Gemarkungsgrenzen

Rund – Wanderwege 1  bis  3  zu den Gemarkungsgrenzen von Nieder-Liebersbach

Grenzsteine

Schon in früheren Zeiten machte man die Grenze, die eine bestimmten Rechtsbereich umschloss, durch Grenzsteine sichtbar. Die Steine, die als rechtlich verbindlich galten, standen unter einem besonderen Schutz, was auch in den mittelalterlichen Rechtssammlungen Erwähnung findet.

Drei Arten von Grenzsteinen lassen sich unterscheiden: Landesgrenzsteine (= Hoheitssteine ) befinden sich an den Grenzen eines Landes. Gemarkungsgrenzsteine ( auch Mark-, Bann- oder Malsteine ) legen die Grenzen einer Ortsgemarkung fest. Die dritte Hauptgruppe der Grenzsteine bilden die Gütersteine. Das sind die Grenzsteine an den einzelnen Grundstücken oder Parzellen, also an Äckern, Wiesen, Gärten, Weinbergen usw. Sie heißen auch Rain-, Feld-, Furchen-, Schied-, Eigentums-, Ziel-, Term- oder Parzellensteine. Diese wurden zumeist aus den in der Region vorkommenden Bruchsteinen hergestellt. ¹

Historie.  Grenzsteine, die sich an den Gemarkungsgrenzen von Nieder- Liebersbach zu Mörlenbach, Reisen, Birkenau und den badischen Gemeinden Weinheim, Sulzbach, Hemsbach und Balzenbach befinden, stammen zu einem großen Teil aus dem 19. Jahrhundert.

Durch die starke Einflussnahme der Politik Napoleons kam es 1803 auf deutschem Gebiet zur Säkularisation und Übergabe kirchlicher Besitzungen an weltliche Fürsten als Ausgleich für linksrheinische Gebietsabtretungen an Frankreich. 1806 wurden mit dem Ende des
„Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation“ u.a. die Großherzogtümer Hessen und Baden gebildet.

Unseren Vorfahren war es sehr wichtig zu wissen, wo sich die Grenzen der Gemarkung befanden. Dies ist der Grund dafür, zu einer Zeit, als es noch keine Katasterkarten gab, also vor mehr als 200 Jahren, die Lage der Grenzsteine und der Örtlichkeit abzugehen. Auch im heutigen Hessen galten die Bestimmungen der „Herzoglich Magdeburgischen Landesordnung“, in der es heißt:
„ Es soll eine jede Gemeinde mit Zuziehung ihrer Jugend vor oder nach den Tagen Walburgis oder Michaelis, oder welchem Tag es jedem Ort bequem ist, einmal des Jahres ihre Markgränzen umziehen, alles wohl bewahrschauen, die verfallenen gränzen und Mahlsteine, Gräben, Hügel, Hägesäulen, Mahlbäume und andre alte Nachrichtigung erneuern und die Alten denen Jungen davon Bericht thun.“

Der jährliche Grenzumgang war bei uns in älterer Zeit allgemein üblich und verschwand erst nach und nach im 18. Jahrhundert.²

Der Verein liebersbach.wiki e.V. möchte mit drei Wanderwegen an den Gemarkungsgrenzen von Nieder- Liebersbach der Bevölkerung die Möglichkeit geben, diese alten Grenzumgänge wenigstens teilweise nachzuvollziehen.

Quellen: ¹+² Gerd Mathes: „Kleindenkmale schreiben Geschichte- Historische Grenzsteine in Hessen“, Broschürenreihe „Blickpunkt Hesse“ der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung Nr. 13/ 2016