgeführt. Um diesem Übel abzuhelfen, richtete die Gemeinde einen Raum im Schwesternhaus ein, und richtete ihn mit Zwischenbänken als Klasse ein. Hier unterrichtete nun Fräulein Lehrerin Rücker die erste Klasse (1, 2 Schj.)

Im Schuljahre 1955/56 gingen 122 Schüler in die hiesige Schule. Die Schule war dreiklassig, die Klasenverteilung und die Lehrer blieben die gleichen, wie im Schuljahre 1954/55.

Im Schuljahre 1956/57 hatte die Volksschule N.L. 125 Kinder, in der Klassenverteilung und der Zusammensetzung des Schulkollegiums war keine Änderung eingetreten.

Dieses Schuljahr sollte das Letzte in der alten Schule sein: am 12. August 1956 wurde während einer kleinen Feier der Grundstein zur neuen Schule, zur dritten Schule in Nieder-Liebersbach gelegt, Schon am 26. November 1956 konnte die Gemeinde Nieder-Liebersbach das Richtfest ihrer neuen Schule begehen.

Das Schuljahr 1957/58 begann am 2. Mai 1957 mit Gottesdiensten der beiden Konfessionen. Die Schule war dreiklassig und wurde von 129 Schülern besucht. In der Klassenverteilung und der Zusammensetzung des Lehrerkollegiums hatte sich nichts geändert.

Am 3. November 1957 wurde das neue Schulhaus eingeweiht und am 11. November begann dort der Unterricht.